Verhandlung des Kindsvaters wg. Körperverletzung/schwerer Körperverletzung

  • Einige von Euch haben ja meine Geschichte mitbekommen, für alle anderen hier die Kurzform:


    Habe mit dem KV zusammengelebt, es gab öfters Streitigkeiten, welche auch in Handgreiflichkeiten endeten.




    Eine der heftigeren Auseinandersetzungen habe ich angezeigt (8 Monate, ausgesetzt zur Bewährung), die letzte Tätlichkeit auch.
    Zusammen mit meiner Anzeige flatterte noch eine weitere ins Haus, wg. einer Tätlichkeit in seiner Stammkneipe.


    Am Montag nun war Verhandlung, bei der ich als Zeugin aussagen musste.


    Logischerweise -und das ist ja sein gutes Recht- hat er mich dort in Verruf gebracht, ich hoffe ich konnte alle Vorwürfe entkräften...


    Da ich nicht bis zum Ende der Verhandlung dabei sein konnte, habe ich natürlich auch kein Urteil erfahren.


    Beide Delikte (schwere Körperverletzung sowie Körperverletzung) wurden zusammen verhandelt, meines Wissens nach fielen beide Delikte in seine Bewährungszeit...ich musste nach meiner Aussage wieder los, zum arbeiten, der Richter teilte mir mit, das ich kein Recht habe, nachträglich von einem Urteil zu erfahren.


    Nun haben wir aber ein Wechselmodell, bei dem unsere Tochter wochenweise von uns beiden gleichermaßen betreut wird. Mit diesem Wechselmodell -und der Ausführung des selbigen- steht und fällt natürlich meine Arbeitssituation, d.h. ich arbeite in der Daddywoche abends bis in die Nacht, in meiner Woche tagsüber.


    Ich sollte mich allerdings auf eine andere Situation einstellen können, nur für den Fall das der KV inhaftiert wird.


    Habe ich irgendwie die Möglichkeit, an Infos zu kommen bzgl. der Strafe? Evtl. mittels eigenem Anwalt? Per Nachfrage bei der Polizei?


    Der KV -mit dem ich so weit es geht nicht mehr kommuniziere- hält mit dem Urteil von Montag hinterm Berg, sowohl bei unserer Tagesmutter als auch sonst wo!



    Ich kann nicht mal sagen, welches Urteil ich mir wünsche...




    Wer hat (legale) Ideen, wie ich an das Urteil komme?
    Ein guter Freund meinte ich solle mich ans JA wenden, leider hat der zuständige Sachbearbeiter bis Dienstag Urlaub.





    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Du kannst Dir das Urteil an fünf Fingern abzählen. Doppelter Verstoß in der Bewährungszeit. Und er schlägt nicht entschuldigend in den Sack und zeigt sich einsichtig, sondern beschuldigt die Opfer ... Und er sagt Dir nicht: Ätsch, totaler Freispruch ... Was soll da das Urteil sein? Die Bewährung ist mutmaßlich kassiert. Damit weißt Du einen zu erwartenden Mindestzeitraum, den er wohl einsitzen muss. Mindestens so spannend ist das wann. Aber da kann Dir noch keiner etwas sagen. Das kann bei solchen Delikten noch lange dauern, bis er einbestellt wird.


    Über andere Zeugen zu arbeiten, ist eine Möglichkeit. Wobei gerade Kripobeamte schnell wieder gehen und nicht bis zum Urteil dableiben ... Der Weg übers JA ist da sicher eine andere Möglichkeit. Die müssten drangehen, weil ja das Kind mutmaßlich aus der Standardbetreuung fällt ... Letztlich bleibt es eine doofe Situation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ;) Grundsätzlich ne gute Idee @ Grinsekater, wenn der Vater meiner Tochter denn mit mir kommunizieren würde. Er sagt ja nicht mal der Tagesmutter (zu der wir beide und unsere Tochter einen guten Draht haben) etwas, damit sie es nicht an mich weiter gibt... Deine Idee ist somit leider eine Sackgasse.


    Ob der Polizeibeamte -der damals die Anzeige aufgenommen hat und am Montag als Zeuge aussagen durfte- bis zum Schluß dre Verhandlung geblieben ist, keine Ahnung, er war erst nach mir dran.


    Vor mir war der Geschädigte aus der Kneipengeschichte dran, der ist aber auch gegangen.


    Nach mir waren nur noch der Polizist und 2 Bekannte von ihm als Zeugen dran (die 2 Bekannten von ihm werden sicherlich dementsprechend von meinem Ex geimpft worden sein, mir also nix sagen).


    Theoretisch bleibt also nur der Polizist übrig, falls er bis zum Ende der Verhandlung da war oder kommt der auch anders an die Info? Sein Sohn und meine älteste Tochter gehen in die selbe Klasse, wir kennen uns also von Elternabenden und Schulfesten.



    Bewährungshelfer? Keine Ahnung ob es den gab/gibt.



    Werde wohl erstmal bis Dienstag warten und dann unseren SB vom JA anrufen.




    Erstmal Danke an Euch, wenn noch jemand Ideen hat, her damit...bis Dienstag ist noch so lange ;)



    LG Carina

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  • Hallo,


    also Du warst (auch) Anzeigenerstatterin und musstest als Zeugin aussagen, richtig?


    Normalerweise kann man doch bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen.
    Warum Dir der Richter sagt, Du hättest im Nachhinein kein Recht vom Urteil zu erfahren, versteh ich nicht (war das ne öffentliche Sitzung?).


    Ich würd Akteneinsicht beantragen, wenn Du von den anderen Zeugen nichts erfahren kannst.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei mir war auf einmal der KV verschwunden.


    Da ich von diversen Staftaten wußte, bin ich davon ausgegangen, das er einsitzt.


    Ich bin einfach in eine ganz kleine Polizeidienststelle gegangen und habe den dort einzigen Polizeibeamten gefragt, ob es sein könne, das der Herr sowieso seinen Aufenthaltsort in die JVA verlegt hätte. Ich hätte das kommende Wochenende Papawochenende und könne den KV nicht erreichen.
    Der nette Mann hat in seinen Rechner geschaut und mir gesagt :"Ja, von dann bis dann (5 Monate) ist er im offenen Vollzug da eingetragen"
    Im Vorfeld war ich in einer größeren Diensstelle und die meinten, sie dürfen mir keine Auskunft geben.


    Ich habe dann versucht noch über meinen Anwalt etwas zu erfahren. Der meinte, wenn ich selber Stafanzeige stellen würde, könnte er Akteneinsicht erhalten, d.h. die Strafakte anfordern.


    Ansonsten hätte ich ein schlechtes Gefühl, dem Mann mein Kind anzuvertrauen..


    Unser KV ist ein Betrüger. Der lügt das sich die Balken biegen.
    Er hat die Kinder so massiv angelogen und mit falschen Unterstellungen beeinflusst und struppig gemacht, das ein Kind seit der Trennung zum Psychotherapeuten geht.

  • Das ist der Grund weshalb man in Körperverletzungsverfahren idR als Nebenkläger vertreten durch einen RA auftreten sollte...der RA ist die ganze Zeit dabei und bekommt das Urteil sogar schriftlich...



    der einfachste WEg: § 406e StPO...Akteneinsicht bekommt nur der RA...viell. kennst ja jemanden der die AE beantragen kann...der kann sich die Akten dann vom Gericht holen und das Urteil kopieren oder auch dort kurz reinschauen was rauskam...machen wir auch öfters so (das geht schnell und kostet wenig)



    ansonsten:


    ruf den zuständigen Staatsanwalt an...mit den meisten bei der StA kann man gut reden...gleiches gilt für die zuständigen BEamten...normalerweise sagen einem auch die Richter mal was (ist jedenfalls bei uns so).




    zu deinen übrigen Fragen:




    also aus Sicht eines Strafverteidigers von Beruf kann ich dir mit absoluter Sicherheit sagen, dass der KV einsitzen wird müssen...ein doppelter Bewährungsbruch und noch dazu wegen derselben Straftat führt in 99,9 % der Fälle zur Haft.



    je nachdem wieviel er jetzt bekommen hat (du schreibst es ging um schwere Körperverletzung ...das hoffe ich mal nicht, vermutlich meintest du gefährliche Körperverletzung....denn schwere Körperverletzung ist immer ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe die bei ihm angesichts der Vorstrafe automatisch nicht mehr bewährungsfähig ist)



    der Strafantritt hängt von dem jeweiligen BEarbeiter bei der StA ab. in BaWÜ vergehen normalerweise so etwa 3-4 Monate bis zum strafantritt geladen wird...dann hat der Verurteilte noch Möglichkeiten dies hinauszuzögern (wenn er gute Gründe darlegen kann)...aber nach sechs Monaten sollte er wohl sitzen.




    ich würde jetzt angesichts der doch raren Infos schätzen dass du in etwa 3 Monaten mit einer längeren Abwesenheit des KV rechnen kannst....von den 8 Monaten muss er mind. 2/3 absitzen...dazu kommt noch die Strafe aus eurem Verfahren (je nachdem worum es wirklich ging), vermutlich kamen da mindestens so um die 1,5 Jahre raus .so dass du mit etwa anderthalbjähriger Abwesenheit rechnen kannst ( wenn er sich gut führt in der JVA).




    viel ERfolg

  • Am Freitag bekam ich tatsächlich -unerwartet- eine Info...hätte ich nicht mit gerechnet, die ausgerechnet von nem Freund von meinem Ex zu bekommen. Aber nun ja so spielt das Leben...


    Im ersten Verfahren wurde er freigesprochen (die Kneipengeschichte) in meinem Fall gab es neuerliche Bewährung...wie lange, :frag keine Ahnung...


    Ich werde mich definitiv dahinter klemmen und nochmal genauer nachfragen, JA oder Polizei...



    Noch stehen 2 Anzeigen wegen Beleidigung (1x gegen mich udn 1x gegen einen Bekannten von mir) aus, allerdings bezweifel ich, das da was passieren wird!




    Vielen Dank Euch allen!


    LG Carina

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