offene Ganztagsbetreuung - triftiger Austrittsgrund?

  • Hallo liebe Foris!


    Sohni (fast 13) geht seit diesem Schuljahr in die offene Ganztagsbetreuung an seiner Schule. Im Prinzip ist diese nicht schlecht organisiert, die Betreuerinnen geben sich erdenklich Mühe. Es gibt wohl so etwas wie eine verbindliche Studierzeit und darüber hinaus dürfen die Kids erst zum "spielen" gehen, wenn zumindest alle Hausaufgaben erledigt sind. Sind sie schneller fertig, soll die verbliebene Studierzeit zum lernen genutzt werden. So weit so gut. Die Leistungen meines Sohnes haben aber beträchtlich abgenommen.


    Als Grund hierfür sehe ich die Belastung, die auf ihn einwirkt, wenn er einen ganzen Tag ohne Rückzugsmöglichkeit in einer doch relativ lauten Schulumgebung verbringen muss. Er ist am Abend platt, es ist kein dran denken, noch eine Kleinigkeit für die Schule zu lernen. Die Lerneinheiten in der Betreuung reichen aber nicht aus.


    Ich habe nun mit Absprache mit meinem AG in mühevoller Hartnäckigkeit neue Arbeitszeiten und ein Home-Office ausgehandelt, so dass ich ab März meinen Sohn (und auch meine anderen Kinder) wieder selber bei den Hausaufgaben und Lerneinheiten betreuen könnte. Aaaaaaber...


    Der Rektor der Schule besteht darauf, dass Sohnemann den Rest des Jahres die Betreuung besucht, da ja am Jahresanfang ein "Vertrag" unterzeichnet wurde, in dem zugestimmt wurde, dass die Anmeldung eine ganzjährige Anwesenheitspflicht nach sich zieht. Abmeldung nur aufgrund triftiger Gründe, wie Krankheit eines Angehörigen o. ä.


    Ich bin damit nicht einverstanden! Ich sehe dieses Schuljahr an meinem Sohn vorübergehen, er ist jetzt nicht grottenschlecht, aber jeder Rückstand lässt sich später nur noch schwerer wieder aufarbeiten! Durch sein ADS tut er sich eh schwerer als andere Kinder, und das was er bisher schulisch erreicht hat ist beeindruckend! Ich sehe ihn in seiner Entwicklung behindert, wenn er weiterhin in dieser Betreuung bleiben muss. Dann ist dieses Schuljahr gelaufen und es geht ja jetzt an die Praktikas, da braucht er seine Zeugnisse, um sich zu bewerben!


    Wie kann ich das dem Schulleiter höflich und am besten schriftlich mitteilen und klarmachen? Wie mache ich ihm klar, dass es mir scheißegal ist, was ich am Jahresanfang unterschrieben habe, wenn es um das schulische Fortkommen und die psychische Verfassung meines Kindes geht? Wie kommen wir aus der Nummer raus, ohne Schwierigkeiten zu bekommen, und kann uns überhaupt ein Schulamt o. ä. dazu verpflichten, weiterhin in eine solche Einrichtung zu gehen, wenn wir das nicht mehr wollen?


    P.S. Der Schulleiter ist ein arrogantes A****loch... :crazy


    Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Es ist doch eine "offene Ganztagsschule" . Du kannst doch entscheiden, ob du ihn dorthin schickst oder nicht, das sind doch freiwillige Angebote.
    Geht es um irgendwelche Kosten? Evtl musst du diese dann bis zum Ende des Schuljahres bezahlen. Vielleicht hat der Rektor das gemeint.


    L.G.
    echse64

  • "sehr geehrter hr sowieso,
    wenn sie die Anmeldung für ihre Statistik so sehr benötigen und ansonsten Fördergelder zurück zahlen müssten, verstehe ich natürlich ihre Ablehnung-
    jedoch wird mein Sohn in Zukunft auf anraten seines Arztes nach dem Unterricht wieder nach Hause kommen.
    MfG"



    ;)

  • Lotte: DAS ist ja mal super :D Genau darum gehts nämlich, seine Statistik und die Zuschüsse, die die Schule dann für die Ganztagsbetreuung nicht mehr bekommt, falls die Abmeldung die Gruppe unter die Mindeststärke bringt...


    Ich glaube, so in der Art werde ich das formulieren. :D

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • "sehr geehrter hr sowieso,
    wenn sie die Anmeldung für ihre Statistik so sehr benötigen und ansonsten Fördergelder zurück zahlen müssten, verstehe ich natürlich ihre Ablehnung-
    jedoch wird mein Sohn in Zukunft auf anraten seines Arztes nach dem Unterricht wieder nach Hause kommen.
    MfG"


    Wenn es nach Stärke der Gruppe und Fördergelder geht, finde ich die Abmeldung nicht gut, denn du hast ja Anfang des Jahres einen Platz in Anspruch genommen (den evtl gerne ein anderer hätte) und deswegen die Gruppenstärke erreicht. Sollte diese nun wegfallen und damit Fördergelder, würden auch andere Kinder davon betroffen sein.
    Das finde ich sehr unglücklich......


    Aber abmelden musst du ihn doch evtl gar nicht, nur einfach nicht mehr hinschicken, oder mal nachfragen, ob ein anderes Kind diesen Platz gerne hätte.


    L.G.
    echse64

  • Unser OGS hält sich auch an diese Jahresverträge-ein Ausstieg ist immer zum Schuljahresende nur möglich bei uns.
    Auch steht in diesem Aufhebungsbescheid drin "trifftiger Grund der Kündigung" ,was ich echt banane finde
    Ob das nun ein Umzug ist oder einfach nur der Widerstand des Kindes gegen die Betreuung ist doch meine Sache ebenso vllt auch die Begründung mit der Einrichtung selbst nicht zufrieden zu sein,weil zB die Hausaufgaben unzureichend betreut werden

  • Ich finde das auch nicht in Ordnung. Solche "Knebelverträge" zwingen einen dazu, etwas in Anspruch zu nehmen, das man nicht (mehr) möchte, aus welchem Grund auch immer.


    Klar, die Sache mit der Förderung kann ich verstehen. Ich würde auch von einer Abmeldung absehen und weiter bezahlen, wenn der Schulleiter damit einverstanden wäre, dass Sohnemann halt einfach nicht mehr kommt. Ist er aber nicht. Also muss ich einen triftigen Grund finden, hier Gesundheitszustand Sohni, es attestieren lassen, das Kind abmelden und somit die Betreuung der anderen Kinder gefährden, nur weil ein Herr Schulleiter meint, den dicken Maxe markieren zu müssen... :frag


    Es ist nicht meine Schuld, wenn die Gruppe aufgelöst werden muss. Der Schulleiter ist nicht kooperativ, besteht darauf, dass angemeldete Kinder eine Anwesenheitspflicht haben, was ja auch erst einmal richtig und wichtig ist. Sollten sich aber die äußeren Umstände so verändern, dass ein weiterer Besuch nicht mehr zumutbar ist, müsste schon ein Einsehen seitens der Schulleitung zu erwarten sein. Auf stur zu schalten und zu sagen, nö iss nich..., finde ich nicht kompetent. Dann muss er halt mit den Konsequenzen leben. Er kann es sich ja aussuchen. Freistellen oder abmelden.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Klar, die Sache mit der Förderung kann ich verstehen. Ich würde auch von einer Abmeldung absehen und weiter bezahlen, wenn der Schulleiter damit einverstanden wäre, dass Sohnemann halt einfach nicht mehr kommt. Ist er aber nicht. Also muss ich einen triftigen Grund finden, hier Gesundheitszustand Sohni, es attestieren lassen, das Kind abmelden und somit die Betreuung der anderen Kinder gefährden, nur weil ein Herr Schulleiter meint, den dicken Maxe markieren zu müssen...


    wer will dich denn zwingen, dein Kind dahinzuschicken.......was will er denn machen, wenn du es nicht tust?


    Ich würde weiter bezahlen und ihn einfach nicht mehr hinschicken. Offizell hat er dann einen Platz, der auch gezahlt wird...und gut.
    Und warum soll die Gruppe aufgelöst werden, du bezahlst doch weiter.


    L.G.
    echse64

  • Ja eben, ich auch nicht. Ich denk, der Schulleiter bläst nur warme Luft. Er fürchtet halt um seine Zuschüsse. Allerdings haben wir ein Mädchen in der Betreuung, das wollte nicht mehr hingehen, weils eben das einzige Mädchen war. Die Eltern wollten sie ebenfalls abmelden, wurde ebenfalls nicht zugelassen, dann haben sie das Kind einfach täglich telefonisch entschuldigt. Ergebnis: Das Mädchen bekam einen Verweis, die Eltern wurden reinzitiert... Die Gerüchteküche brodelte gewaltig.


    Klar ist auf jeden Fall, dass der Schulleiter hier nicht mit sich reden läßt. Und bei seinem Besuch in der OGK hat er ganz deutlich gesagt, dass ein wiederholtes Fehlen zum schriftlichen Verweis und damit letztlich zum Schulverweis führen würde.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Bitte was?
    Soweit ich von NRW jetzt weiß,steht immer ein Träger hinter der OGS,bei uns an der Schule ist das die Awo und Abmeldung erfolgt durch Betreuungsleitung und nicht über die Schulleitung.
    Schau mal in deinem Vertrag nach,wer der Träger ist,ruf direkt dort an und schilder die Sachlage


    Ich weiß,das bei konstantem Fehlen der Vertrag gekündigt wird und darf,aber das die Schulleitung auf Erscheinungspflicht picht und mit Schulverweis droht ist mir neu und ich würde das direkt auch mal dem Schulamt melden



    Mein Kind war jetzt zwei Wochen nicht in der Betro und hier reicht ein simpler Zettel mit Info "Kind benötigt an dem und den Tag keine Betro" ,das reicht hier völlig und nix mit Verweis,Drohungen oder sonstiges


    Wir haben 450 Schüler davon gehen pro Gruppe (derzeit 4) ca 20-30 Kinder in die Betro,Plätze sind hier rar und begehrt.
    Ich würde liebend gerne drauf pfeifen ,aber mir sind die Hände gebunden und so geht mein Kind 2 Tage fest und die restlichen auf Abruf bei Bedarf.
    Wie gesagt,hier reicht die Info per Zettel aus und gut ist

  • Reden wir von NRW?
    Grundsätzlich ist die Konzeption der OGS in NRW darauf ausgelegt, dass die Kinder mind. 3 (oder 4) von 5 Schultagen pro Woche in der OGS sein müssen, egal ob Bedarf ist oder nicht... Das find ich an und für sich schon mal ... zumindest fraglich... Aber gut, hat vllt. auch was mit Planungssicherheit des Trägers zu tun.


    Aber mit einem Schulverweis zu tun ist nicht nur unverschämt, sondern auch unangemesssen.


    Ein Schulverweis ist lt. Schulgesetz NRW eine Ordnungsmaßnahme (§ 53 Schulgesetz NW).
    Zitat: "(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist."


    Und hier Zitat: "(3) Ordnungsmaßnahmen sind 1.der schriftliche Verweis, 2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, 3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, 4.die Androhung der Entlassung von der Schule, 5. die Entlassung von der Schule, 6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde, 7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.


    Wieso soll also jetzt ein Schulverweis der "geordneten Unterrichs- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen" dienen? Die Sache mit der Verhältnismäßigkeit sollte mir der Schulleiter dann erst mal erklären... :brille


    Also, ich finde das unmöglich, und wenn du die Leistungen der OGS nicht mehr brauchst, dann schick den Sohnemann nicht mehr hin mit dem ärztlichten Attest. Ggf. reicht so ein Attest sogar auch für eine vorzeitige Vertragskündigung aus...

  • Guten Morgen,


    danke schon mal für Eure Antworten.


    Wir sind hier in Bayern. So weit ich weiß, ist der Träger unserer OGS die AWO. In unserem Vertrag steht, dass das Kind an mindestens 3 Tagen fest angemeldet sein muss. Die Schulleitung hat parallel dazu eine Elterninformation herausgegeben, in der eben zu lesen war, dass ausdrückliche Anwesenheits- und Teilnahmepflicht für alle angemeldeten Kinder besteht, und dass die Anmeldung verbindlich für das ganze Jahr gilt. Austritt nur aus wichtigen Gründen.


    Das ist ja generell auch so in Ordnung. Und wie gesagt, wenns nicht anders geht, dann zahl ich das eben bis zum Schuljahresende weiter. Aber ich möchte mein Kind gerne wieder selber betreuen! Und zwar ohne deswegen Probleme zu bekommen.


    Ich hab meinem Sohn heute ein Schreiben mitgegeben, in dem ich mitteile, dass er ab Montag nicht mehr erscheinen wird, aus gesundheitlichen Gründen, hab ein Attest beigelegt und noch einmal darauf hingewiesen, dass es nichts mit der Qualität der Betreuung zu tun hat. Außerdem hab ich nochmal angemerkt, dass mein Sohn durch jahrelanges Training keine ADS-Medikamente mehr braucht, dass aber ein weiterer Besuch der Betreuung wieder Medikamente erforderlich machen würde. Ich überlege grade, wenn der Schulleiter sich weiterhin quer stellt, wie ich weiter vorgehen soll.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • meine tochter war in der 5.klasse auch 3 mal die woche nach der schule in der "lernzeit"(so heisst das an ihrer schule).
    ich habe 3 mal die woche unterschrieben und gebucht,da ich an 3 tagen länger arbeite und dachte,dann hat sie ihre hausaufgaben fertig und bekommt evtl nochmal was erklärt.
    pustekuchen.
    oberstufenschüler haben sich ein taschengeld verdient und die betreuung übernommen..chaos deluxe und viele fehler in den hausis.
    meiner tochter war es zu voll,zu laut und sie war abends auch platt wie ne flunder.
    ich hab mich an die zuständige betreuerin gewand und ihr alles mittgeteilt,aber geändert hat sich nix,also hab ich sie rausgenommen.
    bei uns kostet das nicht die welt.
    ich hab das halbjahr noch bezahlt ,aber sie war dann nicht mehr da.
    mit attest und erklärung sollte sich der schulleiter nicht mehr querstellen können-austritt nur aus wichtigen gründen...mit attest hat er diesen grund .
    das mit dem schulverweis ist lächerlich,das solltest du,wenn der gute mann seinen kurs beibehält,dem schulamt melden.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

    Einmal editiert, zuletzt von zozzy ()

  • Nicht locker lassen !!!


    Deinem Sohn bekommt die Schulbetreuung nicht, er profitiert davon nicht, sondern verschlechtert sich.
    Er fühlt sich dort nicht gut aufgehoben,was ja eigentlich Sinn des Ganzen sein soll.


    Wenn das als Grund für eine Abmeldung nicht reicht, sollte der Direktor sich nicht mehr als Pädagoge bezeichnen.


    Als Du ihn dort angemeldet hast, konntest Du (Ihr) das ja noch nicht wissen. Es hätte ja auch alles gut verlaufen können.


    Mit 13 kann Dein Sohn das doch mitentscheiden !


    Sicher mußt Du weiterbezahlen, da kommst Du nicht drumrum. Aber den Platz kann doch vielleicht auch schon ein anderes Kind ( das dringend drauf wartet) nutzen.


    Also nichts für ungut, aber ich würde niieeeeeeee meinen Sohn so irgendwo hinzwingen unter solchen Umständen, Statistik und Zuschüsse hin oder her.
    Das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle ( dürfen nicht auch Papas oder Mamas ihre Kinder nicht zu sich holen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist ?).


    Noch leben wir in einer Demokratie, auch wenn sich der Direktor vielleicht gern als kleiner Schuldiktator sieht.


    Drück Dir die Daumen, nicht aufgeben !

  • Bei uns läuft das über einen Förderverein, und man verpflichtet sich gottseidank nur halbjährlich. HA macht Sohn auch zuhause. Da er max. bis 15 Uhr in der OGS ist, geht das schon, aber er ist ja auch noch in der 2. Klasse...
    Also, die Begründung kann ich schon gut nachvollziehen. Da wäre es von seiten des Direktors wohl eher geboten, mal die Mittel zusammenzubettel um das Niveau in der HA-Betreuung zu heben.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • @ zozzi: Ist zwar komplett OT, aber deine Signatur ist echt spitze...!!! :daumen



    Naja, die Welt kostet es jetzt bei uns auch nicht, aber 50 Euronen sind es dann doch und die könnte ich natürlich anderweitig besser gebrauchen. Sohnemann kommt ja dann zum Mittagessen wieder nach Hause, also zahl ich sein Essen praktisch 2x... wär schon gut, wenn der Platz anderweitig vergeben werden könnte...


    Leider ist es bei uns auf dem Land noch so, dass diese Plätze nicht sehr begehrt sind. Im Gegenteil, es ist eher immer zittern und bangen, ob die nötige Gruppenstärke überhaupt erreicht wird. Ich denke nicht, dass die Warteliste ewig lang ist, wenn überhaupt eine besteht...



    Sohnemann dreht grad komplett am Rad, wettert etwas von "Freiheitsberaubung" und "Körperverletzung"... :D:ohnmacht: Naja, er macht sich halt auch einen Kopf. Ich versuch zwar, ihm gegenüber so souverän wie möglich zu sein, aber manchmal kann ich mir das eine oder andere Wort nicht verkneifen... ::)

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.