Alleiniges Sorgerecht, aber keine Tochter ?!

  • Guten Tag,


    Ich bin 23 Jahre alt und habe eine 8 Monate alte Tochter, zur Information - Ich lebe in Berlin
    und bin mit der Kindesmutter seit 5 Monaten getrennt, welche mit meiner Tochter
    in einem anderem Bundesland lebt.


    Automatisch erhielt ich zur Geburt meiner Tochter das alleinige Sorgerecht sowie
    den Vormund und das ABR, aufgrund der Minderjährigkeit meiner Ex Freundin
    (ist aber alles legal und geregelt).



    Zu meiner Frage:


    Ich weiss das meine Tochter gesundheitlich und geistig nicht gefördert wird bei ihr und ihrer
    Familie und ich weiss das es ihr hier viel besser gehen wird.


    Der einzige Punkt der Sache ist, ich bin im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und habe in 3 Monate
    meine IHK Prüfung. Ist das ein Grund mein Kind nicht zu bekommen?,
    da meine Ex ja arbeitslos/ohne Schule ist und ja ansich Zeit hätte,
    aber meine Tochter geht in 2 Monaten in den Kindergarten, somit wär sie doch betreut.


    Es geht mir einfach darum, dass meine Tochter nicht den Ungang erhält den sie haben sollte,
    der gut für ein Kind ist, so grundlegende Dinge, wie das Rausgehen , das Beschäftigen,
    das Kümmern, Erziehen.. sie bekommt dies nicht bei Ihrer Mutter, was sehr schade ist.


    Ich habe beim Jugendamt in Berlin angerufen und selbst die waren verwundert wieso ich meine
    Tochter nicht längst abgeholt habe, "GEHT DENN DAS ÜBERHAUBT SO EINFACH??".


    Rechtlich ja? oder? aber praktisch? kann da doch nicht einfach reinspazieren und meine tochter
    schnappen das wäre ja Kindesentführung.


    Meine Familie steht auch hinter mir und ist der selben Auffassung.


    Was kann ich tun?


    Ich würde mich über euren Rat sehr freuen, da ich echt ratlos bin...

  • DAS hab ich noch nie gehört....
    Ihr habt ein Kind, Du bist volljährig, die Freundin noch nicht....
    Du hast, weil Du volljährig bist, das ASR?
    Entschuldige bitte,
    aber Du redest Unsinn

  • Hi,


    du hättest schon viel früher agieren müssen ... nach 5 Monaten fällt dir das ein .... aber naja... es kann negativ ausgelegt werden.


    Gehe zum RA, und gehe auch zum JA, die bei dir ansässig sind....zur Beratung !


    Hardcore-mäßig könntest du sogar die Polizei "einsetzen", wegen ASR....aber das würde in Zukunft die Kooperation mit der KM, vermutlich nicht gerade
    förderlich sein.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Rechtlich kannst Du, wie das Jugendamt Dir bestätigt hat, Euer Kind "einfach" abholen. Genau deshalb hast Du ja das alleinige Sorgerecht, weil die Mutter (noch) nicht dazu in der Lage ist, die Sorge auszuüben und das damals zuständige Jugendamt Dir die Sorge anvertraut hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rechtlich kannst Du, wie das Jugendamt Dir bestätigt hat, Euer Kind "einfach" abholen. Genau deshalb hast Du ja das alleinige Sorgerecht, weil die Mutter (noch) nicht dazu in der Lage ist, die Sorge auszuüben



    :hae: du hast aber schon gelesen, dass die minderjährige mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht hat :hae:


    auch wenn sie bis zur volljährigkeit nicht die ganze (oder gemeinsame) elterliche sorge hat/haben kann :ohnmacht:


    er kann das kind nicht einfach abholen... :hä


  • ER hat das ABR. Siehe seinen ersten Beitrag.


    ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass er da was falsch verstanden hat :wow


    war er schon vor (familien)gericht um das alleinige sorgerecht zu beantragen? :wow
    wie soll das gehen?
    wenn die mutter es nicht hat, weil minderjährig, dann kann er höchstens bis zur volljährigkeit
    die vormundschaft übernommen/übertragen bekommen haben :hae:


    irgendwas stimmt hier nicht :hä


    http://de.answers.yahoo.com/qu…qid=20071125125646AASFqrj

  • Wenn ich sowas lese :ohnmacht:
    Geh zum RA, informiere dich da, ich kann mir nicht vorstellen, dass du so einfach einer Mutter (wenn auch minderjährig) euer Kind entziehen kannst, auch wenn du ASR hast!!!!! Versuche dich mit der KM zusammenzusetzen, wie ihr diesen Zustand bessern könnt, so wie es für euer Kind am Besten ist. Ein Säugling braucht in erster Linie eine (gute) Mama, da kann mir wer sagen was er will :kopf

    * * * *Es ist nur so lange alles schlecht, bis es dir egal ist :strahlen !

  • wie kam es denn dazu , das du "automatisch" nach der geburt das ASR/ ABR und die vormundschaft, bekommen hast? ( irgendwer muß das doch bestimmt haben )


    ich hab meine zweifel , das die geschichte wirklich stimmt :frag


    ich könnte mir ja noch vorstellen , dass das jugendamt die vormundschaft für das kind einer minderjährigen mutter übernimmt ... ABER einem vater dies automatisch zu übertragen , inkl. ABR und ASR ? ne , das glaub ich nicht!


    warum sollte der mutter denn das sorgerecht entzogen werden?


    du bist selbst noch in der ausbildung , wie ist denn deine lebenssituation ansonsten? lebst du bei deinen eltern ?
    deine ausbildung ist sicher kein hinderungsgrund für ein sorgerecht , aber das deine freundin keine ausbildung hat ebenfalls nicht


    tut mir leid , aber ich kann es nicht glauben

  • ich könnte mir ja noch vorstellen , dass das jugendamt die vormundschaft für das kind einer minderjährigen mutter übernimmt ... ? ABER einem vater dies automatisch zu übertragen , inkl. ABR und ASR,ne, das glaub ich nicht!


    Hat das JA dazu überhaupt das Recht? Ich dachte, sowas kann nur ein Richter? (wenn überhaupt)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Der Threadstarter hat weder erklärt, das JA hätte ihm das Sorgerecht zugesprochen, noch sonst die Dinge, die hier vermutet oder unterstellt werden.
    Er hat kurz seine rechtliche Situation beschrieben. Wenn er die richtig beschrieben hat, ist die juristische Situation so, wie ihm das Jugendamt bereits gesagt hat.


    Sollten die Dinge anders sein, dann ist auch seine Rechtsposition anders. :frag
    Es gibt keinen Grund, ihm hier Falschinfo oder Unwissenheit über seine Sorgerechtssituation zu unterstellen. Wer diese Fragen diskutieren will, eröffne bitte seinen eigenen Fred.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ergo, (bemühen wir uns zu ) glauben (wir)...


    ...daß das Jugendamt einem volljährigen Mann, der eine minderjährige geschwängert hat, das ASR incl. ABR übertragen hat.


    Sollte die junge Mutter bald volljährig werden, mag das Bemühen (fast) gelingen.
    Ich rechne: Kind 8 Monate, d.h. die Mutter war bei der Geburt vielleicht fast 17; zum Zeitpunkt der Zeugung vielleicht noch 16 oder gerade erst 16 geworden - weitere Möglichkeiten möchte ich zugunsten des TE ausschließen.


    Der jetzt 23jährige Vater war zum Zeitpunkt der Entbindung evtl. noch 22; zum Zeitpunkt der Zeugung war er also entweder 22 oder noch 21 Jahre jung.


    Und bei den Kombinationsmöglichkeiten ist der Vater so "verantwortungsvoll", dass er das ASR bekommt und das JA läßt es zu, dass die Mutter mit dem Kind bei ihrer Familie bleibt?

  • Da ich sichergehen wollte, dass ich das alleinige Sorgerecht habe, bin ich mit meiner ex samt ihren eltern zum JA und habe gemeinsames Sorgerecht beantrag, die nette Frau sagte mir, ich habe
    automatisch das ABR, die Vormundschaft sowie das ALLEINIGE SOrgerecht, ich habe mich weder verhört noch was anderes. Ja ich hätte viel früher agieren müssen, das stimmt.


    Wie alt meine ex zum Datum war, spielt ja keine Rolle, sie war minderjährig bzw. ist es immernoch.


    Rechtlich gesehen stände mir das Kind zu, meine ex zeigt keinen Willen zur Erziehung bzw. wundert mich das das JA da nicht längst was gesgat hat, zumal sie beim JA bekannt ist.


    Meine Frage besteht halt weiterhin, ich bin der Meinung ich bekomme das ok vom JA, aber bin mir echt unsicher. Ich hab mir auch nix ausgedacht, meine Familie und ich sind selbst verwundert.


    Ich bin wie gesagt in Ausbildung und lebe bei meiner Mutter, ich habe vorgestern 3 Briefe losgeschickt, An das JA, an das Gericht und an meine Ex, einfach um sicherzustellen, ob ich das darf bzw. wer nun rechtlich
    das Kind bei sich wohnen lassen darf.


    Nun gut :frag

  • Hi,

    Meine Frage besteht halt weiterhin, ich bin der Meinung ich bekomme das ok vom JA, aber bin mir echt unsicher. Ich hab mir auch nix ausgedacht, meine Familie und ich sind selbst verwundert.

    gehe selbstbewußt zu deinem JA, wie oben, von mir, beschrieben. Konsultiere parallel evtl. einen RA.


    Laß dich nicht -hier- von einigen Damen verunsichern !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Da ich sichergehen wollte, dass ich das alleinige Sorgerecht habe, bin ich mit meiner ex samt ihren eltern zum JA und habe gemeinsames Sorgerecht beantrag, die nette Frau sagte mir, ich habe
    automatisch das ABR, die Vormundschaft sowie das ALLEINIGE SOrgerecht,


    also, manchmal irren sich vielleicht auch die netten frauen beim jugendamt :hae::ohnmacht:
    gab es denn ein verfahren vor gericht, bei dem die minderjährige mutter-mit zustimmung ihrer eltern!- auf ihr (zukünftiges) sorgerecht verzichtete???
    beim jugendamt könntet ihr eigentlich nur die vormundschaft geregelt haben :hae:

  • Danke für den Rat, ja ich hab mich doch schon ein wenig verunsichern lassen, die Rechtsthematik ist aber auch sehr löchrig find ich. Steht viel im Internet und viel davon ist reiner Müll. Habe schon Termin für JA und das
    steuer ich jetzt an.


    mfg
    beba

  • Also ich finde das schon alles merkwürdig, ich an deiner stelle würde zusehen das deine ex und dein Kind unterstützung bekommen betreutes Wohnen oder ähnliches, die kleine jetzt einfach weg zu nehmen geht gar nicht versetzt dich mal in dein Kind die bindung zwichen Mutter und Kind ist in dem alter noch so eng auch wenn sie nicht alles richtig macht damit schadest du deinem Kind mehr als die Mutter mit ihrem nichts tun oder ihrer fehlenden reife.

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
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    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.