Auskunft über Aufenthaltsort?

  • Ja, ich habe es mit der Such-Funktion probiert. Aber da mein Tag nur gefühlte 16 Stunden hat, die ich auf vier Kindlinge, Hund, Katze, meine Weiterbildung, Haushalt und und und aufteilen muss (Wer braucht schon Schlaf?), habe ich an dieser Stelle beschlossen, aufzugeben. (Ja, man muss sich auch mal eingestehen, "versagt" zu haben!-grins) Stattdessen wende ich mich hiermit an all die netten Leute hier, die mir Wochen, Monate, Jahre voraus sind und die verschiedensten Erfahrungen gemacht haben.


    Also: Nach fast fünf Monaten "Ich will die Kinder nicht sehen/sprechen, das würde mir nicht gut tun..." und "Schließlich wolltest DU Dich da trennen, nun sie mal zu, wie Du mit Allem so ganz allein klar kommst..." gab es heute (nee, gestern) die Überraschung. ER will am Wochenende -ja, dieses- das Mädchen (sie ist 13) mitnehmen zu seiner ca 450 km entfernten neuen Wohnung. Wo genau das ist, weiß ich nicht. Nach seinen Worten/Vorstelllungen braucht mich das auch nicht zu interessieren. (Sollte ich noch erwähnen, dass "normale Kommunikation" mit ihm, wie mit anderen bildungsfernen Schichten, nicht möglich ist?)


    Und genau das sehe ich anders. Was ER macht und tut, interessiert mich nicht wirklich. Aber wenn die Kinder bei IHM sein sollten (noch ist es ja nicht dazu gekommen), darf ich dann wirklich nicht wissen, wohin ER mit ihnen verreist? (Ich gehe mal davon aus, dass ER sie wieder zurück bringt? :Hm)


    Nochmal zum besseren Verständnis: Es geht mir wirklich in keinster Weise um irgend welche Machtspielchen o. ä. Ich würde mich wirklich für die Kindlinge freuen, wenn es jetzt doch noch zu dem ersehnten Umgang kommt. Und ich habe seit der "vollzogenen" Trennung wirklich alles für mich Mögliche getan, damit die Kinder ihren Vater sehen ( ER wohnt hier fast um die Ecke) oder sprechen (man muss ja nicht zwingend ans Tele gehen, wenn dieses klingelt?) können. Ich will IHM nichts unterstellen. Aber ich vertraue IHM auch nicht (mehr)!!!


    Muss ich es also hinnehmen, wie so vieles andere??? Dazu fällt mir eben ein:


    "Hüte Dich vor Deinen Wünschen! Sie könnten Wirklichkeit werden." Ja, ich wollte das die Kinder auch nach der Trennung ihren Vater haben. (Aber doch nicht sooo :batsch )

    Sag den Problemen, ich komme nach dem Frühstück. Aber sie brauchen nicht zu warten...echt nicht!




    Kindererziehung ist gar nicht so schwer. Schwer ist manchmal nur, das Ergebnis zu lieben.


  • viel schlimmer finde ich ja das er nur eins von 4 mitnehmen will.
    ich gehe mal davon aus das alle von ihm sind, ich glaub damit hätte ich ein echtes problem.


    zu deiner frage.


    laut meines jua soll er mir sagen wo er hinfährt wenn. laut anderen aussagen nö hat mich nicht zu intressieren.


    ist töchterchen den erreichbar für dich? bzw er? das sollte schon sein.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ich habe mich auch als erstes gefragt, warum er nur ein Kind mitnimmt? Oder ist er nur der Vater dieser einen Tochter?


    Deine Frage, ob er dir Auskunft eben MUSS kann ich auch so nicht beantworten... ABER: Das Kind ist 13! Sie kann ein Telefon bedienen, sie kann lesen.. Hat sie ein Handy? Dann kann deine Tochter dich doch anrufen und informieren, wo sie steckt.. bzw.. der Kindsvater wird ja sicher auch n handy haben, falls es dort, wo sie hinfahren ( seine neue wohnung) kein Telefon geben sollte...


    Ich habe einen 13jährigen Sohn und möchte selbstverständlich auch wissen, wo er sich aufhält...


    Er hat ein Handy und er ruft zurück, wenn ich ihn nicht erreichen konnte.


    Das sollte genügen in dem Alter wie ich finde. Und wenn deine Tochter gerne mit ihrem Vater wegfahren möchte, spricht doch ansonsten nichts dagegen!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Also: Nach fast fünf Monaten "Ich will die Kinder nicht sehen/sprechen, das würde mir nicht gut tun..." und "Schließlich wolltest DU Dich da trennen, nun sie mal zu, wie Du mit Allem so ganz allein klar kommst..." gab es heute (nee, gestern) die Überraschung. ER will am Wochenende -ja, dieses- das Mädchen (sie ist 13) mitnehmen zu seiner ca 450 km entfernten neuen Wohnung. Wo genau das ist, weiß ich nicht. Nach seinen Worten/Vorstelllungen braucht mich das auch nicht zu interessieren. (Sollte ich noch erwähnen, dass "normale Kommunikation" mit ihm, wie mit anderen bildungsfernen Schichten, nicht möglich ist?)


    Ich frag mich grad, was die Kommunikationsfähigkeit, mit der Bildungsschicht zu tun hat - Nicht-mehr-miteinander-Reden-können-warum-auch-immer gibt es in allen Bildungsschichten. :kopf


    450 km für ein Wochenende ist viel Fahrzeit - oder sind bei euch schon wieder Ferien?
    Bis wann soll sie wieder zu hause sein? Wer kümmert sich um evtl. Schularbeiten?
    Die Adresse würde ich gerne wissen wollen, alternativ die Festnetznummer.


    Keine Kommunikation, keine Information, kein Umgang - und sofort das Angebot, die Kinder, deren Vater er ist, in den Faschingsferien bei sich zu haben.

  • Als mein EX das erste Mal übers Wochenende mit der Tochter zum Wandern fahren wollte - und auch mit der Adresse zuerst nicht rausgerückt ist, habe ich eindringlich gebeten: ich als Mutter möchte wissen, wo sich das Kind aufhält. Könnte ja auch sein, dass mir selber was passiert.
    Da war er dann schon einsichtig und hat mir die Adresse aufgeschrieben.
    Ich finde einfach moralisch gehört es sich....
    Ob rechtlich ein Anspruch besteht weiß ich aber leider auch nicht! :rotwerd

  • Hallo


    Du hast das Recht zu wissen wo sich Dein Kind befindet !


    Ein Freund hatte das auch, als er seinen Sohn nach langem wiedersah und der Mutter nicht seine aktuelle Adresse geben wollte.
    Keine Adresse, kein Kind ! War auch die Aussage von der Anwältin.

  • Keine Adresse, kein Kind ! War auch die Aussage von der Anwältin.


    Darf dann der Vater auch Sage: Kein Kind, kein Kindesunterhalt?



    Gegenargument: Kindesunterhalt gehört Kind somit hat Umgang damit nichts zu tun.
    Gegenargument gegen Gegenargument: Umgang gehört Kind und hat mit Adresse nichts zu tun.


    Es besteht kein Rechtsanspruch auch die Adresse.
    Er darf auch in ein Hotel fahren. Solange er in DE bleibt geht es dem BET nichts an wo der Umgang stattfindet.

  • ...wenn da ein Freund vom KV kommt und das Kind abholt, mit dem Glauben er fährt das Kind zum KV nach Hause, und dann erst hintenrum erfährt das der Freund mit dem Kind 450 km gefahren ist finde ich es schon krass.


    :tuschel du bist glaub ich im falschen Thread. Hier will der Vater das Kind selbst mitnehmen

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Darf dann der Vater auch Sage: Kein Kind, kein Kindesunterhalt?



    .


    Umgangsrecht und Unterhaltspflicht sind ja zwei unabhängige Sachen.
    Die Fragende schrieb von neuer Wohnung, 450 Kilometer entfernt.
    Vielleicht ist es eine Frage ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, aber unser Freund musste seine neue Adresse mitteilen, weil die sorgeberechtigte Mutter ein Recht hat zu wissen wo ihr Kind ist.
    Er hatte keinerlei Sorgerecht.

  • Er hat eure Tochter gut zehn Jahre mit groß gezogen. Du kannst davon ausgehen, dass er sich auch jetzt ordentlich um sie kümmert. Welche Sorgen hast Du? Was sollte, was könnte passieren? Der Ex-Partner wird gern als verantwortungsloses Monster mit höchstem Gefahrenpotential fürs Kind gesehen, wenn man sich trennt. Und die Kommunikation ist sowieso gestört. Üblicherweise wäre doch die klassische Frage und das Gesprächsthema: Oh, Du willst umziehen? Hast du eine neue Arbeit gefunden? Und jetzt eine neue Wohnung? Die willst Du Tochterkind schon mal zeigen? Schön.
    Und werdet ihr am WE renovieren? Soll Tochterkind ein paar Arbeitsklamotten mitnehmen? Braucht es einen Schlafsack? Und lange Fahrt - ich geb dann was zu trinken mit. ... Und, und, und - und irgendwann ist dann der Vorbehalt von seiner seite abgebaut und man kann auch vernünftig über den Ort reden.


    Rechtlich ist die Sache klar: Er hat einen festen Wohnsitz. Der ist Dir bekannt. In seiner Umgangszeit kann er im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes tun und lassen, was er will. Besuche durchführen, reisen in Deutschland (und in den Schengenländern). Du hast kein Info-Recht und kein Einspruchsrecht. Die neue Adresse muss er erst mitteilen, wenn er sich ummeldet. Punkt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das stimmt so nicht zumindest nicht immer, habe es in einem anderen Thread schon mal geschrieben. Mein LG hat vom Gericht schwarz auf weiß geschrieben bekommen, daß beide seine Ex so wie auch er dem anderen mitteilen müssen wenn die Kinder mehr als drei Tage wo anders als in der gemeldeten Wohnung übernachten. Auch innerhalb Deutschland....

  • Ja, ein Gericht kann das ja bestimmen.
    Dann ist es eine Gerichtsentscheidung und ein Einzelfall der sicher seine Gründe hat.


    HIer geht es auch nicht um mehr als 3 Tage sondern WE.

  • Sie hat aber auch kein Recht den zu erfahren.

    Hmm, heisst das denn im Umkehrschluss, dass der KV auch kein Recht darauf hat, zu erfahren, wo die KM wohnt??????????


    Es ist mit Sicherheit richtig, dass die Ex nicht wissen muss, wo der Ex wohnt. Wenn aber gemeinsame Kinder im Spiel sind, hat der KV die Pflicht sowie auch die KM dem anderen die Adresse mitzuteilen, wo sich das Kind aufhält

  • Ich sage nur ABR.


    Wer das ABR (im Sorgerecht enthalten solange ein Gericht es nicht trennt) hat darf erfahren wo das Kind wohnt und muss dem sogar zustimmen.
    Der andere muss nicht wissen wo die Mutter lebt. Da Kind aber bei Mutter/Vater lebt ergibt sich der Rest.

  • Hmm, heisst das denn im Umkehrschluss, dass der KV auch kein Recht darauf hat, zu erfahren, wo die KM wohnt??????????



    Genau das waren auch meine Gedanken dazu.
    Warum ist es ein Problem, die Anschrift mitzuteilen? Der KV muss sicher nicht befürchten, dass die KM dort auftaucht. Warum also sollte er ihr nicht einfach ein paar Sorgen nehmen und die Anschrift mitteilen? Für mich klingt das nach Rechthaberei und Machtspielchen.