Für Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute
(Maultier) sowie Pferdehengst und Eselstute (Maulesel) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Für
"Hausesel und alle anderen Esel" gilt der volle Mehrwertsteuersatz von
19 Prozent.
Schlachtest du allerdings irgendwann deinen "Hausesel oder anderen Esel" und verkaufst das Fleisch, musst du das erstens als Einkommen angeben und zweitens beim Verkauf wiederum den ermäßigten Satz von 7% für das Eselfleisch ansetzen
:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh wie klasse