Hilfe- wer weis weiter- Kindergartenplatz Zustimmungsverweigerung ET

  • Also so sieht es aus- mein Enkelchen- jetzt 2 1/2 könnte in den Kindergarten, der betreuende ET möchte nicht Harz 4/Sozialhilfe sein
    eine 1/2 oder 3/4 Stelle würde schon ausreichen- Anderer ET zahlt weder Kindes- noch Trennungs- Unterhalt- verweigert aber ohne Begründung die Zustimmung zum Kindergartenbesuch vollständig- nicht ein bestimmter Kindergarten sondern alle!!!! Es gibt weder Gesundheitliche Gründe beim Kind, noch logische andere- nur "ich bin Harz4- also braucht es dir nicht besser gehen- außer du verzichtest auf das Kind und gibst es mir!!!" Wer hat das oder Ähnliches auch durch- gibt es eine Stelle die die fehlende Unterschrift "ersetz" ?? Jugendamt hat schon aufgegeben "wir vermitteln nur, wenn keine Kooperation tut es uns leid. usw...." Währe es gut bei einer solchen Situation das ASR zu beantragen? Wie soll das denn sonst weitergehen? Unterschrift für Einschulung- Kind darf nicht zur Schule gehen weil anderer ET das nicht will- Nach Regionolzuordnung gibt es nur eine öffentliche Grundschule oder für "vermögende" 60 KM entfernt PrivatSchule mit Wohnheim" - oder im Umkreis von 50 Km "alternative" Schulen - die aber als Voraussetzung den Kindergartenbesuch der "alternativ" Kita verlangen- Wartezeit 2-3 Jahre- dann ist das Kind aber schon Schulpflichtig. Was also tun bei einer solchen Verweigerungshaltung des anderen Elternteils? :kopf
    Würde mich über Ratschläge und Tipps freuen.
    O.m.H

  • Hallo Oma mit Herz,
    als Entgegenkommen könnte man dem KV eine hälftige Mitbetreuung (Wechselmodell) anbieten.
    Ansonsten bei Gericht anrufen und fragen, wie vorzugehen sei....
    Mfg krypa

  • Dank :sonne für erste Antworten. Warten noch bis morgen- Besuchstag- dann wird bei weiterer Verweigerung Gericht "befragt".
    Knirps hatte schon Schuppertag- war super- kann anderer ET ja wohl nicht verweigern- da es am Ort keinen "öffentlichen" Spielplatz gibt und überwiegend Eigenheime- können sich die Kinder- wenn nicht im Kindergarten- nun mal nur in der "Eltern-Kind Gruppe" 1x die Woche oder beim "Kinderturnen"( erst wieder ab Oktober) sehen- und auch in diesem Alter ist doch der Kontakt zu anderen Kindern sooooo wichtig.
    Wechselmodell ist unmöglich da Entfernung 95 Km-
    Liebe Grüße
    O.m.H. :wink

  • Hi,


    vor dem Eilantrag würde ich dem KV ein Einschreiben mit Rückschein zusenden, mit Fristsetzung. So könnt ihr dem Gericht direkt darlegen, daß man alles versucht hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • 1. Den Umgangselternteil schriftlich auffordern zur Zustimmung Kiga mit Fristsetzung. Und der Formulierung: Wenn ich bis zum XX keine gegenteilige schriftliche Äußerung bekomme, gehe ich von Deinem Einverständnis aus.
    2. Nach der Terminverstreichung Anmeldung zum Kiga. Wird dort die Unterschrift des Betreuungselternteils eingefordert, Brief vorweisen. Wird Aufnahme abgelehnt, dies kurz bestätigen lassen, schriftlich.
    3. Schriftlich Klage als Eilantrag einreichen beim Amtsgericht. Ersetzung des Sorgerechts für Anmeldung beim Kindergarten. Unterlagen Brief, ggfls. Antwort Betreuungselternteil und bestätigung Anmeldeablehnung Kiga in Kopie beifügen. Entscheid kommt üblicherweise innerhalb von sechs Wochen.
    4. Ist beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt? Ist Unterhaltsvorschuss beantragt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.