Ich halte nichts davon, einem Kind die Kindheit zu nehmen, damit sich ein Erwachsener mit einem Gymnasial-Sprössling schmücken kann.
Wären die Probleme in der 8. oder 9. aufgetaucht hätte ich auch zur Nachhilfe oder zum Wiederholen geraten (ist keine Schande und der Unterhaltszahler wird's kaum verhindern können). Aber in der 6. schon so massiven Ärger? Dann ist es die falsche Schulform im Moment.
Eine Bekannte von mir hat das Kind einfach umgemeldet. Die neue Schule wollte keine Unterschrift und da der Vater (mein Kumpel, das Kind wäre in der Tat eine Gymnasialschülerin gewesen) das nicht hinnehmen wollte, hat er tatsächlich den Ärger gemacht, den der Mann der TS hier ankündigt. Das Geld hätt er grad auf die Miste schmieren können, der Richter hat im Nachzug dann eben die Entscheidung der Mutter bestätigt.
Weil das aber sowieso nicht richtig war so, gehe bitte wie folgt vor:
Pack ein:
- Urteil über gemeinsame Sorge, bzw. Sorgeerklärung
- letztes Zeugnis
- schriftliche Einschätzung der Lehrerin
- Ausweispapiere
Fass die bisherigen Vorgänge schriftlich zusammen (kurz!) und vergewissere Dich, dass die Wunsch-Realschule auch einen Platz hat für das Kind.
Geh zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, setz Dich dort 10 Minuten bei der netten Rechtspflegerin in's Büro und warte bis sie Deinen Antrag an's Gericht in Reinform gebracht hat. Antrag auf einstweilige Anordnung lautet: Ersetzung der Unterschrift, wahlweise erzieherische Sorge.
Die Sache kriegt dann ein Aktenzeichen, einen Termin, der Papa hat Gelegenheit Stellung zu nehmen und ein Richter tut dann das was er eben zu tun hat, wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sich nicht einig werden: Er trifft eine Entscheidung.
Wenn alles gut läuft, kann das Kind bereits vor den Sommerferien in die neue Klasse schnuppern.