Betreuter Umgang: mit JA oder nicht?

  • Hallo,


    das Thema, welches ich hier anschneide, ist nicht neu - aber auch ein spezieller Fall.


    Mein (noch)Ehemann hat weg. häuslicher Gewalt eine Wegweisung und möchte seinen Sohn (7 Monate) unbedingt sehen.
    Ob das wirklich sein ehrlicher Wunsch oder nur Mittel zum Zweck (Kontrolle) ist, bleibt dahingestellt.
    Das Recht den kleinen zu sehen hat er ja.
    Die JA-Dame war letze Woche bei mir, sie ist "auf meiner Seite", hat mir erklärt, wie der Umgang ablaufen könnte:


    Version A (Wunsch meines Mannes/über seinen Anwalt mitgeteilt): er sieht den Kleinen einmal wöchentlich 30 Min. bei meinen Eltern.
    Dieser Vorschlag kann nicht durchgeführt werden, da meine Eltern strikt abgelehnt haben.


    Version B (Wunsch meiner Anwältin, um zu sehen, ob wirklich interesse seitens des KV besteht, da er auch 45 € pro Umgang zahlen muss): Umgang im JA einmal 14-tägig 1 h.
    Dieser Vorschlag gefällt mir nicht, da ich nicht möchte, das mein Krümel mit Fremden (beim JA) in Berührung kommt (er fremdelt z.Z.)


    Gibt es denn noch andere Möglichkeiten? Was schlagt ihr vor?
    Zu beachten für den Umgang ist das Gewaltschutzgesetz (mir nicht nähern auf 20 m und Nichtbetreten der Wohnung)


    LG
    C.

  • Zu beachten für den Umgang ist das Gewaltschutzgesetz (mir nicht nähern auf 20 m und Nichtbetreten der Wohnung)


    Version B ist doch gar nicht so schlecht, um einiges auszuloten. Und was das Fremdeln und das Gewaltschutzgesetz angeht: Gibt es noch jemanden aus deinem Bekanntenkreis, der dabei sein kann und gegenüber dem dein Sohn nicht fremdelt?


    Gruss


    Cata

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hallo, cata!


    Ja, die zweite Version ist "offizieller", mein Mann wird dabei bestimmt nicht wieder ausflippen wie er das sonst so tut.
    Meine gesamte Verwandschaft und Freundeskreis haben natürlich Bedenken und Angst mit meinem Mann etwas zu tun zu haben... Habe schon nachgefragt.

  • So schlimm ist das bei euch? Oha.


    Gibt es denn keinen Mutigen in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft? Was befürchten denn diese schlimmstenfalls?


    Version A halte ich in dem Falle für absolut bedenklich und würde mich an deiner Stelle nicht drauf einlassen. Aber das schließt sich ja auch jetzt durch die Eltern aus...

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • So schlimm war es ja nicht immer - ist in den letzten Monaten (seit der Kleine auf der Welt ist) eskaliert...


    Schlimmstenfalls befürchtet man Nasenfrakturen ect. und Falschaussagen seitens meines Mannes (keiner möchte vor Gericht landen).

  • hallo...
    ich befinde mich zur zeit in der gleichen situation, auch bzgl. der verfügung lt. gewaltschutzgesetz...
    wir waren allerdings nicht verheiratet, er hat umgangsrecht aber kein sorgerecht.
    sie siehts bei euch aus?

  • Also das Recht auf Umgang hat der andere Elterteil, unabhängig welche anderen Rechte bestehen.
    Meine Tochter ist zwar erheblich älter (10) wird ihre Mutter aber auch demnächst im betreuuten Umgang treffen.


    Die Version B ist doch eigentlich gut.
    Der betreute Umgang bedeutet ja, das eine dritte person anwesend ist, die aufpasst das dem Kind nichts passiert, bzw. den Umgag beendet wenn es dem Kind auf irgend eine Weise nicht gut tut.
    Vor dem Umgan machen sich die Betreuung, der Elternteil und das Kind aber auch intensiev bekannt.
    Du hast bestimmt auch eine Möglichkeit in der Nähe zu sein ohne das dein Ex dich zu gesict bekommt oder du ihn sehen musst.

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
    :daumen


    Du hast zwei Augen und zwei Ohren aber nur einen Mund


    Kinder kann man nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.


    Manchmal vergess ich das ;)


    Ich kämpfe immer noch mit der Tastatur...meistens gewinnt sie....

  • Danke erstmal für eure Antworten!


    Mein (noch) Mann hält uns alle wieder im Atem. Jetzt wurden Vorschläge zum Umgang noch und nöcher gemacht - er lehnte alle ab... :radab


    Statt dessen schlägt sein Anwalt (schriftlich) vor, mein Mann soll den Kleinen jeden Sonntag nach dem Mittagessen für 3-4 Stunden mitnehmen.


    Ein weiterer Vorschlag kam von seinem Bruder, der direkt neben meinem Mann wohnt: er (der Bruder) holt den Kleinen ab und das treffen findet bei ihm statt. (Begründung: er könne den Kleinen "nicht unter den demütigenden Blicken meiner Verwandschaft" sehen).
    Dabei muss ich sagen, dass mein Kleiner mit seinen 7 Monaten nur meine Verwandschaft kennen gelern hat, da sich meine Schwieger-Verwandschaft sich überhaupt nicht für uns interessierte. Deswegen finde ich das sowieso für unzumutbar, dass der Kleine in eine ihm völlig "fremde" Umgebung ohne vertraute Bezugsperson geht.



    Das Beste kommt aber zum Schluss: Mein Mann sandte mir heute eine SMS (darf er eigentlich wegen der Wegweisung etc. nicht) mit folgendem Inhalt: ich hätte meine Chance vertan; wenn ich glaube alles bestimmen zu können, muss er mir die Augen vor Gericht öffnen; ich handele nicht im Kindeswohle; er habe einen Eilantrag in Auftrag gegeben.


    Nach solchen Nachrichten verstehe ich die Welt nicht mehr: Ich und das JA haben Vorschläge zum Umgang gemacht, er lehnte Alles ab, und nun tut er so, als ob ich grundsätzlich etwas gegen den Umgang hätte oder diesen verhindern wolle...


    Warum tut er das???? Ist das eine Strategie??


    Was haltet ihr davon?

  • Er übertritt Schrittchen für Schrittchen die ihm auferlegten Grenzen und du lässt es zu.


    1. Wen wirst Du darüber in Kenntnis setzen, dass er eine verbotene SMS geschickt hat?
    2. Wenn Du keinen Verwandten findest, der den Job übernimmt, dann muss es eben ein Fremder tun - die 30 Minuten im JA oder wie auch immer. Das ist Dein Angebot. Er kann's annehmen oder auch nicht.

  • Ich informiere jedes mal meine Anwältin, wenn er mir wieder mal was schreibt.


    Sie hat ihn schon einmal über seinen Anwalt schrift. gewarnt, jetzt ist eine Anzeige fällig, denke ich.


    Meine Schwester (die sich mit Kindern sehr gut auskennt und von meinem Sohn auch akzeptiert wird) schlug die Treffen bei ihr vor - er lehnte auch diese ab!


    Warum reagiert er so???

  • Weil er sich in der Position glaubt, Regeln unterlaufen zu dürfen.
    Er hat ein Recht auf Umgang und Du musst das fördern.
    Er glaubt: Wenn es keinen Umgang gibt, kann er auf jeden Fall Dich dafür zur Verantwortung ziehen.
    Der Richter wird Dich tadeln und er darf das Kind abholen - erreicht also das was er sowieso wollte, als er seine Forderungen erst mal klein formuliert hat.


    Seine Vorstellung von Umgangsrecht.... das ist die Schraube, an der er dreht.

  • Hallo, Marlene!


    Meinst du, der Richter durchschaut das Spiel?


    Habe Angst, dass es sich für mich neg. auswirken könnte. Dabei habe ja gerade ich schon alles versucht, um den Umgang zu ermöglichen.


    Und: mal ganz ehrlich, wenn ich mein Kind seit zwei Monaten nicht sehen würde und dann die Chance bekäme das zu sehen, würde ich diese ergreifen!


    Ich denke, mein Mann hat kein wirkliches Interesse am Kind, sondern benutzt es nur als Druckmittel...

  • Halte Dich mit solchen Vermutungen zurück. Das wird nicht gerne gesehen.


    Wenn ich von unseren Richtern hier ausgehe, würde ich schätzen: Aus bekannten Gründen wird es betreut ablaufen, in den Räumen des Kinderschutzbundes z.B. ... Das würde vernünftigerweise aber nicht auf einmal die Woche 30 Minuten beschränkt werden. Eher schon zwei mal 2 Stunden z.B.


    Du hast Vorschläge gemacht, das Jugendamt wird das bestätigen.

  • Zwei mal 2 Stunden????


    Wie soll das mit einem 7-monatigem Baby gehen?


    Erstens, er fremdelt / schreit jedes Mal, wenn ich aus dem Raum gehe...


    Zweitens, was macht man 2 Stunden mit einem Baby???


    Das Jugendamt schlug ja alle 14 Tage 1 h vor. Sogar das fanden sie als zuviel, konnten aber nur stundenweise Umgangs-/Aufsichtsperson bestellen...


    Mache mir Sorgen um den Kleinen...

  • Hi, ich denke, wenn der KV den Kleinen sehen wollte, wäre er auf eines der Vorschläge eingegangen.


    Ihm geht es, glaube ich, darum, seine Machtposition (er hat das Recht den Kleinen zu sehen) zu demonstrieren.


    Mit seiner Methode sieht er den Kleinen noch sehr lange nicht (Gerichte sind nicht so schnell).


    Was meint ihr?


    Mich zerreißt der Gedanke, den Kleinen in den fremd betreuten Umgang zu geben...

  • Aber beim JA wird doch der Umgang auch von "fremden" Personen durchgeführt.


    Wie soll denn dann der Umgang stattfinden?
    Die Richter werden auf jeden Fall auf einen Umgang bestehen, sofern Gewaltausbrüche nicht gegenüber dem Kind aufgetreten sind.

  • Hallo Chatterley,


    prinzipiell sollte es für dich schnurztittebums sein, welche Beweggründe ihn treiben. Das du dich trotzallem damit auseinandersetzt ist natürlich nur menschlich.


    Wenn man die Sache ganz nüchtern betrachtet, ist mir nicht klar, warum den offiziellen betreuten Umgang in eurer Situation abwehrst. Auch, wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, ist die Chance sein ernsthaftes Interesse am Kind abzuklopfen. Und damit kannst auch sein Streben nach der Machtposition offensichtlich machen, wenn das so ist.


    1. Ist es eine offizielle Geschichte und geht net über Freunden, Verwandte etc. Dadurch ist auch ein Gefährdung derselben ausgeschlossen.
    2. Dein Kind ist dort gut aufgehoben. Dessen kannst du dir sicher sein. Kannst du das auch bei Verwandten, Bekannten etc.?
    3. Wenn ihm sein Kind am Herz liegt, wird er den betreuten Umgang in Kauf nehmen.
    4. siehe 3., wird er die 45,- pro Besuch wohl zahlen. Wobei mir die Kosten nicht ganz klar sind. Aber evtl. ist das einkommens- oder situationsabhängig.
    5. das JA ist zwar nicht perfekt, aber sie haben doch oftmals Erfahrungen mit solchen Situationen. Die SB wird dir nicht umsonst den Vorschlag unterbreitet haben.
    6. Der KV hat mehr Zugriff und Macht über dich, wenn der Umgang über Privatpersonen geregelt wird.
    7. Es erfolgt nach den Terminen ein Bericht.


    Was mir nicht so ganz klar ist, sind die Besuchszeiten und -dauer. Normalerweise sagt man, je kleiner, desto häufiger und dafür kürzer. Wobei 30 min sehr kurz gefasst sind und alle 14 Tage sind besser als nichts... Aber wenn der Umgang in normalen Bahnen verläuft, bringt es dem Kleinen net viel, alle 14 tage 1 std oder gar nur 30 min. von einer dann "fremden" Person bespaßt zu werden.


    wünsch euch alles Gute,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Wenn Du die knallharte Tour fahren willst:
    Seine SMS-Mitteilung ist so zu verstehen, dass er an einer einvernehmlichen Regelung kein Interesse mehr hat. Deshalb hat er den juristischen Weg gewählt. Von Deiner Seite braucht deshalb keine Reaktion und kein weiteres Verhandeln mehr erfolgen.
    Bedeutet:
    1. Du informierst das JA über seinen Abbruch der einvernehmlichen Gespräche und belegst dies mit der SMS.
    2. Du dokumentierst alle bisherigen Vorschläge Deinerseits und hinterlegst dies in Kopie beim JA und bei Deinem Anwalt.
    3. Du dokumentierst die SMS.
    4. Deine Anwältin hinterlegt bei Gericht die Unterlagen mit Stellungnahme, falls tatsächlich ein Eilverfahren beantragt worden ist.
    5. Mitteilung an Ex. Schade, dass Du den Klärungsvorgang Umgang mitten in der Diskussion abgebrochen hast. Da Du den Weg nun übers Gericht suchst, besteht kein weiterer Kontaktgrund. Damit verweise ich ausdrücklich auf das Urteil zum Näherungsgebot und bitte dringend um Einhaltung. Fertig.



    Dann lehnst Du Dich gemütlich zurück, backst Weihnachtsplätzchen, freust Dich an Deinem Kind und lässt den Ex außen vor.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Version B (Wunsch meiner Anwältin, um zu sehen, ob wirklich interesse seitens des KV besteht, da er auch 45 € pro Umgang zahlen muss): Umgang im JA einmal 14-tägig 1 h.
    Dieser Vorschlag gefällt mir nicht, da ich nicht möchte, das mein Krümel mit Fremden (beim JA) in Berührung kommt (er fremdelt z.Z.)


    Gibt es denn noch andere Möglichkeiten? Was schlagt ihr vor?


    Das ist doch ansich der einzigste gehbare Weg.


    Allerdings wudnern auch mich diese merkwürdigen 45€ für den Umgang.
    Mir neu das man für einen Umgang mit seinem Kind bezahlen muß!


    Selbst bei einem BU übernimmt hier i.d.R. das JA die kosten..
    So kann es das nicht sein, das der Umgang regelrecht erschwert werden soll, durch Gebühren!!


    Meine Schwester (die sich mit Kindern sehr gut auskennt und von meinem Sohn auch akzeptiert wird) schlug die Treffen bei ihr vor - er lehnte auch diese ab!


    Warum reagiert er so???


    Weil es alles nur Vorschläge von dir sind, bei denen er immer wieder dem Gutwill deiner Person u deiner Anghörigen ausgesetzt ist..das ist sicher keine optimale Lösung..




    Irgendwann muß das Kind auch mal mit anderen Menschen umgehen, fremdeln bedeutet nicht das kein Umgang durchgeführt werden kann..
    Du kannst auch gar aufgrund des Alters in der Nähe bleiben, aber defintiv nicht direkt beim Umgang anwesend sein.


    U Umgang bei dem Alter solte da schon häufiger in der Woche sein..u nicht nur alle 14 Tage, das sollte auch ein JA wissen..


    Ihm geht es, glaube ich, darum, seine Machtposition (er hat das Recht den Kleinen zu sehen) zu demonstrieren.


    Die demonstreren beide Seiten!!!


    Letztendlich wird ein BU dabei rauskommen, u dabei wird es egal sein ob es dich dabei zerreißt...