Mietrecht??????????

  • Hallo.


    Ich habe tierische Probleme mit denen die unter uns wohnen. Sie mochten uns noch nie, seit wir hier wohnen.
    Die Kinder und ich wohnen jetzt 1 Jahr und 2 1/2 Monate hier. Ständig kommen Beschwerden das meine 4 Kinder (10 J., 8 J., 6 3/4 J. und 4 J.) zu laut sind. Sie würden immer nur von morgens bis Abends laut rumtrampeln. Am Anfang sind sie immer gleich zum Vermieter gerannt und der hat dann bei mir angerufen und mich zur Sau gemacht. Dann haben wir es wenigstens soweit klären können das wenn es zu laut ist sie hoch kommen und es mir sagen, dann kann ich gleich handeln. Hier oben bekomme ich es nicht mit ab wann es denen unten zu laut wird!
    Das lief eigentlich meiner Meinung nach so dann wirklich gut.
    Doch heute kam der Vermieter persönlich bei mir vorbei um sich bei mir zu beschweren. Was er mir da an den Kopf geknallt hat, hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen.
    Er meinte das sie sich beschwert haben das es die letzte Zeit wieder zu laut war. (Kann gar nicht sein da die 3 größeren in den Ferien fast den ganzen Tag draußen waren und während der Schulzeit kommen die meisten Kinder fast immer erst um 16.30 Uhr nach Hause, kann also nicht immer den ganzen Tag soooo laut sein).
    Und dann sagte er das sie ausziehen wollen wenn so einige Voraussetzungen ab jetzt nicht erfüllt werden und das wären: die Kinder dürfen gar nicht mehr laut laufen, nie mehr rennen und auch nie mehr hüpfen. Sie dürfen nur noch durch die Wohnung schleichen. Wie soll ich das denn machen? Der Vermieter meinte nur das ich das endlich in den Griff bekommen soll mit den Kindern! Denn bevor die unter uns ausziehen, werde ich mit den Kindern gekündigt!
    Kann er uns so leicht aus der Wohnung schmeißen? Vorallem ist es ein 6 Familienhaus und das ist die einzigste Familie die sich beschwert!! Wie bekomme ich es hin das meine Kinder ab jetzt super leide sind?


    Ich wäre Euch unendlich dankbar wenn ihr mir in den Rechtlichen Dingen tipps, Ratschläge oder so geben könntet. Bin grad wirklich fix und fertig. :o(

  • lach
    der kann dir reichlich wenig, soweit ich weiß
    "normalen" kinderlärm müssen deine nachbarn ertragen, ohne wenn und aber.
    da kann dir auch der vermieter nichts.
    mach dir da mal keine allzu großen sorgen.
    genau kenn ich mich da zwar nicht aus, meine aber, das mal gelesen zu haben.
    wart mal auf unsere "spezialisten" hier, die werden dir das bestimmt noch genauer erklären

    I keep telling you hard luck woman - You ain't a hard luck woman
    You'll be a hard luck woman - Baby, till you find your man
    (Garth Brooks + Kiss)

  • Oh, da kann ich nicht viel zu sagen.
    Die Frage, die sich mir stellt ist: ist während der Ruhezeiten laut Hausordnung Ruhe? Mittags ja wohl sicher, da Schule und Abends?


    Dann kann sich eigntlich keiner beschweren.
    Gibt es bei euch einen Mieterschutzverein? Dann erkundige dich da.


    Viele Grüße,
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Während der Mittagsruhe sind die Kinder in der Schule und im Kindergarten und kommen erst im Laufe der Mittagsruhe nach Hause. Da gibt es dann essen und sie sind am erzählen und spielen noch nicht.
    Am Abend gehen die 2 Kleineren um 19.00 Uhr ins Bett und die 2 Größeren um 20.00 Uhr, von daher herrscht da auch Ruhe, doch sie fühlen sich von uns in ihrer Ruhe gestört.
    Ich bin mir sicher das wenn ich die Kinder sobald sie zu Hause sind auf`s Sofa fesseln würde, würden sie immer noch sagen das sie rumtrampeln! Sie hassen uns und wollen uns aus dem Haus haben!
    So ein Teather haben sie schon gemacht als meine Eltern hier noch wohnten. (Ich habe die Wohnung übernommen als sie weggezogen sind). Doch die waren nicht zu laut, bei ihnen haben sie andere Gründe gesucht von wegen der Essensgeruch kommt durch das offene Küchenfenster runter durch ihr offenes Küchenfenster.................
    Sie sind immer nur am Suchen. Die machen mich wirklich noch wahnsennig!

  • Hat er schon was chriftlich gemacht? Also gerügt?


    Versuch mit dem Vermieter zu reden. Ist doch ein 6 Familienhaus und es nützt nix wenn Du ausziehst und die nächste Familie ein.


    Normalerweise ist das nur heiße Luft. Die hauen auf den Putz. Den Rechtsstreit suchen Vermieter selten.

  • Schalte auf Durchzug, such dir ein paar Urteile raus bezüglich Kinderlärm die du deinem Vermieter bei der nächsten Gelegenheit in die Hand drückst , wenn du ein ganz dickes Fell hast droh deinem Vermieter mit Mietminderung wegen Störung des Hausfriedens durch die dauernden Anschuldigungen deiner Nachbarn unter dir (geht tatsächlich rechtlich).
    Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund sofern es "normaler" Kinderlärm ist.

  • Wo finde ich die Urteile bezüglich des Kinderlärms?
    Ich bin der Meinung das es normaler Kinderlärm ist. Meine 2 Großen streiten sich ab und an und dann fäll halt mal einer auf den Boden, die Kleinste und meine andere Tochter rennen auch mal gerne von einem zum Anderen Zimmer um mit ihren kurzen Beinchen schneller am Ziel zu sein. Es kam auch schon mal vor das sie kurz Fangi gespielt hatten bis ich es ihnen verboten hatte. Doch ich denke das ist ganz normal. Oder?

  • Hat er schon was chriftlich gemacht? Also gerügt?


    Versuch mit dem Vermieter zu reden. Ist doch ein 6 Familienhaus und es nützt nix wenn Du ausziehst und die nächste Familie ein.


    Normalerweise ist das nur heiße Luft. Die hauen auf den Putz. Den Rechtsstreit suchen Vermieter selten.

    Nein, bis jetzt hat er zum Glück noch nichts schriftlich gemacht.
    Ich habe schon so oft versucht mit dem Vermieter zu reden. Dann glaubt er erst mal wieder mir bis sie wieder irgendeine Scheiße erzählen.

  • Also was ich jetzt nicht normal finde und meinen Kinder auch untersage sind Sachen wie in einem Stück von Stühlen springen, Fussball spielen, mit Fahrzeugen in der Wohnung fahren, Autos aufs Laminant werfen usw.
    Was du beschreibst ist völlig normal.
    Urteile bekommst du Tausende wenn du bei Google Urteile Kinderlärm eingibst.

  • Hab mal eben gegoogelt. Gib bitte nur Kinderlärm in der Mietwohnung ein. Dann wirst du von Gerichtsurteilen nur so erschlagen!!! Und zwar zu gunsten des Mieters!!! :blume:blume:blume


    Mach dir also keine Sorgen, die können dir gar nichts!!!

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hallo,


    die können dir gar nichts und ich würde an deiner Stelle auf Durchzug schalten. Bestehe darauf, dass weitere Beschwerden schriftlich kommen mit genauen Zeitangaben und geh damit zum Mieterschutzbund, in dem du Mitglied werden solltest, sicherheitshalber, falls dein Vermieter dir Kündigen möchte. Aber erst muss er dir mal eine schriftliche Abmahnung schicken.


    Gute Nerven und Gelassenheit wünscht
    ÜW

  • Nein, bis jetzt hat er zum Glück noch nichts schriftlich gemacht.
    Ich habe schon so oft versucht mit dem Vermieter zu reden. Dann glaubt er erst mal wieder mir bis sie wieder irgendeine Scheiße erzählen.

    Das Problem ist das die Leute unten sich benachteiligt fühlen und im wahrscheinlich drohen. Miete kürzen. Sonst wüsste ich keinen Grund warum ein Vermieter so einen Aufstand macht. Nur um die Miete zu kürzen muss ein Mangel da sein . Kinder in einem Mehrfamilienhaus ist kein Mangel.


    Sag deinem Vermieter das deine Kinder (eben wie Kinder) altersentsprechend ruhig sind. Das Du die Klagen ernst nimmst und auch Maßnahmen getroffen hast um die Sensibelchen unter Dir zu beruhigen. (Teppich, weiche Hausschuhe, Mittagsruhe .... ). Lass Ihn doch Vorschläge machen.
    Altbau ist eben laut. Geht nicht anders.

  • Die nette Antwort auf so freundliche Vorwürfe des Vermieters ist: Ist der Lärmschutz in den wohnungstrennenden Decken den Vorschriften entsprechend? Dann kann eigentlich kein ruhestörender Kinderlärm in die darunterliegende Wohnung dringen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die nette Antwort auf so freundliche Vorwürfe des Vermieters ist: Ist der Lärmschutz in den wohnungstrennenden Decken den Vorschriften entsprechend? Dann kann eigentlich kein ruhestörender Kinderlärm in die darunterliegende Wohnung dringen.

    Es gibt IMHO keine Vorschrift.


    Nur Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge aber Kinder sind ja keine genehmigungspflichtige Anlagen!


    Es gibt nur einen Stande der Technik.

  • Ähnlich. Ist es nämlich ein Altbau und nicht wohnungstrennend den neuen Bauvorschriften nach, kann das nicht dem Mieter angelastet werden. So brav die Gerichte hier im Bundesland.
    Quintessenz: Bei solcherart Beschwerden ist letztlich der Vermieter gefragt, die wohnungstrennenden Wände stärker zu dämmen.
    Verzichtet er darauf, kann er nicht leiseres Verhalten der Mieter einfordern...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ach, genau solche netten Menschen leben auch unter uns. Zum Glück ist der Vermieter auf unserer Seite. Meine Tochter ist ja normalerweise alleine und kann gar nicht so viel Krach machen, wie die glauben zu hören. Um 8 Uhr spätestens ist sie unter der Woche im Bett und dann verhalten wir uns natürlich auch leise. Ganz ab davon laufen wir nicht mit Straßenschuhen in der Wohnung herum, so dass sie gar keine Schrittgeräusche hören könnten. Aber weißt du, wer etwas finden will, der findet auch was. Und so ziehen sie sich halt an den Umgangswochenenden hoch, wenn die beiden Racker meines Partners hier sind. Da es sich um zwei Jungs handelt, die halt eben auch einen enorm größeren Bewegungsdran haben als meine Tochter und halt einfach wilder sind, regen sie sich da des öfteren auf. Aber wir sind der Meinung (auch mit unserem Vermieter), dass es sich alles in allem um völlig normale Wohngeräusche handelt.


    Mein Argument ist immer, dass wenn ich es nicht vertragen kann Geräusche aus anderen Wohnungen zu hören, dann muss ich halt in eine Einfamilienhaus ziehen, wo außer mir keiner Lärm macht. Unsere Leute unter uns haben bislang jeden Mieter der vor uns in der Wohnung war vergrault. Von der Größe der Wohnung her werden hier aber immer wieder Leute mit Kindern einziehen. Also wird es niemals Ruhe geben. Wir versuchen die Leute so gut es geht zu ignorieren. Ich brauche meine Nerven für andere Dinge als um Kleinkrieg mit engstirnigen Menschen zu führen.


    Halt dich an dem fest, was die anderen schon geschrieben haben. Es kann euch keiner was und ich für meinen Teil werde einen Teufel tun und unseren Kindern wohl noch das Atmen hier verbieten. Es bleibt halt nunmal einfach nicht aus, dass man es eben hört, wenn die Wohnung über einem bewohnt ist. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen - vermutlich habe diese Leute (genau wie die bei uns) einfach keine andere Beschäftigung als Streit mit Nachbarn zu suchen.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Wegen Kinderlärm können sie dir erstmal gar nichts.
    An deiner Stelle würde ich Mitglied bei einem Mietverein werden. Das kostet kaum etwas und die Anwälte dort sind wirklich gut und hilfsbereit.

  • Quintessenz: Bei solcherart Beschwerden ist letztlich der Vermieter gefragt, die wohnungstrennenden Wände stärker zu dämmen.
    Verzichtet er darauf, kann er nicht leiseres Verhalten der Mieter einfordern...

    Alleine schon den Nachweis erbringen das


    a.) Die Decke nicht die erforderliche Dämmung ereicht (Luftschalldämmung Trittschalldämmung)
    b.) Der Mieter die Wohnung in einem nicht üblichen Rahmen nutzt (zu laut)


    ist sehr schwer.


    Der Vermieter hat die Ars..karte und wird versuchen die weiterzugeben.


    Achso: BImSchG gilt nicht.


    Dieser Teil des Gesetzes gilt für den Umgebungslärm, dem Menschen
    insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen
    ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land,
    in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen
    lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind. Er gilt nicht
    für Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst
    oder durch
    Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, für
    Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm,
    der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten
    zurückzuführen ist.