Hallo,
da ein anderer Thread als Nahrungsboden für eine Grundsatzdiskussion herhalten muss , habe ich mich entschlossen, einen gezielten Thread zu diesem Thema zu eröffnen.
Im Grunde geht es um die Frage,ob man von einem Mann,der ein Kind nicht wollte erwarten kann,das er seinen Vaterpflichten nachkommt oder hat Frau darauf kein Anrecht, weil der Mann bei der Frage ob ein Kind ausgetragen oder abgetrieben wird kein Mitspracherecht hat.
Fängt die Verantwortung zum Zeitpunt der Zeugung an, oder erst wenn der "Braten in der Röhre" ist.
Sollte ein Mann im Falle einer ungewollten SS ein Mitspracherecht bei der Entscheidung (Pro-/Contra-Abtreibung bzw Austragen) bekommen und gegebenenfalls von Rechten und Pflichten an /um das Kind entbunden werden, wenn er Vater wider Willen ist?
Was sollte geschehen, wenn der Vater das Kind behalten möchte und die Frau eine Abtreibung wünscht?
Wie seht Ihr das?
LG,
blondie