Trotzdem Unterhalt einklagen? Wie seht ihr das?

  • Hallo...


    mich beschäftigt seid langer Zeit eine Frage und würde gerne Eure Meinung dazu hören.


    Kurz zur Geschichte:
    Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre alt. Bin seid 2002 geschieden. Mein Ex-Mann hat nie Unterhalt bezahlt.
    Habe jedoch ind en ersten 6 Jahren UV bekommen.
    Mein EX-Mann hat wieder geheiratet und eine Tochter bekommen.
    Er geht arbeiten und seine Frau auch.
    Er hat ein Auto + festen Wohnwagenplatz.


    Eigendlich kümmert er sich sehr gut um unseren Sohn. Jedes 2 Wochenende ist er bei Ihm. In den Ferien ist er immer die hälfte bei ihm.
    Dienstags und Donnerstag holt er ihn zum Fußball ab.
    Wir verstehen uns eigendlich recht gut.
    Streit gibt es immer nur dann wenn es um finanzielle Sachen geht wie zbs neues Fahrrad/ Schulsachen ect
    Ich erwarte von ihm das er die Hälfte dazu gibt.
    Erst sagt er Nein udn wehrt ein bis zwei Tage später jedoch bringt er das Geld dann vorbei.
    Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das soll auch so bleiben.


    Bekannte von mir bekommen jedesmal den Streit um das Geld mit und haben mir nun ans Herz gelegt den Unterhalt einzuklagen.
    Sie meinen ich würde monatich auf mindestens 250 Euro verzichten.


    Ich komme mir jedoch nicht so toll dabei vor da wir uns ja verstehen und den großen trotz trennung so gut wie es geht gemeinsam großziehen.
    Mit ihm reden bringt nichts er meint dann immer nur er könnte nicht zahlen.


    Darf ich euch um Rat und um eure Meinung bitten? Was würdet ihr tun? Wie seht ihr das?


    Danke schonmal


    lg Sabs

    Gebt mir ein bisschen Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    gebt mir ein bisschen Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
    und vor allem gebt mir die Weisheit, das eine von dem anderen zu unterscheiden!

  • Hallo Sabs,


    ich denke mal, es geht hier um den Kindesunterhalt oder?


    Eigentlich ist das das Geld des Kindes, auf welches Du EIGENTLICH nicht verzichten darfst.


    Es ist schwer Dir eine für Dich gute Lösung vorzuschlagen. Von meinem Standpunkt aus, könnte ich mich noch so gut mit dem Vater verstehen, auf den Unterhalt würde ich nicht verzichten.
    Nicht nur, weil es dem Kinde zusteht, sondern auch, weil es die Pflicht des KV ist. Es geht m. E. nicht an, daß Du die ganzen Pflichten hast und umsetzt und der KV "nur" seine Rechte wahrnimmt. Es ist schön, daß er die Hälfte zu den von Dir angegebenen Dingen dazugibt, aber auch nur unter mehrmaliger Ansprache.


    Sein zweites Kind braucht um nichts betteln. Es wird versorgt, finanziell als auch materiell. Hm......sprich es an? Schau, wie er darauf reagiert. Letzten Endes kannst das nur Du selbst entscheiden. Daß Dir Freunde, Bekannte oder wer auch immer drängend rät, den Unterhalt zu fordern ist eine Sache....die kann auch "nach hinten" losgehen. Muß aber auch nicht.....grübel.....


    Wie stehst Du in Kontakt mit Deinem Körper? Jetzt runzelst Du die Stirn, hm? Was ich damit sagen möchte, was sagt Dein Bauch zu dem?

  • Danke für deine schnelle antwort...


    Was mein Bauch dazu sagt?
    Ich habe halt ein wenig Angst. Angst davor das er dann den Kontakt zu seinem Sohn abbricht.
    Seine Frau hat mir sowas in einem Streit (wieder mal ums Geld ) angedroht...mit den Worten:
    "Dann geh doch zu Deinem scheiß Amt...aber glaub mir dann stellen wir auch auf Stur!"
    Das hat sie daraufhin gesagt als ich meinte sie sollten mal darüber nachdenken das er kein Unterhalt bezahlt.
    Ach ja es geht um Kindsunterhalt.




    lg Sabs

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  • Und weiter, Sabs?


    Wer droht, hat keine Argumente! Ebenso der, der schreit und wütend schnaubt.


    Glaube mir, ich mußte auch durch diese Schule gehen. Es ist ein schwieriger Weg. Aber bitte, sage mir, was das für Menschen sind, die Geld mit Kind aufwiegen? Es sollte dem KV doch nicht nur darum gehen, das gemeinsame Kind zu bespaßen. Sondern auch darum, daß er ein Teil von ihm ist. Möchte der KV nicht, daß es ihm gut geht? Wie soll es denn leben, wenn Du dauernd von Finanzproblemen bedrückt bist?


    Oh Mann, ich fasse diese Männer und deren neue Madames nicht.


    Und anscheinend habe ich echt zu hoch gesteckte Moralvorstellungen von anderen Menschen. Doch ich gehe von mir aus. Wäre ich die zu KU und BU verpflichtete, ich käme vollumfänglich dafür auf. Egal, ob ich den Ex nicht ausstehen könnte. Es geht ums Kind. Geht es der Mutter/dem Vater gut, geht es dem Kind gut.

  • Mein Rat ist beantrage Beistandschaft beim Jugendamt


    da er mit der neuen auch ein Kind hat geht das verfügbare Einkommen dann eh durch zwei


    und beim UVG wird der Vater auch zur Kasse gebeten also hat er in der Zeit als Du UVG bekommen hast genauso seine Einkommen offen legen müssen
    außerdem ist es auch noch so das man am UVG auch nach dem es für das Kind abgelaufen ist zurück zahlen muß.


    Kann also sein das dein EX noch ans Jugendamt zahlt und DU davon gar nichts siehst.


    Wenn Du also Beistandschaft beantragst errechnet das Jugendamt den Betrag



    Laternchen74 habe für meine auch immer brav gezahlt als Sie noch bei Mama waren, mir des öfteren anhören dürfen das es zu wenig ist
    oder Spruch von meiner EXschwiegermutter "Kinder in die Welt setzen aber dann nicht für Sie zahlen" und dann waren die Kinder bei mir und dreimal darfst raten wer nichts gezahlt hat

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

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  • @lustigevier,


    es ist schade, oder?


    Frustrierend auf der anderen Seite. Da machste Dich krumm und zahlst "brav" und kaum, daß die Kids bei Dir sind, kommt nichts von der anderen Seite.
    Aber sag mal, möchte sie ihre Kinder denn noch sehen?


    Der Tipp mit der Beistandschaft ist gut. Daran habe ich gar nicht gedacht.

  • naja so alle sechs Wochen kommt mal Anruf


    Und wenn wir nichts besonders geplant haben gehen Sie dann zur Mutter
    beim letzten mal hatten dann zwei keine Lust und die dritte wollte nicht alleine


    Bin der letzte der den drei verbittet zur Mama zu gehen merk ja immer wieder wie sehr sie Mama vermissen.


    Auch so ein Thema hab zu gesehen das ich die Kids alle 14 tage hatte und Sie so oft es ging in den Ferien genommen oder wenn ich nicht konnte in den Ferien bei meinen Eltern untergebracht.


    Leider seit dem Sie bei mir sind nur noch zur Uroma mütterlicherseits Kontakt.


    Und Du kannst den Kindern noch so oft sagen Opa x, Oma y, oder Tante Z haben Geburtstag, bekomme dann zur Antwort die haben an unseren Geburtstag auch nicht angerufen :frag

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  • Das hört sich für mich so an, als ob er schlicht und ergreifend gerne von Dir um Geld gebeten wird..... weil du schreibst ja, daß er dann ein paarTage später doch Geld vorbei bringt.


    Wie würde es Deinem Sohn dabei gehen, wenn im "schlimmsten" Fall KU zahlen würde, sein KInd dafür aber nicht mehr sehen wollen würde? Mal ganz davon abgesehen, daß man sich bei so einem Verhalten seinen Teil denken kann.......


    Ich habe hier im Forum oft etwas von "Mediatoren" gelesen- vielleicht wäre es ja auch ein Weg für Euch diese Sache erstmal über einen Mediator zu klären? Und beim JA mal nachzuhören, ob er den Vorschuss dort zurück zahlt, schadet ja auch nichts, dann hast Du (wenn sie dir da Auskunft drüber geben) schon mal etwas mehr Überblick über die Situation.


    Wie ist denn Eure Scheidung gelaufen? Hattest Du nen Anwalt?

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Wenn Dein Ex einigermaßen durchschnittlich verdient, hat er Dich über Jahre über den Tisch gezogen. Das muss Dir klar sein. Du hast den verminderten Unterhaltsvorschguss übers Jugendamt bekommen. Das JA hat das Geld vom Vater wohl längst zurück. Dir hätte monatlich mehr zugestasnden. Jetzt zahlt er nichts und lässt es als Gnade erscheinen, wenn er sich mal an Sondersachen beteiligt. Dabei macht er so viel Druck, dass Du Dich gar nicht traust, mehr zu fordern...


    Die Sache ist doch ganz einfach: Falls er genug Geld hat, um Unterhalt zu zahlen, dann soll er den auch zahlen. Ob er genug hat, stellt eine objektive Schiedsstelle frest (Jugendamt oder wenn nötig das Gericht). Ein schlechtes Gewissen musst DU nicht haben. Eigentlich sollte er hingehen und sagen: Ich lasse freiwillig überprüfen, ob ich genug verdiene, um meinem Kind Unterhalt zu zahlen. Ethisch wäre es seine Bringschuld...
    Mittlerweile ist es ihm über Jahre gelungen, nichts oder wenig zu zahlen. Wenn ihm das einen Vorteil von nur 100 Euro pro Monat in den letzten 10 Jahren gebracht hat, dann sprechen wir bereits über 12.000,- Euro. Die hätte er als Gewinn. Denn nachträglich kann man nichts einfordern ... Für die Summe im Säckel hat sich in seinen Augen doch sein ruppiges Verhalten gelohnt ...


    Deshalb geh den Weg über die Beistandschaft beim JA. Die bitten um die Gehaltsauskunft. Dein Ex ist zur Offenlegung verpflichtet (alle zwei Jahre). Und dann können die ganz einfach ausrechnen, was Dir bzw. dem Kind zusteht. Nach Recht und Gesetz. Was also ist dabei?
    Und für Deine Seele wichtig: Dein Kind hat einen Rechtsanspruch daruaf. Es ist Deine rechtliche Pflicht, sich um den adäquaten Unterhalt für das Kind zu kümmern. Tust Du das nicht, könntest Du im schlimmsten Fall das Sorgerecht verlieren (wird nie passieren, aber einfach den etwaigen Unterhalt verfallen zu lassen, geht eigentlich nicht. Du bist verpflichtet, aktiv zu werden. Moralisch sowieso...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    also ich seh´s hier so, bzw. verstehe die TS. Umgang scheinbt ja suuuuper zu klappen ... hälftige Ferien, 2 Tage unter der Woche, und alle 2 Wochenenden. :daumen
    Übrigens das ist auch Verantwortung übernehmen, nicht nur das zahlen. ;)
    Prima für den kleinen Mann .... geht zum Fußball etc.


    Ja, ich weiß man soll Umgang nicht mit Unterhalt vermischen ;)


    Hier in dem speziellen Fall sehe ich nur, daß es Schwierigkeiten gibt, wenn es mal darum geht, die alltäglichen Dinge zu kaufen.
    Ich würde dem KV, in einem "lieben" Brief, klar machen, das er "normal" KU zahlen müßte.
    Würde eine Kopie der DT machen, mit den Berechnungen, so wie es das JA machen würde.
    Davon würde ich einen geringeren Betrag "fordern", und um eine Einigung bitten.


    Was ich tunlichst (erstmal) unterlassen würde, ist die Familienhelferindustrie (JA, RA etc.), einzuschalten....erstmal ....


    Gruß
    babbedeckel, der lieber keinen KU hätte, und lieber ein besseres Verhältnis zw. Töchterchen und KM

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dazu kommt noch das Er/Sie erst ab dem Zeitpunkt an dem Er/Sie eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt bekommt.


    Zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist für die Zeit vorher kann man nicht mehr nachfordern.


    War bei meiner Ex auch so Kinder kamen Mai 2006 zu mir, Beistandschaft hab ich Juni 2007 beantragt, Titel hat Sie Juli 2008 endlich Unterschrieben.
    Nachzahlen muß Sie aber nur die Zeit bis Juni 2007


    Grins Sie selber hat aber kurz vor dem 18 meiner Stieftochter noch schnell Prozess mit der Vater geführt damit der Geschuldete Unterhalt auch auf Ihr Konto kommt und nicht auf das Konto Ihrer Tochter, den ab 18 kann der Unterhalt direkt an die Kinder gezahlt werden.



    Er/Sie der Ordnung halber :bldgt:

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  • Danke für Eure Antworten.


    Ich habe soeben von einem gemeinsamen bekannten erfahren das er in die Privatinsolvenz gegangen ist.


    Somit rechne ich mir die Chancen natürlich noch schlechter aus.


    Wobei sich bei mir aber auch die Frage stellt : Wie kann man sich soviel leisten wenn man Private Insolvenz angegangen ist?


    Nun ja ich glaube ich werde mich wirkich mal mit ihm hinsetzen und schauen was er dazu sagt.


    lg Sabs

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  • Meine Ex ist auch in Privatinsolvenz und Unterhalt geht vor Schulden


    also soll dein Ex lieber an Dich oder für sein Kind zahlen als das Geld den Schuldner in den Rachen zu werfen


    Also so schnell wie möglich Beistandschaft oder Unterhalt einklagen, bei Insilvenzanwalt Unterhaltspflicht geltend machen.


    Geht auch wenn jemand schon in Insolvenz ist

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  • Sorry Nachtrag


    Dir Pfändungs und Selbstbehaltgrenzen sind auch unterschiedlich ob Privatinsolvenz oder Unterhaltspflichtig

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  • Mich würde interessieren was die neue von deinem Ex machen würde, wenn die sich trennen und er ihr keinen Unterhalt bezahlen will, ob sie das dann auch so sieht?


    Ich meine es ist sicher schön das er mit dem Kind Zeit verbringt, aber wenn er schon keinen Unterhalt bezahlt, wenn er dann noch hingeht und dich anpöbelt wenn er mal was dazu geben soll wenn extras anstehen, dann würde ich auch darüber nachdenken Unterhalt einzufordern, dann brauchst du nicht mehr bitte bitte machen wenn was ansteht.

  • Ist doch immer selbe die einen Zahlen und bekommen Vorwürfe zu wenig zu zahlen oder der Umgang wird verweigert damit Sie zahlen.


    Oder die einen üben Umgang aus und man traut sich nicht Unterhalt zu worden weil sonst Umgang ausbleiben könnte.


    In den wenigsten Fällen schaffen es beide Elternteile das ganze zu trennen. Und noch schlimmer Sie können es trennen und bekommen mit dem neuen Partner Druck das so oder so anders zu machen.

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  • Ich schließe mich dem Vorschlag von babbedeckel an.


    Dein Ex soll wissen wie es eigentlich laufen könnte/sollte und sich dann freuen, dass Ihr zusammen eine schönere Einigung getroffen habt.


    Das Gespräch (oder den Brief) würde ich auch mit der neuen Frau suchen - sie sind ja auch einen neue Familie, bzw eine neue Familie für Euren Sohn.

  • Ich würde es ihm genau so sagen wie es ist: Du musst jeden Euro umdrehen und musst mit Deinem Gehalt streng wirtschaften. Die derzeitige Regelung geht an Deine Substanz, weil unregelmässig und immer er-diskutiert. Deshalb übergibst Du die Sache an die Beistandschaft des Jugendamts, weil Du das selbst nicht mehr leisten möchtest. Außerdem möchtest Du dieses Konfliktpotenzial nicht mehr in Eurer Elternebene haben. (*heiligguck*)

  • Hallo,


    ich habe auch eine Zeit auf den KU verzichtet, bis mir viele sagte das Geld gehört ja dem Kind, nach langem hin und her bin ich dann zum Anwalt gegange und habe es beantragt.
    Ich schilderte ihm ds ich das eigendlich nicht will, doch der Anwalt sagte, doch das gehört ja der kleinen.


    Ich hatte auch Angst ihm das zu sagen bzw. was mache ich wenn ich vor ihm stehe, aber es ging gut sicherlich gabs böse Worte, aber das vergeht auch wieder. Ich zahle das ganze KU in eine Versicherung ein,die sie dann mit 20 Jahren bekommt, ich denke so hat sie einen guten Start in die Zukunft.


    Mach das ruhig, kannst ja das Geld zurück legen, oder anlegen,aber das Geld gehört eigendlich deinem Sohn,es ist sein Einkommen.


    Lg

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper