Ich bin mittlerweile getrennt und war heute beim Jugendamt, um den Kindesunterhalt berechnen zu lassen. Das da nicht viel bei rauskommen wird war mir ja klar, aber die Auskunft die ich heute bekommen habe hat mich dann doch echt überrascht....!
Mein Ex verdient knapp 1.200,-€ Netto und deckt damit laut der Frau vom Jugendamt gerade mal seinen Selbstbehalt (einschließlich "Arbeitsaufwandkosten" und angemessener Miete etc.). Das hat sie mir auch schriftlich gegeben. Ich soll nun Unterhaltsvorschuß beantragen. Dann meinte sie noch, solange er unter 1.500 Netto verdienen würde, würde ich, bzw. meine Tochter, nichts bekommen! Es sei denn er hat irgendwann eine neue Partnerin und lebt mit dieser zusammen, dann wäre sein Selbstbehalt wegen geteilter Miete niedriger und er müsste evt. doch noch ein paar Euro zahlen.
Ich habe eine Freundin, die mit einem unterhaltspflichtigen Mann zusammenlebt und die ist gerade aus sämtlichen Wolken gefallen, weil ihr Mann mit wesentlich weniger Einkommen als 1.500,-€ an die Tochter Unterhalt zahlen muss... Außerdem meinte sie, dass sich die Berechnung wegen einer neuen Partnerin und gemeinsamer Wohnung nicht ändern würde und das damit rein gar nichts zu tun hätte!?
Was stimmt denn jetzt? Wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Unterhaltsberechnung? Verdienen alle unterhaltspflichtigen Väter tatsächlich mehr als 1.500,-€ Netto? Falls die Frau im Jugendamt mir tatsächlich Mist erzählt haben sollte, was kann ich da machen?