Unterhaltspflichtig erst ab 1.500,-€ Nettoverdienst???

  • Ich bin mittlerweile getrennt und war heute beim Jugendamt, um den Kindesunterhalt berechnen zu lassen. Das da nicht viel bei rauskommen wird war mir ja klar, aber die Auskunft die ich heute bekommen habe hat mich dann doch echt überrascht....!


    Mein Ex verdient knapp 1.200,-€ Netto und deckt damit laut der Frau vom Jugendamt gerade mal seinen Selbstbehalt (einschließlich "Arbeitsaufwandkosten" und angemessener Miete etc.). Das hat sie mir auch schriftlich gegeben. Ich soll nun Unterhaltsvorschuß beantragen. Dann meinte sie noch, solange er unter 1.500 Netto verdienen würde, würde ich, bzw. meine Tochter, nichts bekommen! Es sei denn er hat irgendwann eine neue Partnerin und lebt mit dieser zusammen, dann wäre sein Selbstbehalt wegen geteilter Miete niedriger und er müsste evt. doch noch ein paar Euro zahlen.


    Ich habe eine Freundin, die mit einem unterhaltspflichtigen Mann zusammenlebt und die ist gerade aus sämtlichen Wolken gefallen, weil ihr Mann mit wesentlich weniger Einkommen als 1.500,-€ an die Tochter Unterhalt zahlen muss... Außerdem meinte sie, dass sich die Berechnung wegen einer neuen Partnerin und gemeinsamer Wohnung nicht ändern würde und das damit rein gar nichts zu tun hätte!?


    Was stimmt denn jetzt? Wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Unterhaltsberechnung? Verdienen alle unterhaltspflichtigen Väter tatsächlich mehr als 1.500,-€ Netto? Falls die Frau im Jugendamt mir tatsächlich Mist erzählt haben sollte, was kann ich da machen?

  • Ich hoffe ganz stark, dass die Dich nur verarscht haben! Bin in einer ähnlichen Situation und verstehe die Welt nicht, wenn es denn so sein sollte... Ich muß allderdings bis zur Geburt noch ein paar Monate warten...


    Ich werde hier weiter mitlesen und hoffe, dass sich ganz viele Leute "einmischen" Dir wünsch ich gaaaaaaaaaaaaaanz viel Glück, dass da was bei raus kommt.



    LG ALINA

  • Ich vermute mal diese Frau hat Dir absoluten Blödsinn erzählt.
    Geh nochmal hin und versuch einen anderen Berater zu bekommen.
    Im Internet kannste mal nach der Düsseldorfer Tabelle googeln. Die zeigt Dir genau die Einkommensgrenzen.

  • Hallo
    Es stimmt,daß bei dem Nettoeinkommen von 1200€ noch 5% Berufsbediengte Aufwendeungen abgezogen werden , dann hat dein Ex ein Netto von 1140€ und kann bis zum Selbstbehalt (der liegt bei 900€ bei Kindesunterhalt) somit Kindesunterhalt zahlen.
    Wie alt ist euer Kind?
    Er könnte den Mindesunterhalt für eure Tochter sicher stellen.

  • hallo,


    also ich bin jetzt kein fachmann, aber ich weiß, dass berufstätige einen selbstbehalt von 900euro netto haben und nicht- berufstätige einen selbstbehalt von 770euro haben.
    bei der berechnung geht wohl eine pauschale von 50 bis maximal 150euro ab.
    ich glaube schon, dass der kv zu unterhalt verpflichtet ist, oder hat er vielleicht aussergewöhnliche belastungen? viele haben ja dann plötzlich darlehen?
    der kv ist ja auskunftsverpflichtend, daran müsstest du sehen, was er alles geltend gemacht hat.
    lass dich blos nicht ber`s ohr hauen!


    viele grüße

  • Unsere Tochter ist neun Monate alt. Ich will den Verlauf nochmal genauer schildern, vielleicht ändert das ja irgendwie was...


    Also: In seinem "Hauptjob" verdient er knapp 1000,-€ Netto. Ich habe ihr entsprechende Abrechnungen vorgelegt... Nun hat er aber seit letztem Monat einen Nebenjob, in dem er ca. 200,-€ ausgezahlt bekommt. Darüber gibt es aber noch keine Nachweise / Abrechnung, deshalb haben wir das nur mündlich besprechen können. Die Frau meinte dann jedoch, dass der Nebenjob auch nichts ändern würde und er vom Unterhalt befreit wäre! :kopf

  • Das ist großer MIst, mein Ex verdient deutlich unter 1500 Euro und muss auch für unsere beiden Kinder Unterhalt bezahlen, Selbstbehalt liegt wie schon erwähnt 900 Euro und dieser kann, wenn er mit einer Frau in Eheähnlicher gemeinschaft liegt durchaus noch gekürzt werden.

  • Mir fällt gerade noch was ein. Ich habe das alleinige Sorgerecht, ist es dann überhaupt rechtens das halbe Kindergeld gegenzurechnen / abzuziehen?

  • Klingt schon merkwürdig. Als mein Ex noch unter 1500 verdient hat, musste er auch Unterhalt zahlen. Es gab eine mangelfallberechnung (musste ja schliesslich noch für seinen älteren Sohn zahlen).
    Mittlerweile liegt er etwas über den 1500, zahlt für den Sohn nicht mehr (verdient nun selbst)aber der Unterhaltsbetrag für unsere Tochter ist gleich geblieben.


    Wegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann maximal ein Mietanteil der Neuen angerechnet werden. Aber darüber gibt es auch keine Einigkeit. Das Einkommen der Neuen darf nicht beachtet werden, da diese Eurem Kind gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet ist.

  • Hi Rubin,


    wenn er die Nebentätigkeit zusätzlich zu einem Vollzeitjob ausübt, kann es sein, daß diese Einkünfte tatsächlich nicht angerechnet werden. Dann blieben tatsächlich nur die von Dir erwähnten "knapp 1000 Euro" und wenn er dann noch eine Rentenversicherung hat, die er während der Beziehung bereits bezahlt hat, liegt er am Selbstbehalt.


    Dann würde die Äußerung der JA-Dame Sinn ergeben.


    http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/einkommen.htm


    LG

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Hallo Rubin!


    Denke auch, die vom JA hat sich wohl "vertan". Mein Tipp wäre auch die Düsseldorfer Tabelle -


    " "Mindestunterhalt ist der Betrag, auf den das Kind grundsätzlich Anspruch hat." "Glaubt der Pflichtige, ihn nicht zahlen zu können, hat er zu beweisen, daß er ohne eigenes Verschulden ein so geringes Einkommen hat, daß er den Mindestunterhalt nicht leisten kann.""Kann er dies belegen, wird das nach Abzug des Selbstbehaltes (900 ,- Erwerbstätige, 770,- Nichterwerbstätige) verbleibende Einkommen im Verhältnis der Unterhaltsansprüche auf alle vorrangig Berechtigten verteilt." -


    Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bis 1500 Euro + Mindestunterhalt x % abzüglich 1/2 Kindergeld: 100%-1/2 KiG bei 0-5 Jahre altem Kind wären es also 202 Euro."


    "UVG=Unterhaltsvorschussgesetz: hast Anspruch drauf, würdest 125,- bekommen für 72 Monate, außer der Bedarf des Kindes ist durch Leistungen (Kinder-und Jugendhilfe) andersweitig gedeckt."


    Ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit.


    Würde mich auch mit nem RA kurzschließen, die können es auch ausrechnen. Kannst auch beim Amtsgericht fragen, die können es auch ausrechnen, hast aber mit deren Ergebnis trotzdem nichts in der Hand - darf rechtlich nicht genutzt werden. Bekommst vom Amtsgericht auch nen Beratungsschein für die Erstberatung beim RA (kostet 10,-Euro).


    Viel Glück!!! :daumen


    LG I.

    Glaub nicht alles, was Du denkst

    Einmal editiert, zuletzt von dreirad ()

  • Das Jugendamt berechnet selbstverständlich nur nach den vorgelegten Belegen. Bei 1000 Euro netto bleibt tatsächlich nichts oder kaum etwas übrig. Den Nebenverdienst, so er regelmäßig ist, muss er allerdings angeben. Den gibt er aber vielleicht schnell auf, weil ihm davon nichts bleibt. An den Kanthaken nimmt ihn da dann nur das Gericht und sagt: Du kannst die Mehrleistung bringen, arbeite mehr...


    Nimm auf jeden Fall den Unterhaltsvorschuss mit. Und halte die Beistandschaft aufrecht. Die überprüfen dann alle zwei Jahre die Einnahmen. Dringe darauf, dass er nicht nur den Gehaltszettel vorlegt, sondern deie Einkommenssteuererklärung. Erst da kann man die weiteren Einnahmen drauf erkennen. Hast Du den Eindruck, er ist beständig im Nebenjob tätig, dann fordere die Beistandschaft schriftlich zur Überprüfung der Sachlage auf.
    Wenn Du an jurisdizierbare Beweise für seine Nebentätigkeit heran kommst, wäre das für Dich gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Damit hast du deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet.


    Meinem Mann wurde ein fiktives Einkommen errechnet (da er nicht arbeiten kann oder will), das bei etwa 1200 Euro brutto liegt. Bei einem Selbstbehalt von 900 Euro ist er
    verurteilt demnach 60 Euro (für drei Kinder) zu zahlen.


    Ich fürchte das ist von Jugendamt zu Jugendamt und von Gericht zu Gericht verschieden.

  • Hallo
    Wenn der Mann 1000 Netto Verdient und einen Nebenjob aussübt kann er selbstverständlich den Ku sicherstellen un dmuss ihn auch zahlen.
    Ein Vater muss alles tun um den Mindestunterhalt sicherstellen zu können, wenn der Hauptjob nicht ausreicht, muss er eben einen Nebenjob annehmen, wird sogar von Gericht so ausferlegt.
    Dein Ex hat einen Haupt und Nebenjob somit kann er dir den Kindesunterhalt von 192€ zahlen und liegt trotzdem noch über dem SB, er ist dazu verpflichtet KU zu zahlen und muss dies eben bei nicht genügend einkommen von seinem Nebenjob zahlen.


    Lg

  • Hallo
    Wenn der Mann 1000 Netto Verdient und einen Nebenjob aussübt kann er selbstverständlich den Ku sicherstellen un dmuss ihn auch zahlen.
    Ein Vater muss alles tun um den Mindestunterhalt sicherstellen zu können, wenn der Hauptjob nicht ausreicht, muss er eben einen Nebenjob annehmen, wird sogar von Gericht so ausferlegt.
    Dein Ex hat einen Haupt und Nebenjob somit kann er dir den Kindesunterhalt von 192€ zahlen und liegt trotzdem noch über dem SB, er ist dazu verpflichtet KU zu zahlen und muss dies eben bei nicht genügend einkommen von seinem Nebenjob zahlen.


    Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Da hilft es auch nicht wenn ein Richterchen irgendwelche fiktiven Einkünfte herzuzaubert. Einem nackten Mann in die Tasche zu greifen ist vergebene Mühe.
    Mal ein Beispiel:
    Um für ein 12-jähriges Kind 295 Euro Unterhalt zahlen zu können, müßte ein Vater ca. 1950-2000 Euro brutto verdienen. Netto bleiben ihm 1258 Euro übrig. Davon sind noch 5% berufsbedingte Aufwendungen und 4% Rentenversicherung abzuziehen. Die hat längst nicht jeder Vater, und es ist sehr gut daß der Staat immer öfter per Unterhaltsvorschuß zurückzahlen muß, was er vorher per Steuerklasse I abgezockt hat.

  • Hallo
    Der Vater hat einen Nebenjob und wenn sein Vollzeitjob für den KU nicht reicht, muss er eben den KU von seinem Nebenjob zahlen.


    Und wenn es trotz Nebenjob nicht reicht?
    Und wie soll der Vater eigentlich seinen Umgang ausüben wenn er ggf. am Wochendende seinem Nebenjob nachzugehen hat?