ich glaub, ich platze gleich

  • sorry, ich muß meinen frust jetzt mal hier los werden:


    ich habe meinen großen sohnemann anfang nov 08 an einer grundschule angemeldet. zu diesem zeitpunkt hat man mir dort gesagt, die entscheidung, ob er genommen wird oder nicht, würde erst im jan 09 fallen. bis dahin müßte ich mich gedulden. ok.... habe dann anfang feb dort angerufen, um zu hören, wie es denn jetzt aussieht. die schreiben seien noch nicht raus, es seien noch keine entscheidungen gefallen, war da die aussage. eben habe ich dort noch einmal angerufen, hatte die schulleiterin an der strippe und die meinte zu mir, daß die schreiben heute oder morgen rausgingen. ich hatte nachgefragt, ob sie mir denn schon was sagen könnte, da guckt sie in die unterlagen und meinte: ja, mein sohn sei als schulkind angenommen, aber den orgata-platz, den ich bräuchte, könnte sie noch nicht bestätigen. dazu käme halt die nächsten tage ein schreiben, mit welchem ich belegen müßte, daß ich auch wirklich diesen benötige. ich habe ihr meine situation geschildert und sie meinte, sie braucht verläßliche bestätigungen.


    jetzt hab ich schon einmal in meiner personalabteilung angerufen, die sollen mir eine arbeitsbescheinigung ausstellen, aus welcher deutlich hervorgeht, daß ich zu 100% arbeite, also auch mit wochenstunden. meinen chef werde ich ansprechen, ob er mir meine arbeitszeiten bescheinigen kann. für meine über die betreuungszeiten des kigas und danach schule hinausgehenden betreuungspersonen habe ich auch schon ein schreiben formuliert, welches ich unterschrieben bekomme.


    so jetzt mein problem:
    ich bin geschieden, lebe allein -also in keiner eheähnlichen gemeinschaft oder annähernden- mit meinen kindern. das wollen sie auch bescheinigt bekommen. habe auch mit dem herrn vater telefoniert, ob er mir das bestätigen kann. nein, macht er nicht, weil er ja weiß, daß ich am wochenende bei meinem partner -wir sind seit anfang des jahres eigentlich getrennt- lebe und er annimmt, daß wir das auch quasi unter der woche so praktizieren. er weiß aber, daß das überhaupt nicht machbar gewesen wäre, da mein ex-partner nicht bei mir in der stadt wohnt, sondern per auto 30min entfernt. von daher sträubt er sich bzw. verweigert diese stellungnahme. soll ich jetzt zur untermauerung meines ae-seins mein scheidungsurteil an die schule geben? das würde doch eigentlich nur bestätigen, daß ich geschieden vom vater der jungs bin, aber nicht, daß ich allein mit ihnen wohne. wie soll ich das denn bitte glaubhaft nachweisen?


    könnt ihr mir hier helfen?


    danke fürs durchlesen.
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • Also, bei uns hat damals eine schrifltiche Erklärung meinerseits ausgereicht. Notfalls kann dir aber eventuell das Einwohnermeldeamt da auch weiterhelfen? Prinzipiell kann es aber dem KV doch egal sein, er soll ja nicht bestätigen, das noch jemand anderer bei dir wohnt, sonder nur, daß ER nicht mehr dort lebt. Manchmal frag ich mich, wo manche Exen ihr Hirn haben - es geht doch um die Betreuung eures Kindes!

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Geh auf die Meldebehörde und lass dir eine Meldebescheinigung ausstellen. Dort steht drin, wer in deiner Wohnung alles gemeldet ist, mit Geburtsdatum usw.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das Ding nennt sich "Familienbescheinigung" und man bekommt es beim Einwohnermeldeamt.
    Muss ich mir auch jedes Jahr ausstellen lassen zur Änderung des Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte.


    LG
    schwarzwaldmama

    "Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer." Seneca

  • danke kaj,
    habe eben bei mir im zuständigen bürgerbüro angerufen und werde mir eine haushaltsbescheinigung ausstellen lassen, die ich beifüge.
    mein ex hat zwischenzeitlich angerufen und mich aus meinem gespräch zitieren lassen, mit dem kommentar, es sei wichtig. als ich an den apparat ging: er würde sich dagegen wehren, das wäre wohl die falsche schule, wenn die solche maßnahmen bräuchten.
    ich könnt echt langsam das k****en anfangen...
    lg
    monnemermadl

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    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • das wäre wohl die falsche schule, wenn die solche maßnahmen bräuchten.


    Ganz ehrlich - so ein Gedanke kam mir beim Lesen auch... :scared Ich muss aber gestehen, dass ich keine Ahnung habe, ob das bei Ogata-Plätzen die übliche Vorgehensweise ist... Ich wünsche Dir, dass sich das schnell klären lässt und Ihr den Platz bekommt.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hi Monne,


    Naja.. ich musste damals auch nachweisen, dass ich voll arbeiten gehe....


    Aber warum Du das andre alles brauchst... :Hm versteh ich nicht wirklich... nicht mal das, dass sie es benötigen ob bei Dir jemand im Haushalt lebt...
    Denn selbst wenn, und dieser auch arbeiten würde, hättest Du Anspruch dort auf den Platz.. zumindest war das bei uns schon im KiGa so.... und im Hort haben die damals nichts ausser die Arbeitsbescheinigung gebraucht... und die Frage wegen dem Sorgerecht war darlegungspflichtig... aber sonst....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • ach monne,
    lass dich nicht ärgern.
    wenn sie diese papiere glücklich macht, gib sie ihr.
    je nachdem wie hoch dort der andrang in der betreuung ist, müssen sie schon irgendwie "filtern"
    ist ja kein problem für dich diese papiere beizubringen, du hast ja nichts falsches erzählt, sondern brauchst den platz tatsächlich ;-)


    die bescheinigung über deine arbeitszeiten und der schein vom meldeamt werden wohl ausreichen ;-)


    viel glück :strahlen