verliere ich die Steuerklasse 2?

  • Hallo @All,
    ich habe da mal eine Frage und hoffe,das mir jemand Auskunft geben kann.
    Wenn mein Freund zu mir zieht und dann natürlich auch hier gemeldet ist,verliere ich dann die Steuklasse2? :frag


    Vielen Dank schon im Vorraus.


    Lieben Gruß Petra

  • Auf meinem Antrag auf Steuerklasse II steht drauf, dass man die II erhält, wenn man versichert, keine Haushaltsgemeinschaft zu sein, also keine gemeinsame Wirtschaftsführung besteht. Wenn ihr die Kosten komplett trennt, ist diese Voraussetzung doch eigentlich gegeben.


    Die andere Person (also der Mitbewohner) muss das schriftlich versichern und begründen, warum man keine gemeinsame Wirtschaftsführung hat.


    Wenn ihr eure Kosten WG-mäßig aufteilt, müsstest du demnach doch Anrecht auf die II haben :frag

  • Hallo,


    mir wurde bei Beantragung der LSK 2 erklärt das die nur solange bestand hat, solange ich nicht mit einer über 18 jährigen Person im Haushalt leben würde.


    Sobald eine Ü18-Person bei mir gemeldet ist habe ich keinen Anspruch mehr auf LSK2, also auch wenn eines meiner Kinder 18 wird, oder Wg, oder ähnliches.


    Gruß hep

  • Hi,


    von wikipedia:



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ich habe da auch mal eine frage, wenn ich mich hier einfach mal ranhängen darf.


    mein ex und ich haben uns ja in diesem jahr nach 12 jahren ehe getrennt.
    dann bekomme ich also jetzt die steuerklasse 2, wenn ich wieder arbeit gefunden habe und er die klasse 1 (ist das richtig)


    mit wieviel euro abzug muß denn dann mein ex im vergleich zu seinem jetzigen gehalt rechnen? bzw. ich dann mit weniger unterhalt für meine Kinder und mich?

    Einmal editiert, zuletzt von Bubbles ()

  • Hi bubbles,


    EX bekommt die 1, bei mir waren das ca. 500 € weniger, dementsprechend ist der Unterhalt auch weniger.
    Im www gibt´s genügend Brutto-Nettorechner, da kannst du paar Zahlen durchprobieren.
    Ach ja, die Lstkl 1 + 2 macht bei mir 50 € aus :anbet:wand


    ...und ja du bekommst die 2...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von Bubbles
    danke für deine erklärung babbedeckel :wink


    Bütteschööön ;)

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Ich würde es trotzdem probieren. Ich habe heute extra eine Bekannte drauf angesprochen, die hat die II behalten, als sie in eine WG gezogen ist. Da wohnen außer ihr noch drei Erwachsene (und sie mit ihrer Tochter). Die anderen Bewohner haben bestätigt, dass die Alltagskosten aufgeteilt werden und gut war´s.


    Ich habe gerade mal gegoogelt, auf der Homepage ihrer Heimatstadt:


    http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=58422


    Ich zitiere:


    Zitat

    Ist eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet, wird vermutet, dass der Steuerpflichtige mit dieser Person gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar.


    und weiter:

    Zitat

    Der Steuerpflichtige kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft bei Meldung der anderen volljährigen Person in seiner Wohnung widerlegen, wenn er glaubhaft darlegt, dass eine Haushaltsgemeinschaft mit der anderen Person nicht vorliegt.
    [...]
    Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn der Steuerpflichtige und die andere Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaften („Wirtschaften aus einem Topf“).

  • Zitat

    Original von Bubbles
    ich habe da auch mal eine frage, wenn ich mich hier einfach mal ranhängen darf.


    mein ex und ich haben uns ja in diesem jahr nach 12 jahren ehe getrennt.
    dann bekomme ich also jetzt die steuerklasse 2, wenn ich wieder arbeit gefunden habe und er die klasse 1 (ist das richtig)


    mit wieviel euro abzug muß denn dann mein ex im vergleich zu seinem jetzigen gehalt rechnen? bzw. ich dann mit weniger unterhalt für meine Kinder und mich?


    Für dieses Jahr wird das aber nicht mehr geändert - höchstens auf 4/4, wenn Ihr das beantragt. Die Aufteilung 1/2 gilt erst ab dem nächsten Kalenderjahr, was auf die Trennung folgt.
    So sagt es zumindest meine Anwältin.


    Dein Ex bekommt übrigens im nächsten Jahr automatisch die 1, egal ob Du einen Job hast oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • danke katjoka, ich will die steuerklasse ja garnicht ändern. und wenn das dann im nächsten jahr automatisch geht ist es ja prima.


    ich wollte nur wissen mit wieviel weniger mein ex dann auskommen muß. bzw die Kinder und ich. das hat mir dann auch babbedeckel gesagt.


    trotzdem, vielen dank für deine mühe :blume

  • Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

  • Zitat

    Original von bibi_73
    Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh


    Ein Haus kann durchaus getrennte Wohnungen haben ;)

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von bibi_73
    Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh


    Sorry... Spielverderber....


    Und wenn das jemand mitbekommt und dem FA steckt, ist das Steuerhinterzieheung... Ich weiß nicht, ob ich das riskieren wollen würde....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • hallo,
    hab da auch mal ne frage, kann man die lohnsteuerklasse während dem laufenden jahr ändern? man sagte mir mal das geht nicht.
    und noch eine frage, der kindesunterhalt laut düsseldorfertabelle, wird da vom netto oder brutto abgerechnet???


    lg
    maissa

  • Zitat

    Original von maissa
    hallo,
    hab da auch mal ne frage, kann man die lohnsteuerklasse während dem laufenden jahr ändern? man sagte mir mal das geht nicht.
    und noch eine frage, der kindesunterhalt laut düsseldorfertabelle, wird da vom netto oder brutto abgerechnet???


    lg
    maissa


    Hallo maissa,


    man kann einmal im Jahr die LSTK wechseln, bei berechtigtem Interesse auch mehrmals.


    Und berechnet wird der KU nach DDTabelle vom bereinigten Nettoeinkommen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()