Hallo,
ich beziehe im Augenblick Unterhaltsvorschuss für mein Kind vom Jugendamt, da der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Nun gab es zum Geburtstag und zu Weihnachten eine Überweisung des Vaters auf mein Konto mit dem Vermerk "Geburtstag- Name des Kindes-" und "Weihnachten-Name des Kindes".
Es handelt sich hier jeweils um Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke des Vaters für das Kind.
Meine Frage: muss ich diese Eingänge dem Jugendamt melden und werden die Beträge dann als "Unterhaltszahlung" gewertet?
Wenn ja, würden sie mir vom Unterhaltsvorschuss nämlich wieder abgezogen und ich müsste die jeweiligen "Geldgeschenke" an das Jugendamt zurückzahlen.
In der Vergangenheit gab es bereits einmal eine Zahlung eines kleineren Betrages, der als Beteiligung an einem Schuhkauf für das Kind ausgewiesen war. Diesen Betrag musste ich dann an das Jugendamt "zurücküberweisen"- sprich man zog mir das Geld vom bereits in diesem Monat ausbezahlten Unterhaltsvorschuss wieder ab.
Wie verhalte ich mich nun bezüglich dieser "Geldgeschenke"?
(Zur Info: aktuell besteht kein Kontakt zwischen Vater und Kind und nur per Mail mit mir (Zwecks Info über Entwicklung des Kindes). Beschluss des Gerichtes, dass im Moment kein Umgang stattfinden soll/darf im Sinne des Kindeswohls und des Kindeswillen.)
Absprachen mit Vater nicht möglich.
Ich wäre sehr Dankbar für Erfahrungen/Ratschläge.
Vielen lieben Dank!