KV Auslandsdienstreise Betreuung

  • Hallo,


    ein Kind lebt beim KV. Dieser geht jetzt für 10 Tage auf eine Auslandsreise. So berichten mir die Kinder. Das bei ihm lebende Kind bringt er "anderweitig" unter. Ich bin im Vorfeld weder gefragt noch informiert worden, bei gemeinsamen Sorgerecht. Das Kind wird nach eigener Aussage für die Schule krank geschrieben und bei den Schwiegereltern, zu denen seit Jahren kein Kontakt bestand und die das Kind kaum kennt, untergebracht und diese fahren wohl mit dem Kind in dieser Zeit in Urlaub.


    Frage:

    Darf das Kind ohne Info an mich einfach untergebracht werden, in einer 70 km entfernten Stadt, wenn der KV abwesend und nicht greifbar ist? Wie gesagt, gemeinsames Sorgerecht. Natürlich habe ich beim KV um Informationen gebeten, aber keine Antwort erhalten.

    Darf er das Kind einfach ohne meine Zustimmung aus der Schule nehmen?


    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • Es besteht Schulpflicht. Der KV darf das Kind nicht einfach krankmelden und aus der Schule nehmen. An der Stelle ist er angreifbar.


    Könnte das Kind von dir aus zur Schule?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ja, wir wohnen im selben Ort. Das Kind hat er auch gar nicht gefragt (das war noch am WE bei mir). Er trifft oft eigenmächtig Entscheidungen. So auch bei der Schulanmeldung für die weiterführende Schule. Da musste ich schon mit Gericht drohen, damit die Schulempfehlung eingehalten und meine Zustimmung eingeholt wurde. Vorsorgeuntersuchungen macht er keine.

    Ich habe das Kind letzten Sommer abgegeben, da er eine von der Klinik empfohlene Medikation ablehnt und es mit drei herausfordernden Kindern (alle drei mit Pflege-Grad und Behinderung) für mich nicht mehr zu stemmen war (und das Gericht damals den Eilantrag verbockt hat). Das Kind hat er nirgendwo umgemeldet und droht mir jetzt, weil er die entsprechenden Zahlungen und Leistungen nicht bekommt, obwohl ich ihn informiert hatte und alle Daten gegeben hatte.

    Angebote zur Vermittlung/Mediation lehnt er ab bzw. reagiert nicht. Kommunikation ist überhaupt nicht möglich, Mails bleiben unbeantwortet. Kind 2 lebt dauerhaft bei mir, es verweigert den Umgang mit ihm und es ist, als ob Kind 2 für ihn nicht existiert (Kind erhält keine Geschenke, Anrufe, nichts, die anderen Kinder schon, trotzdem erhält er noch das hälftigen Kindergeld). Zumindest zahlt er seit der Gerichtsverhandlung den KU, auch den musste ich einklagen.

    Sparkonten für die Kinder eröffnen nicht möglich, da er nicht reagiert.

    Alles zäh, mühsam. Und unnötig.


    Wie so oft, geht es nicht um das Kindeswohl, sondern darum mir das Leben schwer zu machen.


  • Ja und ja.

    Allerdings muss der Betreuungselternteil/Vater bei der Schule die Schulbefreiung einholen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er lässt ja niemanden ins Haus. Meine ehemaligen Nachbarn fragen gelegentlich, was denn mit unserem Haus sri, es sind immer alle Rolladen herunter,cder Vorgarten völlig überwuchert. Man kann nicht erkennen, dass das Haus noch bewohnt ist. Aber es ist ja Solar auf dem Dach,CSA kostet der Strom nichts 🙈


    Er selber hat ja auch seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern. Den habe früher ich gepflegt, bis es mir zu viel wurde.

    Aber ja, das wäre die beste Lösung. Aber soweit denkt er nicht. Er redet ja mit niemandem.