alleiniges Sorgerecht vs. Vollmachten

  • So, jetzt müsste ich ganz lange nicht mehr hier vorbeischauen, aber nun ist es wieder soweit.


    Der KV zieht zum März nach Kroatien. Er wird dann keinen Unterhalt mehr zahlen, weil er nach eigenen Angaben dann deutlich unter Selbstbehalt verdient. Ich muss Unterhaltsvorschuss beantragen, was sehr wahrscheinlich erst geht, wenn er keinen Unterhalt mehr zahlt, also im März. Soweit so gut. Nervt, aber ist halt so. Wird ja dann nachgezahlt.


    Aber...

    Wir haben geteiltes Sorgerecht und ich hätte gern das alleinige Sorgerecht zurück. Das kann man formlos beim Familiengericht beantragen, soviel weiß ich schon. Macht das Sinn damit zu warten, damit er nicht zum Termin erscheint und ich es dann zugesprochen bekomme? Ist es einfacher Vollmachten für alles zu bekommen und wie gehe ich das an? Reichen die formlos? Man findet ja Vordrucke im Netz, davon könnte man ja einen nutzen. Muss man das dann notariell beglaubigen lassen? Wie lange dauert sowas? Muss das ein bestimmter Notar sein?


    Natürlich hätte ich gern das Sorgerecht wieder allein, weil es praktischer ist und der Vater gar nicht wirklich daran interessiert ist. Vollmachten würden mir aber auch reichen für Aufenthaltsbestimmung, finanzielle Angelegenheiten und Gesundheitssorge. Was wäre da noch wichtig!

  • Oha, das ja ein Schritt.


    Aus dem Unterhalt ist er so leicht nicht raus, auch nicht im Ausland.

    Da würde ich sofort eine Beistandschaft einrichten und entsprechend informieren,

    nur auf den Hinweis „er ist weg und will nicht mehr zahlen“ ist schwer - auch beim UVG beantragen.


    Zum Sorgerecht - musst du es nicht beantragen und er dann zustimmen? Dann müsste dann ja auch bald passieren…

  • stern0372: mache ich noch. Die zuständige Mitarbeiterin ist erst am Donnerstag wieder telefonisch erreichbar, aber da schreibe ich gleich noch eine Mail. Ich kann halt jetzt nur schreiben, dass er Unterhalt zahlt laut Titel. Bzw. beantrage ich ab März, weil er angekündigt hat, dann nichts mehr zu zahlen. Man braucht da ja einige Unterlagen, die allein schon ein wenig dauern werden, bis ich sie habe. Man kann aber wohl schonmal beantragen und dann alles nötige nachreichen. Immerhin. Bearbeitung dauert aber wohl 3 Monate hier, juhu.


    Lena_1977:

    Klar ist er unterhaltspflichtig auch im Ausland bzw. ist ihm das ja auch bewußt. Deshalb hat er ja Bescheid gegeben. Nur bringt die Beistandschaft ja auch nur dann etwas, wenn kein Unterhalt kommt. Weshalb ich die ja auch erst einrichten kann, wenn er keinen mehr zahlt, nicht vorher. Dachte ich zumindest und so was auch die Auskunft per Mail, die ich bekommen habe. Vielleicht hake ich nochmal nach.

    Und wegen des Sorgerechts habe ich eben auch vom Jugendamt die Auskunft, dass das übers Familiengericht läuft. Als ich es damals abgegeben hatte lief das problemlos übers Jugendamt. Das war ein Termin, bei dem wir beide anwesend waren und unterschrieb haben. Fertig wars. Aber es scheint schwierig zu sein überhaupt alleiniges Sorgerecht zu bekommen. Was ich nicht grundsätzlich schlecht finde, aber in meiner Situation eher kontraproduktiv ist. Drum kam ich auf die Vollmacht, was evtl. schneller und einfacher wäre.

  • Wäre denn der Vater dem alleinigen Sorgerecht gegenüber aufgeschlossen?

    Sagen wir mal so, er hat auf meine Anmerkung dazu gemeint, dass ihm bewußt ist, dass es so nicht mehr geht. Nachdem er damals das Sorgerecht nur wollte, damit er ans Sparkonto kommt und auch für sein zweites Kind (andere KM) kein Sorgerecht hat, ghee ich nicht von Widerstand aus.


    Genau wissen tue ich es nicht, weil ich kein konkretes ja dazu von ihm bekomme.

  • Hallo Phinemuc, schön, Dich mal wieder zu lesen. Unschön - wie meist hier - der Anlass. Aber gut. So ist es eben.


    Es gibt beim Sorgerecht verschiedene Möglichkeiten, vielleicht auch im Mix.


    Ohne Wertung der Reihe nach.


    1. Der Vater erklärt gegenüber dem FamGericht, dass er auf das Sorgerecht verzichtet. Geht, ist ein Verfahren, kostet Geld.

    2. Du holst Dir von ihm eine Erklärung, dass Du für alle Fälle und in jeder Lebenslage mit seinem Einvernehmen jegliche Lebensentscheidung für das gemeinsame Kind treffen darfst, "... insbesondere für * alle schulischen Angelegenheiten

    * alle die Gesundheit betreffenden Angelegen* alle finanziellen Angelegenheiten, u.a. wie Kontoeröffnungen, Kontoschließungen, Sparverträge ...

    * Aufenthalt

    Dieses Dokument hat Gültigkeit bis zum * 18. Geburtstag Kind *"

    Lass Dir davon mehrere "Originale" unterschreiben... Hier könnte Dir zum Beispiel die Beistandschaft helfen. Mit Siegel/Stempel Jugendamt kommt immer gut. Auch ein Notar. Kostet. Je nach Bundesland auch der Rechtspfleger beim Amtsgericht. Kostet.

    3. Wenn jemand die Sorgezustimmung von Ex haben will, forderst Du Ex mit Terminsetzung jeweils auf. Kommt die nicht bei, gehst Du zum FamGericht und lässt Dir für diesen Fall die Sorge übertragen. Wenn das mehrmals passiert ist, klagst Du auf alleiniges Sorgerecht. Dem wird dann in der Regel stattgegeben.


    Unterhalt: Er ist verpflichtet, Unterhalt nach Titel zu zahlen. Kann er das nicht, muss er auf Titelabänderung klagen und den entsprechenden Nachweis führen. Sonst laufen schlicht Schulden auf.


    Die ersten sechs Monate kommt er aus dem Titel letztlich nur mit Deinem Einverständnis heraus. Solltest und musst du nicht zwingend geben. Auch in Kroatien unterliegt er der Unterhaltspflicht und muss sich bemühen, den Unterhalt einzuspielen. - Soweit die rechtliche Position. Beistandschaft kannst Du jederzeit (schriftlich!) beantragen. Sie muss eingerichtet werden. Du hast einen Rechtsanspruch. Hast Du eine Beistandschaft, läuft es schneller mit der Unterhaltsvorschusskasse. Du musst dann der UVK nicht mehr so viel nachweisen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann könnte das doch im Jugendamt möglich sein? Ich meine, wenn beide Eltern gemeinsam kommen und unterschreiben? Ich kenne mich aber nicht aus und drücke die Daumen, dass du einen guten Weg findest

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Volleybap

    😀. Ja, da bin ich wieder. Zum Glück gibt's das Forum noch, damit ich wieder schnelle, fundierte Antworten bekomme. Über die verschiedenen Anlaufstellen dauert es ja leider ewig, weil die wirklich hoffnungslos überlastet sind. Ich könnte mich so ärgern über den KV, denn er weiß das schon seit über einem Jahr, dass er in 5 Wochen auswandert. Aber das bringt mich auch nicht weiter und damit habe ich schon zu viel Zeit verbracht. Und Nerven.


    Vielen Dank für die Infos. Ich werde mich mal hinsetzen und eine Vollmacht formulieren. Macht das Sinn, das auch auf englisch zu formulieren oder braucht da eine beglaubigte Übersetzung? Wir waren im Sommer in London, dafür brauchte ich seine Unterschrift. Mit der Vollmacht müsste ich ja dann auch uneingeschränkt reißen können. Wie schon erwähnt gehe ich nicht davon aus, dass er da Probleme machen wird. Man weiß nie, aber ich bin da mal zuversichtlich.


    Und ich werde ne Beistandschaft einrichten. Wenns dann schneller/besser mit dem Unterhaltsvorschuss geht, hilft mir das ja und ich brauche sie eh. Ich dachte nur, dass man die erst einrichten kann, wenn kein oder nicht genug Unterhalt kommt. Das liest sich so auf der Seite vom Jugendamt. Einen Titel habe ich, der ist sogar dynamisch und nicht nur bis zum 18. Lebensjahr. Also eigentlich richtig gut.

  • Das lief übers Jugendamt und er wurde nie überprüft. Eben weil es ein dynamischer Titel ist, der nicht automatisch beim 18. Lebensjahr aufhört. Der ist inzwischen 10 Jahre alt. Sicher hätte er inzwischen mehr Unterhalt zahlen müssen, aber ich habs nie neu berechnen lassen.

  • Wir haben es über eine (angeblich allumfassende) Vollmacht geregelt, weil Abgabe der gemeinsamen Sorge laut JA nicht möglich war.

    Der Bank hat es für Kontoeröffnung nicht gereicht. Hat mit steuerlichen Aspekten (Freibeträge bei Zinsen ?) zu tun und die zweite Unterschrift vor-Ort absolut notwendig. Auch eine extra ausgestellte Vollmacht inklusive Kopie Personalausweis war nicht ausreichend, bei mehreren Banken.

    Lustigerweise waren Schulanmeldungen und medizinische Sachen kein Problem, da musste ich manchmal nicht mal die vollmacht vorlegen. Wenn Kind bei Dir gemeldet ist, wird automatisch davon ausgegangen, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast und Pass/Personalausweis beantragen kannst.


    Wenn es möglich ist, würde ich devinitiv diese Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt bevorzugen, auch für Grenzübertritte. Zusätzlich Vollmacht schadet dann auch nicht.

  • Hm, vielleicht parallel doch das Sorgerecht beantragen, weil Vater im Ausland und es dann zugesprochen bekommen, wenn er nicht erscheint. Kostet halt Zeit, Geld und Nerven. Danke für deine Infos.


    Und ja, für Pass und sowas braucht man ja eh keine Zustimmmung, wenn das Kind länger als 6 Monate nach der Trennung bei mir lebt (sind jetzt dann 11 Jahre). Für Schule würde nie gefragt, aber jetzt für England würde die Zustimmung vom Vater benötigt.

  • Bist du dir sicher es automatisch zugesprochen zu bekommen, wenn er nicht erscheint?

    Nein, natürlich nicht. Es gibt keinen Grund dafür. Ich muss halt dann mit Vollmachten arbeiten und im Zweifel die Einwilligung gerichtlich ersetzen lassen, falls ich nicht rechtzeitig die Genehmigung zum Reisen ins nicht Europäische Ausland bekomme. Das scheint ja eher schwierig zu sein ohne eine Negativbescheinigund, nur mit Vollmacht.

  • Die Negativbescheinigung gibt es ja nur, wenn ich allein Sorgeberechtigt bin. Also bei der Geburt nicht verheiratet war und nie der Vater sorgeberechtigt geworden bin.

    Bin ich später durch eine Gerichtsentscheidung allein sorgeberechtigt geworden, kann ich dieses Urteil vorlegen (meint der Bund ... Und natürlich lege ich dann der Schulsekretärin oder dem Bankkundenberater aus meinem Dorf mein Scheidungsurteil mit allen Angaben oder das Sorgerechtsurteil durch, in denen irgendwo ganz versteckt und verklausuliert das steht, was die Leute eigentlich wissen wollen). Gott sei Dank kann man auch hier über die Negativbescheinigung arbeiten.

    (Die Negativbescheinigung bekommt man übrigens online hier: https://verwaltung.bund.de/lei…e/leistung/99013016012001 . Je nach Bundesland direkt zugeschickt oder man muss abholen.)


    Banken jedoch sind ein Privatunternehmen. Die können als Voraussetzung für ihre Dienstleistungen jegliches Dokument fordern und auch, dass ich im rosa Tütü auflaufe. Und ich kann entscheiden, ob ich das will ... Oder andersherumm gesagt: Wenn die eine Bank mich nicht bedienen will, muss ich (leider oder voll Wut) zur anderen. Etwas einfacher müsste es grundsätzlich bei Sparkassen sein. Da sind in der Regel Stadt/Kreis/Land Besitzer. Hier sollten "übliche" Dokumente anerkannt sein. In der Praxis sind aber, ich habe noch nie einen richtigen Grund gehört, Kreditinstitute bei AE-Vorgängen ungeheuer zurückhaltend, abweisend. Eher ungewünschte Kunden halt ...


    Bei Grenzübertritten sollte man vorsichtig sein. Die Einreise mag gelingen. In manchen außereuropäischen Ländern muss aber bei der Ausreise mehr an Dokumenten beigeschafft und nachgewiesen werden als bei der Einreise. Das ist dann übel. Das kann aber jedem Elter(nteil) passieren, das allein mit Kind reist. 100 Mal geht alles gut. Aber das eine Mal reicht dann fürs Leben ...

    Liebe Grüße



    Bap



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