Umgangsrecht der Oma

  • Hallo liebe Mitglieder, ich versuche es kurz zu machen. Ich wohne in einem Haus mit meinem Vater und deren Frau. Sie hat zwei erwachsene Töchter, eine davon hat eine Tochter, die 30 km von uns entfernt wohnt. Zu Corona Zeiten kam es zu erneuten Streitereien zwischen seiner Frau und ihren Kindern, die genauen zusammenhänge, kennt mittlerweile keiner mehr und die Fronten haben sich verhärtet. Die Tochter mit dem Kind hatte ihre Mutter aufgefordert, keinen telefonischen Kontakt mehr zu ihrer Schwester zu erlauben, wenn das Kind bei der Oma ist. Die Oma fand das blöd und hat sich nicht dran gehalten. Das ist der Tropfen, der meiner Meinung nach das Fass zum überlaufen gebracht hat.

    Im Resultat darf die Oma das Kind jetzt nicht mehr sehen. Meine Kinder und ich haben regelmäßigen Kontakt und das Kind fragte bei uns nie nach ihrer Oma. Die Oma hat einen Brief an ihre Tochter geschrieben, den die Tochter ungeöffnet zurückgeschickt hat. Jetzt hat die Oma einen Antrag auf Umgang gestellt. Ich verstehe den Ablauf nicht so richtig und die Oma verdreht halt ganz oft auch die Tatsachen. Klar ist, dass das ganze nicht spurlos an dem Kind vorbeigehen wird.

    Was ich weiß, ist dass eine Verfahrensbeiständin mit dem Kind, der Oma und auch mit den Eltern gesprochen hat und dem Jugendamt ein Resultat mitgeteilt hat. Eine Bearbeiterin vom Jugendamt hat auch mit beiden Seiten telefoniert. Die Oma ist mit den Gründen, die ihre Tochter für ein nicht vorhandenen Umgang nennt, nicht einverstanden und will die Klage weiter verfolgen.

    Meine Frage ist, was passiert als Nächstes bei dem, was ich hier so gelesen habe, wäre es bei einer Auseinandersetzung unter den Eltern so, dass ein Gutachten erstellt werden würde. Ist das bei Umgangsrecht, dass Großeltern einfordern auch so? Und wie viel kann der Spaß kosten beziehungsweise wie die Oma Aussicht auf Erfolg haben?

  • Das ist eine komplizierte Situation. Grundsätzlich sollte das Gericht auch hier das Kindeswohl in den Vordergrund rücken. Ohne Zweifel hat die Oma in der beschriebenen Konstellation ein Recht auf Umgang mit der Enkelin, die Enkelin ein Recht auf Umgang mit der Oma. Bevor das Gericht jedoch hier den Umgangszwang ausspricht, wird es auf die Mutter gucken. Wenn das Gericht der Meinung ist, der Druck der Mutter auf das Kind ist so hoch, dass das Kindeswohl gefährdet ist bei einer Umgangsanordnung und keine Einsichtsfähigkeit bei der Mutter erkennen kann, wird das Gericht anders entscheiden. Vor jeglichem Gerichtsbeschluss wird aber in der Regel das Gericht einen Versöhnungsversuch starten und den Beteiligten heftig ins Gewissen reden. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.