Kein Unterhaltsvorschuss mehr bei 1/3 Umgang
Vom Juli 2022 gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Thema Umgang und Unterhaltsvorschuss (Az.: 21 K 792/21). Die Unterhaltsvorschusskasse habe laut Gericht zu Recht Unterhaltsvorschuss eingestellt, weil der von der Familie getrennt lebende Vater eines Kindes 35,7% der Kindesbetreuung geleistet habe. Durch diesen „erweiterten Umgang“ sei die Mutter nicht mehr alleinerziehend.
Die Betreuung des Vaters sei laut Gericht nicht von „minderer Qualität“. In seiner Umgangszeit käme er für den Lebensunterhalt des Kindes auf und finanziere unter anderem Kleidung, Smartphone und bei Bedarf Schulmaterialien. Die Mutter werde dadurch wesentlich entlastet. Sie könne beruflichen Tätigkeiten nachgehen oder soziale Aktivitäten entfalten.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen. Ob Berufung eingelegt worden ist, ist derzeit (mir) nicht bekannt.
Kommentar Volleybap:
Schwierig für den Bürger ist hier, dass das Urteil von einem Verwaltungsgericht erfolgt ist. Mit der Einschätzung, dass Unterhaltsvorschuss nicht mehr bei bereits 1/3 Betreuungszeit zu zahlen ist, ist das Verwaltungsgericht Berlin recht weit entfernt von den Entscheidungen in der Familiengerichtsbarkeit.
Ausdrücklich jedoch betont das Verwaltungsgericht, dass die Unterhaltsverpflichtung für den Vater damit nicht aufgehoben sei. Der ist 2017 in Insolvenz gegangen, hat keinen Unterhalt mehr gezahlt, vor dem FamGericht mehr Betreuungszeit durchgesetzt. Die Mutter hat 2017 Unterhaltsvorschuss beantragt und zuerst gewährt bekommen.
Der Mutter fehlt durch den eingestellten Unterhaltsvorschuss jetzt eine entsprechende Summe. Mutmaßlich muss sie jetzt überlegen, beim in Insolvenz befindlichen Vater trotzdem Unterhalt einzuklagen, den der Vater trotz Insolvenz auch leisten müsste.
Die Idee hinter dem Unterhaltsvorschuss, dem Betreuungselternteil in solchen Fällen schnelle finanzielle Unterstützung zu geben und die UV-Kasse klärt anschließend alles mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, wird hier eigentlich aufgegeben. Jetzt muss der Betreuungselternteil sich kümmern – der Vorgang läuft hier bereits seit 2017 und ist wohl noch nicht abgeschlossen.