Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einen Auskunfts- und Beleganspruch gegenüber dem (Bar-)Unterhaltspflichtigem Elternteil, bei volljährigen Kindern gegenüber beiden Elternteilen, alle zwei Jahre.
Kann der/die Unterhaltsempfänger:in den selber umsetzen oder muss das zwingend über JA oder Rechtsanwalt sein?
Was muss zwingend in der Aufforderung stehen?
Ist damit die Aufforderung Unterhalt zu leisten automatisch geltend gemacht oder muss so etwas wie:" Fordere ich auf bis zur Feststellung den Mindestunterhalt nach DD-Tabelle zu leisten." vorkommen?
Gibt es gar ein Musterschreiben?
vg von overtherainbow