Vater will mit einem Kind wegziehen

  • Sorgerechtsverfahren unterliegen dem sog. Beschleunigungsgebot. Richter sollen sich beeilen. In Berlin kommt es bei einfachen Verfahren im Schnitt nach sechs Wochen bis drei Monaten zu einem Entscheid. Das sind dann aber Sorgerechtsentscheidungen darüber, ob der Betreuungselternteil ein Bankkonto fürs Kind eröffnen darf oder die Mandeln operiert werden dürfen.

    Wenn hier das Gericht ohne Gutachten entscheidet, senkt sich die Waage mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Mutter. Nimmt das Gericht die Klage des Vaters gewichtig, wird mutmaßlich ein Gutachter beauftragt. Das verlängert das Verfahren. Da wird es eng mit dem neuen Schuljahr.


    Zieht der Vater allein um, crasht das Wechselmodell. Dann ist der Vater sofort unterhaltspflichtig. Ggfs. kippt dann bereits die Finanzierung der neuen Hütte: Steuerklasse 1, muss Unterhalt leisten, kein Kindergeld, kein Kindesunterhalt. Das ist schnell ein vierstelligen Betrag, der zusätzlich zu leisten ist statt eingenommen zu werden. Wenn es überhaupt möglich ist, wird es nicht einfach für den Vater.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap

    als ich umgezogen bin hat KV dagegen geklagt.

    Es kam innerhalb von 4 Wochen zur Anhörung.

    Klar. Da hast du ja auch mutmaßlich die Kinder mitgenommen. Das ist eine etwas andere Ausgangsposition.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was noch erschwerend hinzu kommt, wenn der Vater seinen Wohnsitz ändert, wird ja auch die Meldeadresse von unseren jüngsten Sohn geändert, bzw. exsistiert nicht mehr. Seine Lehrerin sagte mir gerade, dass das dann schwierig werden könnte, weil er dann nicht mehr im Einzugsgebiet wohnt, und keinen Anrecht mehr auf den Schulplatz an seiner Schule hätte. Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, ich dachte das gilt immer nur für Kinder die eingeschult werden.


    Zumindest ist das in Berlin so, wenn man auf eine bestimmte Schule möchte, man möglichst im Einzugsgebiet gemeldet sein sollte.


    Ich hätte zwar noch zwei Freundinnen im Schulnähe, bei denen ich meinen Sohn anmelden könnte, aber auch dazu bräuchte ich vermutlich mal wieder die Unterschrift des Vaters, auch wenn der wegzieht, richtig?


    Weiß jemand von euch, dass wenn beispielsweise vor Gericht entschieden wird, dass beide Kinder hier bleiben, ich automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?


    Man kann ja dann auch nicht mehr für jede Unterschrift zum Vater rennen, aufgrund der Entfernung.

  • Weiß jemand von euch, dass wenn beispielsweise vor Gericht entschieden wird, dass beide Kinder hier bleiben, ich automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?


    Man kann ja dann auch nicht mehr für jede Unterschrift zum Vater rennen, aufgrund der Entfernung.

    Wenn ihr als Eltern euch nicht einigen könnt, wo die Kinder leben sollen, wird das Gericht eher selten diese Entscheidung treffen. Sondern es wird entscheiden, dass diese Entscheidungshoheit des Aufenthalts auf einen der Elternteile übertragen wird. Würde zusätzlich bedeuten, dass in der Konstellation auch die Alltagssorgen bei diesem Elternteil liegt.

    Aber das Sorgerecht wird in der Regel bei beiden Elternteilen verbleiben. Wesentliche Dinge, unumkehrbare Dinge wie Schulwechsel, OPs, Finanzangelegenheiten müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. In der Praxis ist das aber letztlich sehr wenig

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was noch erschwerend hinzu kommt, wenn der Vater seinen Wohnsitz ändert, wird ja auch die Meldeadresse von unseren jüngsten Sohn geändert, bzw. exsistiert nicht mehr. Seine Lehrerin sagte mir gerade, dass das dann schwierig werden könnte, weil er dann nicht mehr im Einzugsgebiet wohnt, und keinen Anrecht mehr auf den Schulplatz an seiner Schule hätte. Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, ich dachte das gilt immer nur für Kinder die eingeschult werden.

    Also eigentlich braucht der Vater beim Umzug mit Kind deine Unterschrift und das Bürgerbüro an seinem neuen Wohnsitz müsste die Anmeldung verweigern. So die das nicht "verschlampen". Irritierend die Konstellation, wenn KV sich abmeldet (darf er alleine) und das Kind nicht ab-/ummelden darf, aber das Kind de facto auch gar nicht mehr an der alten Adressen wohnen kann. Aber das bekommen die Behörden ja erstmal nicht mit ... bis sich jemand wundert, warum das Kind alleine - also ohne KV und ohne KM lebt ;-)


    Auf die Umzugs- bzw. Ummeldungsproblematik (und dass du dem nicht zustimmst) würde ich den KV vorher hinweisen, um eurem Sohn größere Probleme zu ersparen. Ansonsten sehe ich das Problem, dass du dich so unter Druck gesetzt siehst, dass du dann "aus Not heraus" der Anmeldung beim KV zustimmst und dann sind Fakten geschaffen.

    Keine Ahnung wie das in Berlin ist, aber hier vor Ort würde es zwangsläufig einen Schulwechsel nachsichziehen, wenn du im nächsten Schulbezirk wohnst und dein Sohn nach dem Umzug des KV zustimmen würde, er geht vorerst zu dir.

  • Guten Abend zusammen,


    Ich war in den letzten Tagen bei zwei Anwälten zur Rechtsberatung.


    Ich werde jetzt einen Anwalt beauftragen, dieser hat mir geraten dass ich in die Spur gehen soll, damit ich dem Vater sozusagen immer einen Schritt voraus bin.


    Er meinte, es ist in der Zeit dass ich die aktive, agierende Rolle, und raus aus dieser Rolle, 5 Jahre lang einen Wechselmodell ertragen zu haben, und dem Vater immer tun und machen zu lassen, ohne jemals gegenzusteuern. Haben mir auch einige im Forum hier gesagt in der Art.😏


    Ich werde in zwei Wochen beim nächsten Termin mit ihm gemeinsam einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder fertigstellen.


    Des weiteren soll ich in Stichpunkten ihm die Zeit während und nach der Beziehung darstellen. Meine Güte da muss ich aber ganz schön im Kopf kramen, man hat das ja alles versucht zu vergessen. 😜


    Bisher war ich ja überhaupt noch nie beim Jugendamt mit der ganzen Geschichte, der Anwalt hat mir nun geraten, trotzdem beim Jugendamt anzurufen, und zumindest schon mal die Sorge darzulegen, von wegen der Vater zieht um, ich mache mir Sorgen um die Entwicklung der Kinder und ich weiß jetzt nicht mehr was ich machen soll. So etwa in diese Richtung.


    Denn das Gericht wird ja eine Stellungnahme vom jugendamt einfordern und wenn das jugendamt bis dato noch gar nichts weiß, ist das wohl eher ungünstig.


    Er hat aber schon gesagt, dass es wahrscheinlich schwierig wird, meinen Großen hier zu halten, weil er einfach schon zu alt ist, um seine Wünsche komplett hinten runterfallen zu lassen. Ich muss also damit rechnen, dass ich ihn ziehen lassen muss.


    Beim Jüngeren ist aufgrund seines Alters, und seiner stärkeren Bindung zu mir die Chancen recht gut, dass er hier bleiben kann.


    Ich kann jedem wirklich empfehlen, bei dem die Kacke noch nicht total am Dampfen ist, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen mit dem Baustein Sorge und Umgang. Wenn die Versicherung ein Jahr gelaufen ist, sind damit eben auch Rechtsschutzfälle abgesichert.


    Meine Versicherung hat mir also zugesichert, dass sowohl die Verfahrenskosten, als auch die Anwaltskosten komplett übernommen werden. So habe ich immerhin wenigstens nicht die finanzielle Sorge.


    Ich berichte, wenn es etwas neues gibt. Vielleicht ist es ja hier für den ein oder anderen hilfreich.

  • Puh, da kann ich nur mutmaßen. Er hat ja bisher keinen Antrag beim familiengericht gestellt, von daher wird er sich so schnell nichts ändern. Und ich denke auch nicht bis zu den Sommerferien. Bzw hat mir meine Anwältin schon gesagt, dass das natürlich nicht mit einer Anhörung gegessen ist. Ich werde da jetzt abwarten ob von Seite des Vaters was kommt, und kann erst dann reagieren. Normalerweise ist es eben so, dass derjenige der den Wohnort wechseln möchte und die Kinder mitnehmen, einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen muss. Da dies auch das Sorgerecht betrifft, müsste dafür eben selbiges für diesen Teil der Sorge ausgesetzt werden. Und da ich ihm selbstverständlicherweise nicht wegziehen lasse mit den Kindern, muss er das eben einklagen.


    Mein Gefühl sagt mir dass er sicherlich in den nächsten Wochen tätig werden wird, weil ich ihn ja vor ein paar Tagen gesagt habe, dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimmen werde.


    Meine Anwältin meinte, da gehen sicherlich Monate ins Land.

    Was hat sich denn da bei deiner grundlegenden Einschätzung zwischen dem 10.Februar und gestern geändert? Warum willst du jetzt auf einmal aktiv werden und damit alles beschleunigen? Weil der (neue) Anwalt geraten hat, du solltest jetzt einmal aktiv werden (und ihn tunlichst beauftragen)?


    Egal, wie das ausgeht: Aber du spielst damit auf jeden Fall dem Zeitplan des Ex kongenial in die Hände.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Anwalt meint, dass der Vater eben in der Zeit wo sich nichts bewegt, Tatsachen schaffen kann. Das heißt, er kann beispielsweise den Hof so weit fertig machen, dass die Kinder dort ein Kinderzimmer haben, er kann eine Anstellung nachweisen, sozusagen alles fertig auf dem Silbertablett servieren zum Umzugszeitpunkt.


    Es ist halt auch insgesamt schwierig, weil jeder gefühlt etwas anderes rät.


    Ich habe heute noch mal beim Jugendamt angerufen und dort hat man gesagt, dass es eine Situation ist wo auch eine Klärung gemeinsam beim Jugendamt nichts mehr bringen wird. Und dass der Weg über das Gericht wahrscheinlich der einzig vernünftige wäre.


    Wenn ich den Antrag bei Gericht stelle, wird das Gericht natürlich eine Stellungnahme des Jugendamtes fordern, und das Jugendamt wird wohl dann beide Elternteile noch mal zum Gespräch laden. Und man hätte ja jederzeit die Möglichkeit, den Antrag noch mal zurückzuziehen.


    Inwieweit glaubst du, Volleybap das ist für mich von Nachteil wäre, den Antrag zu stellen?

  • Ich frage mich warum man für diese Situationen im dt. Familien-Recht nicht mal eine nachvollziehbare Regelung festlegen kann.


    Oder gibt es eine und man weiß es nur nicht...


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich frage mich warum man für diese Situationen im dt. Familien-Recht nicht mal eine nachvollziehbare Regelung festlegen kann.


    Oder gibt es eine und man weiß es nur nicht...


    LG

    Gibt es: Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht und alle alternativen Möglichkeiten der Welt, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Punkt.


    Sind sie dazu nicht in der Lage, kann ein Gericht angerufen werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Anwalt meint, dass der Vater eben in der Zeit wo sich nichts bewegt, Tatsachen schaffen kann. Das heißt, er kann beispielswe


    Inwieweit glaubst du, Volleybap das ist für mich von Nachteil wäre, den Antrag zu stellen?

    Soweit ich das verstanden habe, müsste der Ex bis zum Schuljahresbeginn 24/25, also meinetwegen 1.9. 24 alles geklärt haben. Da fängt er an zu arbeiten auf dem Dorf.

    Hauskauf (da hast du keinen Einblick)

    Verkauf Haus alt (da hast du?)

    Und vor allem: Einverständnis deinerseits Umzug Kinder (hat er nicht. Braucht er aber. Das Verfahren kostet Zeit. )


    Ich würde warten, bis er klagt. Und dann, erst dann, auf alleiniges Sorgerecht oder ABR gegenklagen. Bis dahin koennte alles vorbereitet werden. Aber nicht jetzt schon das Ding ans Laufen bringen. Da soll Ex mal schön selbst in die Puschen kommen.


    Auch Vorteil: Du weißt dann, worauf er genau klagt, was er vorschlägt, wo er Probleme unangesprochen laesst (Umgangslösung zB) usw.


    Dein RA hat Recht: Er kann jetzt die Mindestvoraussetzungen schaffen. Job, Haus. Laut deinen Angaben hat er das doch aber schon.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Gibt es: Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht und alle alternativen Möglichkeiten der Welt, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Punkt.


    Sind sie dazu nicht in der Lage, kann ein Gericht angerufen werden ...

    Ja aber das ist doch eben das Problem. Ist das eigentlich überall so geregelt, dass der Knochen zum Hund kommt?


    Warum muss nicht der Teil klagen der am gegenwärtigen Status was ändern will?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ja aber das ist doch eben das Problem. Ist das eigentlich überall so geregelt, dass der Knochen zum Hund kommt?


    Warum muss nicht der Teil klagen der am gegenwärtigen Status was ändern will?


    LG

    Naja. Es darf halt jeder klagen. Es ist niemand verboten. Ob es jedoch sinnstiftend ist, es durch eine Klage demjenigen einfacher zu machen, der meine Rechte einschränken will, sei dahingestellt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • KV müsste rein theoretisch ab 5.8.24 in Sachsen-Anhalt anfangen zu arbeiten.

    Ob er das tun wird, weiss ich nicht...er hat mir nur gesagt, dass er vom Schulrat des Bezirks die Freigabe bekommen hat, zu gehen.


    Den Bauernhof hat er definitiv gekauft, er war am letzten Wochenende mit den Kindern dort zur Schlüsselübergabe.


    Was das gemeinsame Haus betrifft....steht in den Sternen. Er hat bisher nicht kommuniziert, wann und ob er verkaufen will. Da warte ich aber ab und frage nicht nach, weil das ja nichts bringt.


    Ich war ja noch so blöd und hab ihm zum Vermieten geraten, falls der ganze Quatsch nicht klappt, und er zurück kann, ohne Mehrkosten.


    Ich denke nicht, dass ich auch nur annähernd eine Chance auf alleiniges Sorgerecht habe. Da müsste er sich doch schon richtig schlimme Dinge leisten oder?

  • Ja. Alleiniges Sorgerecht ist unwahrscheinlich. Ihr habt euch beide (gut) gekümmert über die WM- Jahre. Jetzt streitet ihr euch um den Aufenthalt. Beim ABR hast du grosse Chancen. Allerdings gewichten manche Gerichte schon den Willen der Kids unter 12.


    Ex muss, um seine Sache durchzuziehen, alles innerhalb von sechs Monaten abarbeiten. Da würde ich nix machen, um ihn dabei zu unterstützen. Sondern dafür sorgen, dass er nicht über Nacht sich mit den Kids absetzt. Und ansonsten abwarten, ob er klagt und wie er dann argumentiert. In einer Klage hört es sich blöd an zu sagen: Ich übe mit der Mutter das WM aus. Jetzt aber möchte ich wegziehen über 100 Km. Mit Kindern. WM ist nicht mehr möglich. Umgang weiss ich nicht. Bitte gebt mir das ABR.


    Das soll er mal dem Gericht erklären ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Achso. Der Schulrat in SA wird deutlich vor dem 5.8. Planungssicherheit haben wollen. Da muss der Ex Ran.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich kann nichts daran verkehrt finden, jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen und zu klagen. Du weißt ja schon lange von Ex Plänen - nachher sagt noch jemand, Du hättest eher was machen sollen und warum Du so lange gewartet hast. Nö, ich finde es gut.