Ich brauche Unterstützung- wie das alles durchstehen? Was tun?

  • Nein er hat es nicht abgelehnt. Es war kein Thema. Unser gemeinsames Kind ist ein Baby, das Ältere im Vorschulalter.

    Anwalt und JA sagen nicht an Vaterschaft rütteln. Kein SR herausfordern.

    Wir waren 3 Jahre zusammen. Getrennte Wohnungen.

    GSR wird völlig überschätzt. Fehlender Unterhalt ist doch m.E. nach das größere Problem meist. Mir ist nicht ganz klar, wie hier die Finanzierung erfolgt?


    Zahlt das alles das Amt ohne überhaupt mal nachzufragen, wer der Vater ist? Das kenne ich eigentlich anders ...


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • das Umgangsrecht macht mir Angst. Dass er das Kind abholt und mitnimmt.

    Ihr tut mir gut. Danke für eure Antworten.

    Wie lang dauert eine Vaterschaftsanerkennung? Ich würde sie niemals anregen. Ich hab einfach so große Angst vor dem was kommt (Umgangsrecht) und dazu daran zu knabbern, dass ich dann wohl nie das klassische Familiending habe. Damit komm ich klar. Es dominiert nur die Angst vor dem Ungangsrecht und weil man mir das aus Fachkreisen so sagte. Mir wurde sogar zum Umzug oder einer Vaterschaftsanerkennung durch wen anderen geraten. Ich will das nicht, aber unanhängig davon ist das doch auch bescheuert, da rechtlich verboten?

    Er überlegt ob er sich trennt. Und meine Angst wächst. Ihr habt recht, ein schlechter Begleiter.

    Ist denn eine Kindswohlgef nur dann wenn das eine Kind betroffen ist? Wie kann das sein?

  • Man sagte mir, dass der begleitete Umgang nur 3 mal stattfindet und dann wäre es das und er dürfte das Kind mitnehmen. Das kennt ihn quasi nicht. Weil ich dann über SR und Umgrecht nachdenke. Daher habe ich es bisher so laufen lassen. Jetzt will er es doch nicht beenden. Für mich als Frau ist das kein Zustand. Aber es geht mir nur ums Kind.

    Gibt es hier einige, die im nachhinein die Bez auch lieber hätten laufen lassen, weil das was danach kam viel schlimmer war?

    Wir wohnen GsD nicht zusammen.

  • Wenn es Gründe gibt, dass er das Kind nicht alleine betreuen kann, dann finden auch öfter als 3mal begleitete Umgänge statt


    Hm, wieviel Jahre möchtest du in dieser "Beziehung" verharren, damit nur ihr beide zusammen mit dem Kind unterwegs seid?

  • Man sagte mir, dass der begleitete Umgang nur 3 mal stattfindet und dann wäre es das und er dürfte das Kind mitnehmen. Das kennt ihn quasi nicht. Weil ich dann über SR und Umgrecht nachdenke. Daher habe ich es bisher so laufen lassen. Jetzt will er es doch nicht beenden. Für mich als Frau ist das kein Zustand. Aber es geht mir nur ums Kind.

    Gibt es hier einige, die im nachhinein die Bez auch lieber hätten laufen lassen, weil das was danach kam viel schlimmer war?

    Wir wohnen GsD nicht zusammen.

    Also so eine “normale“ Trennung ist jetzt nicht ganz einfach (das hat aber andere Gründe als bei euch weil ihr weder verheiratet seid, noch zusammen wohnt noch derzeit beide Eltern seid), aber mir persönlich stellt sich grad die Frage, ob ihr eine Paarbeziehung habt die man zu einer Elternbeziehung umbauen könnte.


    Theoretisch könntest Du oder auch er sagen diese “Beziehung“ ist hiermit beendet und das war es. Es ändert ja nichts für alle Beteiligten.


    Dann müsste er aktiv werden.


    Meine Erfahrung lehrt mich aber, dass meistens dann doch irgendwann auffällt, dass ja der Unterhalt fehlt und daher zumindest eine Feststellung der Vaterschaft im Raum steht. Die gibt es aber nicht, ohne gleichzeitig dem dann festgestellten Vater zumindest theoretisch Umgang zu ermöglichen (das ist ja vorrangig auch ein Recht des Kindes).


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Wie sieht eine Vaterschaftsanerkennung aus? Ich verheimlichte seinen Namen nicht. Ich verhindere nichts.

    Ihr seid beide deutsche oder EU-Staatsbuerger, schaetze ich?

    Nach der Geburt hast du bei der Anmeldung des Kindes dem Standesamt gegenüber den Vater zu benennen.

    Wenn Du da "wider besseres Wissen" unbekannt sagst, dann ist das problematisch und kann ggfls. zu einer Verurteilung führen. Sollten das JA und Anwalt raten, begehen beide ein strafrechtliches Vergehen - Aufruf zu einer Straftat. Das ist eigentlich unwahrscheinlich


    Der Vater selbst kann, muss aber nicht die Vaterschaft anerkennen (am einfachsten beim Standesamt, JA geht aber auch. Danach muss er aber zum Standesamt).

    Erkennt er die Vaterschaft nicht an und zahlt aber Unterhalt, besteht kein Rechtsanspruch für dich auf den Unterhalt, weder Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt. Der Vater kann den jederzeit einstellen - und du muesstest dann "durchklagen". Du bist dann erpressbar. Und kannst auch nicht über prüfen, ob der Vater das zahlt, was dir und dem Kind zusteht.


    Umgangsrecht hat nur der anerkannte Vater.

    Gemeinsames Sorgerecht gibt es nur mit deiner Zustimmung. Die kann das Gericht ersetzen, wenn deine Ablehnung des gemeinsamen Sorgerecht unbegründet ist. Da du nach deinem Bericht (gute) Gründe hast, sollte nichts passieren. Da andererseits Anwalt und JA sagen, der Vater würde das Sorgerecht sofort bekommen, scheint da eine deutlich unterschiedliche Einschätzung der Gesamtsituation zwischen dir und Jugendamt / Anwalt zu bestehen. Das ist nicht gut. Hier muss man sehen, dass statistisch gesehen die Profis beim JA objektiv in hohem Prozentsatz richtig liegen mit der Einschätzung. Da sollte man in sich gehen und alles überprüfen.


    Ist der Vater keine Gefahr, dann steht dem Sorgerecht, wie Anwalt und JA sagen, nichts im Wege. Aber nicht, weil das Sorgerecht " einfach" zu bekommen ist, sondern weil Dritte wie der eigene Anwalt, das JA und im Falle des Falles der Richter es entsprechend einschätzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was genau ist damals mit deinem älteren Kind und KV geschehen. Worin bestand die Kindswohlgefährdung, die vor der du Angst hast das es beim Umgang geschehen könnte?

    das ist das Problem. Wie kann ich das nachweisen?

    Hätte man konkretere Angaben, wäre es leichter hier einen Ratschlag zu geben.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!