Unterbringung außerhalb der Familie, Gelder fallen weg?

  • Hallo zusammen.


    Das Kind soll auf Bitten des BET vorübergehend aus der Familie genommen werden. Grund sind schwerste soziale Störungen zwischen BET und Kind (UET hat seit Jahren keinen Kontakt und wünscht das auch nicht), sexuelle Auffälligkeiten des Kindes (knapp 12 Jahre alt, googelt Pornos sobald es die Möglichkeit dazu hat, macht Fotos vom Geschlechtsteil, chattet nachts trotz entzogenem Handy mit Porno-Webseiten und ruft Handynummern an - das war bislang ein einmaliges Vorkommnis. Die sexuelle Neugier, wobei das eigentlich schon mehr ist, besteht schon etwas länger. Versuche, Pornos zu googlen, endeten erst mit einer Sperre von Google und dann mit der Wegnahme des Handys, welches nun sicher nicht mehr erreichbar ist.) und unzählige fehlgeschlagene ambulante Therapieversuche (zuletzt Aufenthalt in einer Tagesklinik). Das Kind bekommt morgens Medikamente gegen ADHS und Impulsivität, abends gegen Impulsivität und zum Einschlafen. Hilft aber alles nicht wirklich. Es gibt wegen jeder (!) Kleinigkeit schwere Auseinandersetzungen. Die Aufforderung, zu duschen (Körpergeruch ist mehr als deutlich) oder sich die Zähne zu putzen werden jedes Mal mit vulgärsten Ausdrücken beantwortet, gibt der BET nicht nach, endet es in körperlichen Attacken des Kindes. Türen werden zertreten, Stühle zerstört, kleinere Gegenstände geworfen (Bilderrahmen beispielsweise), es werden Bücher zerrissen, alles was Kind in die Finger bekommt, wird zerstört. Gibt der BET nach, wird weder geduscht noch werden die Zähne geputzt. Von anderen Aufgaben im Haushalt fangen wir nicht an, die werden selbstredend nicht erledigt. Gespräche mit dem Kind führen dazu, dass es "kein Bock auf Gelaber" hat und sich entzieht - entweder durch Weggang oder durch "jajaja"-Sagen, damit es Ruhe hat.


    Das Kind hat keinerlei soziale Kontakte oder Freunde. Das einzige Hobby fiel aufgrund der Pandemie weg und ist bislang nicht wieder aufgenommen, allerdings hatte Kind dort schon einen schlechten Stand aufgrund seines Sozialverhaltens. Kind will so gerne anders sein, weiß aber nicht wie. Die körperlichen Attacken nehmen Kind total mit, resultieren aber aus der Hilflosigkeit.


    Es besteht Kontakt mit dem Jugendamt. Anträge auf Schulbegleitung und Familienhilfe sind gestellt, allerdings zieht sich so was ja und ist wohl auch nicht ausreichend. Akut ist dort niemand erreichbar, seit Stunden besetzt.


    Nun lebt der BET von öffentlichen Geldern. BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss (mindestens noch 6 Monate lang).


    Würden diese Gelder für den Zeitraum von beispielsweise einer Heimunterbringung einbehalten bzw. dann teils (Kindergeld, UHV) ans Jugendamt gezahlt werden, weil das ja in diesem Zeitraum die Unterhaltskosten trüge? Oder gäbe es für so was Härtefallregelungen? Ziel wäre keineswegs, das Kind dauerhaft anderswo unterzubringen, sondern nur vorübergehend für einen bestimmten Zeitraum. Denn, wenn alle diese Gelder wegfallen, käme eine Heimunterbringung, so hart das klingen mag, nicht in Frage. Das wäre existenziell das Ende. Dann müssten andere Wege gegangen werden, die dem Kind uU nicht so gut helfen. Werden viele nicht verstehen und es mag egoistisch klingen, dem Kind muss geholfen werden, aber wenn dadurch die gesamte Familie ihre Existenzgrundlage verliert, die eh schon nicht so prall ist, wird aus der vorübergehenden Unterbringung eine dauerhafte und das Kind wird nicht mehr zurück können, da es dort dann keinerlei Perspektive mehr gibt.


    Sähe das anders aus, wenn das Kind stationär in einer psychiatrischen Klinik untergebracht würde? Würden dann auch Gelder wegfallen oder an die Klinik gezahlt werden müssen? Oder liefe das rein über die Krankenkasse, und die Unterhaltsvorschusszahlungen etc. laufen normal weiter?


    Es ist schlimm, wirklich schlimm, dass man sich über so etwas Gedanken machen muss. Aber von Liebe allein kann niemand leben.


    Ich danke euch fürs Lesen.

  • Hallo,

    Würde das Kind am Wochenende nach Hause kommen ?

    Ich kenne mich mit den o. g. Leistungen nicht aus, aber zumindest beim Pflegeld ist es bei Internatschue entscheidend, ob das Kind die Wochenenden zu Hause verbringt, da wird dann ziemlich taggenau (auch Ferien, Abwesenheiten wegen Krank...) abgezogen. Könnte mir vorstellen, dass es mit den o. g. Leistungen ähnlich läuft.


    By the way: besteht ein Pflegegrad ? Schwerbehindertenausweis ?


    Und ja, ich kann verstehen, dass man mitberücksichtigt, ob man dann ggf. ohne diese Gelder die Wohnun nicht mehr halten kann.

    Es ist Glückssache, wie der zuständige Sachbearbeiter bei JC/JA drauf ist, wie die Quoten grade so laufen... Deshalb wird es wenig helfen, wenn hier jemand seine persönlichen Erfahrungen postet, Ihr solltet Euch eher kompetente Beratung suchen. Eventuell (anonym) über VDK oder Caritas oder so ? Im Zweifel kommt nur mit dem richtigen Paragraphen weiter. (meine Erfahrung)


    Alles Gute !

  • Wenn mein Kind so krass auffällig wäre, würde ich zunächst den Weg in eine Klinik wählen um sicherzustellen, dass sich Fachleute mit ihm befassen.

    Eine Fremdunterbringung wird das, was du beschreibst, nicht auffangen können.

  • Puuhhh. Kopf hoch.


    In der Regel wird das Kindergeld umgemeldet/überwiesen.

    Wohngeld/Hartz 4 sollte es (zumindest anteilig) geben - wenn es eine Besuchsregelung gibt

    UVG gibt es dann nicht mehr - beide Elternteile werden dann zur Kostenbeteiligung aufgefordert


    Ein Klinikaufenthalt wäre ja nur kurzfristig, eine Wohngruppe langfristig.

  • Anonymus, du schilderst eine klassische Situation von Mehrfachproblemen. Die scheinen eine "gute" Lösung zu verhindern.


    Zuerst einmal: Die Situationsbeschreibung zeigt eine deutliche, doppelte Überlastung. Einerseits wie von dir beschrieben beim Kind. Andererseits beim Betreuungselternteil. Dort brennt es nicht nur wegen der Überforderung in der Betreuung des Kindes, sondern dazu wohl im Bereich Ausbildung (BaFöG fließt), Wohngeld, Unterhaltsvorschuß - also die ganze finanzielle wie arbeitstechnische Lebensgrundlage.


    An einzelnen Dingen zu "basteln", geht natürlich. Ist aber nicht zwingend der Befreiungsschlag.

    Der Kontakt zum Jugendamt - über die gestellten Anträge hinaus -, ist sicherlich ausgesprochen wichtig.

    Ich sage aber gleich: Die beschriebene hohe Sexualisierung eines 11jährigen, wie von Dir beschrieben, wird üblicherweise vom Jugendamt bzw. von Spezialisten näher betrachtet werden (müssen). Ein Zehn- oder Elfjähriger kommt nicht von allein auf solche Kontakte mit solcher Intensität. Da gibt es in der Regel Anstöße von außen. Diese Übergriffe sind nicht nur strafbar, sondern vor allem für die Psyche des Kindes nicht folgenlos (geblieben). So ist der vernachlässigende Umgang mit dem eigenen Körper neben einer Überforderung regelmäßig ein Stück innerer Ablehnung dessen, was eigentlich zu einem gehört. Das sollte geprüft werden, ob es dafür Auslöser gibt und welche.


    Damit sind wir sehr schnell im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Und damit bei der Krankenkasse. Es gehört natürlich Hilfestellung und Beratung für den Betreuungselternteil dazu - aber bei einer Behandlung wegen einer (seelischen) Erkrankung wird nicht automatisch Kindergeld gestrichen, Wohngeld etc. weil ein Kind auf unbestimmte Dauer in der Klinik sein muss. Diese mitschwingende Grundangst des Betreuungselternteils kannst Du also sicherlich demjenigen nehmen.


    Ich schreibe so direkt und sehr zugespitzt, weil Du wohl mit mir bereits heute kommuniziert hast. Eine Rückmeldung hier geht ja wegen des Anonymus-Accounts nicht. Aber jederzeit der Weg über PN, falls Du die ein oder andere konkrete Hilfestellung brauchen kannst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.