Kindesunterhalt wenn der Vater erneut Vater wird

  • Ich benötige eure Hilfe,


    Der Vater meiner Kinder, von dem ich getrennt lebe, ist erneut Vater geworden. Er geht ab Geburt des Kindes wohl 2 Monate in Elternzeit. Bis lang hat er den Unterhalt nach Stufe 7 laut dynamischen Unterhaltstitel überwiesen. Heute habe ich auf den Kontoauszug geschaut. Er hat sage und schreibe für unsere gemeinsamen zwei Kinder ganze 10 Euro überwiesen. Wenn die Mutter sich gerade im Mutterschaftsurlaub befindet, darf der Vater dann zeitgleich Elternzeit nehmen, obwohl da noch zwei minderjährige Kinder vorhanden sind, die Unterhalt benötigen? Wenn die Mutter arbeiten geht, verstehe ich das ja noch, schließlich muss ja einer für das Baby da sein, aber wenn Mutter und Vater zu hause sind, sehe ich nicht so recht ein, auf den Unterhalt der Kinder zu verzichten. Hat jemand von Euch da vielleicht Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

  • Wenn ein Titel existiert, muss er diesen bedienen. Der wird auch für zwei Monate Elternzeit nicht mal eben abgeändert, zumal die Situation absehbar war und er sich hätte um eine Abänderung des Titels kümmern können.


    Ich würde ihn sofort in Verzug setzen. Von Stufe 7 auf 10 € ist ganz schön frech.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das ist dreist.


    Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Er hat einen (dynamischen) Titel, Den muss er bedienen. So, wie es im Ttiel steht. Punkt.


    Um einen Titel ändern zu lassen, muss er sich entweder mit dir einvernehmlich (ruhig auch kostengünstig außergerichtlich) einigen oder aber eine Änderungsklage starten. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: Eine wesentliche Änderung der Einnahmen oder des Familienstandes.

    Letzteres ist hier gegeben: Es gibt ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind. Damit besteht das Recht des Unterhaltspflichtigen, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Mit jetzt drei Kindern wird der Unterhalt neu angesetzt. Im Normalfall eine Stufe niedriger in der DüTa angesetzt als bisher und natürlich nach Alter gestaffelt. Da er aber in der höchsten Stufe war, muss doch genau auf das regelmäßige Einkommen geschaut werden. Egal. Jedenfalls muss er den alten Betrag so lange zahlen, bis ein neuer Betrag vom Gericht berechnet worden ist und in einem neuen Titel festgeschrieben wurde.


    Als Einkommen zählt aber nicht sein Einkommen jetzt in der Elternzeit. Sondern sein normales Einkommen, gemessen am Jahreseinkommen des vergangenen Jahres oder als Selbstständiger aus den letzten drei Jahren. Niedrigeres Einkommen in einer zweimonatigen Elternzeit ist regelmäßig vorauszuplanen und ggfls. vom Unterhaltspflichtigen abzufangen. Nicht von den Kindern.

    Der Vater müsste nachweisen, dass er ab jetzt beständig nur noch über ein niedriges Einkommen von X Euro verfügt. (Arbeitslosen Unterhaltspflichtigen wird der volle Unterhalt regelmäßig bis zu einem halben Jahr als Zahlbetrag auferlegt. Muss man halt an die Rücklagen und den Notgroschen gehen oder sich verschulden ... )


    Damit haben wir auch schon eine ganze Menge von der zweiten Möglichkeit erklärt, die zu einer Neutitulierung/Veränderung des Zahlbetrags Unterhalt führen kann: Wenn die Einnahmen des Unterhaltspflichtigen um mehr als 10% von den bisherigen Einnahmen abweichen. Allerdings wie oben beschrieben über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und für die Zukunft.


    Hinzu kommt: Es besteht Unterhaltspflicht. So schön es ist, in Elternzeit zu gehen mit dem neuen Kind: Kann dadurch die Unterhaltszahlung für andere Kinder nicht gewährleistet werden, besteht kein Rechtsanspruch auf die Elternzeit. Heißt in deinem Fall: Der Vater darf zwar in die Elternzeit gehen. Aber Unterhalt muss er zahlen, als wäre er nicht in Elternzeit. Der Unterhaltstitel läuft also einfach weiter.


    Es gibt also mehrere Gründe, weshalb die Überweisung von 10 Euro gar nicht geht. Und ehrlich gesagt: 10 Euro, das ist bösartig und perfide und niederträchtig. Er müsste reden, wenn er blank ist. Oder er könnte (was nicht gut wäre, aber irgendwie nachvollziehbar) vergessen haben, das Geld zu überweisen. Aber wenn er wie die meisten einen Dauerauftrag eingerichtet hat, dann wurde der bewusst und willentlich verändert und der Zehner eingetragen. Ohne einen Pieps. Das ist, ich wiederhole mich, bösartig.




    Edit sagt: Kaj war schneller und kürzer:ohnmacht::respekt;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du schickst ihm einen Fünfzeiler, in dem du ihn darauf aufmerksam machst, dass der laut Titel soundsoviel KU zu zahlen hat und für diesen Monat noch Betrag X fehlt, den er umgehend überweisen soll.

    Ich schicke solche Briefe immer als Einwurfeinschreiben, denn das wird eingeworfen, sodass der Empfänger nicht wie beim normalen Einschreiben die Annahme verweigern kann. Den Nachweis über die Zustellung hat man trotzdem, weil der Postbote notiert, dass er den Brief eingeworfen hat. Und billiger als z.B. Einschreiben mit Rückschein ist es auch noch.

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  • "Bis lang hat er den Unterhalt nach Stufe 7 laut dynamischen Unterhaltstitel überwiesen."


    Ui, Beamter? 3901 - 4300 netto ist eine ganz schöne Hausnummer.


    "Er geht ab Geburt des Kindes wohl 2 Monate in Elternzeit."


    Da gibt es wohl 1800 höchstens. Aber gut, bei dem o, g, Gehalt kann man erwarten, dass der Mann eine gewisse Rücklage hat, von der er die paar lächerlichen Öcken für 2 Monate überbrückend zahlen kann. Attacke!


    LG

  • Args...:motz:


    Ich weiß gar nicht, wo die Leute die Zahlen immer herbekommen! Mein Ex (Beamter seit Jahrzehnten mit entsprechender Dienstaltersstufe, A 12, 3 Kinder) zahlt Stufe 3 - ausgerechnet durch die Beistandsschaft (Jugendamt).


    Sorry für das OT, aber verflixt noch mal! In der freien Wirtschaft verdient man oft im Verhältnis deutlich mehr -> so lange man nicht im sozialen Bereich unterwegs ist. Und A 12 ist schon nicht schlecht (!!!), viele Beamte liegen darunter. Das DARF doch bitte auch mal gesagt werden, oder?


    OT Ende.


    @ Kullerkeks: ich würde es so wie Kaj machen.

  • Sorry für das OT, aber verflixt noch mal! In der freien Wirtschaft verdient man oft im Verhältnis deutlich mehr -> so lange man nicht im sozialen Bereich unterwegs ist. Und A 12 ist schon nicht schlecht (!!!), viele Beamte liegen darunter. Das DARF doch bitte auch mal gesagt werden, oder?


    Auch sorry für o.T.


    Ok, ich möchte hier kein Bashing betreiben, daher erweitere ich die Frage, “... Beamter?“ oder Politiker, Richter o.ä., Privatier oder Erbe oder selbständiger Unternehmer oder Angehöriger eines freien Berufes mit eigener Kanzlei/Praxis oder eher doch einer der 5%, eher weniger, bestbezahlten Vollzeitarbeitnehmer in D?


    Dass in der “freien Wirtschaft“ generell viel viel besser bezahlt wird behaupten meist nur Leute, die noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet haben oder deren Verbeamtung irgend wann in den 1970ern / frühe 1980er lag. Insbesondere, wenn man bedenkt, welche Risiken man als Beamte/r nicht selbst tragen muss und wie die Versorgung aussieht, ein Vergleich des Gehaltes / der Besoldung ohne Berücksichtigung der Vollkaskoabsicherung von Beamten geht da doch m. E nach erheblich zu kurz. Auch in der freien Wirtschaft ist die Mehrheit nämlich nur Indianer und nicht Häuptling und z.B. ein angestellter Mediziner verdient i.d.R. viel weniger als ein niedergelassener Facharzt mit eigener Praxis.


    Ich weiß, wovon ich rede, meine Mutter war über 40 Jahre Angestellte im ö.D. und mein Geschwister ist, was wohl, seit 25 Jahren Beamter ;)


    LG


    Jannne es hat mich einfach interessiert, ich neide auch niemand was. Ich persönlich finde, Beamte in D (insbesondere im gehobenen und höheren Dienst) sind wirklich mehr als ausreichend versorgt (wenn man das mit vergleichbaren Positionen in der sogenannten freien Wirtschaft vergleicht), aber das ist jetzt kein Problem der Beamten, sondern ein gesamt-gesellschaftliches Problem (unsere Legislative wird schon genau wissen, warum sie sich selbst bei ihren Pensionen und Versorgungssystemen an Beamten orientiert haben und nicht an “normalen“ Arbeitnehmern).

  • Ich bin mit einem Mann verheiratet, der in der freien Wirtschaft arbeitet. Okay, er hat einen Fachhochschulabschluss.


    Du möchtest vielleicht kein Bashing betreiben, tust es aber. Letztendlich ist es vollkommen egal, welchen Beruf Herr Ex von Kullerkeks hat.


    Relevant ist, dass er bis dato nach Stufe 7 Unterhalt überwiesen hat und diesen nun auf 10 € gekürzt hat.


    Da ich zu der eigentlichen Frage, ob das rechtens ist bzw. wie man in dieser Situation am Besten vorgeht, keine Erfahrung habe und nichts Konstruktiv-Produktives sagen kann, bin ich raus der Diskussion.


    :motz::motz::motz:

  • Der Durchschnitt der arbeitenden Bundesbevölkerung verdient bereits brutto weniger als das in Stufe 7 zugrunde gelegte Nettoeinkommen der DüTa. Darum ist darüber ja auch Schluss, weil sich Aufwand einer Tabellenerstellung im Verhältnis zur potentiellen Zahl der Zahlungspflichtigen irgendwie nicht rechnet ...


    Zwar verdienen Beamte in D nicht schlecht und die uns persönlich wohl am häufigsten begegnende Gruppe der Lehrer ist durch das abgeschlossene Hochschulstudium hoch qualifiziert, begehrt und damit auch bezahlt. Aber es sind nicht die Krösusse. (Die findet man in größerer Breite mit abgeschlossenem Studium sicherlich eher "beim Daimler" und "in Wolfsburg" oder aber in Frankfurt in den Bankzentralen - nicht am Schalter in "unserer" Filiale ... ).

    Aber MauMau hat sowieso recht. Egal, wo der Vater hier knüppelt: Er hat ein bisher hohes Nettoeinkommen. Das auf 10 Euro zu drücken ist eine fragwürdige Geschichte. Und es ist, zur Beruhigung von MauMau und anderen, erst einmal nicht rechtens. Egal, ob der miese Typ Beamter ist oder Angestellter oder Selbstständiger ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie schon von den anderen gesagt per Einschreiben in Verzug setzen und eine Frist vorgeben. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, würde ich vor Gericht mit dem Titel eine Gehaltspfändung einleiten.


    Das kommt allerdings darauf an, wie gut Ihr beide miteinander kommunizieren könnt. Ich würde parallel zum Einschreiben versuchen mit ihm ins Gespräch zu kommen. Vielleicht war es ja ein Versehen (was ich ja nicht glaube)...

  • Ich hatte ja geschrieben, was ich sachlich davon halte, nämlich gar nichts, natürlich ist das erst mal für sich eine bodenlose Frechheit.


    Gleichwohl finde ich den quasi zweigleisigen Weg, den RosefieldRD hier vorschlägt, als Anfang doch recht gut (wenn Kommunikation möglich sein sollte). Daumenschrauben zieht man langsam an, und hackt nicht als erstes gleich mal den ganzen Arm ab (natürlich vorausgesetzt, das Verhältnis zwischen beiden Eltern lässt das zu).


    An einen Fehler mag ich nicht so recht glauben, ich bin auch so einer, der jeden Monat überweist (siehe nächster Absatz) und im Online-Banking gibt es da eine Funktion “Überweisung erneut ausführen“ ;).


    Aber gut, ich habe ja auch nur FH-Reife und nur bis zum Vordiplom studiert, verdiene deshalb auch erheblich wesentlich weniger (nicht mal das in brutto, was hier als netto im Raum steht) als der Kandidat hier, zahle aber auch für zwei und erhalte mir so aber vielleicht die Illusion von wenigstens etwas Kontrolle über die Finanzen ;)


    Ich glaube mir fehlt auch die Chupze, so was abzuziehen (mal unterstellt, es war Absicht), ich möchte mich nämlich noch morgens im Spiegel ansehen können ...


    Der Rest war eine lustige Diskussion, die ich gar nicht wirklich gestartet hatte, mich hat wirklich interessiert, in welchem Bereich man auf so ein Einkommen kommt, daher die Frage, das war ziemlich o.T, gebe ich zu, aber, wenn die TS nicht antworten mag, kann sie es als Frage ja so stehen lassen, ist mir auch recht.


    Andererseits ist das hier ja kein Einbahnstraßenforum, zumal die Frage der TS - zumindest mir - bereits hinreichend beantwortet schien.


    So, das war es dann von mir dazu.


    Dann wünsche ich allen noch einen schönen Abend. :)


    LG

  • Ich mag kurz einwerfen, dass es bei uns es sich gerade tatsächlich um einen Fehler handelt. Allerdings läuft der Unterhalt bei uns über die Stadtkasse. Ich habe etwas blöd geschaut als ich ein paar Euro auf dem Konto hatte, nämlich ganze 5:lach.

    Da war tatsächlich etwas schiefgelaufen (von Seiten der Stadt) und ich erhielt den Rest ein paar Tage später.

    Ich schätze, dass war wegen der Neuberechnung des Kindergeldes(im ÖD wird es ja über den Dienstherren ausgezahlt) und Abänderung des Dauerauftrages.

    Zum Glück bin ich nicht direkt steil gegangen, sondern habe mal kurz nachgefragt.

  • Hier mal kurz aus der "Zweitfamiliensicht"


    Papa darf bei neuem Kind nicht einfach den titulierten Unterhalt aufgrund von Elternzeit kürzen oder weglassen. Elternzeit ist planbar und vorhersehbar, auch das weniger an Geld ist nicht plötzlich da. Die bereits vorhandenen Kinder dürfen unter der neuen Situation keinen Nachteil erleiden.


    Selbst wenn Mama arbeiten geht und er aufs Kind aufpasst, muss sie seinen Unterhalt sicherstellen, damit er weiter seine Kinder unterhalten kann.


    Eine Änderung des Titel nach unten ist ab Geburt des Kindes möglich und rechtens.


    Du siehst also, er muss weiter zahlen, das ist seine Pflicht und du kannst ihn höflich, schriftlich darauf hinweisen.

  • Sein Bruttogehalt beträgt 100.000 Euro jährlich. Er arbeitet in der freien Wirtschaft in einem großen Konzern. 5 Euro pro Kind und Monat, auch wenn er in Elternzeit geht, finde ich unangebracht. Vorab hatte ich keine Informationen, so dass ich mich nicht darauf hätte einstellen können. Er hat jetzt 10 Tage Zeit den Rückstand auszugleichen, sonst werde ich die Pfändung einleiten.

  • Lohnpfaendung beim AG kommt da sicherlich richtig gut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hat bei dem KV meiner Kinder sehr gut geholfen und war ihm sehr unangenehm. Ab der Lohnpfändung kam das Geld bisher IMMER PÜNKTLICH und vorher bis zu 10 Tage später. Es war ein guter "wake-up call" nur schade, dass es überhaupt sein musste.

  • Ein kurzes Feedback: nachdem der Vater den Unterhalt nicht mehr zahlte, habe ich ihn vollstrecken lassen. Wie immer stellte er sich tot. Nach der Zwangsvollstreckung hat er dann umgehend Klage auf Abänderung bei Gericht gestellt. Somit lies sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären. Der Unterhalt wurde um 2 Stufen heruntergesetzt. Der Vater konnte sich die 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug als Einkommen anrechnen lassen. Sein Einkommen wurde, obwohl mittlerweile gestiegen, aufgrund des Elterngeldes niedriger angerechnet. Anwaltskosten trägt jeder für seinen Anwalt selber. Ich muss die Gerichtskosten alleine tragen, da er berechtigt war, die Abänderungsklage einzureichen.

  • Sehr verwunderliches Ergebnis. Nach ueblicher Rechtsprechung ist

    1. eine kurzfristige Gehaltsaenderung - hier zwei Monate Elterngeld - nicht zu berücksichtigen. Da ja das Einkommen "ab heute" wieder normal ist, müsste eigentlich nach dem jetzt gültigen Einkommen gerechnet werden. Ein weiteres Kind kann jedoch schon den Unterhalt um zwei Stufen absenken.

    2. Gerichtskosten in FamGverfahren werden grundsätzlich geteilt. Dir die Gesamtkosten zu uebertragen und zu begründen, Vater wäre berechtigt zur Klage gewesen, ist besonders. In Deutschland hat jeder das Recht, jederzeit eine Klage einzureichen.

    Hat der Vater ggfls. um eine Abänderung und Neuberechnung vorher aussergerichtlich gebeten? Dann könnte man das Urteil nachvollziehen. Warst du aber uninformiert, geht das normalerweise nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.