Ich brauche dringend Rat

  • Am Besten erzähle ich erst etwas zur Vorgeschichte:


    2013 kein Kontakt zur Tochter (damals knapp 18 Jahre)
    2014 - Herbst: Anruf -> du bist Oma und das Klinikum will mich nicht entlassen, weil ich derzeit keinen festen Wohnsitz habe...
    Ich habe mit dem Jugendamt vereinbart Tochter und Enkel bei mir aufzunehmen - Tochter kümmerte sich um das Kind kaum.
    Weihnachten 2014 zog sie mit Kind zurück zum Freund (170 km weit weg von mir)
    Frühjahr 2015 - Anruf: "Mama, ich bin seit 3 Wochen im Mutter - Kind-Heim und die haben mir mein Kind weg genommen. Er ist in einer Pflegefamilie - kannst du ihn nicht nehmen?" Ich war schockiert, dachte ja es sei alles in Ordnung. Natürlich erklärte ich mich dazu bereit.
    Gerichtsverhandlung: alle Rechte (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht) blieben bei der Tochter.
    Sommer 2015 - kam der Kleine zu mir - 9 Monate alt.
    Herbst 2015 Tochter zog in eine eigene Wohnung hierher
    Anfangs tägliche Besuche beim Kind, dann immer seltener - Jugendamt forderte Besuche alle 2 Tage - Tochter meldete sie sich zu den Besuchstagen immer öfter Krank - Jugendamt vereinbarte 1x wöchentlich Besuchstag - auch diese Tage ließ sie immer öfter ausfallen - neue Beziehung - wieder Schwanger - begleitete Umgänge, damit sie sich an die Besuchs-Vereinbarung halten musste - Trennung vom Vater des 2. Kindes.
    Sommer 2016 - 2. Sohn entbunden - Tochter-und 2. Enkelkind aufgenommen - Familienhilfe - Hebamme und Kinderkrankenschwester wurden integriert.
    Wieder war es so, dass meine Tochter das Baby hauptsächlich mir überließ (außer bei Anwesenheit der oben genannten Damen) - nach 3 Wochen Rückkehr in ihre Wohnung - Mutter-Kind-Heim sie lehnte ab - neuer Partner (der sich vorwiegend um das Baby kümmerte) - jeden Samstag Besuche beim 1. Sohn - begleitete Umgänge wurden ausgesetzt - Trennung vom Freund - keine Besuche mehr - wieder begleitete Umgänge 14 tägig für 3 Stunden - wieder Beziehung (Fernbeziehung + gegenseitige längere Besuche) zum Vater des 1. Kindes - Vorladung vom Familiengericht - sie klagte längere Umgangszeiten ein - Urteil: 14 tägig Ganztags - Teilbegleitet - mein Enkel ging nicht gern mit ihr mit, ließ sich aber dazu überreden - Familienhilfe (die die Umgänge teilweise begleitete) gab überwiegend positive Rückmeldungen - 3 Monate später erneute Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Samstag (9-12 Uhr)
    Mein Enkel äußerte immer heftiger dass er nicht mit der Mama mit möchte. Auf meine Frage was denn los sei, erzählte er weinend die Mama habe gesagt, er würde jetzt bald bei ihr leben und dann brauche er seine blöde Oma nicht mehr. Sie würden dann sowieso ganz weit wohnen und mich nie mehr sehen. Diese und andere Aussagen meiner Tochter brachten den kleinen Kerl richtig durcheinander - informierte Jugendamt - Jugendamt tat meine Informationen damit ab, dass "Trennungskinder" schon mal was zusammenlügen und das auch die gegnerischen Parteien dazu beitragen - mein Enkel war noch nicht einmal 3 Jahre alt - 2 Monate später Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Samstag (9-18.30 Uhr) - Vater des 1. Kindes erkannte die Vaterschaft für das 2. Kind an (obwohl er nicht der leibliche Vater ist) - seit die "langen" Umgangszeiten eingeführt wurden, veränderte sich mein Enkel sehr - nach der Rückgabe häufig Aggressiv - oder total in sich gekehrt - versteckte sich unter dem Tisch - mein Enkel fing an seine Nagelhaut anzuknabbern bis es blutet - schlief nach den Umgangstagen keine Nacht durch - fiel in eine Art Babysprache zurück- erzählte die Mama würde ihn "patschen" wenn er böse sei - ich möchte anmerken, dass der Kleine ein sehr umgängliches und braves Kind ist - man muss ihn nicht schimpfen, wenn man ihm erklärt dass dies oder jenes nicht schön ist, dann macht er es auch nicht mehr - 3 Monate später Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Wochenende (von Freitag 14.00 Uhr - direkt nach dem Kindergarten bis Samstag 18.30 Uhr) Meine Einwände, dass das Kind mit der bisherigen Regelung wohl schon massive Probleme hat und ich das nicht befürworte, wurden vom Gericht nicht beachtet - nach der Rückgabe nach dem 1. Übernachtungswochenende benahm sich der Kleine äußerst merkwürdig - Er wollte sich auf keinen Fall ausziehen lassen - hielt seine Hose mit beiden Händen fest und weinte heftig. "Bitte nicht ausziehen - nein, bitte nicht" - in der Nacht wachte er immer wieder "NEIN - NEIN - BITTE NICHT" schreiend auf - bei Berührung drehte er sich weg und rollte sich zusammen oder er schlug heftig um sich - dieses Verhalten hielt 2 Tage an - er wollte in den 2 Tagen auch nichts Essen oder Trinken (ihn hob es ordentlich wenn ich ihm etwas zu Essen in den Mund schieben wollte) - nach diesen beiden Tagen wurde es wieder besser - So folgten noch 3 weitere Wochen - mit jedem Mal weigerte er sich mehr zu seiner Mama zu gehen - er klammerte sich regelrecht an mir fest und schrie so laut, dass einige Nachbarn die Fenster öffneten - irgendwann erzählte er mehr so nebenbei: "die Mama hat mir am Pipi aua gemacht, das war nicht schön" - ich ging davon aus das sei beim Wickeln passiert und beruhigte ihn - eine Woche später zog mein Enkel plötzlich und ohne etwas zu sagen seine Hose herunter - wir saßen auf dem Sofa und schauten zusammen das Sandmännchen - er erregte sich und sagte: "schau mal Oma, ich kann meinen Pipi groß machen, das hat mir die Mama gezeigt" (ich merke an, der Zwerg ist nicht aufgeklärt und hatte bisher nie Interesse an seinem "Pipi") - ich war erstmal sprachlos -zog vor nichts dazu zu sagen und bat ihn sich wieder anzuziehen, weil es doch kalt sei- das hat er auch gemacht, erklärte aber die Mama hat wissen wollen ob der Pipi seines Bruders oder sein eigener größer wäre - ich informierte das Jugendamt über diese Aussagen. Der Sachbearbeiter erklärte, das sind Umgangsprobleme, er sei dafür nicht zuständig, er würde es an einen Kollegen weiter geben - Tage später meldete sich der Kollege mit dem Hinweis, dass er nicht zuständig sei, sondern der Mitarbeiter mit dem ich zuerst gesprochen hatte - habe den wieder angerufen und da erklärte er, er könne da nichts machen, das Gericht stünde da über ihn - ich soll zu meinem Anwalt gehen - da war ich dann - ich sollte alle Umgänge abzusagen - ein Schreiben nebst Eidesstattlicher Versicherung meinerseits wurde an die zuständige Richterin übersandt - Termin bei einer Kinderpsychologin ausgemacht - erst wurde ich gehört - nun wird die Mutter des Kindes eingeladen - dann könnte ich (wenn meine Tochter dem zustimmt) Termine für den Kleinen erhalten - Seit 2 Wochen kein Umgang - gestern hat er das 1. Mal durchgeschlafen - er wirkt offener (ist auch im Kindergarten aufgefallen) - er singt wieder (hat er lange nicht mehr gemacht) - stelle mir die Frage, nehme ich da was zu Ernst? - Was, wenn er doch wieder zu seiner Mama muss? - Ich fühlte mich jedes Mal "schuldig" wenn ich ihn gegen seinen Willen dort abgegeben habe - er vertraut mir und ich enttäusche sein Vertrauen - Bitte gebt mir einen Rat und Danke für die Geduld bis zum Ende zu lesen.





















  • Verstehe nicht, wen Du jetzt meinst mit den Eltern des stolzen Papas... :hae:


    Ich rede von den Eltern des Jungen - also der Tochter der TE nebst dem Vater des Kindes, um das es geht. Die beiden (Tochter und leibl. Vater) sind doch wieder zusammen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo,


    was sagen denn die Eltern des Jungen dazu?


    Mit dem Vater habe ich keinen Kontakt - er wohnt ja 170 km entfernt - und meine Tochter sagte: "...bestimmt hat er das geträumt (das Hauen und das mit dem Pipi) und jetzt hält er es für echt"

  • Hallo,


    was sagen denn die Eltern des Jungen dazu?

    Mit dem Vater habe ich keinen Kontakt - er wohnt ja 170 km entfernt - und meine Tochter sagte: "...bestimmt hat er das geträumt (das Hauen und das mit dem Pipi) und jetzt hält er es für echt"

  • Wo ist denn der zweite Enkelsohn abgeblieben? Das erfasse ich gerade nicht.


    Es tut mir leid, dass es so läuft. Du kannst nur weiter immer für ihn da sein. Und versuch immer eng mit den Behörden zusammen zu arbeiten.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hallo,
    also ich finde es liest sich sehr heftig...bei mir klingeln da schon ein paar Alsrmglocken. Ich habe leider (oder zum Glück?) keine Ahnung welchen Weg man da am besten geht aber es muss was passieren. 3 Jährige machen sowas nicht einfach so. Irgendwo muss der Kurze das ja her haben. Ich hoffe sehr das jemand aus dem Forum dir die passenden Ratschläge geben kann. Wünsche dir und deinen Enkeln alles Liebe :troest

  • ich habe beim lesen auch sehr geschluckt !!!
    das ist was niemand durchleben sollte und kein kind erleben sollte!!!


    ich hoffe, das die wirklich kein thread ist, der einfach mal blöden sturm hier ein bringt (erinnere mich an alte user, die auch hier ziemliche wirbel gemacht haben siehe user *einsame oma*) ... sorry dafür ...


    aber wenn das alles der tatsache entspricht, ist es wirklich grade seitens der ämter ein armutszeugnis. gerade heute habe ich wieder ein artikel gelesen, wie sehr die ämter "überfordert" sind. aber das zum leid der kinder auszutragen ist einfach nur erbärmlich.


    ich wünsche dir zumindest ganz viel kraft und energie ... und das du dieses kind beschützen kannst!!! einen rat habe ich leider nicht...

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Ich würde an deiner Stelle beim Jugendamt nach de4 Fachkraft für §8a und b fragen. Das ist der Paragraph für Kindeswohlgefährdung. Dann würde ich dort einen Termin machen und mit denen die Situation besprechen und mir anhören ob sie da auch das Kindeswohl gefährdet sehen. Dann würde ich beim Kindergarten oder Tagesmutter nachfragen ob dort eine Verhaltensänderung aufgefallen ist. Wenn ja würde ich drum bitten das dies auch sehr sorgfältig in den Akten dokumentiert ist.

  • Schau doch mal, ob ihr einen "Kinderschutzbund" in Eurer Nähe habt. In Berlin ist dieser z.B. im "Mutter-Kindzentrum Vivantes Neukölln". Dieser arbeitet u.a. mit dem Jungendamt zusammen, nehmen aber anvertraute Fälle (sprich schutzbedürftige Kinder/ Verdacht auf Misshandlung) unabhängig davon auf und bieten Unterstützung/Aufklärung/Beratung an.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Wo ist denn der zweite Enkelsohn abgeblieben? Das erfasse ich gerade nicht.


    Es tut mir leid, dass es so läuft. Du kannst nur weiter immer für ihn da sein. Und versuch immer eng mit den Behörden zusammen zu arbeiten.

    Guten Morgen und Danke für die Nachricht.
    Mein zweiter Enkel ist noch immer bei seiner Mama - jetzt wird er bald 2. Er ist nicht altersgerecht entwickelt - spricht so gut wie nichts - er bekommt das volle Programm Frühförderung - aber die integrierte Familienhilfe gibt überwiegend positive Rückmeldungen an das Jugendamt weiter (soweit ich von meiner Tochter weiß, sind sie aber befreundet...) Eine vorher integrierte Familienhilfe sah die Situation völlig anders und sah es so wie ich - deswegen wurde sie von meiner Tochter abgelehnt und bekam die, die sie jetzt hat. Ich versuche mit den Behörden zusammen zu arbeiten, doch der zuständige Sachbearbeiter zieht sich erfolgreich aus der Affäre indem er sich auf die positiven Rückmeldungen der Familienhilfe bezieht. Meinen zweiten Enkel habe ich im Übrigen erst wenige Male gesehen, was mir sehr weh tut.

  • Schau doch mal, ob ihr einen "Kinderschutzbund" in Eurer Nähe habt. In Berlin ist dieser z.B. im "Mutter-Kindzentrum Vivantes Neukölln". Dieser arbeitet u.a. mit dem Jungendamt zusammen, nehmen aber anvertraute Fälle (sprich schutzbedürftige Kinder/ Verdacht auf Misshandlung) unabhängig davon auf und bieten Unterstützung/Aufklärung/Beratung an.


    Guten Morgen, vielen Dank für den Tipp, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Ich werde gleich schauen, ob es hier in der Nähe sowas gibt.

  • Ich würde an deiner Stelle beim Jugendamt nach de4 Fachkraft für §8a und b fragen. Das ist der Paragraph für Kindeswohlgefährdung. Dann würde ich dort einen Termin machen und mit denen die Situation besprechen und mir anhören ob sie da auch das Kindeswohl gefährdet sehen. Dann würde ich beim Kindergarten oder Tagesmutter nachfragen ob dort eine Verhaltensänderung aufgefallen ist. Wenn ja würde ich drum bitten das dies auch sehr sorgfältig in den Akten dokumentiert ist.


    Guten Morgen, vielen Dank für die Info. Ich werde gleich um 8.00 Uhr beim jugendamt anrufen und nachfragen. Im Kindergarten gilt mein Enkel als eher verschlossen - er wirkt oft "abwesend" (eine Erzieherin sprach mich an und fragte ob er wohl unter dem Asperger Syndrom leiden könnte) einer anderen Erzieherin ist jedoch aufgefallen, dass er jetzt, wo er keine Umgänge hat, wesentlich offener geworden ist. Ich werde die Leiterin darauf hinweisen, dass diese Beobachtungen dokumentiert werden.


  • Guten Morgen, Danke für die Antwort - auch wenn du mir keinen Rat geben kannst.

  • Hallo,
    also ich finde es liest sich sehr heftig...bei mir klingeln da schon ein paar Alsrmglocken. Ich habe leider (oder zum Glück?) keine Ahnung welchen Weg man da am besten geht aber es muss was passieren. 3 Jährige machen sowas nicht einfach so. Irgendwo muss der Kurze das ja her haben. Ich hoffe sehr das jemand aus dem Forum dir die passenden Ratschläge geben kann. Wünsche dir und deinen Enkeln alles Liebe :troest


    Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort. Ich denke auch, dass der Kleine sich sowas nicht ausgedacht hat - und aufgeklärt ist er auch noch nicht - deswegen glaube ich ihm dass er das von der Mama hat, denn woanders als im Kindergarten, bei ihr und bei mir war er nicht.

  • Verstehe nicht, wen Du jetzt meinst mit den Eltern des stolzen Papas... :hae:


    Ich rede von den Eltern des Jungen - also der Tochter der TE nebst dem Vater des Kindes, um das es geht. Die beiden (Tochter und leibl. Vater) sind doch wieder zusammen. Oder hab ich da was falsch verstanden?


    Guten Morgen, du hast nichts falsch verstanden, die beiden sind wieder zusammen - es ist eine Fernbeziehung (170 km Entfernung) mit häufigen gegenseitigen oft auch längeren Besuchen.

  • Hallo Oma,


    von mir vorab eine Verständnisfrage: Du schreibst, das Sorgerecht fürs Kind liegt nach einer Gerichtsverhandlung (von mehreren?) weiter bei der Mutter/deiner Tochter. Aber dass Kind lebt bei dir. Ist das eine Gerichtsanordnung? Eine Inobhutnahme des Jugendamtes? Eine Vereinbarung zwischen deiner Tochter und dir?


    Je nachdem bedingt die Rechssituation zwingend ein bestimmtes Handlungsvorgehen für dich.


    Ansonsten sage ich aus meiner Erfahrung als Vater mittlerweile erwachsener Kinder: Hier würde ich zwingend das Gespräch mit meinem Kind suchen. Und egal was Kind mir sagen würde - ihm Gespräch würde mir als leiblicher Elternteil schon klar werden, "was Sache ist".
    (Ich würde sicherlich nicht jede Lüge oder jedes Ausweichen/Verschweigen meiner Kids bemerken, wenn ich "an nichts Böses" denke. Aber ich würde schon merken, wenn ich bewusst darauf achte, ob mein Kind gerade taktiert. Die "klassischen Verhaltensweisen" der ersten 20 Jahre ändern sich im Erwachsenenalter nicht mehr ... Und dieses Gesprächsergebnis würde mir mit meinen anderen Informationen deutlich die Grundlage für mein Handeln geben und auch, wen ich anspreche. Und m.W. sind die Mütter in so Sachen sogar noch viel besser drauf als ein Vater ... Bei meinen Kids würde ich mir sogar zutrauen, das am Telefon herauszuhören, wenn es denn gar nicht anders geht. "Hallo Kind, ich habe folgendes Problem. Bitte nimm mir hier meine Sorgen. Bei XY habe ich festgestellt, dass ... Was sagst du mir dazu?"
    Die darauf folgende Reaktion würde mir alles sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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    Hallo, es gab damals im Frühjahr 2015 eine Gerichtsverhandlung - nach der Inobhutnahme des Jugendamtes und vor Unterbringung des Kindes bei mir.
    Dort sollte beschlossen werden, was mit dem Kind passieren soll. Also ob Dauerpflegefamilie oder zur Oma.
    Anwesend war das dortige Jugendamt, meine Tochter und ich.
    Die Dame des Jugendamtes hatte eine dauerhafte Unterbringung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr in einer Dauerpflegefamilie
    sowie den Entzug von Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und Übertragung desselben auf das Jugendamt gefordert.


    Da meine Tochter in der Verhandlung glaubhaft versicherte ihr Leben in den Griff bekommen zu wollen, eine Psychotherapie zu machen, von dort weg in meine Nähe umziehen und ihr Kind bei mir lassen würde, bis sie später wieder selbst in der Lage sein würde, ihren Sohn mit Genehmigung des Jugendamtes zu sich zu nehmen, wurde der Antrag des Jugendamtes insoweit abgelehnt.
    Die Richterin meinte damals, sie glaube meiner Tochter insoweit vertrauen zu können und so blieben alle Rechte blieben mit der Auflage, dass meine Tochter eine Psychotherapie machen solle bei ihr. Es war also eine Art Vereinbarung zwischen dem Gericht, meiner Tochter und mir geschlossen, das Kind bei mir unterzubringen.


    Ich übernahm meinen Enkel nach einer Anbahnungsphase im Sommer 2015, im Herbst 2015 zog meine Tochter von dort weg zu mir in eine eigene Wohnung - im Winter 2015 ging sie zu einer Psychotherapeutin...dort brach sie aber kurze Zeit später ab und wollte sich eine/n anderen Psychologen suchen...das passierte jedoch nie - der Rest wie beschrieben.


    Bei allen anderen Verhandlungen ging es nur um Umgangsregelungen.


    Ich habe mit meiner Tochter über das auffällige Verhalten des Kindes gesprochen... ihre Aussage hierzu: "der wird halt geträumt haben und denkt es wäre wahr - da brauchen wir nicht drüber reden." Mehr war nicht zu erreichen, außer, dass mein Enkel nach dem nächsten Umgang erzählte, er dürfe nix mehr erzählen sonst bringt ihn die Mama zu fremde Leute, dann sieht er seine Oma nie wieder und das wolle er doch bestimmt nicht... Der Kleine erzählte dann wirklich nichts mehr, auf Fragen antwortete er: "das darf ich dir nicht sagen"...