Erste Infos zur Düsseldorfer Tabelle für das Zahljahr 2018 sind jetzt bekannt geworden. Auch wenn es wohl noch nicht offiziell ist, geht es wohl um folgende Eckwerte. So wird der Mindestunterhalt für Kinder erneut angehoben:
0 – 6 Jahre statt 342,- jetzt 348 Euro. Stufe 2: 366, ; Stufe 3. 383,-,
Bis 12 Jahre statt 393 jetzt 399,- Euro, Stufe 2,419, Stufe 3. 439,-
Bis Volljährigkeit statt 460 jetzt 467 Stufe 2, 491; Stufe 3: 514,-
(Abzuziehen ist vom Betrag das hälftige Kindergeld.)
Angehoben werden die Einkommensgruppen. Das bereinigte Nettogehalt für den Mindestunterhalt wird ab 1. Januar mit bis 1900 Euro angesetzt (statt bisher „bis 1500,- Euro“). Für die anderen Stufen gilt Vergleichbares.
Das bedeutet ggfls, dass sich je nach Konstellation in der Realität der Zahlbetrag verringern könnte.
Ebenfalls angehoben wird der für die Mangelfallberechnung wichtige Eigenbedarf“ von derzeit 1180,- Euro auf 1300,- Euro.
(Sorry, dass das noch nicht alles genau ist und am Bespiel durchgerechnet. Ich bin derzeit unterwegs und kämpfe vor allem mit der Händitechnik …Sobald möglich, kommen nähere Angaben. Gruß, Volleybap)