Exfrau mag Kindswohnsitz ummelden

  • Hallo Zusammen, ich bin der Landwirt mit den drei bei ihm wohnenden Kindern und hab wieder mal eine Frage:
    Meine Ex würde vom Amt eine Wohnung gezahlt bekommen, allerdings müssten da die Kinder von meinen auf ihren neuen Wohnsitz umgemeldet werden( sagt sie). Allein schon der Gedanke die Kinder bei mir abzumelden ist natürlich für mich ziemlich schlimm, aber hat sie dann das Recht Kindsunterhalt einzufordern? Ich hab diesen Schritt nie gemacht, kann mir aber gut vorstellen, dass sie das tun würde....
    Danke, Hermann :crazy

  • Ummelden - kann sie in der Theorie - da fragt keiner groß nach.
    Wenn die Kinder bei ihr nicht wohnen und sie das beim Amt angibt - ist das nicht ok.
    Sie kann allerdings auch eine größere Wohnung bekommen, wenn sie nachweisen kann, das sie regelmäßig Umgang mit den Kindern hat.
    Kindesunterhalt kann sie fordern, wenn die Kinder bei ihr leben oder ihr ein Wechselmodell mit sehr unterschiedlichen Einkommen habt.

  • Hallo,


    die Kinder leben bei Dir und doch auch bei Dir gemeldet. Und das soll auch so bleiben, les ich raus.
    Personen müssen da gemeldet sein, wo sie wohnen. Und das ist bei Dir.


    Für Dich gibt es da nichts weiter zu tun. Alles andere wäre rechtlich nicht ok.


    Das wäre meine Antwort.


    Edit: hab grad den anderen Thread gelesen. Bei euch besteht ja sogar eine notarielle Vereinbarung, dass die Kinder bei Dir leben sollen. Die ist so lange bindend, bis sie durch einen Beschluss vom Richter aufgehoben wird. Kinder können und dürfen somit nicht umgemeldet werden. Ich würde dem Meldeamt Bescheid geben, dass Du mit einer Ummeldung der Kinder nicht einverstanden bist, falls die Mutter dort was in die Wege leiten wollen würde.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Also Kinder leben aktuell und sollen auch weiterhin bei dir leben?


    Die Ummeldung könnte ungeahnte Konsequenzen haben, verstehe ich das richtig das sie das nur möchte um mehr Geld vom Amt zu bekommen? Wenn ja wäre das Betrug, und unfair allen wirklich allein erziehenden die oft finanziell ums Überleben kämpfen müssen.


    Für die Idee allein fehlt mir schon jegliches Verständnis, lass dich da auf keinen Fall drauf ein.

  • aber hat sie dann das Recht Kindsunterhalt einzufordern? Ich hab diesen Schritt nie gemacht, kann mir aber gut vorstellen, dass sie das tun würde....


    Selbst wenn sie es nicht tut und dieses auch verspricht... Am Ende des Tages wird das Amt von dir Unterhalt fordern, weil die Unterhaltsforderungen auf selbiges übergegangen sind. Dann zahlst du für deine bei dir lebenden Kinder KU an die Mutter, damit sie eine große Wohnung bezahlt bekommt.


    Kannst und willst du dir das leisten?


    Von der rechtlichen Seite mal abgesehen... wurde hier schon drauf hingewiesen.

  • Wenn du dein Einverständnis gibst, dass die Kinder bei der Mutter leben (und damit nach geltendem Recht auch dort gemeldet werden müssen), kündigt ihr als Eltern die bisherige notarielle Vereinbarung einvernehmlich auf. Und dies zuerst einmal mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Unterhaltspflicht und Umgang etc.
    Es ist also kein "kleiner Gefallen" für die Mutter, damit sie an eine grössere Wohnung kommt, sondern im Falle eines Falles der von dir anerkannte Aufenthaltswechsel...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Man bekommt auch ohne Kinder eine Wohnung vom Amt bezahlt, die ist dann halt nur etwas kleiner. OK bei drei Kindern sogar deutlich kleiner.( pro Kind wären es 15 qm mehr).
    Es gibt da im Grunde 2 Möglichkeiten auf die es hinaus läuft: sozialbetrug, weil sie Gelder bezieht die ihr nicht zu stehen, oder sie versucht die Kinder zu sich zu holen.


    Ersteres würde ich so nicht unterstützen wollen ( und das ist ja das was sie von dir fordert, und da hängt mehr Geld dran als nur die Miete).

  • Wenn ich noch auf dem neuestem Stand bin , dann ist auch nur der Kindergeldberechtigt, bei dem die Kinder gemeldet sind.
    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • off Topic: Beide (sorgeberechtigten) Eltern sind bezugsberechtigt. Kindergeld wird aber nur gesamtheitlich an eine Stelle ausgezahlt. Darüber haben sich die Eltern zu einigen. (Empfängerbestimmung). Das kann übrigens auch ein so bestimmter Dritter sein.
    Sind die Eltern sich jedoch nicht einig, dann wird das Geld an denjenigen ausgezahlt, der der Familienkasse glaubhaft nachweisen kann, dass die Kinder in seiner Obhut sind. Das ist losgelöst vom gemeldeten Wohnort und auch von dem familienrechtlich geregelten Aufenthaltsbestimmungsrecht. Obwohl meist nach diesen "glaubhaften Anzeichen" entschieden wird, kann der Sachbearbeiter da auch nach persönlichem Eindruck entscheiden.
    Kindergeld ist also im Konfliktfall ein schwieriges Terrain. Streit über den Empfangsberechtigten führt in der Regel zu einer mehrmonatigen Auszahlsperre mit langen Prüfphasen und oft juristischen Verfahren vor dem zuständigen Finanzgericht.


    Hier, bei drei Kindern, wäre das eine mutmaßlich richtig gewichtige Summe, die dann auf einmal nicht zur Verfügung stehen würde ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Danke Euch. Ich werde mich auf die sache auch nicht einlassen, zumal es die Kinder bei mir ja auch wirklich schon haben, Garten Tiere etc..., so muss jetzt noch in den Stall.. Schei...
    Viele Grüße Hermann

  • Hallo zusammen,
    jetzt hat mir meine Ex geschrieben dass ihr" das Amt" grünes Licht gegeben hat, auch ohne meine Unterschrift. Bin ja gespannt bzw Bestürzt was das für konsequenzen hat. Sehe meine Kinder schon abend vor dem Einkaufscentrum rumlungern, mich blechen und meinen Kindern entfremdet!Ich denke dass das Jobcenter die Wohnung bezahlt. Werde bestimmt bald Post von denen bekommen. Ich werde denen Trotzdem die Istsituation schildern, dass Ex denen nicht alles mögliche erzählen kann.
    Viele grüße Hermann ?(

  • Hermann, mach dir nicht so große Sorgen. Das war die Ausgangssituation:

    Meine Ex würde vom Amt eine Wohnung gezahlt bekommen, allerdings müssten da die Kinder von meinen auf ihren neuen Wohnsitz umgemeldet werden( sagt sie).


    Jetzt zahlt das Amt die Wohnung wohl auch ohne die Ummeldung der Kinder.


    Alles andere "funktioniert" nicht. Sozialamt/Jobcenter haben mit der Meldebehörde nichts zutun. Wenn Jobcenter die größere Wohnung wegen der Kinder nur bei deren "Anmeldung Wohnsitz" zahlen würde, wird die Meldebehörde nicht zum Erfüllungsgehilfen (die dokumentiert nur den Ist-Zustand. Wenn die Ex in der neuen Wohnung mit Kids wohnen würde und die Bestätigung des Vermieters vorlegt, würde die Meldebehörde das dokumentieren). Da Ex ja noch nicht umgezogen ist, kann das also mit "Amt gibt grünes Licht" von deiner ex nicht gemeint sein.


    Bleibt also nur: Behörde finanziert große Wohnung auch ohne die Übergabe des ABR ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Oder zum Beispiel Perso beantragen ...


    Aber beim derzeitigen Konstrukt kann ich mir nicht vorsdtellen, dass ein Amt Beihilfe zu einem Rechtsvergehen - Nichteinhaltung der notariellen Vereinbarung - leistet und der Mutter hilft, mit größerer Wohnung die Kids bei sich zu melden. (Mit Amt meine ich hier Jobcenter oder Wohngeldstelle, nicht die Meldebehörde. Die dokumentiert ja nur die Fakten ...) Da würde sich der Sachbearbeiter aber so richtig unglücklich machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Der Ablauf ist ja anders. Mutter ist zum Jobcenter und hat gesagt: Ich brauche größere Wohnung wegen der Kinder.


    Darauf hat das JC gesagt. Dafür gibt es kein Geld. Die Kinder sind nicht bei dir gemeldet. Geld gibt's nur, wenn die Kinder bei dir wohnen.


    Mit der Info ist die Mutter zu Hermann und hat gesagt: Eh, lass mich die Kinder ummelden.
    Hermann hat gesagt. Nö. Siehe notarieller Vertrag.


    Mutter also wieder zum JC und erklärt, Ex gibt Kids nicht, brauche aber trotzdem Platz für Regelumgang.
    Haben die gesagt. Okay: Drei Kinder, kleine Wohnung - tun wir was. - Und hat wohl einer höheren Miete zugestimmt.


    Hätte die Mutter behummst, müsste sie ja zum Einwohnermeldeamt, Kids anmelden (normalerweise neuerdings mit einer Bestätigung des Vermieters über die Personen im Haushalt, uups). Dort bekäme sie die Meldebestätigung. Mit der wäre die Mutter zum Jobcenter gedackelt und hätte gesagt: Meldebestätigung. Jetzt mehr Geld für die neue Wohnung.


    Und was hätte Jobcenter da zwingend gesagt. Moment, gute Frau. Da sind jetzt Kinder bei dir? Dann muss aber erst einmal geguckt werden, ob nicht der Ex Betreuungsunterhalt, eventuell Trennungsunterhalt und sowieso Kindesunterhalt zahlen muss. Bevor wir einen müden Euro genehmigen, schreiben wir den Kindsvater doch erst einmal an und fordern zur Zahlung auf ...


    Da hätten jetzt eine Reihe Leute und Ämter naiv mitziehen müssen. Wenn die Mutter das so gedreht hat, dann wäre sie aber richtig gut in so Sachen. - Ich denke weiter, dass eher das JC im Rahmen seines Spielraums eine etwas teurere und größere Wohnung anerkennt ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo Zusammen,
    ich merke schon Ihr kennt euch alle Richtig gut aus. Ich habe mir gedacht dass ich am Montag erst einmal einen ausführlichen Brief mit einer Fotokopie der Scheidungsvereinbarung und einer Beschreibung der Istsituation an Jobcenter und Wohnamt schreib, und darin auch auch die aussagen meiner Exfrau zitiere" Amt hat Grünes Licht gegeben"usw. Und dass ich es eigentlich nicht in ordnung find bzw ein Rechtverstoß ist mich trotz bestehender Notarieller Vereinbarung zum gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder an der Vorgängen in keinster Weise zu beteiligen. Mal abesehen davon kenne ich ex so gut dass ich mir sicher bin dass sie die Neue wohnung , welche sie bezahlt bekommt , eh nur bewohnt wenn die Kinder bei ihr sind, die Restliche Zeit wird sie in Ihrer bisherigen Bleibe bei Macker sein.
    Also nochmal vielen Dank Für Eure Hilfe-echt klasse. Ich lese mir dass alles öfters durch und beginne allmählich durchzublicken. Ich werde auch wie empfohlen einen Auszug vom Einwohner Meldeamt einfordern und mich mal langsam nach einer besseren Anwältin umsehen- propylaktisch. Nichtsdesto trotz werde ich aber nicht mit der tür ins haus fallen und der Sache eine Chance geben, auch wenn ich mich absichern muss. vielleicht stellt ja der Doppelwohnsitz eine verbesserung für meine Kinder dar, und das JC versucht trotzdem nicht sich das Geld von mir zu holen.
    Gehe jetzt wieder zu meinen Kindern rüber und versuche mit ihnen ein Spiel zu machen oder Ä. , hautpsache nicht so viel Nickelodeon etc
    Liebe Grüsse Hermann :dribbel

  • Und was hätte Jobcenter da zwingend gesagt. Moment, gute Frau. Da sind jetzt Kinder bei dir? Dann muss aber erst einmal geguckt werden, ob nicht der Ex Betreuungsunterhalt, eventuell Trennungsunterhalt und sowieso Kindesunterhalt zahlen muss. Bevor wir einen müden Euro genehmigen, schreiben wir den Kindsvater doch erst einmal an und fordern zur Zahlung auf ..

    Das ist so aber nicht ganz richtig. Das JC fordert den Antragssteller dazu auf dieses ein zu fordern. ( zumindest bei uns) bzw UHV zu beantragen, und dieser wird dann erstmal angerechnet. Und so ein antrag ist schnell gestellt, es dauert aber bis der andere elternteil dazu posr bekommt. Alles andere würde auch keinen Sinn machen, sonst müsste das JC ja teils Jahre mit der Auszahlung warten. Ob sie das Geld tatsächlich bekommt ist im ersten moment nebensächlich, erstmal wird Kindergeld und UHV fiktiv angerechnet.


    @herrmann ich kann deine Reaktion verstehen, aber ob es eine so gute Idee ist deine Ex direkt so in die Pfanne zu hauen... Ich persönlich würde zeitnah die Meldung der Kinder überprüfen, wobei man bei unserem EMA auch die Unterschrift des ET benötigt bei dem das Kind bisher gelebt hat.


    Den ganzen scheidungspapierkram würde ich nicht ans JC schicken. Was sollen die damit? Und wo deine ex sich in ihrer Freizeit aufhält ist ihre Sache, das geht weder dich noch das JC etwas an. Auch nicht wo sie übernachtet, oder wer bei ihr übernachtet.
    Und wozu einen Anwalt? Du hast nichts unterschrieben, also kann dir auch niemand etwas. Ihr habt eine notarielle Vereinbarung über den Verbleib der Kinder also würde ich auch da noch kein Öl ins Feuer gießen.