Hallo Marsupilami,
das ist durchaus folgerichtig:
Geld, das auf dem Konto Eurer gemeinsamen Tochter ist, ist Eigentum/Vermögen Eurer gemeinsamen Tochter.
Bedeutet konsequenterweise dann auch:
- Ihr verwaltet dieses Eigentum gemeinsam
- jeder der beiden Sorgeberechtigten kann das Sorgerecht missbrauchen
- größere Anschaffungen werden nur getätigt, wenn beide Eltern dem zustimmen (Möbel muss das Kind z.B. nicht vom eigenen Geld kaufen, das zahlen die Eltern).
Beste Grüße
FrauRausteiger
die für das Kinderzimmer gleich mal eine Lösung vorschlägt: Schaffe das neue Kinderzimmer doch einfach sofort an? Dann ist das Geld zuerst zu- dann abgeflossen. Gewinne aus dem Verkauf der alten Möbel dürften dann sicher auf ein Konto eines Verwandten gehen, der das Geld dann treuhänderisch verwaltet.