Gsr, kindersparbuch und hartz 4

  • Hallo Marsupilami,


    das ist durchaus folgerichtig:
    Geld, das auf dem Konto Eurer gemeinsamen Tochter ist, ist Eigentum/Vermögen Eurer gemeinsamen Tochter.


    Bedeutet konsequenterweise dann auch:
    - Ihr verwaltet dieses Eigentum gemeinsam
    - jeder der beiden Sorgeberechtigten kann das Sorgerecht missbrauchen
    - größere Anschaffungen werden nur getätigt, wenn beide Eltern dem zustimmen (Möbel muss das Kind z.B. nicht vom eigenen Geld kaufen, das zahlen die Eltern).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger




    die für das Kinderzimmer gleich mal eine Lösung vorschlägt: Schaffe das neue Kinderzimmer doch einfach sofort an? Dann ist das Geld zuerst zu- dann abgeflossen. Gewinne aus dem Verkauf der alten Möbel dürften dann sicher auf ein Konto eines Verwandten gehen, der das Geld dann treuhänderisch verwaltet.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Entnimmt einer von euch beiden Geld vom Konto, macht sich derjenige der Unterschlagung strafbar. Dabei spielt es auch keine Rolle, von wem das Geld auf dem Konto kommt.


    Nunja, wenn Geld erstmal weg ist, isses weg und man bekommt es meist nicht wieder, wenn da nix zu holen ist.


    Zum Thema: Dein Geld, nö, ist es nicht, es ist das Geld Deines Kindes, sagst Du doch selber und somit haben rechtlich gesehen BEIDE Elternteile das Recht das Geld auszugeben. Wenn der Papa meint, es sei zum Wohle des Kindes, wenn er in seiner Wohnung einen neuen Fernseher hat oder gut erholt aus dem Urlaub kommt, dann ist das sein "Recht". Ob er Dich hätte fragen müssen, oder Du ihn hättest fragen müssen, ob das Kind wirklich ein neues Kinderzimmer braucht, bevor Du es dann einfach ohne sein Einverständnis kazúfst, ist hinterher müßig.


    Wenn das Geld sowieso verplant ist für ein Kinderzimmer, dann empfehle ich das klassische Sparschwein, oder wie schon mehrfach vorgeschlagen ein Sparbuch bei Oma / Opa oder sonstwem, dem Du vertraust.


    Du wirst die Quadratur des Kreises nicht hinbekommen, es wird kein Sparbuch geben, auf das er keinen Zugriff hat, aber Du Zugriff hast, weil das dem GSR widerspricht. Wobei er ein Nummernkonto in der Schweiz sicherlich nicht ausfindig machen kann, aber das Sparbuch bei der Bank um die Ecke durch einfaches Nachfragen schon...


    Die Sparbücher meiner Nichte und meines Neffen auf die ich nun schon seit 17 und 18 Jahren einzahle laufen übrigens auch auf meinen Namen, da meine Schwester auch öfters Geldnot hat und auch gerne mal ein Sparschwein plündert, das nicht ihr gehört.


    Wenn man das bei Behörden glaubhaft machen kann, daß es nicht das eigene Geld ist, das dort liegt, dann bleiben die manchmal auch raus aus der Berechnung.

  • Das sollte ich dann wohl tun. Mein sb ist eigentlich ein ganz netter, aber Vorschriften und so... ;-)


    Wenn ich das Geld nicht auf ihr Konto legen MUSS, wäre alles in Ordnung. Dann kann ich einfach ein Sparbuch auf meinen Namen eröffnen. Bloß dachte ich bisher, dass Geld auf meinen Namen auch Geld von mir ist und nur Geld auf tochters Namen ihr zugerechnet wird.


    Es steht nächsten Monat eh ein Gespräch an. Dann werde ich danach fragen. Vielen Dank!

  • Das Kinderzimmer jetzt zu kaufen ist nicht möglich. Tochter braucht noch wickelkommode und Gitterbett. :D


    Monsterkrümel


    Wie gesagt, ich halte diese Gesetze für ausgefeilten bullshit. Zu meiner kinderzeit hat sich über sowas keiner da Kopp zerbrochen. Mein Vater hatte ein Sparbuch für mich, meine Mutter auch. Jeder hat sich selbst darum gekümmert.


    Meine Mutter hat von "ihrem" ersparten für mich x mal Dinge gekauft, die sonst Luxus gewesen wären... Ein jugendzimmer, ein mountenbike etc. Dafür war das Geld ja da. Der Rest ging für meinen Führerschein drauf.


    Das ist absoluter bürokratenmist, aber lässt sich nun mal nicht ändern.






    Vielen lieben Dank für den ganzen input. Meine to Do Liste:


    1. Sb vom jc ausquetschen, wie die Lage ist
    2. Meine Mutter bitten ein Konto zu eröffnen, wofür ich eine zweite Karte bekomme. Außerdem muss meine Tochter als begünstigte hinterlegt sein im Falle ihres ablebens.
    3. Hoffen, dass die Scheidung erst Anfang 2019 durch ist und ich aus dem hartz 4 Bezug raus bin, bevor der zugewinn etc fließt.

  • Gewinne aus dem Verkauf der alten Möbel dürften dann sicher auf ein Konto eines Verwandten gehen, der das Geld dann treuhänderisch verwaltet.


    Bin ja kein Experte im SGB, aber ...
    Ist ein Verkauf von "Inventar" nicht eh eine Vermögensumwandlung und zählt damit nicht als Einkommen? Abheben und bei 0% Zinsen unter das Kopfkissen legen, sollte also möglich sein.
    Das Geld einem Dritten treuhändisch zukommen zu lassen, kann doch auch in die Hose gehen, meine ich. Bekommt das JC davon Wind, ist diese Person Drittschuldner und kann vom JC entsprechend angegangen werden.


    Generell aufpassen, dass man sich bei dieser Geldschieberei nicht strafbar macht, sollte man ja eh... Sozialleistungsbetrug, etc... ;) Wenn man zB durch Zugewinn nicht mehr bedürftig ist, sollte man auch die Allgemeinheit nicht für die eigene Vermögensbildung zahlen lassen.

  • Hallo Summerjam,


    deswegen der Rat, das Geld auszugeben (Abfluss der Gelder).


    Wenn ich aber Möbel aus meinem Inventar verkaufe und dieses (mein) Geld für mein Kind ansparen möchte und damit einen Verwandten beauftrage, dürfte das wohl eher nicht relevant sein für das JC, da ja bereits die erwartete große Summe unter dem Schonvermögen lag. Dann dürften das hier eher kleinere Beträge sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die meint, die beste Idee sei tatschlich,
    - ab sofort das eigene Geld anders anzusparen als auf dem Konto des Kindes und
    - vor allem bis zum Zeitpunkt des Zuflusses der höheren Summen gar nicht mehr auf das JC angewiesen zu sein.

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  • Wenn ich aber Möbel aus meinem Inventar verkaufe und dieses (mein) Geld für mein Kind ansparen möchte und damit einen Verwandten beauftrage, dürfte das wohl eher nicht relevant sein für das JC, da ja die erwartete Summe sowieso unter dem Schonvermögen lag.


    Sicherlich, weniger als Schonvermögen sollte kein Problem sein. Wollte nur darauf hinweisen, dass viele oftmals nicht daran denken, dass Dritte halt auch Drittschuldner werden können.
    Und wenn es jemanden gibt, hier der KV, der einem ggf. nicht rosig zugestimmt ist, sollte man halt doppelt auf Zack und vorsichtig sein.

  • Bei Überweisungen und Daueraufträge kann man in solchen Fällen durchaus auch den Verwendungszweck auf der Überweisung betiteln:


    -Ansparsumme Hochbett Marie
    -Rücklage für den Einbauschrank für Finjas Kinderzimmer


    Wenn man dann noch den Passus "unter Vorbehalt" hinzufügt, dann hat man ein weiteres Mittel, falls der Empfänger des Geldes hinterher behauptet, das Geld sei ja in Wirklichkeit für sein neues Auto gewesen.


    Wobei...man sollte schon jemanden wählen, dem man vollends vertraut und der nicht von Sozialgeldern abhängig ist oder dem Geld gepfändet wird. Oder anders gesagt, jemanden, der einen nicht wegen ein paar Hundert Euro das Konto des Kindes leerräumt.


    Wenn man Angst hat, das Geld zu Hause zu lagern, dann kann man das vielleicht noch mit Traveller Schecks machen? Gibts die noch??? Oder man kauft Ikea Gutscheine, wenn man da schon was im Blick hat.

  • Sollte man nicht zuerst seine Ersparnisse verbrauchen und erst dann Sozialleistungen empfangen. Eine Schnorrerei, die ich nie verstehen werde.

    Und welche Ersparnisse soll sie erst auf brauchen? Die des Kindes, oder das Geld NASA sie irgendwann mal bekommen wird wenn die Scheidung durch ist, dass sie aber noch nicht hat? ( und das im übrigen zumindest in dem Monat angerechnet wird in dem es kommt sofern sie da noch ALG Ii bezieht.).

  • Schnorrer????


    Geh einfach in das Loch zurück aus dem du gekrochen bist...


    Ich habe für mein Haus eine Vorauszahlung auf mein Erbe bekommen. Wenn ich davon die Hälfte wieder bekomme, kann ich mich glücklich schätzen.


    Ich habe mich jahrelang um meine psychisch kranke Stieftochter gekümmert und dadurch immense renteneinbußen. Mein Mann hat mich mit einem Koffer aus meinem haus gejagt und ohne alles stand ich mit einem säugling da.


    Nach meiner elternzeit gehe ich in meinen Job zurück und zahle an Vater Staat genug zurück.


    Ich hab durch die Ehe und Trennung nen Haufen Schulden. Bekomme vom Amt Aufstockung, weil mein Mann mir nicht den trennungsunterhalt zählt, der eigentlich angemessen gewesen wäre. Er mußte ja in der Ehe weitere außereheliche Kinder Zeugen, deren Mutter jetzt in meinem haus lebt. Die ist nie arbeiten gegangen. Hat nun das 6te kund in der röhre und hat sich ins gemachte Nest gesetzt.


    Dass ich das bisschen, was ich noch "habe" gerne für meine Altersversorgung behalten möchte, ist schnorren?


    Zieh dir meine Schuhe an und Lauf meinen Weg. Dann reden wir weiter.


    Ich wünsche niemand was schlechtes, aber solltest du je in so eine Situation kommen, nicht mehr zu wissen, wie du dein Kind gescheit versorgen sollst, dann wünsche ich dir, dass du dir selbst begegnest. :kotz


    Und nur so zur Info: von Dezember bis März hab ich nur von meinem "ersparten" gelebt. Dann war nix mehr da...

  • Ich habe mich jahrelang um meine psychisch kranke Stieftochter gekümmert und dadurch immense renteneinbußen.


    hast du Angehörigen-Pflege-Rente beantragt?


    Zu dem Konten Problem kann ich den anderen nur beipflichten
    a) abheben und anderweitig anlegen
    b) den jetzigen Stand liegen lassen und eine andere Sparform wählen, wenn dir das Kopfkissen zu heikel ist, nimm ein Schließfach

  • Daß Diagnose Verfahren war 3 Wochen vor der Trennung erst abgeschlossen nach jahrelangem Kampf.


    Ich könnte fast 1 jahr elternzeit und 2 Jahre Betreuungszeit geltend machen, aber dafür müsste mein ex mir das überschreiben. Das wird er nun wohl nicht mehr tun...


    Ich denke ich werde für ein paar Monate das Kopfkissen wählen, wenn ich das Geld für meine Tochter nicht auf ein Konto auf meinen Namen legen darf. Ist ja nur bis Anfang 2019 und die Scheidung Ost noch nicht mal beantragt.


    Wird schon irgendwie.

  • Wenn vor Beginn des Leistungsempfangs Ersparnisse aufgebraucht werden müssen, dann muss man sich u.U. selbst versichern. Die Allgemeinheit würde also anschließend die höheren Beiträge einer privaten Krankenversicherung und womöglich noch einer privaten Rentenversicherung tragen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das rechnet.


    Übrigens habe ich ein Sparbuch für mich. Darauf kommt monatlich das Kindergeld, was ich dann abhebe, wenn Schuhe, Schwimmkurs, neues Bett etc fällig sind. Weil ich ohne den KV kein Konto für das Kind eröffnen darf und der Herr uns schon mal um 3000€ gebracht hat, die seine Familie auf das damalige Kindersparbuch eingezahlt hatte.

  • Mit einer 3 jährigen muss man nicht mehr in Elternzeit sein, wenn man es sich nicht leisten kann. Wer es sich leisten kann, gerne. Wenn nicht, muss man arbeiten gehen. Was ich übrigens gemacht habe, also den Weg/die Schuhe hatte ich schon an.

  • Es ist auch nicht besonders nett jemanden als schnorrer zu bezeichnen, der sich in einer akuten notsituation befindet. Die Beiträge von anitadr sind eindeutig weder konstruktiv noch hilfreich und dienen lediglich dazu mich zu denunzieren und zu provozieren. Da muss man das Echo ertragen. Meine Meinung...


    Im übrigen war es eine Frage und keine Feststellung. Aber schön, dass nur ich hier öffentlich abgewatscht werde...

  • Naja, meine Tochter darf sich ja aber von ihrem Geld eine neue zimmereinrichtung kaufen. Da sie ja nicht geschäftsfähig ist mit 3 Jahren, muss ich es ja für sie machen.


    Da kann man durchaus auf die Idee komnen, das Deine Tochter 3 Jahre alt ist


    Auch wenn ich anitadr Meinung nicht teile, es ist ihre Meinung.
    Andere Meinungen muss man auch ertragen.




    Liebe Grüße


    Ute