Großeltern unterhaltspflichtig für Enkelkinder?

  • Hallo,


    Ich hätte eine Frage, die eine Freundin von mir betrifft.


    Sie hat bis vor kurzem Hartz 4 bezogen und ist Alleinerziehende.
    Nun ist sie erwerbsunfähig und bekommt Rente.
    Dadurch greift Hartz 4 nicht mehr, und ihr wurde gesagt, sie solle für die Kinder Sozialhilfe beantragen.
    Wohngeld und UGV solle sie auch beantragen. Alles hat sie nun beantragt, ohne momentan zu wissen, was ihr davon bewilligt wird.
    Ungünstig, weil solange fehlt ihr wohl das Geld.


    Das Sozialhilfeamt ( falls das so heißt) hat nun ihre Eltern angeschrieben, sie müssen Für ihre Enkelkinder zahlen.


    Was mich wundert, dass da die Grosselten herangezogen werden und bei Hartz 4 nicht :hae:


    Werden die auch herangezogen, bei Wohngeld?
    Was, wenn die Eltern sich weigern?


    Momentan ist sie echt in der Patsche, da die Rente nur geringfügig mehr ist als der Hartz 4 Satz, sie aber das Hartz 4 für die Kinder auch nicht mehr bekommt, sondern Sozialhilfe beantragen muss, und nicht weiß, ab wann was gezahlt wird.


    Nachdem ich mich da Null auskenne, möchte ich die Frage hier im Forum stellen.



    LG Jona

  • Was KU anbelangt, so stehen auch die GE im Senkel.
    Zunächst die Eltern, idR UET.
    Hat UET keine Kohle, ist BET in der Pflicht. Ist bei BET nichts zu holen, sind die GE dran und zwar alle 4 (von BET und UET) und zwar gequotelt nach Einkommen (Rente ist Einkommen). Ich meine allerdings, dass GE einen höheren SB haben - bin mir hier aber nicht sicher.


    Wenn sich die (Groß)Eltern weigern, läuft das idR genauso, als weigert sich der UET -> theoretisch winkt §170 StGb


    Die Unterhaltspflicht der GE ist immer gegeben, unabhängig, ob jemand ALG II, UHV oder "Sozialhilfe" bekommt. Eigentlich sollten diese Ämter immer auch die GE prüfen. Tun sie aber meist nie.

  • Unsere familienzentrierte Solidargemeinschaft ist so aufgebaut, dass man innerhalb der Familie in der sog. geraden Linie füreinander (finanziell) verantwortlich ist. Eltern für ihre Kinder ist die bekannteste Situation. Gegebenenfalls die (erwachsenen) Kinder für ihre in Rente befindlichen Eltern, die in die Altersarmut rutschen bzw. das Pflegeheim nicht finanzieren können.
    Aber die "gerade Linie" ist auch von Großeltern aufs Enkelkind und sogar von den Urgroßeltern aufs Urenkelkind zu ziehen (in der grauen Rechtstheorie). Bevor also die Allgemeinheit in die Pflicht genommen wird, wird die Familie in die Pflicht genommen.
    Gerät also jemand in die Situation, dass unterstützende Sozialgelder für ihn gezahlt werden müssen von der Allgemeinheit, hat "das Amt" zu prüfen, ob nicht irgendwer "in gerader Linie" in die Verantwortung genommen werden kann.


    Das ist hier wohl geschehen. Wobei jetzt eigentlich erst die Phase ist, in der die angeschriebenen Großeltern ihr Einkommen offen legen müssen. (In den meisten Fällen führt dann eine Berechnung dazu, dass nichts gezahlt werden muss oder nur ein Teilbetrag des Mindestunterhalts. Das liegt unter anderem daran, dass die Mütter oft nur eine geringe Rente beziehen und die Freibeträge ganz gut greifen.)


    Das Grundsatzurteil des BGH ist vom 20. Dezember 2006 , Az XII ZR 137/04 und erläutert ziemlich ausführlich den Sachverhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Unterhaltsvorschuss sollte sie ohne Probleme bekommen.


    Was mich wundert - wie kommen die an die Adresse ihrer Eltern? Ich mußte die noch nie angeben :hae::hae::hae:


    Wenn dann sind alle Großelternteile - auch die des Vaters - unterhaltspflichtig - nämlich anteilig - dann müßten also alle Großeltern angeschrieben worden sein,
    aber eher von der Beistandschaft als vom ALG Amt.
    Ich kenne einen Anwalt der den Eltern des UET einen feurigen Brief zum Thema Unterhaltspflicht ihres Sohnes gegenüber des Enkels geschrieben hat und
    seitdem zahlen die Großeltern freiwillig den Mindest-KU damit ihrem faulen Sohn nicht passiert und er nicht noch mehr Schulden hat und vielleicht im
    Leben doch noch mal auf die Füße kommt....



    Bei Erwerbsunfähigkeit-Renten-Bezug stockt das Amt für Grundsicherung auf - den Antrag sollte sie pararell zum Wohngeld stellen.

  • Der Selbstbehalt ist recht hoch...1.800 wenn ich mich nicht täusche, da ust meist bei einem Rentnerpaar wenig zu holen... obwohl Beamte etc...da ginge was.
    Ich muss zugeben, dass ich mich anfangs darüber informierte, ex zahle nie, wird finanzielle von Frau Mutter unterstützt und sie hat eine recht gute Witwenrente. Habe den Gedanken aber verworfen.. hätte mich geschämt die Grossmutter da ranziehen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • hätte mich geschämt die Grossmutter da ranziehen.


    Hinzu kommt, dass man gleichzeitig auch seine eigenen Eltern heranziehen muss. Selbst wenn klar ist, dass diese nicht leistungsfähig sind, so müssen doch ihre Einkommennschweise den anderen GE zugänglich gemacht werden, damit die Quote errechnet werden kann.

  • Sie musste die Großeltern angeben am Formular.
    Lenchen, das hat nichts mit schämen zu tun, das hat das Sozialamt gemacht.
    Der KV zählt nicht, die Eltern des KV sind verstorben. Es handelt sich also nur um die Großeltern mütterlicherseits der Kinder..


    Lena, Anträge sind alle parallel gestellt.



    LG Jona :thanks:

  • Finde es ein bißchen seltsam, dass das so frei Schnauze gemacht wird. Ich hatte auch eine Zeitlang ALG2, niemals wurden meine Eltern angeschrieben, geschweige die Großeltern. Und beide Parteien hatten genug Geld, gerade die Eltern des KV (der angeblich knapp unterm Selbstbehalt arbeitet :rolleyes2:)
    Nur mal so als Einwurf.
    Und wenigstens bei ALG2 ist es so, dass die notfalls in Vorleistung gehen müssen, bis die anderen Behörden mit der Bearbeitung fertig sind. Sie muss und soll nicht von der Hand im Mund leben.
    Ich wünsch deiner Freundin alles Gute...

  • Guten morgen,


    Hat deine Freundin auch versucht den kindergeldzuschlag zu bekommen? Den bekommen alleinerziehende ab einem Einkommen von 600 euro. Sind bis zu 170 Euro. Dazu noch unterhaltsvorschuss und Wohngeld. Müsste doch ggf dann vielleicht schon reichen und sie braucht das Sozialamt gar nicht.


    Lg

  • Guten Morgen,


    Danke erst nochmal für die Antworten.


    Das mit dem Kindergeldzuschlag wusste ich nicht, ich richte ihr das mal aus.


    Wenn das mit dem Wohngeld klappt und mit dem UVG, braucht sie das Sozialamt nicht. Bei der Stadt wurde ihr empfohlen, erstmal alles zu beantragen.


    Dass bei Sozialhilfe für die Kinder ihre Eltern, spricht Großeltern mütterlicherseits in die Pflicht genommen wurden, wusste sie nicht, sie hat die Formulare so ausgefüllt, wie angegeben.


    Die Großeltern bekommen eine stattliche Pension, sind dennoch alles andere als begeistert, dass sie zur Kasse gebeten werden.
    Die Frage war eben auch, ob die Großeltern auch mit zahlen müssen oder sollen, bei UVG oder Wohngeld.


    Warum dies bei EU Rente in Kombi Sozialhilfe für die Kinder anders gemacht wird als zuvor mit Hartz 4 ist uns ein Rätsel.



    LG Jona

  • Unsere familienzentrierte Solidargemeinschaft ist so aufgebaut, dass man innerhalb der Familie in der sog. geraden Linie füreinander (finanziell) verantwortlich ist. Eltern für ihre Kinder ist die bekannteste Situation.


    Aber wohl nur die minderjährigen Kinder? Wenn erwachsene Nachkommen nicht für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können, dann ja wohl die Solidargemeinschaft - sprich wir alle durch die Steuern, die wir zahlen?

  • Nein, nein. Wenn die alten Eltern zum Pflegefall werden und das nicht selbst finanzieren können, guckt man sofort bei den Kindern, bevor die Allgemeinheit zahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was mich wundert - wie kommen die an die Adresse ihrer Eltern? Ich mußte die noch nie angeben


    Moin in die Runde.
    Die verschiedenen Ämter sind miteinander vernetzt.
    Anfrage hier, Abfrage dort und schwubs sind Namen, Adressen bekannt.
    Angenehmen Tag noch :winken:

  • Die verschiedenen Ämter sind miteinander vernetzt.
    Anfrage hier, Abfrage dort und schwubs sind Namen, Adressen bekannt.


    Geht das auch, wenn man die entsprechenden Stellen nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden hat? Oder bezieht sich die Schweigepflicht nur auf bestimmte Angaben über die jeweilige Person?

  • Hallo zusammen,


    eine so genannte einfache Melderegisterauskunft bekommt jeder Bürger.
    Diese beinhaltet den Namen, Vornamen, ggf. Doktorgrade und die Anschrift.


    Das geht in vielen Kommunen sogar online und kostet nen eine geringe Gebühr.


    Warum sollten Behörden das dann nicht können dürfen? :frag


    Und selbst eine erweiterte Auskunft ist möglich, wenn denn begründet...


    Bundesmeldegesetz


    LG von overtherainbow :rainbow:

  • Moin in die Runde!
    Für den Amtsgebrauch sind Ämter verpflichtet entsprechende Daten an andere Behörden weiterzugeben.
    Eine "Schweigepflicht" existiert dabei nicht.
    Angenehmen Tag :winken:

  • Jona, das Schämen war auf mich bezogen, nicht auf deine Freundin.
    Ich hab schon verstanden, dass Sozialamt dahinter steht, da kann sie dagegen gar nichts tut. Von irgendwas muss sie ja auch leben.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hatte zu Anfang meiner Trennung auch ALG2 bezogen, allerdings hab ich dazu verdient und bekam UV vom Jugendamt. Das Großeltern Unterhalt zu zahlen haben, lese ich hier das erste Mal, war mir nicht bekannt. Allerdings glaube ich auch, das die Ämter manchmal machen was sie wollen und die einen mehr und die anderen weniger genehmigen, gerade wie es ihnen so passt.

  • Hatte zu Anfang meiner Trennung auch ALG2 bezogen, allerdings hab ich dazu verdient und bekam UV vom Jugendamt. Das Großeltern Unterhalt zu zahlen haben, lese ich hier das erste Mal, war mir nicht bekannt. Allerdings glaube ich auch, das die Ämter manchmal machen was sie wollen und die einen mehr und die anderen weniger genehmigen, gerade wie es ihnen so passt.



    Ich weiß nicht, ob man es Unterhalt in dem Fall nennt.
    Sie hat Sozialhilfe für die Kinder beantragen müssen, daher wurden die Eltern der Mutter angeschrieben.



    LG Jona