einkommenshöhe für alg2, bzw wohngeld

  • hallo ihr lieben


    seit tagen versuche ich im internet fündig zu werden und habe schon einige rechner und infos ausprobiert und gelesen.
    allerdings blicke ich nicht wirklich durch :ohnmacht:


    meine aktuelle situation ist diese ...
    aussteuerung zum 6.7., aulösungsvertrag mit dem alten arbeitgeber zum 6.7. (ärtzliches gutachten besagt, das ich meinen alten job nicht mehr tätig sein kann.)
    alg 1 ab 7.7 beantragt, mit aufstockend alg2.


    aktuell 20 bewerbungen weggeschickt und schon termine für vorstellungsgespräche. (der 1. te schon am dienstag)


    so nun meine fragen ...


    was zählt zu meinem einkommen dann ? auch kindergeld und unterhaltsvorschuss?
    was ist die grenze des einkommens um evtl eben aufstockung, bzw wohngeld zu beantragen?


    hintergrund der frage ist in erster linie die übernahme der betreuungskosten und das bildungs und teilhabepaket zu bekommen.
    ich habe aktuell immer noch alte betreuungskosten nachzuzahlen, da ich mit einigen wenigen euros darüberlag ... das möchte ich natürlich vermeiden.
    sollte ich die kosten nicht übernommen bekommen, bleibt es wieder ein "milchmädchenrechnung".
    oder ich muss soviel verdienen das ich ohne sozialzuschuss auskomme, aber dann wäre es ne vollzeitstelle die ich nicht leisten kann (aufgrund der betreuungssituation) ...


    vielen lieben dank schonmal für eure antworten.

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Also Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird angerechnet als Einkommen.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • was zählt zu meinem einkommen dann ? auch kindergeld und unterhaltsvorschuss?


    Was im ALGII anrechenbares Einkommen ist, steht hier:


    https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html


    Dazu gehört Erwerbseinkommen, Unterhaltsvorschuß und Kindergeld.



    was ist die grenze des einkommens um evtl eben aufstockung, bzw wohngeld zu beantragen?


    Deine Wohnkosten zzgl. Regelbedarf für dich und deine Kinder ergeben euren monatlichen Finanzbedarf. Wenn euer Einkommen darunter oder knapp darüber liegt, liegt die Beantragung von Sozialleistungen nahe.

  • Ich habe zum ALG1 aufstockend Wohngeld beantragt und auch bekommen. Dadurch ergab sich die Möglichkeit für BuT.


    Seit letztem Monat bekomme ich nun ALG2, dadurch fiel das Wohngeld weg, wird aber vom ALG2 aufgefangen.


    Zum Einkommen zählen in beiden Fällen alle positiven Einkünfte. Dh. Kindergeld, Unterhalt(-svorschuss), usw.
    Einkommen darfst du in eigentlich jeder Höhe erzielen, wird dir aber, wenn es zuviel ist, vom ALG1/ALG2 angerechnet und dort abgezogen. Wohngeld würde dann in dem Fall aber wegfallen, da du ja eigenes Einkommen erzielst.


    Alle anderen Zahlen findet man im Internet bzw. wurde hier ja schon ein Link dazu gesetzt.


    PS. Ich habe auch am Dienstag ein Vorstellungsgespräch. Bin so aufgeregt, das ist die erste Stelle auf die ich so richtig Lust habe. Leider aber auch die, die am weitesten von zu Hause entfernt ist.
    Rechne auch schon die ganze Zeit hin und her, was ich verdienen müsste, um entweder knapp noch BuT zu bekommen oder so viel, dass sich die OGS- und Schulticket-Kosten rechnen und ich trotzdem nicht schlechter dar stehe als eh aktuell.

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Im Wohngeld wird Kindergeld nicht angerechnet.
    Und auch mit Erwerbseinkommen ist es möglich Wohngeld zu bekommen.
    Versuch doch mal in deiner Stadt mit einem SB zu sprechen ob man dir eine Vorabberechnung machen kann.
    Von den Rechnern im Internet, zumindest für Wohngeld, kann ich nur abraten.


    Gruß Anni