Es ist jetzt nur eine allgemeine Frage, aber vielleicht kann sie trotzdem beantwortet werden.
UET reduziert seine Stunden (einfach so, also ohne triftigen Grund).
Ich bin davon ausgegangen (finde aber die Quelle nicht mehr), dass man das nicht so einfach darf, wenn dadurch die UH-Zahlung gemindert wird.
Jetzt habe ich zufällig (in einem anderen Zusammenhang) eine Aussage von der Beistandschaft erhalten, dass man dagegen nichts machen kann (jeder hat das Recht auf Teilzeitarbeit), außer es würde sich dadurch auch der Mindestunterhalt nicht mehr errechnen.
Stimmt das???