Weniger UH wegen Teilzeit

  • Es ist jetzt nur eine allgemeine Frage, aber vielleicht kann sie trotzdem beantwortet werden.


    UET reduziert seine Stunden (einfach so, also ohne triftigen Grund).


    Ich bin davon ausgegangen (finde aber die Quelle nicht mehr), dass man das nicht so einfach darf, wenn dadurch die UH-Zahlung gemindert wird.


    Jetzt habe ich zufällig (in einem anderen Zusammenhang) eine Aussage von der Beistandschaft erhalten, dass man dagegen nichts machen kann (jeder hat das Recht auf Teilzeitarbeit), außer es würde sich dadurch auch der Mindestunterhalt nicht mehr errechnen.


    Stimmt das???

  • Zuerst einmal: Wenn ein Titel besteht, muss der bedient werden.


    Dann: in der Praxis ein verkniffenes Ja: Wenn die Teilzeit vom gegnerischen Anwalt geschickt begründet wird, gehen die Gerichte oft drauf ein. Die Klage kostet aber ein paar Tausend Euronen. Da zahlt der Ex vielleicht lieber weitere X Jahre den höheren Betrag als das Geld durch die Klage zu verbrennen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Anmida,


    das stimmt dann, wenn es um die Errechnung des Unterhalts durch die Beistandschaft geht. Erwirtschaftet ein Unterhaltspflichter den Mindestunterhalt wird eine Beistandschaft in der Regel keine weiteren Maßnahmen ergreifen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Stimmt das???

    Nö.


    (jeder hat das Recht auf Teilzeitarbeit)

    Jeder kann seine Arbeitszeit nach Lust und Laune reduzieren. Auch Nichtstun ist nicht strafbar. ;-)


    Aber unterhaltsrechtlich kann schon ein Verstoß gegen die allgemeine Erwerbsobliegenheit (=Vollzeittätigkeit) zur Hinzurechnung fiktiver Einkünfte führen. Bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und ihnen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kindern gilt das verschärft.


    Ich bin davon ausgegangen (finde aber die Quelle nicht mehr), dass man das nicht so einfach darf, wenn dadurch die UH-Zahlung gemindert wird.


    Für das weitere Verfahren ist auf folgendes hinzuweisen:


    Das Berufungsgericht wird zu beachten haben, daß der Unterhaltsbedarf des Klägers zu 2. nicht ohne weiteres entsprechend dem behaupteten Einkommen des Beklagten von monatlich 1.100 DM bzw. 2019,80 DM zuzüglich 250 DM monatliche Mieteinnahmen nach der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle anzusetzen ist. Vielmehr konnte - entgegen den Ausführungen des Oberlandesgerichts - schon unter der Geltung des § 1610 Abs. 3 BGB a.F. ein über den Mindestbedarf hinausgehender Unterhalt auch aus einem fiktiv zugerechneten Einkommen hergeleitet werden, wenn, wie hier, die verminderten Einkünfte auf die Aufgabe des Arbeitsplatzes zurückzuführen sind. Denn einerseits kann dem Unterhaltsverpflichteten die Berufung auf seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben verwehrt sein (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - IVb ZR 94/85 - FamRZ 1987, 372, 374). Zum anderen wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch solche Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit, unter Umständen auch im Wege eines Orts- oder Berufswechsels, erreichen könnte. Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 119/98 - FamRZ 2000, 1358, 1359 m.N.).

    Der BGH hat sich schon mehrfach in diese Richtung geäußert. Dieses Urteil als Beispiel, weil es die Rechtsauffassung des BGH sehr anschaulich aufzeigt.


    Durch diesen Thread wird die grottenschlechte Qualifikation der Beistände des Jugendamts mal wieder ganz deutlich. Das kann sogar zu erheblichen Nachteilen bei Kindern führen, deren Interessen sie eigentlich vertreten sollen. :rolleyes3:

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Jetzt aber mal ganz ehrlich, so rein zwischenmenschlich und so... so lang der Mindestunterhalt gesichert ist, ist es doch legitim die Stunden zu reduzieren (außer er tuts nur auf der Gehaltsabrechnung... kommt sicher auch vor).

  • Jetzt aber mal ganz ehrlich, so rein zwischenmenschlich und so... so lang der Mindestunterhalt gesichert ist, ist es doch legitim die Stunden zu reduzieren (außer er tuts nur auf der Gehaltsabrechnung... kommt sicher auch vor).



    Das sehe ich anders....


    Ich arbeite mit Kind fast Vollzeit, um mit dem Unterhalt über die Runden zu kommen.
    Wenn nur noch der Mindestunterhalt käme, müsste ich nicht nur Vollzeit arbeiten, sondern evtl. noch einen Nebenjob suchen, um meine Tochter und mich zu finanzieren und die Wohnung halten zu können.


    Und alle Sachen, die jetzt immer angefallen sind (Schule, Hausaufgaben, Termine, Kieferorthopäde, Hyposensibilisierung und und und) kann ich alleine managen und schauen, wie ich es zeitlich auf die Reihe bringe.


    Es ist auch SEIN Kind.... er hat auch eine Verantwortung....


    Aber könnte theoretisch halbtags arbeiten (das wäre es dann ungefähr für den Mindestunterhalt), um sich mit NEXT (ohne Kinder) ein schönes Leben zu machen.


    Sorry, aber das kann es doch nicht sein?!?!


    Und ich erkläre meiner Tochter im Gegenzug, dass es jetzt kein Hobby mehr gibt, keine neuen Klamotten, kein Taschengeld, kein Kino, weil geht alles nicht mehr....


  • Sorry, aber so ist das Leben. Kannste nicht viel machen. Mein Ex ist insolvent, zahlt den Mindestunterhalte und fährt mindestens 4 x im Jahr groß in den Urlaub. Arbeitet viel schwarz, aber das kann ich nicht ändern und auch nicht beweisen. Ich bin froh, überhaupt den Mindestunterhalt zu bekommen. Ich muss auch Vollzeit arbeiten und hoffe jeden Monat, über die "Runden" zu kommen. Das Leben ist hart, aber ungerecht... :thumbsup:

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Wenn man hier mal ein bissl liest findet man irgendwo dass sich eure Verdienste decken... wenn er nun trotz Teilzeit wenigstens Mindestunterhalt noch deckelt, kann auch dein Verdienst jetzt nicht sooo schlecht sein (öffentl. Dienst, richtig?)


    Und auch wenn du das jetzt anmaßend findest, mit einem halbwegs Gehalt plus Kindergeld und Mindestunterhalt sollte doch auch für die fast volljährige Tochter noch Taschengeld möglich sein...


    Ich sehe es einfach so, wenn niemandem dadurch Schaden entsteht und er seinen finanziellen Pflichten nachkommt sollte dem UET doch auch eine gewisse Freiheit zur Lebensgestaltung ermöglicht werden. Und in der finanziellen Konstellation sollte doch für euch ein vernünftiger Lebensstandard möglich sein.


    Vielleicht macht er das jetzt auch vorausschauend auf die Volljährigkeit, da ändert sich ja bezüglich der Unterhaltspflicht einiges, auch für dich, vielleicht möchte er einfach umgehen dann einen größeren Anteil am BUH zu zahlen als du, denn du arbeitest ja nur fast Vollzeit, nicht gänzlich... auch möglich.

  • Ich möchte hier nicht meine private Situation diskutieren, sondern habe eine allgemeine Frage gestellt.....


    v.a. weil ich die Kompetenz der Mitarbeiterin im Jugendamt stark anzweifle....


    Ansonsten ist das Thema für mich erledigt!

  • Ich möchte hier nicht meine private Situation diskutieren, sondern habe eine allgemeine Frage gestellt.....


    v.a. weil ich die Kompetenz der Mitarbeiterin im Jugendamt stark anzweifle....


    Ansonsten ist das Thema für mich erledigt!


    Das hast Du so aber bisher nicht geschrieben, es ging Dir hauptsächlich um die "Ungerechtigkeit" bezüglich Lebensstil Ex und Dir.


    Wenn Du die Kompetenz anzweifelst, hilft sicher nur Mitarbeiterwechsel oder Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12



  • Steht hier was von Ungerechtigkeit???


    Nein!


    "allgmeine Frage"
    "zufällig (in einem anderen Zusammenhang) eine Aussage von der Beistandschaft erhalten"

  • Ich arbeite mit Kind fast Vollzeit, um mit dem Unterhalt über die Runden zu kommen.
    Wenn nur noch der Mindestunterhalt käme, müsste ich nicht nur Vollzeit arbeiten, sondern evtl. noch einen Nebenjob suchen, um meine Tochter und mich zu finanzieren und die Wohnung halten zu können.



    es ist aber doch nicht das Problem des KV, dass dein Job trotz Vollzeit so wenig abwirft, dass du davon mit Kind nicht leben kannst.
    Alleine bei 1000€ netto durch den Job+296€ Mindestunterhalt+200€ KG komme ich auf 1500€. Das reicht für 2 Personen doch dicke.


    Mima

  • [quote='Anmida','index.php?page=Thread&postID=2091777#post2091777']Ich arbeite mit Kind fast Vollzeit, um mit dem Unterhalt über die Runden zu kommen.


    Alleine bei 1000€ netto durch den Job+296€ Mindestunterhalt+200€ KG komme ich auf 1500€. Das reicht für 2 Personen doch dicke.


    Mima


    ich würde mir nie anmaßen, zu entscheiden was für andere reicht .
    Das ist ja wohl sehr abhängig von der Gegend in der man wohnt, ob man ein Auto hat und von verschiedenen anderen Faktoren !

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • es ist aber doch nicht das Problem des KV, dass dein Job trotz Vollzeit so wenig abwirft, dass du davon mit Kind nicht leben kannst.
    Alleine bei 1000€ netto durch den Job+296€ Mindestunterhalt+200€ KG komme ich auf 1500€. Das reicht für 2 Personen doch dicke.


    Mima



    Ich denke, das kommt immer auf die Lebensumstände an. Wenn ich schon 1.200,- € Miete zahlen muss (was in einer Stadt wie München durchaus üblich ist), dann noch diverse Versicherungen, zweimal Monatskarte für den MVV für insgesamt 130,- €, dann kommst Du mit 1.500,- € nicht weit....


    Aber egal... ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion.....


    Es war, wie gesagt, eine allgmeine Frage, weil ich sowas unfair finde.... nicht nur auf mich bezogen, denn darum geht es grad garnicht!
    Mein Ex arbeitet zwar Teilzeit, aber der UH wird aus Vollzeit gerechnet.....

  • Moralisch finde ich es absolut verwerflich, unfair und kurzsichtig.


    Letzten Endes müsste man da gut durchrechnen, ob es sich lohnt, deswegen vor Gericht zu streiten.




    Seitens des KV?


    TS hat nen guten Job und bekommt auch im Ernstfall ja noch Mindestunterhalt, ist es wirklich der richtige Weg dann den KV zur Verwantwortung zu ziehen wenn das Geld aus irgendwelchen Gründen doch nicht reicht?


    Ich hab in vergangenen Themen einfach mal quergelesen, das KV hier vielleicht auch irgendwann die Nase voll hat kann ich in gewisser Weise sogar nachvollziehen, in der Vergangenheit ging es ständig um Geld, immer wieder... Soll KV jetzt die Eigentumswohnung der TS in München finanzieren?


    Aber ist schon richtig, ist nicht das Thema, deshalb ist es besser das auch nicht weiter zu diskutieren, geht ja nicht um Moral sondern ums Recht.

  • Lest Ihr denn, was ich schreibe???


    Anscheinend nicht!


    Es geht nicht konkret um uns!!!
    Es war nur eine allgmeine Frage, die auf einer allgemeinen Aussage der Dame von der Beistandschaft entstanden ist!

  • Klingt irgendwie seit diesem Post nicht so.

  • ... Soll KV jetzt die Eigentumswohnung der TS in München finanzieren?



    Eine Mietwohnung wäre sicherlich nicht billiger und von dem bißchen Unterhalt lässt sich sicher keine Wohnung finanzieren.


    Ich verstehe manche Menschen nicht ( egal ob UEt oder BET)
    Es sollte doch möglich sein, daß man sich so aufstellt, daß beide zu ihrem Recht kommen, ohne daß jeder dem anderen jeden Penny neidet.

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Würde Anmida jetzt schreiben, ich habe Bock auf mehr Freizeit und überlege die Stunden zu kürzen und mit Wohngeld aufzustocken, würde hier ein riesengroßer Aufschrei folgen. Wie man nur so asozial sein kann, sich seine Freizeit von anderen Menschen (Steuerzahler) finanzieren zu lassen. Wenn KV sich hier aber mehr Freizeit gönnt und Anmida deshalb seinen Teil der Kosten tragen darf, dann ist es plötzlich in Ordnung und der KV kann nichts für, das SIE nicht genug verdient um den Wegfall ausgleichen zu können??? Was ist denn das bitte für eine Doppelmoral.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karamellka ()