Das wohlwollende Angebot ist, dass ich ihm nicht beide Kinder wegnehme.
Da frage ich mich ernsthaft, ob Du nicht insgeheim der Meinung bist, es sei ein Zugeständnis an den KV, dass er die Kinder so umfangreich betreuen / haben "darf". Siehst Du denn in ihm mehr als den Erzeuger der gemeinsamen Kinder?
Mein wohlwollender Rat: überprüfe dringend Deine Sichtweise auf die Kinder. Die sind weder Dein noch ihres Vaters Eigentum. Deswegen können sie weder dem einen noch dem anderen weggenommen werden.
Was ist, wenn ich nun einfach den Kleinen einpacke und zu meinem Freund ziehe. Ich melde uns dort an, einen Kitaplatz habe ich auch bereits in Aussicht. Was will der Kindsvater denn dagegen machen?
Dann wird er unter Garantie auf ABR klagen für beide Kinder. Du darfst zwar hinziehen, wo Du möchtest, aber keines von den Kindern einfach so mitnehmen, schon gar nicht gegen seinen Willen. Damit wirst Du einiges zerstören, insbesondere auch die Elternebene (falls überhaupt vorhanden). Vergiss bitte Deine Eigenmächtigkeiten. Das geht gar nicht.
Es wäre gut, wenn Du die Beziehung zu Deinem Partner primär als Deine Angelegenheit ansehen könntest. Schön, wenn die Kinder eine gute Beziehung zu ihm haben. Aber was Du ihnen vermitteln können solltest, ist, dass Eure gemeinsame Elternschaft bleibt. Deshalb mein gutgemeinter Rat, Dein Leben so einzurichten, dass beide Kinder maximal viel Zeit mit beiden Eltern verbringen können, und dass eine gewisse Kontinuität erhalten bleibt. Die sehe ich nicht, wenn Du Deinen Sohn aus seinem bisherigen Lebensumfeld entreißt. Gerade für kleinere Kinder ist diese Kontinuität extrem wichtig.