Frage zur Neuberechnung Unterhalt – Abzug Beträge neuer Ehefrau und deren 2 Kids?

  • Kurze Nachfrage: Mini wird am 30.8. 6 Jahre alt - erhöht sich der Unterhalt dann bereits zum 1.8. oder zum 1.9. ? An sich zum 1.8. - oder?


    Ich sehe die nächste Diskussion schon auf mich zukommen *ironie* - denn als er geboren wurde, bot er mir damals "großzügig" 20€ für den August an - weil der Monat ja fast rum sei.


    Ich habe nun eine Mail vorbereitet und werde diese dann nachher versenden, ich sage ihm auch zum Ende das es ihm natürlich freisteht meine Angaben zu überprüfen. Wenn er nicht akzeptieren will oder Zweifel bzgl der Höhe hat, oder das ich ihm Frau nebst deren Kind gestrichen habe, werde ich das Jugendamt einschalten - aber dann auch auf dem Betrag bestehen der dort errechnet wird. Auch das ich zukünftig um eine jährliche Überprüfung bitte. Ich mach da nicht lang rum, wenn ich das so sehe hat Mini wg. mir da viel Geld verloren bzw. hätte es leichter sein können was die Kiga Kosten betrifft die ja mehr als den Unterhalt den ich bekam, betragen.


    Nochmals vielen Dank Euch allen für die Infos die mir hier - neben div. Anwaltsseiten im Net - sehr geholfen haben.


    Elli

  • Der Unterhalt erhöht sich bereits in dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat. Dafür endet der Unterhalt ja auch mit diesem Monat.


    Die Gehaltsüberprüfung wirst Du jährlich nicht durchsetzen können, da ist ein Rhythmus von zwei Jahren festgelegt. Die Beistandschaft achtet meist darauf. Sollte er eine größere Steigerung des Einkommens haben, muss er diese selbst melden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vielen Dank, ok, dann ändere ich das auf 2 Jahre.


    Darauf das er selber angibt das er mehr verdient - das kann ich vergessen - sehe ich ja gerade was mir das gebracht hat. Die Kindergeldanpassung (als es die Erhöhung) hatte ich ihm von mir aus gemacht, aber er hat da keinen Deut verlautet das er soviel mehr verdient. Von daher gehe ich direkt auf Stufe 10 - ohne wenn und aber. Will er das nicht, lasse ich es genau berechnen, von daher bin ich um den Tipp der Beistandschaft enorm dankbar.

  • ...ich weiß... aber gutmütig blöd wie ich bin hab ich es getan. Und hätte ich geahnt wie viel mehr er nun verdient, erst recht. Auch weil ich noch erst im letzten oder vorletzten Jahr seinen Betrag um die Kindergeld Erhöhung von mir angepasst habe. Soviel Fairniss oder sagen wir mal Ehrlichkeit hätte ich eben auch erwartet - wider besseren Wissens.


    Auch deshalb bin ich nun recht Kompromisslos in meiner mail - sprich Stufe 10 nimmt er oder Berechnung durch Jugendamt - und dann gern auch den Betrag der dabei rauskommt. Und klar, incl. Kiga Kosten.


    Danke nochmals :-)

  • wow.. auf solch eine Antwort war ich definitiv nicht vorbereitet. Nach 5 Jahren in denen in nichts überprüft habe muss ich mir Geldgier vorwerfen lassen. Der andere Papa von Tochter zahlt sehr wohl Unterhalt - nur was geht ihn das an? Das Mail ist Ironie pur. Und bitter ist das er hier meinen Sohn abstrafen will - genau das was ich nie tun will und würde. Weniger als die 1x 2,5h pro Woche geht kaum noch. Und nein, ich diskutiere da nicht herum, da geh ich wohl besser zum Jugendamt, auch da hat er sich nicht informiert, von wegen Titel etc. :-(


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    Hallo Elli,


    schade, dass es schon wieder auf eine Konfrontation von Deiner Seite bzgl. des Gelds hinausläuft. Ich dachte du wärst in dieser Sache einsichtiger geworden und wir könnten uns friedlich einigen. Vielleicht ist es ja noch nicht zu spät dazu.
    Bitte beantworte mir nicht auf diese Mail, da Mxxxx die Mails kontrolliert und nicht weiß, dass ich Dir freiwillig 100.- EUR mehr als den damals berechneten Wert bar auszahle.


    Komisch, dass Du bei Deinem anderen Ex nicht auf Unterhaltszahlungen bestehst, obwohl dieser sich um Sarah überhaupt nicht kümmert - aber da wird wohl mir 2 paar Stiefeln gemessen.


    Falls es doch zu einer Konfrontation - sprich Gang zum Jugendamt mit Eintrag des Titels kommen sollte weiß ich, dass Tobi für Dich nur als Gelddruckmaschine dient und es Dir nicht auf das Kindeswohl ankommt.


    Im schlimmsten Fall werde ich dann den Umgang deutlich reduzieren, obwohl mir das im Herzen weh tun würde und Tobi nichts dafür kann.


    Sei mal ehrlich: Kindergeld= 192 .- + Unterhalt 316.- + freiwilliger Zusatz 100.- = 608 € sollten deutlich für die Deckung der laufenden Kosten von Tobi genügen, wir erhalten für xxxx und xxxxx lediglich das Kindergeld.


    Also nochmals ein Appell an die Vernunft und gütliche Einigung: Mache mit bitte einen Fairen Vorschlag.


    Ich sende Dir diese Mail nochmals in einer geänderten Form - Bitte antworte nur auf diese Mail - danke !


    Gruß und in der Hoffnung auf keine neue Eskalation - Es zählt nicht immer nur die Düsseldorfer Tabelle, man kann sich auch auf für beide Seiten faire Beträge einigen


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  • ..er hat mir von dieser mail glatt 2 Versionen geschickt, die erste die hier obenstehend drin ist, und eine 2. "offizielle" vom privat Account den Frau ja mit einsieht. Wie armselig ist das bitte? Wenn es nicht so bitter für meinen Kleinen wäre weil er droht den Umgang noch weiter zu reduzieren würde ich fast lachen angesichts dieses Theatervorstellung.

  • Gib das an die Beistandschaft ab - die kann "fair" ausrechnen.


    Natürlich ist es fies wenn man 600 Euro zahlen muss und für die anderen Kids 0 bekommt - aber das kann man nicht ändern - würde ich auch gerne.


    Ich würde auf das Thema gar nicht mehr eingehen - auch nicht auf die Umgangsdrohung - die würde ich völlig unkommentiert lassen. Manchmal wirkt das mehr.


    Sehr geehrter xy,


    leider kommen wir so nicht zu einen fairen Lösung für beide Seiten.
    Daher werde ich beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen und um Berechnung bitten.


    Deine Ex

  • ...habe ich so in der Art auch bereits getan und bin aktuell am Jugendamt kontaktieren, ist leider aber gerade Mittag so das ich niemanden erreiche. Ich bleib aber dran und schau das ich baldmöglichst einen Termin bekomme.

  • Zu der Situation kann ich nichts beitragen.


    Aber darf ich mal fragen was dein Ex beruflich macht?


    Wie kommt jemand mit dieser Satzstellung an einen so gut bezahlten Job?
    Will ich auch bitte... :D




    :nixwieweg

  • Hallo Elli,


    Zieht er denn das hälftige Kindergeld vom Unterhalt ab oder bekommst du das ganze Kindergeld?



    LG Jona

  • er zieht das hälftige Kindergeld vom Unterhalt ab.
    Er ist Projektleiter in der Entwicklung bei einem Autohersteller - sein Deutsch hat wohl wie seine Moral - noch weiter nachgelassen. Hatte mich darüber auch schon gewundert.

  • Beistandschaft ist nun angeleiert, voraussichtlich am Do. werde ich zurück gerufen von meinem dann für mich zuständigen Sachbearbeiter um Details zu besprechen und Termin vereinbaren, benötigte Papiere bereite ich zwischenzeitlich schon mal vor.


    Später hatte er heute nochmals gemailt und mir mitgeteilt das er, sobald er Post vom Jugendamt bekommt, seine Besuche bei seinem Sohn auf max. alle 14 Tage reduzieren wird, und noch so andere Nettigkeiten :-( Nichts desto trotz ziehe ich das nun durch, ich lass mich nicht erpressen. Auch die Aussage das das er bald ohnehin wieder weniger zahlen wird wenn er die anderen 2 adoptiert hat, dürfte der geplanten Adoption nicht unbedingt förderlich sein. Aber ist nicht mein Problem wenn er solche Entgleisungen hat. Ich antworte auf nichts mehr, schon gar nicht dieses Theater mit dran denken welche email ich nun nutzen "darf/soll" wegen seiner Frau. Tolle vertrauensbasierte Ehe... *ironie*

  • Verknappung wirkt hier Wunder.


    Lieber KV, ich nehme Dein Angebot an, den Umgang zu reduzieren. Ab sofort finden die Umgänge nur noch 14tägig statt.
    Beginn wird dann am 15.01.( oder wann auch immer ) sein.
    Ich denke, eine Umgangsreduzierung ist für meinen Sohn durchaus positiv zu sehen.
    Mit Unterhaltsberechnungen habe ich ab sofort nichts mehr zu tun, wende Dich diesbezüglich bitte an die Beistandschaft.
    MfG


    Dein KV ist.ja ne echte Marke...er meint er trifft DICH mit der Umgangsreduzierung. Dir kann es doch egal sein, wie oft er sein Kind sieht...klar ist es dem kleinen Kerl nicht egal und damit Dir...aber wenn der Knirps merkt, daß Du das als gegeben hinnimnst, dann wird er damit besser umgehen können und fang bloß nicht an, Dich erpressbar zu machen.


    Niemand!!! muß gezwungen werden oder mit Geld bestochen werden, Dein Kind sehen zu wollen, oder?

  • Hallo Miss Elli,


    lass dich nicht Einschüchtern. Ich habe mit dem Vater meines Kindes ein ähnliches Spiel durch.
    Er hat auch mit allem möglichen gedroht, als ich dann endlich eine Beistandsschaft eingerichtet habe, ua. wollte er den Umgang auch beschränken. Und was ist passiert: Nichts. usser das ich mehr Ruhe habe, weil sich die nette Dame vom Jugendamt ums Geld kümmert. und die macht das ganz sachlich, unemotional und knallhart. Und so ist das auch richtig.


    Der Vater meines Kindes spielt übrigens in einer ähnlichen Gehaltsklasse und ich kann bis heute nicht verstehen, wie man da überhaupt überlegen kann, weniger Geld für sein Kind zu zahlen. Aber ich habe wichtigeres im Leben, worüber sich nachzudenken lohnt.


    Zieh das mit der Beistandsschaft durch, das bringt Klarheit, nimmt viel Zunder aus eurem Verhältnis und gibt dir Ruhe. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.


    LG Endrah

  • Ich ärger mich gerade so über mich selber das ich 5 Jahre lang nichts getan habe also nachgefragt bzgl. seines Einkommens. Passiert mir nie mehr und tut mir für Mini echt Leid.


    Ich hab beim Vorbereiten der Unterlagen des Jugendamts eine alte Lohnabrechnung von Ex gefunden aus Dez. 2011 und diese nun verglichen mit der aus 2016.... damals waren es gut 87.000 brutto / Jahr - 2016 nun 110.000€. *haarerauf*


    Und ich gutmütiges dummes Schaf, genau und ehrlich wie ich bin, schreib ihn vor 1 oder 2 Jahren sofort an als ich das mit der Kindergelderhöhung mitbekommen hatte, habe da selbstverständlich seinen Betrag angepasst, bzw. erniedrigt weil ich ja ein paar Euro mehr Kindergeld bekomme... und er sagt nichts, NICHTS! das er solch einen Unterschied im Einkommen hat inzwischen. Und klar, auch netto durch die Heirat und Steuerklassenwechsel. Nie wäre ich drauf gekommen das das solche Dimensionen hat.


    Ich suche jetzt nachher in den ganzen Akten ob ich da nicht irgendwas finden kann, sei er vom Gericht oder sonst wem gesagt wonach hervorgeht das er Erhöhungen / Veränderungen mitteilen muss.


    OK; sorry, musste jetzt einfach kurz Frust (..also über mich selber) ablassen.
    Grüßles
    Elli

  • Guten Morgen,


    gib das Thema einfach ab an die Fachleute...das kostet dich sonst nur Nerven!
    Er will so wenig wie möglich zahlen, wird nie freiwillig mit irgendwas rausrücken und du wirst immer das Gefühl haben, dass er dich über den Tisch zieht.
    Mit Beistandsschaft wird das anders. Mach es einfach, dein Kind hat ein Recht darauf.
    Und ganz ehrlich: Ein Vater, der wegen Geld den Umgang einstellt oder kürzt, den braucht kein Kind. Das ist schlechtes Verhalten hoch zehn (und das wird er auch bei anderen Dingen an den Tag legen). Wobei ja nicht mal gesagt ist, dass er das macht. Meiner hat es nicht gemacht (aber vorher Rumpelstilzchen-mässig den Aufstand geprobt)


    LG Endrah


    Edit: Du musste übrigens gar keine Unterlagen einreichen beim Amt. Die fordern vom Vater ein was sie brauchen. Insofern: lehn dich zurück, das läuft sobald du es abgibst (kann nur ein bisschen dauern bis alles durch ist)


  • Im schlimmsten Fall werde ich dann den Umgang deutlich reduzieren, obwohl mir das im Herzen weh tun würde und Tobi nichts dafür kann.



    [/i]


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    Das klingt für ich eher so, dass Dein Ex das Kind als "finanziellen Spielball" benutzt, wie kann denn ein Vater - in Gottes Namen - den Umgang vom Geld abhängig machen, wie elend ist das denn... :kotz

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12