Titel - ob ich den hab oder nicht :(

  • Hallo!


    Ich habe eine Beistandschaft und auch einen Titel für meinen Sohn... Wenn der Vater aber immer nur den Selbstbehalt (heissst das so) verdient... dann nutzt mir der Titel doch gar nichts oder???


    Ich hatte schon oft bemerkt, dass der KV mit Sicherheit mehr verdienst (so dröhnte er mal vor mir rum - das er schon wüsste wie er das zu machen hat) aber das JA kann da nichts machen. Jetzt steht seine Firma grad vor dem Kadi wg. Sozialversicherungsbetrug.. ich hab der Beistandschaft auch den Zeitungsartikel geschickt, aber da passiert wohl auch nüscht.


    Ich kann nur froh sein, wenn der UV bald bis 18 Jahre gezahlt wird.. sonst wirds knapp bei uns :| (UV läuft regulär im März nächsten jahres aus)



    Ich schreibe hier noch mal weiter sonst werden es zu viel Beiträge.. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, den KV zu "zwingen" auch mal in den Ferien längere zeit das Kind zu nehmen oder eine Betreuung zu organisieren? Sonst muss ich in den Sommerferien unbezahlten Urlaub machen oder wie auch immer... keine Ahnung wie sowas dann laufen kann.. gibts vielleicht jemanden mit dem selben problem?


    lg von der Amy

  • Hallo Amy,
    willkommen im Forum. :)


    Ob der UHV bis 18 kommt, steht in den Sternen, dazu gibt es einen Strang unter "Behörden.....", kannst dich da ja mal einlesen.


    Ich habe auch einen Titel, bringt mir auch nichts; lange Geschichte.


    Ich arbeite Vollzeit, habe 2 Kinder und bekomme keinen UHV, da meine Kinder über 12 sind. Mein Gehalt muss reichen für 3 - lachhaft, aber was soll man machen.


    Arbeitest du? Du kannst, wenn der UHV ausläuft, einen Antrag auf Aufstockung stellen, dass hat u. a. den Vorteil: GEZ-Befreiung, Teilnahme am Bildungspaket alternativ evtl. Wohngeld.


    Viele Grüße
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • dann nutzt mir der Titel doch gar nichts oder???


    Es laufen Schulden beim Pflichtigen auf. Bei Pfändungen von KU (ist durch den Titel möglich) richtet sich alles nach 850d ZPO, nicht C! D.h. es wird voll durchgegriffen auch unter ALG II Niveau. Da gibt es fast keinerlei Grenzen nach unten. Alle anderen Gläubiger gucken zur Not in die Röhre.


    Wenn die Aussage des KV "Ich weiss schon wie..." nicht nur daher gesagt war, um dich zur Weissglut zu bringen, wird auch irgendwo was pfändbares sein. Taschenpfändung geht auch.


    Dadurch, dass du einen Titel hast, können die Kinder zur Not irgendwann die Rente des KV pfänden. KU Schulden lösen sich auch nicht in einer Insolvenz auf. Die bleiben und werden zur Not vererbt.


    Solltest du mal durch ausbleibenden KU bedürftig werden, verlangt zB das Jobcenter eh eine Titulierung von dir.


    Ansonsten macht sich so nen Titel eingerahmt an der Wand gar nicht so schlecht.

  • Vielen Dank für Eure Antworten :winken:


    wo stellt man denn einen Antrag auf Aufstockung? Ist das dann ergänzendes Hartz 4?


    Ich denke beschlossen ist das mit dem UV.. nur die Bezahlung ist noch nicht geregelt.. so hatte ich das verstanden.. gehe mal lesen...

  • KU Schulden lösen sich auch nicht in einer Insolvenz auf. Die bleiben.


    Im §302 Inso lese ich das nicht. Die Bedingung ist, das vorsätzlich kein Unterhalt gezahlt wurde. Alleine die Behauptung, der Unterhalt wäre vorsätzlich nicht gezahlt worden, wird dafür nicht reichen. Da fehlt es noch an einer strafrechtlichen Verurteilung nach §170 StGB.


    Zitat

    Ansonsten macht sich so nen Titel eingerahmt an der Wand gar nicht so schlecht


    *lach* Mir wird immer schlecht, wenn ich meinen an der Wand hängen sehe. :lach

  • Warum hast du einen Titel wenn er unter dem SB liegt?


    Den Titel kannst du pfänden bzw. deine Beistandschaft sollte das tun - was machen die, wenn er nicht zahlt?


    Wieso nicht? Bei dem Titel geht es doch darum, dass immer wenn er mehr verdient als den SB gepfändet werden kann, oder hab ich das falsch verstanden?
    Eigentlich sollte die Beistandschaft das tun ja.. ich hoffe mal das sie das tut...

  • Naja, die Beistandschaft müßt den Kindesunterhalt berechnen und seine Leistungsfähigkeit - es könnte z.B. sein das der Mindes-Kindesunterhalt eigentlich 240 Euro sind - er aber nur 75 zahlen kann.
    Dann sollte der Titel auch nur über 75 Euro laufen und den Rest kannst du über Unterhaltsvorschuss aufstocken.


    Wenn er einen Titel über 240 Euro unterschrieben hat - dann sollte er den auch bedienen bzw. der Gerichtsvollzieher pfänden (Gehalt/teueres Auto us.).


    Hoffen würde ich nicht - nachfragen lohnt. Wann wurde geprüft? Liegen Gehaltsnachweise vor? Sonstige Einnahmen wie z.B. Steuererstattungen?

  • Also im Titel steht das der Unterhalt auf 100% abzügl. einem halben Kindergeld festgelegt ist.
    Nach vielem lesen hier macht mich grad stutzig das nichts von vollstreckbar dort steht... aber davon mal abgesehen ist auch nichts zu holen.. das Auto z.B. ist ein Firmenwagen und da ist auch sonst nichts zu holen.. ich war vor 1,5 Jahren mit ihm zusammen und weiß das da wirklich nichts ist.. und durch seinen job verdient er jeden Monat verschieden viel Geld.. je nach stunden die er macht..


    Wie oft muss mir das JA denn mittelen was da so läuft? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die das prüfen... ich kriege noch ja noch UV bis März...


    Die Beistandschaft hat es mir so erklärt, das er wohl um die 70 Euro im Monat zahlt und die werden dann immer auf die Rückzahlung des UV angerechnet..

  • Sicherheitsgewerbe.. ach und er hat noch zwei andere unterhaltspflichtige Kinder - das hatte ich vergessen dazu zu schreiben sorry .. ich weiß nur nicht ob die andere auch nen Titel hat.. gehe mal aus das er dann 210 Euro überm SB liegt.. ist aber auch ein JA in einem anderen Kreis


    Weiß jemand ob und wie oft mir das JA mitteilen muss was sie abfragen und was so läuft? Oder wie oft sollte man fragen?

  • Hallo,


    es gibt auch den sogenannten Kinderzuschlag, richtet sich an alle die den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den der Kinder. Es gibt dafür allerdings Mindestverdienst und Höchstverdienst. Kannst du bei deiner Familienkasse beantragen und erfragen, dort erfährst du auch die genauen Grenzen. Vielleicht fällst du da drunter.
    Es gibt auch Bedarf für Schule und Kindergarten und sonstiges, das solltest du einmal bei deiner Agentur für Arbeit erfragen, da gibt es auch einige Zuschüsse.


    LG Eva

    Vergangenheit verarbeiten, Gegenwart genießen und Zukunft positiv im Blick haben.


    Rechtschreibfehler können hier behalten werden, wenn gefunden.


    :wacko::strahlen:love

  • Hallo,


    es gibt auch den sogenannten Kinderzuschlag, richtet sich an alle die den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den der Kinder. Es gibt dafür allerdings Mindestverdienst und Höchstverdienst. Kannst du bei deiner Familienkasse beantragen und erfragen, dort erfährst du auch die genauen Grenzen. Vielleicht fällst du da drunter.
    Es gibt auch Bedarf für Schule und Kindergarten und sonstiges, das solltest du einmal bei deiner Agentur für Arbeit erfragen, da gibt es auch einige Zuschüsse.


    LG Eva


    Den bekomme ich leider nicht, dafür verdiene ich tatsächlich zu viel... genausowenig bekomme ich Wohngeld :kopf

  • Weiß jemand ob und wie oft mir das JA mitteilen muss was sie abfragen und was so läuft? Oder wie oft sollte man fragen?


    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Es ist allgemein bekannt, dass die Löhne auch im Sicherheitsgewerbe "unter aller Sau" sind, meist knapp über Mindestlohn. Ich hab einen Bekannten, bei dem >200 Std monatliche Arbeitszeit die Regel ist, damit er überhaupt davon leben kann. Bei drei unterhaltsberechtigten Kindern ist ja allein der Mindestunterhalt so um die 800 Euro in Summe. Nun kann man niemand zwingen, den Job zu wechseln. Es ist auch immer ein allgemeines Risiko damit verbunden, wenn auch seit einiger Zeit der Mindestlohn das etwas abmindert. Kannst Du irgendwie auf anderem Weg Deine Einnahmen erhöhen?


    Der Titel ist ja in dieser Hinsicht eher sinnlos, da er nicht bedient werden kann und wird. Es sei denn durch Erbschaft oder so. Wie stehen denn da die "Chancen"?


    LG

  • Im §302 Inso lese ich das nicht. Die Bedingung ist, das vorsätzlich kein Unterhalt gezahlt wurde. Alleine die Behauptung, der Unterhalt wäre vorsätzlich nicht gezahlt worden, wird dafür nicht reichen. Da fehlt es noch an einer strafrechtlichen Verurteilung nach §170 StGB.



    *lach* Mir wird immer schlecht, wenn ich meinen an der Wand hängen sehe. :lach


    Alternativ könnte der "Wisch" auch beim Gang auf Örtchen genutzt werden.... :rotwerd

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12