Beiträge von Amy1975

    Hallo,


    es gibt auch den sogenannten Kinderzuschlag, richtet sich an alle die den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den der Kinder. Es gibt dafür allerdings Mindestverdienst und Höchstverdienst. Kannst du bei deiner Familienkasse beantragen und erfragen, dort erfährst du auch die genauen Grenzen. Vielleicht fällst du da drunter.
    Es gibt auch Bedarf für Schule und Kindergarten und sonstiges, das solltest du einmal bei deiner Agentur für Arbeit erfragen, da gibt es auch einige Zuschüsse.


    LG Eva


    Den bekomme ich leider nicht, dafür verdiene ich tatsächlich zu viel... genausowenig bekomme ich Wohngeld :kopf

    Das geht bei uns leider nicht. Der einzige Onkel hat selber einen kleinen Zwerg und noch drei Kinder. und meine Freundinnen haben alle Betreuung und sind froh, wenn sie mal keine anderen Kids haben.. ist leider so. und ich möchte ganz ehrlich in meinem Urlaub auch nicht ein fremdes Kind mitbetreuen müssen. Ich denke hier ist der Vater ganz klar in der Pflicht. Gibt nur leider scheinbar nichts, das durchzusetzen..
    Und Oma und Opa sollen ja entlastet werden.. die nehmen ihn ja schon. Die andere Oma ist die Mutter vom KV und der kümmert sich ja nicht.. wenn ich dem vorschlage entweder betreuen oder zahlen lacht der sich kaputt... betreuen kann er nicht weg. Arbeit und zahlen nicht wg. angeblich keine Kohle :nawarte:

    Sicherheitsgewerbe.. ach und er hat noch zwei andere unterhaltspflichtige Kinder - das hatte ich vergessen dazu zu schreiben sorry .. ich weiß nur nicht ob die andere auch nen Titel hat.. gehe mal aus das er dann 210 Euro überm SB liegt.. ist aber auch ein JA in einem anderen Kreis


    Weiß jemand ob und wie oft mir das JA mitteilen muss was sie abfragen und was so läuft? Oder wie oft sollte man fragen?

    Also im Titel steht das der Unterhalt auf 100% abzügl. einem halben Kindergeld festgelegt ist.
    Nach vielem lesen hier macht mich grad stutzig das nichts von vollstreckbar dort steht... aber davon mal abgesehen ist auch nichts zu holen.. das Auto z.B. ist ein Firmenwagen und da ist auch sonst nichts zu holen.. ich war vor 1,5 Jahren mit ihm zusammen und weiß das da wirklich nichts ist.. und durch seinen job verdient er jeden Monat verschieden viel Geld.. je nach stunden die er macht..


    Wie oft muss mir das JA denn mittelen was da so läuft? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die das prüfen... ich kriege noch ja noch UV bis März...


    Die Beistandschaft hat es mir so erklärt, das er wohl um die 70 Euro im Monat zahlt und die werden dann immer auf die Rückzahlung des UV angerechnet..

    Warum hast du einen Titel wenn er unter dem SB liegt?


    Den Titel kannst du pfänden bzw. deine Beistandschaft sollte das tun - was machen die, wenn er nicht zahlt?


    Wieso nicht? Bei dem Titel geht es doch darum, dass immer wenn er mehr verdient als den SB gepfändet werden kann, oder hab ich das falsch verstanden?
    Eigentlich sollte die Beistandschaft das tun ja.. ich hoffe mal das sie das tut...

    Das Kind ist 7,5 Jahre alt. Doch klar kennt er ihn.. wir waren ja auch eine Zeit lang zusammen und er geht schon mehr oder weniger regelmäßig hin.. kam vielleicht falsch rüber..


    Ferienbetreuung gibt es hier aber zu solchen Zeiten, dass ich nicht arbeiten kann... ich arbeite 30 Std./ Woche und da muss ich auch hinkommen. plus Fahrtzeit von jeweils 40 Minuten... Die Schule ist hier zu und Kiga geht ja nicht mehr. Ferienfreizeit machen wir zusammen mit der Feuerwehr - Zeltlager. Das ist unser Urlaub. Mehr ist dann echt nicht drin..


    Und bei so einem Gespräch wird er dann auch sagen, dass er ja nie weiß wann er arbeiten muss blablabla.. wie immer halt


    "Zwingen" hört sich blöd an aber er nimmt seinen Sohn schon gerne und der geht auch gerne hin. Nur er macht es sich halt so wie es ihm gefällt... hat er keine lust geht er halt arbeiten.. und er macht auch ganz viel einfach nur um es mir schwer zu machenn.. Und für das Kind wäre eine regelmäßigkeit toll da er eh Probleme hat mit Aufmerksamkeit, etc... sind auch in Therapie und die Therapeutin sagt dasselbe.. Nur der Ex macht halt was er will...

    Hallo,


    ich schreib doch noch mal einen extra Beitrag.


    Bei uns ist der Umgang nicht gerichtlich geregelt. Mein Ex muss angeblich (kann ich ja nicht beweisen) ständig arbeiten - auch am Wochenende. Im normalen Schuljahr ist das ok, aber was kann man machen wenn Ferien sind? Dank meiner Eltern - die aber mittlerweile beide gen 80 sind - konnte ich immer überbrücken. Jetzt ist es so, dass sie ganz klar sagen, dass sie meinen Sohn in den Sommerferien nur 2 Wochen nehmen. 2 Weitere Wochen bekomme ich mit Urlaub hin.. und dann?? Der Vater hat es z.B. in den Herbstferien geschafft ihn ganze 3 TAge zu nehmen - im Sommer war ich krank sodass ich eh zu Hause war.
    Jetzt in den Weihnachtsferien muss er angeblich auch arbeiten.. wie gesagt das bekomme ich hin - aber der nächste Sommer kommt bestimmt....


    Wie löst Ihr das? Unbezahlten Urlaub nehmen? Wobei wovon dann leben... Betreuung kann ich mir nicht leisten...


    Danke schon mal!

    Vielen Dank für Eure Antworten :winken:


    wo stellt man denn einen Antrag auf Aufstockung? Ist das dann ergänzendes Hartz 4?


    Ich denke beschlossen ist das mit dem UV.. nur die Bezahlung ist noch nicht geregelt.. so hatte ich das verstanden.. gehe mal lesen...

    Hallo!


    Ich habe eine Beistandschaft und auch einen Titel für meinen Sohn... Wenn der Vater aber immer nur den Selbstbehalt (heissst das so) verdient... dann nutzt mir der Titel doch gar nichts oder???


    Ich hatte schon oft bemerkt, dass der KV mit Sicherheit mehr verdienst (so dröhnte er mal vor mir rum - das er schon wüsste wie er das zu machen hat) aber das JA kann da nichts machen. Jetzt steht seine Firma grad vor dem Kadi wg. Sozialversicherungsbetrug.. ich hab der Beistandschaft auch den Zeitungsartikel geschickt, aber da passiert wohl auch nüscht.


    Ich kann nur froh sein, wenn der UV bald bis 18 Jahre gezahlt wird.. sonst wirds knapp bei uns :| (UV läuft regulär im März nächsten jahres aus)



    Ich schreibe hier noch mal weiter sonst werden es zu viel Beiträge.. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, den KV zu "zwingen" auch mal in den Ferien längere zeit das Kind zu nehmen oder eine Betreuung zu organisieren? Sonst muss ich in den Sommerferien unbezahlten Urlaub machen oder wie auch immer... keine Ahnung wie sowas dann laufen kann.. gibts vielleicht jemanden mit dem selben problem?


    lg von der Amy

    Ich bin 41 Jahre alt und alleinerziehende Mutter eines 7,5 jährigen Sohnes..


    Probleme mit dem Vater gibt es immer wieder. Er ist der Typ Mann, der nur nett sein kann, wenn man zusammen ist. (wir waren öfter mal zusammen und wieder getrennt). Ich hab es immer mal wieder versucht aber es ging einfach nicht. Mein Sohn geht allerdings gerne dort hin.


    Mein Ex versucht z.B. Macht auszuüben, indem er mir erst ganz spät mitteilt, ob und wann er den Jungen nimmt - damit ich mir bloß nichts vornehmen kann. Ich hab den Spieß jetzt umgedreht und frage nicht mehr. Ich regele meine Freizeit so, dass ich trotzdem mal ausgehen kann ohne auf ihn angewiesen zu sein. Er meint immer, ganz viel über das Kind austragen zu müssen, macht sich gerne über mich lustig weil er weiß das er in einigen Dingen am längeren Hebel sitzt :-(


    Bei mir geht es um Unterhalt, Aufenthaltbestimmung, Umgang und vieles mehr :S Ich muss hier erst mal lesen gehen - viele meiner tausend Fragen sind bestimmt schon mal irgendwo gestellt worden ;-)


    Liebe Grüße :)