Unterhalt und Einkommen der Kinder

  • Nochmal: Der Bedarf der Kinder ist mehr als "gedeckt", 750€ Unterhalt, 290€ Nebenkosten, 985€/Monat Einkommen der Kinder.


    Ich würde mir die Ruhe erkaufen und auf 1066 Euro aufrunden. Das wäre Stufe 10 DDT Stand 1.1.2017.
    davon kann KM dann alles übernehmen. So scheint sie es zu wollen.


    Weitere Gespäche und Streitereien sind es die paar Kröten nicht wert. Auf Einsicht hoffst du tatsächlich vergebens. Die KM nimmt ihre Finanzfürrsorge nicht mal an. Sie lehnt einen Sitz in der Stiftung ab, die das Vermögen ihrer Kinder verwaltet, und das im ALG II Bezug! Verantwortung?


    Du hast von Rückfallklauseln geschrieben... Bedeutet dass, dass du die Immo und/oder Geldrente daraus wieder auf dich überschreiben kannst? Wenn ja, würde ich das zumindest in Erwägung ziehen. Bei der KM, solange die null Interesse bei diesem Thema zeigt und dem JC würde ich das Vermögen nicht wissen wollen.

  • Hallo gtom,


    deine Thematik scheint ja eine Menge Leute in diesem Forum mächtig zu triggern und zu den wildesten Spekulationen anzutreiben. Lass dich auf keinen Fall in eine Rechtfertigungshaltung drängen. Du zahlst definitiv mehr als die meisten (oder sogar alle) KVs deiner Kritiker und dafür musst dich nicht entschuldigen. Das die KM als das arme Opfer und du als der böse Geizhals-KV der der KM den Dreck unter den Fingernägeln nicht gönnt gesehen wirst, liegt da einfach in der Natur der Sache (manchmal auch dieses Forums) und würde ich nicht überbewerten. Davon solltest du dich nicht aus dem Konzept bringen lassen.


    Weder ich noch die anderen User hier wissen was alles in eurer Beziehung und danach vorgefallen ist, also können sie auch nicht nachvollziehen warum du der KM nicht mehr geben willst als du musst. Deine Kinder haben alles was sie brauchen (und deutlich mehr), können teuren Hobbys nachgehen (ob sie das bei der KM auch können kann dir erst mal egal sein so lange sie nicht hungern, sie ist für die Gestaltung ihrer Zeit selbst verantwortlich) und sie haben Eigentumswohnungen !!!



    Ich glaube hier gibt es kein Mitglied, dass eine EW und mehr als 700 € monatlich vom KV für die Kinder bekommt. Wenn man überlegt wie viele Mütter in diesem Forum klagen, dass sie deutlich weniger oder nichts bekommen, finde ich es schon seltsam dass du so hart angegangen wirst. Auch wenn du eventuell etwas getrickst hast.

    Aber mal ganz ehrlich: Hier wird von vielen Usern so oft Müttern empfohlen Recht zu brechen und bei GS und kümmernden KV einfach wegzuziehen, dann wollen wir bei dir mal nicht so kleinlich sein. Immerhin scheinst du ja alles juristisch sauber gemacht zu haben und deine Kinder haben trotzdem mehr als 90 % der Kinder in diesem Land.
    ;-)


    Warum du erst hier fragst anstatt einen Anwalt kann ich mir denken: es kostet nix und zum Rechtsverdreher kannst du immer noch rennen um ihm Geld in den Rachen zu werfen. Außerdem ist es sinnvoll sich möglichst viele Meinungen anzuhören.


    Bezüglich des Arguments: Sie hat dir den Rücken frei gehalten. Das mag ja ab und zu stimmen, wenn es sich um einen Rabenvater handelt der das ganze Geld für sich behalten hat.
    Es impliziert aber, dass der TO nach Feierabend und am WE immer Vollzeit die Beine hochgelegt und sich außerhalb der Arbeitszeit nicht an der Erziehung und am Haushalt beteiligt und zusätzlich noch von der KM bedienen lassen hat.
    Außerdem wird verschwiegen, dass der TO der KM ein Leben auf einem DEUTLICH höheren Niveau ermöglicht hat, als diese es ohne ihn gehabt hätte. Der TO hat seiner EX demzufolge auch finanziell den Rücken frei gehalten. Aber das scheint alles nicht zu zählen.


    Und da die KM diese Entscheidung des Modells genau wie gtom freiwillig eingegangen ist, kann man ihm dafür ja nun wirklich keinen Vorwurf machen.
    Das Lebensmodell was gtom und seine EX gelebt haben, haben sie sich beide nach freiem Willen ausgesucht. Das heißt, die KM hat sich bewusst dafür entschieden nicht zu heiraten und dennoch Kinder zu bekommen und im Falle einer Trennung dann deutliche finanzielle Abstriche machen zu müssen. Das hätte sie mit entsprechenden notariellen Vereinbarungen absichern können. Hat sie nicht: dumm gelaufen für sie!
    Das ist nicht schön oder fair, aber nun mal leider die Realität im deutschen Recht. Nun muss sie halt arbeiten um zu leben, das müssen wir anderen auch alle und es gibt Mütter mit 4 oder mehr Kindern die 40 h Wochen haben nebenbei noch ehrenamtlich arbeiten und nicht lamentieren (mein Respekt an diese Powerfrauen an der Stelle!!!). Mein Mitleid mit gtom's EX hält sich allerdings arg in Grenzen.


    Dass hier von dir verlangt wird eine Laolawelle zu starten weil die KM nicht die ganze Zeit zu Hause bleibt sondern arbeitet finde ich einfach nur daneben. Wir reden ja anscheinend nicht von Kleinkindern (korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege) und da ist ein Halbtagsjob ja wohl locker drin. Oder was tut man in der Zeit in der die Kinder in der Schule sind? Genau so gut könnte man von der KM verlangen sie soll dem TO dankbar sein dass er das selbstverständlichste tut und Unterhalt zahlt. Nein, das braucht sie nicht und er genau so wenig!


    Wo wir gerade dabei sind: Meinen allerherzlichsten Glückwunsch noch dafür, dass du sie nicht geheiratet hast! Da hast du dir sehr viel Ärger und noch mehr Geld erspart was jetzt deinen Kindern zugutekommt! :thumbsup:

    Das war sehr vorausschauend. Aber ich habe eh den Eindruck dass du in dieser Hinsicht ein Mensch bist, der mehrere schritte im Voraus plant. Dass deine Ex nicht so ist, dafür kannst du nun wirklich nichts.


    Schau auf jeden Fall nochmal genau bei deinem Sohn hin. Der scheint momentan in der Tat mehr Aufmerksamkeit zu benötigen und es sollte jetzt alles daran gesetzt werden dass er "wieder in die Spur kommt". Ob ihm aber automatisch damit geholfen ist wenn du mehr Geld an KM überweist, würde ich so jetzt mal nicht behaupten. Achte aber peinlichst genau darauf, dass es deinen Kindern bei der KM absolut an nichts mangelt und das Gefälle nicht so groß ist. Das ist bei deinem Kontostand Pflicht. Und wenn dem mal so sein sollte, dann spring unbürokratisch und schnell über deinen schatten und hilf aus, auch wenn ich mir vorstellen kann das sich dir die Fußnägel aufrollen beim Gedanken mehr Geld an KM zu überweisen. Obwohl ich mal denke, dass du das eh schon tust. Denn von hungernden Kindern die nichts unternehmen können habe ich nichts gelesen.

    Das deine Kinder dir böse sind kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn sie zum 18 Geburtstag eine Eigentumswohnung + ein prall gefülltes Bankkonto bekommen und du dich um sie kümmerst.
    Die meisten Forenuser wären froh, wenn sie ihre Kinder so gut abgesichert wüssten wie es deine sind.


    Lass deinen RA mal über alles drüber schauen und zahle im Zweifel lieber ein paar mehr Euro Unterhalt. Dann muss sie die Extrakosten die du bisher trägst halt davon bestreiten. Sie muss anscheinend auf die harte Tour lernen dass man im Leben nichts geschenkt bekommt. Erfülle ALLE deine Pflichten deine Kids betreffend und sorge dafür dass sie den gleichen Wohlstand haben wie du, aber du musst nicht die Gehaltskluft zwischen dir und deiner EX ausgleichen und du bist auch nicht für ihre finanzielle Versorgung zuständig, sondern nur die deiner Kinder.

    Du machst das schon.


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Es geht immer noch um die Frage ob ein höherer KU gegenüber einer Vermögenssorge vorrang hat.


    Nach meiner Einschätzung jedenfalls dann, wenn nicht wenigstens die untersten Tabellenbeträge für die Kinder gezahlt werden. Familienrecht orientiert sich nach meiner persönlichen Erfahrung nicht immer an der Lebenswirklichkeit, aber es sollte schon klar sein, daß die Kinder in der Gegenwart leben und noch nicht auf der Zielgeraden der Volljährigkeit oder jener der staatlichen Rente.
    Wenn das Ergebnis dazu führt, das damit auch der Lebensbedarf der Mutter (teilweise) abgedeckt wird, dann wäre das erst einmal "hinzunehmen", weil die Lebensbedingungen der Mutter gegenwärtig eben nichts anderes zulassen (ob mutwillig oder nicht, sei mal dahingestellt). Die Alternative wären wahrscheinlich langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen und bei der Ausgangslage auch von finanziell fragwürdigem Erfolg.


    Just my 2 Cents.

  • Um eine Auskunftsklage zu vermeiden kann man ja sich als Unterhaltsplfichtiger entweder selbst an der oberen Tabellengrenze nach der DDT einordnen


    Das allein reicht nicht aus, um die Auskunft zu vermeiden. Der Unterhaltsschuldner muss sich a) für uneingeschränkt leistungsfähig erklären und b) den Höchstsatz der DT titulieren.


    oder aber die Bedürftigkeit der Kinder liegt nicht vor, in beiden Fällen wird i.d.R die Auskunfstklage abgewiesen.


    Die Kinder haben doch gar keinen Zugriff auf ihr Einkommen. Die Kohle liegt auf einem Sperrkonto. Zudem hat der KV klar zu verstehen gegeben, dass er das Einkommen der Kinder jederzeit ändern kann. Insofern dürfte das bei der Auskunftsverpflichtung des KV überhaupt keine Rolle spielen.


    Mit der Unterhaltsklage ändert sich jetzt aber die Situation, mein Anwalt hat auf den Beschluss zur Auskunftsklage schon Revision eingelegt da nach meiner Auffassung keine Bedürftigkeit vorliegt. (Diese ist Voraussetzung für den Beschluss)


    Also hat der KV die Auskunftsklage in 1. Instanz bereits vergeigt. Was ist hier eigentlich mit Revision gemeint? Beschwerde beim OLG oder bereits Rechtsbeschwerde beim BGH?

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Erstmal Danke an der Stelle für die vielen Meinungen...


    Warum derzeit keinen Anwalt?


    Der Familienrecht Anwalt ist involviert, er ist aber kein Fachmann für Stiftungs- oder Wirtschaftsrecht, er kann die Beteiligungen und Firmenkonstellationen nicht bewerten. Um hier Klarheit zu schaffen müsste eine ganze Gruppe (SteuerBerater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Stiftungsrecht etc...) zusammen das Ganze zerlegen und analysieren.


    Kann ich das Einkommen der Kinder beliebig ändern?


    Nein, nicht ich kann es ändern sondern die Stiftung, diese stellt ein völlig eigenständiges Objekt dar das mit mir (rechtlich) nichts zu tun hat. Ich bin Stifter aber kein "Eigentümer" der Stiftung und die Gelder dürfen nur im Sinne der Satzung verwendet werden.
    Um es genauer zu erklären: Selbst wenn ich morgen insolvenz anmelden müsste hätte niemand Zugriff auf das Vermögen der Stiftung, kein Erbe kann aus der Stiftung Geld verlangen.
    Übertrieben dargestellt: Ich könnte theoretisch morgen Hartz IV beantragen und die Stiftung verfügt weiterhin über das Vermögen.


    Warum dieses Modell?
    Im Laufe der Jahre wurden mehrere Immobilien errrichtet, diese stellen einen Vermögenswert dar der geschützt werden muss. Da ich selbst schon etwas Älter bin kann ich nicht davon ausgehen dass ich Kontrolle darüber habe wie die Kinder später das Vermögen verwalten.
    Weiterhin wollte ich auch meine Familie abgesichert wissen und Streit über Erbschaften oder Zuwendungen vermeiden.


    So gibt es in der Stiftung die Möglichkeit dass Kinder und Kindeskinder eigene Immobilien von der Stiftung finanziert bekommen. Wenn also mein Sohn mal heiraten sollte, selbst Kinder bekommt dann kann (!) die Stiftung sein Haus finanzieren oder ihm ein Haus kaufen.
    Voraussetzung wäre aber dass die Stiftung im Grundbuch steht. Somit ist auch gewährleistet dass - falls der Sohn sich mal scheiden lässt - das Vermögen weiterhin in der Familie verbleibt und er keinen Zugewinn aus diesem Vermögen an seine künftige Frau zahlen muss.


    Es gibt weitere Vorteile, als Pflegefall müsste ich keine Immobilien verkaufen um meinen Lebensunterhalt zu decken sondern das Vermögen bleibt für die Kinder erhalten.


    und: Wenn ich vor dem 18LJ meiner Kinder versterbe dann obliegt die Verwaltung des Vermögens der Stiftung und die EX kann nicht das Vermögen der Kinder verwalten oder z.b. bis zum 18.LJ der Kinder auf den Kopf hauen.


    Nachteile sind die höhere Steuerlast (Die Stiftung unterliegt der Körperschaftssteuer), die Stiftung unterliegt alle 30 Jahre einer Erbschaftsteuer mit nur 2 Freibeträgen und ich kann nicht mehr über das Vermögen selbst verfügen (D.h. ich kann keine Wohnung verkaufen und mir davon z.B. ein Auto kaufen, das Vermögen gehört mir nicht mehr)


    Was ist mit den Wohnungen der Kinder?
    Hier wurden 2 Wohnungen als vorab Erbfolge an die Kinder überschrieben, im Grundbuch wurde aber im Rang die Stiftung mit eingetragen sodass die Wohnungen nicht verwertet werden können ohne dass die Stiftung darauf Zugriff hätte.
    Die Stiftung ist auch Verwalter der Wohnungen, Einkommen (bzw. Überschüsse) werden - derzeit - auf ein Sperrkonto bezahlt das auf den Namen der Kinder läuft. Dies hat den Hintergrund dass die Immobilen verwaltet und erhalten werden müssen, Investitionen oder Renovierungen kann die Stiftung im Sinne der Kinder tätigen.


    Es ist mir durchaus bewusst dass solche Dinge ein "Geschmäckle" vermuten lassen, diese Modell sind aber alle vollkommen legal und auch vom Gesetzgeber so vorgesehen.


    Die Stiftung stellt aber - im weitesten Sinne - nichts anderes als einen Verein dar in dem die Familie die Mitglieder stellt, Vertreter wählt und es einen Vorstand gibt (Kuratorium)


    Und nun zu mir:


    Ich könnte ein Leben in Saus und Braus führen, die Wohnungen nach und nach verkaufen und die Kohle auf den Kopf hauen, wenn ich wollte wäre ich morgen mit dem Geld in Südafrika, würde keinen Unterhalt mehr bezahlen und alles wäre in wenigen Jahren verprasst.
    So bin ich aber net, ich lebe recht einfach, habe zwar Hobbies aber auch hier achte ich darauf dass ich nicht mehr Ausgebe als ich zur Verfügung habe, ein IPhone ist mir ehrlich gesagt zu teuer, große Autos brauche ich nicht, eine Luxusvilla für mich auch nicht.


    Ich muss nicht mehr Arbeiten habe aber trotzdem jeden Tag zu tun, baue Häuser, halte Immobilien instand, wenns sein muss stehe ich auch mal mitten in der Nacht auf um eine Heizung bei nem Mieter zu reparieren. Ich stehe bei der Kirche am Weihnachtsmarkt hinterm Grill, helfe bei Vereinen, unterstütze bei der Jugendarbeit und bin ganz normal unterwegs, brauche kein 5 Gänge Luxusmenü, achte auf gesunde Ernährung, Urlaube verbringe ich nicht in Luxushotels sondern auf dem CP oder bei Freunden im Ausland.
    Es macht für mich keinen Unterschied ob ich mit einem Ford oder mit einem Mercedes fahre...


    Der größte Luxus im Leben ist der dass man sich Zeit "leisten" kann, Zeit mit Freunden, mit der Familie oder auch um seine eigenen Projekte oder Ideen umzusetzen. Man kann mit Vermögen auch die Orte bestimmen an denen man leben will und ist von niemandem abhängig.


    Das ist der Grund warum ich will dass meine Kinder später man verantwortlich mit dem Vermögen umgehen.


    Also hat der KV die Auskunftsklage in 1. Instanz bereits vergeigt. Was ist hier eigentlich mit Revision gemeint? Beschwerde beim OLG oder bereits Rechtsbeschwerde beim BGH?


    Nein, diese ist noch anhängig und es wurde vorläufig ein "Deal" gemacht, dem Gericht ist wahrscheinlich der Aufwand zu groß das ganze irgendwie "greifbar" zu machen. So wurde vereinbart dass der Anwalt der EX die Bilanzen und AFA der Beteiligungsgesellschaften erhält, wir haben ihm also 3 Wäschekörbe voll Unterlagen zur Verfügung gestellt (per Spedition geschickt)
    Seitdem habe ich nichts mehr von dem Anwalt gehört, in der Zwischenzeit hat die Ex aber den Anwalt wieder gewechselt.


    Bei meiner "eigenen" Wohnung hat der Richter entschieden dass diese - der Einfachheit halber - als Wohnvorteil anzusetzen ist. Diese Wohnung gehört einer Betriebsgesellschaft an der ich eine 25% Beteiligung habe, d.h. ich zahle Monatlich eine Miete an die Beteiligungsgesellschaft (eine GbR) gleichzeitig habe ich (Anteilig) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Diese sind aber Negativ da diese Betriebsgesellschaft wiederum Bauprojekte finanziert, somit verschuldet ist)


    Der Richter versucht also irgendwie das ganze so hinzubiegen dass am Schluss eine greifbare Zahl auf dem Tisch liegt, wir haben aber bei dem "Deal" eine Einpruchsfrist vereinbart, d.h. 6 Wochen ab Termin um die Vereinbarung hier im Haus prüfen zu können.
    Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen da z.b. die Beteilungungsgesellschaft des Wohnhauses negative Einkünfte hat haben wir dargelegt dass wir die Bilanzen und AFA dieser Gesellschaft nicht vorlegen wollen bzw. aufgrund der negativen Ergebnisse dieser Gesellschaft der Aufwand die AFA und Bilanz zu bewerten unsinnig ist.


    lg Thomas

  • Du hast das Grundproblem einfach nicht verstanden, du meinst es gut, sehen wir ja mittlerweile ein.


    Dennoch kürzt du eigenmächtig den Unterhalt und diktierst dem BET auf, in dem Fall die Mutter, was mit dem restlichen Geld passieren soll. Das ist zum einen gegen geltendes Recht, zum anderen kriegt bei ALG II die KM da Stress mit dem JC da sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.


    Das hat man dir jetzt mittlerweile so oft erklärt hier.


    Du machst alles richtig, KM ist doof und macht alles falsch, und wenn du nicht wärst würden die alle verhungern und verwarlosen, so liest sich das hier durch die Blume in jeder deiner Antworten.


    Ein AE der aus dem Sozialtopf leben muss hat einfach kein Geld für Reitunterricht, du aber erdreistest dich den selbst zu zahlen und vom Unterhalt zu kürzen, das geht einfach nicht.

  • Du hast das Grundproblem einfach nicht verstanden, du meinst es gut, sehen wir ja mittlerweile ein.
    Dennoch kürzt du eigenmächtig den Unterhalt und diktierst dem BET auf, in dem Fall die Mutter, was mit dem restlichen Geld passieren soll. Das ist zum einen gegen geltendes Recht, zum anderen kriegt bei ALG II die KM da Stress mit dem JC da sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
    Das hat man dir jetzt mittlerweile so oft erklärt hier.
    Du machst alles richtig, KM ist doof und macht alles falsch, und wenn du nicht wärst würden die alle verhungern und verwarlosen, so liest sich das hier durch die Blume in jeder deiner Antworten.
    Ein AE der aus dem Sozialtopf leben muss hat einfach kein Geld für Reitunterricht, du aber erdreistest dich den selbst zu zahlen und vom Unterhalt zu kürzen, das geht einfach nicht.



    Wie kommst du darauf dass ich den Unterhalt "eigenmächtig" kürze?


    Es gibt weder einen titulierten Unterhalt noch gibt es bis Dato eine Einkommensberechnung die eine Unterhaltsberechnung möglich machen würde!


    Nochmal: Ich zahle Unterhalt über dem Mindestunterhalt. Das ist Fakt!


    Und um es begreiflich zu machen:


    WO das Geld herkommt ist völlig egal, wenn ich freiwillig (!) aus dem Vermögen Geld entnehme um den Kindern den Reituntericht und die Versicherungen zu bezahlen dann ist das - auch Rechtlich - MEINE Angelegenheit.


    Ich habe kein Einkomme aus einer Arbeitstätigkeit !


    Ich habe aber eine moralische und rechtliche Verantwortung meinen Kindern gegenüber. Diese nehme ich auch wahr !


    Ich habe aber keinerlei Verantwortung oder Verpflichtung gegenüber der KM, weder rechtlich noch moralisch ! Ich muss Sie als Mensch und Mutter meiner Kinder achten und repektieren, aber ich muss sie nicht Alimentieren.


    Und nun ist mal die Situation eingetreten dass die KM nicht in der Lage ist (Warum geht mich eigentlich nichts an!) für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, sie ist also ein Mangelfall.


    Sie "kann" angeblich nicht arbeiten gehen weil sie die Kinder betreuuen muss obwohl ich jederzeit zur Verfügung stehe.


    D.h. wir haben eine KM die - theoretisch - arbeiten könnte weil der KV Zeit hat sich um die Kinder zu kümmern, sie will es aber nicht.


    Gleichzeitig gibt es 2 Kinder im gleichen Haushalt die Vermögend sind.... Da liegt ein Widerspruch in sich den es zu Lösen gilt...


    lg Thomas

  • Du musst der Mutter den vollen Unterhaltsberechnung überweisen. Wenn Sie dann den z. B. Reitunterricht nicht bezahlt, dann ist das ihre Sache. Du darfst nicht bestimmen, dass ein Teiles Unterhalts dafürverwendet werden muss.


    Für die Unterhaltsberechnung musst du doch dem Gericht nachweisen können, wieviel Geld du monatlich zur Verfügung hast. Ein "Deal" ist rechtlich nicht zugelassen. Ein Vergleich, wenn die Gegenseite mit einverstanden ist. Es gibt Familienanwälte mit Steuerrecht. Dieses ganze Verfahren dauert halt. In der Zwischenzeit leiden die Kinder unter diesem ganzen Zoff ums Geld

  • Du musst der Mutter den vollen Unterhaltsberechnung überweisen. Wenn Sie dann den z. B. Reitunterricht nicht bezahlt, dann ist das ihre Sache. Du darfst nicht bestimmen, dass ein Teiles Unterhalts dafürverwendet werden muss.


    Für die Unterhaltsberechnung musst du doch dem Gericht nachweisen können, wieviel Geld du monatlich zur Verfügung hast. Ein "Deal" ist rechtlich nicht zugelassen. Ein Vergleich, wenn die Gegenseite mit einverstanden ist. Es gibt Familienanwälte mit Steuerrecht. Dieses ganze Verfahren dauert halt. In der Zwischenzeit leiden die Kinder unter diesem ganzen Zoff ums Geld


    Nein, ich muss garnichts nachweisen, ich bin verpflichtet ihr (der KM) und dem Jugendamt die Unterlagen zur Verfügung zu stellen damit diese den Unterhalt berechnen lassen kann.


    Ich glaube die Situation wird hier falsch verstanden:


    Wäre ich ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger dann gäbe es einfache Methoden das Einkommen bzw. den resultierenden Unterhalt zu berechnen. Dann läge innerhalb weniger Wochen ein Unterhaltstitel auf dem Tisch.
    Dem ist aber nicht so. Den Lebensunterhalt habe ich bisher aus Vermögen bestritten, in den Einkommensteuererklärungen sind daher in den letzten Jahren höchst unterschiedliche Beträge enthalten, von Null € bis Betrag XXXXXX € ist in den letzten 5 Jahren alles dabei.
    Überwiegend Einkommen aus Ankauf und Verkauf von Immobilien.


    Strittig bleibt vor Gericht die Frage inwiefern Unterhalt aus Vermögen bestritten werden muss. Der Richter ist der Meinung dass aus Vermögen der Mindestunterhalt sichergestellt werden muss, die Gegenseite wollte alle Unterlagen um den Unterhalt selbst zu berechnen.
    Da hängen wir seit April fest, die geforderten Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, eine Unterhaltsberechnung seitens ihres Anwaltes gab es bis jetzt nicht.


    Also habe ich selbst - Pi mal Daumen - hochgerechnet was ich so für mich zum Leben brauche und mich mit der EX auf einen Zahlbetrag von 750€ geeinigt und ihr zugesichert die weiteren Kosten zu übernehmen (u.a. Versicherungen, Vereine, Reitunterricht) was ich auch getan habe.
    Diese schriftliche Vereinbarung hat ihr Anwalt damals widerrufen, ich hätte angeblich die EX genötigt das zu Unterschreiben.


    Status Quo ist nun dass es keinen Titel gibt, mein Einkommen noch nicht berechnet ist (das kann u.U. Jahre dauern bis die Anwälte hier ne Einigung finden)
    Der Richter ist erstmal zufrieden weil mehr als der Mindestunterhalt läuft, ihr neuer Anwalt hat sich seit Juni nicht mehr gemeldet...


    lg Thomas

  • Was du zum Leben brauchst? Jetzt wird es richtig lustig, vor ein paar Monaten wolltest du dem jungen noch einen Internatsplatz für 3 oder 4tsd Euro im Monat finanzieren, und jetzt hampelst du wegen, im Verhältnis dazu, ein paar Kröten so rum.


    Das will mir erst recht nicht in den Kopf, die paar tausend Euro hättest du bezahlt, die paar hundert um die es jetzt im Kern eigentlich hier geht willst du nicht zahlen. Aber gerade damit könntest du die ganze elternbeziehung entspannen und somit auch das Leben der Kids deutlich aufwerten.


    Und letztlich, die KM möchte ne vernünftige Unterhaltsberechnung, was ist daran so schlimm, lass das machen, auch wenn es dauert, zahl den Unterhalt wie berechnet und gut, und wenn du den Kindern dazu etwas Luxus gönnen möchtest kannst du das ja dennoch machen. Vielleicht hat km das auch als Auflage vom JC oder Wohngeldstelle oder oder oder bekommen das endlich offiziell fest zu machen.

  • Ich versuche mal die Rechtsauffassung meines Anwaltes darzustellen (bin selbst kein Jurist!)


    1.) Wenn ich meinen Lebensunterhalt aus Vermögen bestreite dann müsste ich - rechtlich - das Vermögen dazu verwenden um den Mindestunterhalt zu gewährleisten.
    2.) Bei vermögenden Kindern mit Einkommen wird i.d.R ein Teil des Einkommens der Kinder ebenso für die Sicherung des Unterhaltes verwendet.
    3.) fiktives Einkommen wird nur bei einem Mangelfall angesetzt (den haben wir nicht!)
    4.) er geht davon aus dass ich kein Einkommen habe.


    Das ist - einfach erklärt - die Auffassung des Anwaltes


    zu


    Punkt 1 mache ich bereits, und zwar über dem Mindestunterhalt
    Punkt 2 will ich nicht, ich würde gerne das Einkommen der Kinder für diese ansparen
    Punkt 3 ist kein Mangelfall da der KU regelmäßig über dem Mindestunterhalt gezahlt wird.
    Punkt 4 weiß ich nicht, Einkommen aus Arbeitstätigkeit oder selbständiger Tätigkeit gib es keines.



    Und ja, ich würde dem Junior das Internat bezahlen, auch dies nicht aus Einkommen sondern aus Vermögen.


    Mein Anwalt ist sich ziemlich sicher dass am Schluss einer Klage der Mindestunterhalt tituliert wird, das Jugendamt ist gleicher Meinung und hat der KM empfohlen das mit dem Unterhalt so zu belassen. Der erste Anwalt der EX war wohl auch der Meinung, mittlerweile ist ein neuer Anwalt involviert, wie dieser reagiert weiß ich nicht...


    Und zur Klarstellung:


    Mein Einkommen ist das was ich aus dem Vermögen entnehme, nach Oben hin wird dies durch die Steigerung des Vermögens begrenzt, nach unten hin durch meinen Grundbedarf zum Leben.
    Die Entnahme ist freiwillig, der Grundbedarf wird durch Zuwendungen aus der Stuftung gedeckt, kleinere Beteiligungen sorgen für den Lebensunterhalt.


    lg Thomas

  • Mein Einkommen ist das was ich aus dem Vermögen entnehme, nach Oben hin wird dies durch die Steigerung des Vermögens begrenzt, nach unten hin durch meinen Grundbedarf zum Leben.


    Der Erlös aus Vermögen ist aber unterhaltsrelevantes Einkommen. Was genau meinst du mit "Steigerung des Vermögens"? Ansonsten hört es sich tatsächlich so an, als könnte der Trubel, den die KM macht, auch nach hinten für sie los gehen. Wenn sie unbedingt das haben will, was "ihr" zusteht, kann das dann ggf. auch weit weniger sein als du jetzt zahlst. Das wollen die meisten nie wahrhaben.


    Ich frage mich gerade, wie die KM das überhaupt stemmen will? Sie hat jetzt ihre Auskunft, steht ihr zu, soll sie haben. Aber welcher Anwalt auf VKH Basis arbeitet sich denn bitte schön durch 3 Wäschekörbe komplizierter Materie? Ohne das ein RA tausende von Euro Vorschuss Cash bekommt, wird da wohl nicht viel gescheites passieren oder der jetzige wirft auch das Handtuch. Die KM selbst wird da im Lebtag nicht durchblicken, nie auch nur eine einzige gescheite Unterhaltsberechnung zustande bekommen, sich aber immer hinstellen und schimpfen. Die hat das Haben-Will-Syndrom und du bist ein ganz böser.


    Ich würde die jetzt erstmal nen paar Monate rechnen lassen. Ist nicht deine Lebenszeit. Vielleicht findet sie ja Einkommen, welches dir nicht bekannt ist. Zeit hat sie ja genug.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich frage mich gerade, wie die KM das überhaupt stemmen will? Sie hat jetzt ihre Auskunft, steht ihr zu, soll sie haben. Aber welcher Anwalt auf VKH Basis arbeitet sich denn bitte schön durch 3 Wäschekörbe komplizierter Materie? Ohne das ein RA tausende von Euro Vorschuss Cash bekommt, wird da wohl nicht viel gescheites passieren oder der jetzige wirft auch das Handtuch.


    Wenn die KM Verfahrenskostenhilfe bekommt, dann zahlt das ja schon wieder die Allgemeinheit und nicht sie. Das finde ich generell unfair, dass solche Menschen dann endlos vor Gericht ziehen können und ihr Recht einklagen - wie soll denn dabei Ruhe einkehren? Verlierer dabei sind auf jeden Fall die Kinder.

  • Ich versuche mal die Rechtsauffassung meines Anwaltes darzustellen (bin selbst kein Jurist!)


    [SchnippSchnapp]



    Zitat

    Mein Anwalt ist sich ziemlich sicher dass am Schluss einer Klage der Mindestunterhalt tituliert wird, das Jugendamt ist gleicher Meinung und hat der KM empfohlen das mit dem Unterhalt so zu belassen.


    Ich sehe das ähnlich wie der Anwalt. So lange der Mindest-KU sichergestellt ist, wird man kaum verlangen können, mehr Vermögen für mehr Unterhalt einzusetzen. Von einem Arbeitnehmer wird auch nicht verlangt, mehr zu arbeiten, bzw. sein Einkommen zu steigern, so lange er den Mindest-KU leisten kann (nur dann, wenn er ein Mangelfall ist). Die Frage, ob die Kinder daneben (nicht verfügbares) Einkommen aus Vermögen haben können, stellt sich ab Mindest-KU und aufwärts nicht.


    Kniffeliger ist die Frage nach der Vermögensbewertung, bzw. daraus hervorgehender Kapitalerträge und deren Verwendungszweck, um das Maß des Unterhalts zu beziffern. Das muß man nicht mal negativ bewerten, denn wie in anderen Fällen wie auch hier wird auch geprüft, ob eine Inanspruchnahme der Vermögens unbillig wäre (könnte dann aber dazu führen, einen Privatier wieder zur Arbeit zu schicken).


    Zitat

    die Gegenseite wollte alle Unterlagen um den Unterhalt selbst zu berechnen


    An den Forderungen der Gegenseite würde ich mich nicht orientieren. Papier zum Lesen können sie natürlich immer reichlich haben.


    Zitat

    Richter ist der Meinung dass aus Vermögen der Mindestunterhalt sichergestellt werden muss


    Das klingt für mich schlüssig. In der Rechtsprechung findet man einiges, was den Einsatz des Vermögens begrenzt (Opfergrenze), um damit z. B. den eigenen Lebensbedarf zu decken oder selbstgenutztes Wohneigentum zu schützen. Da liegt es nahe, daß das Delta zwischen Opfergrenze und dem aktuellen Wert des Vermögensstamms die Verhandlungsmasse werden könnte. Das ist dann eben wie auf dem Basar.

  • Wenn die KM Verfahrenskostenhilfe bekommt, dann zahlt das ja schon wieder die Allgemeinheit und nicht sie


    Für sie bezahlt die Allgemeinheit eh. Sehe auch nicht, dass die da irgendwann raus kommt.
    Die Frage ist halt, ob es einen Anwalt gibt, der sich den Riss für die paar lausigen VKH Kröten geben mag.

  • Die Frage ist halt, ob es einen Anwalt gibt, der sich den Riss für die paar lausigen VKH Kröten geben mag.


    Solche findet mal wohl immer wieder, und wenn man die mal hat, dann kann man ja immer wieder dorthin rennen und Klagen anstrengen. Wenn jemand von Hass getrieben ist, dann kennt das oft keine Grenzen.


  • Der Erlös aus Vermögen ist aber unterhaltsrelevantes Einkommen. Was genau meinst du mit "Steigerung des Vermögens"? Ansonsten hört es sich tatsächlich so an, als könnte der Trubel, den die KM macht, auch nach hinten für sie los gehen. Wenn sie unbedingt das haben will, was "ihr" zusteht, kann das dann ggf. auch weit weniger sein als du jetzt zahlst. Das wollen die meisten nie wahrhaben.



    Ich versuchs mal einfach zu erklären:


    Ich baue ein Haus mit 10 Wohnungen und 1000m² vermietbarer Wohnfläche. Die Baukosten liegen bei 1mio €, Grunderwerb bei 300tsd € Baukredit also 1,3mio€
    Wenn das Haus fertig ist stehen 1,3mio€ Kredit knapp 2mio € Wert der Wohnungen entgegen.


    500m² werden davon verkauft a 2000€/m² macht 1mio€, dem wird aber die Baufinanzierung gegengerechnet d.h. es verbleiben 300tsd€ Schulden und 5 Wohnungen bleiben für mich übrig.
    Da die Wohnungen 1mio€ Wert sind wird mit diesen Mieteinnahmen der Kredit wenigen Jahren Jahren getilgt, der Überschuss wird als "Rücklage" gebildet.


    Bis dahin entsteht erstmal kein Einkommen, die Wohnungen stellen Vermögen dar, die Mieteinnahmen können mit dem Kredit verrechnet werden, es entsteht eine schwarze Null.


    Sind die Wohnungen dann bezahlt werden diese größtenteils in die Stiftung überführt, also aus meinem Privatvermögen in Stiftungsvermögen umgewandelt.


    Zu keinem Zeitpunkt entsteht hier ein Erlös der Einkommen darstellt. Es entsteht lediglich Vermögen.


    lg Thomas

  • Warum hast es jetzt vier] Seiten gebraucht bis du erklärst, dass ihr wegen des Unterhalts schon vor Gericht gewesen seid , der Richter den MUH abgesegnet hat und du deine Unterlagen zur Berechnung bereitgestellt hast?


    Dann ist doch rein rechtlich alles in Butter :hae: