Hallo....
ich war am Freitag bei meinem Anwalt weil die Ex nun doch - entgegen der Warnungen des Jugendamtes - die Unterhaltsklage anstrebt.
Ich zahle derzeit (bei einem WM) nicht unerheblich Unterhalt und übernehme fast alle zusätzlichen Leistungen (Kleidung, Spielsachen, Möbel, Vereine etc...)
Beide Kinder (7 und bald 10 Jahre) haben eigenes Einkommen das bisher auf Sperrkonten gezahlt wird auf die die Mutter keinen Zugriff hat.
2 Eigentumswohnungen wurden auf die Kinder übertragen, der Nießbrauch wurde an eine Stiftung übertragen, diese zahlt für die Kinder eine Geldrente bis zum erreichen des 18LJ und verwaltet die Immobilien.
Entsprechende Rückfallklauseln, Pflegevereinbarungen etc wurden im Vertrag auch übernommen.
Die Schenkung erfolgte mit Zustimmung des Familiengerichtes und eines Beistandes, ohne Einwilligung der KM (Vorteilsgeschäft)
Frage 1: Inwiefern wird das Einkommen der Kinder beim Unterhalt berücksichtigt?
Frage 2: Wenn die beiden Kinder 18 Jahre alt sind müssten die beiden ja - theoretisch - zuerst ihr Vermögen aufbrauchen und könnten dann erst weiteren Unterhalt verlangen?
Frage 3: Wie verhält sich mit dem Vermögen der Kinder wenn die Mutter Hartz IV Leistungen bezieht? Ist das Vermögen in der Konstellation aufzubrauchen?
lg Thomas