Normalerweise würde jetzt zu betreutem Umgang oder gar kein Umgang mehr geraten. Aber da der BET so fahrlässig ist, geht das ja schlecht. Hättest du das als UET gemacht, wäre aber richtig dicke Luft.
Was ich mich allerdings frage, warum werden diese Medies überhaupt in der Schule übergeben? Hast du denn keine andere Möglichkeit, an einen Teil der Medikamente zu kommen?
Warum???
Ich habe keine Ahnung, von Dezember 15 bis Mai 2016 habe ich das Medikament von ihr nicht bekommen, Laut damaliger Aussage der KM (per Mail) bräuchte ich das Medikament nicht.
So richtig glauben konnte ich das nicht, hab aber erstmal abgewartet was denn noch kommt...
Dann widersprach die KM im Eilantrag zu den Sommerferien dieser Darstellung, ich hatte ja zum Sommer einen Eilantrag auf Herausgabe der Pässe und des Medikamentes gestellt
Ok, mit dem Medikament war ne "Falle"... :rolleyes3: , ich wusste ja dass er es zu den Ferien nicht bekommen soll, wusste aber auch dass die Anwältin der KM auf diese Steilvorlage antwortet...
Zum Eilantrag kam prompt die Antwort: "der gemeisame Sohn soll das Medikament gemäß Verordnung der Ärztin zu den Schulzeiten zu sich nehmen, nicht jedoch in den Ferien"...
Ich muss zugeben dass ich bei solchen Dingen durchaus "Taktisch" denke, die KM hat sich gefreut weil dieser Teil des Antrages abgewiesen wurde (d.h. die Richterin hat entschieden dass das Medikament nicht herauszugeben ist) Es ist der KM aber nicht aufgefallen dass sie mit ihrer Stellungnahme sich selbst eine Grube gräbt...
So, ich hatte nun ne Mail von ihr in der Hand und ne eidesstattliche Aussage die sich widersprachen...
Damit bin ich aufs Jugendamt, hab gleichzeitig einen Antrag auf Herausgabe des Medikamentes zu den Schulzeiten gestellt.
Da ich die "Psyche" der KM halbwegs kenne, wusste ich auch dass es ihr widerstrebt mir das Medikament auszuhändigen, in ihrem Kopf ist sie der alleinige Garant für die Kinder...
Dies zeigt sich auch in der Mail die sie mir - nachdem das JA ihr einen Einlauf verpasst hatte - geschrieben hat:
Hallo Thomas, ich möchte unserem Sohn das Medikament nicht mehr in die Schule mitgeben müssen"...
Das Wort "müssen" ist Bezeichnend für ihren Zustand, als alleiniger Garant will sie es mir nicht geben, sie fügt sich aber dann doch dem JA und dem Gericht...
Hoffe man kann das nachvollziehen...
Edit: Um den "zustand" der KM weiter zu erklären:
Sie wohnt knapp 1,3km entfernt, sie könnte (!) das Medikament bei mir in den Briefkasten werfen... Den Vorschlag habe ich mal gemacht...
Das lehnte die KM ab, mit der Begründung "sie hätte ja Hausverbot"...
Naja, ich kann mich an ein Hausverbot nicht erinnern und der Briefkasten ist vorm Haus, interessanterweise kam dann 3 Wochen später ne SMS von ihr, sie wäre bei mir im Haus gewesen und hätte ihre Inliner gesucht und aus versehen die falschen mitgenommen... :hae:
lg Thomas