begleiteter Umgang - wie im Detail geregelt

  • Hallo zusammen,


    über das Jugendamt haben wir wieder für ein Jahr den begleiteten Umgang finanziert bekommen.


    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich den Zwerg 45 min. hinfahre, 2 (später 4?) Stunden im Kreis laufe und dann natürlich wieder 45. min zurückfahre.
    Und das jedes zweite WE, Jugendamt hat schon schräg geschaut, als ich wöchentlich Umgang abgelehnt habe.


    Wer zahlt die Fahrtkosten um an den Ort des Umgangs zu kommen? Da ich momentan H4 Empfänger bin muß ich jeden Cent zweimal umdrehen!


    Ich empfinde dieses Konstukt als enorme Belastung, finanziell und vom Aufwand her.
    Habe den Vorschlag gemacht in einem nahegelegenem Kinderzentrum den Umgang durchzuführen (wo ich die Räume nutzen darf),
    das wurde vom Umgangshelfer abgelehnt, da er noch weitere Termine vorher/nachher hat.


    Wie haben das denn andere Betroffene geregelt? Wie gesagt, es geht hier auch nicht um ein paar Mal, sondern um mindestens die nächsten 12 Monate!


    Lg Frucade

  • Ich musste die Kosten auch alleine tragen. Hat keinen interessiert wie ich das mache.


    Bei uns war der Umgang direkt in der Innenstadt. So konnte ich die Zeit gut überbrücken. Allerdings war es bei und nur eine Stunde.


    Das es bei euch so ein langer Zeitraum sein soll wundert mich

  • Wie du das finanziell und zeitlich hinbekommst ist dir überlassen. Für Geldleistungen fühlt man sich schlicht nicht zuständig. Hättest dich ja so mit dem Vater einigen können.
    So ähnlich wurde es mir bereits nett verpackt mitgeteilt. Hätte der Vater das Problem, gäbe es hier Geld vom Jobcenter.


    Ich stehe vor dem selben Problem, nur dass ich arbeite.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Das es so lange ist hat schon seine triftigen Gründe. Hatten schon mal ein Jahr begleiteten Umgang, dann ein Jahr ausgesetzt, jetzt wieder ein Jahr...
    Aber auf diesen ganzen Kram wollte ich jetzt gar nicht näher eingehen. Einfach ist aber anders.


    Na das sind ja prima Nachrichten! Muß ich mich zur Not verschulden?
    Wurde das bei euch gerichtlich geregelt? Und das Thema Geld und Zeit komplett außen vor gelassen?


    Im Normalfall muß ja der UET dafür sorgen das Kind zu holen UND die Kosten dafür tragen.
    Warum ist in diesem Fall des begleiteten Umgangs Geld und Zeit komplett mein Problem?


    Siri & Traumtänzerin, wie macht ihr das nun?


    Grüssle,
    Frucade

  • Wir hatten auch knapp 20 Monate begleitenden Umgang.
    Babyzeit 6 Monate -23 Monate.
    Also, Kv ist mit dem Rad zum gewünschten Ort gekommen, ich
    Bin gelaufen.
    Bzw 1-2 Km mit dem Auto.
    Waren auch erst 1Sts dann 2Std
    War die schlimmste Zeit für mich, aber : i m still alive;)


    Wir waren auf dem Spielplatz, immer der gleiche, oder mal Zoo, oder in der Stadt.
    Bin sogar zu Weihnachten mit( auch das war schlimm, für mich)


    Du kannst es step by step erweitern, jenachdem wie du ihm traust.
    Zudem hat mir ein Anwalt ein Umgangsbuch empfohlen.
    Das Buch wird 2017 4 ;) & ich schreibe alle Termine auf& datiere alle 26 Wochenenden im Jahr.
    Mein Anwalt sagte mir: reden kann jeder, aber dann 18 Jahre einhalten, dass muss Mann/ Vater erstmal durchhalten.


    Ich wünsch dir viel Kraft

  • Es ist sicherlich nicht verkehrt, das Kostenproblem direkt vor Gericht anzusprechen. So es denn für dich tatsächlich ein Problem ist... Bei uns ging es damals um einen wesentlich kürzeren Zeitraum, aber ich musste Hilfe in Anspruch nehmen, um die begleiteten Umgänge überhaupt ermöglichen zu können. Die Richterin hat dem Kindesvater dann im Termin gesagt, dass es "ein nettes Zeichen seinerseits" wäre, wenn er sich an den entstehenden Kosten hälftig beteiligen würde. ;)


  • Wie ich das regle? Ich muss meinen Vater anbetteln und 0,30€ pro Kilometer hin und zurück bezahlen. Hier entsprechend 2* 25 km x 0,30€.

  • das ist ja total verkehrte Welt - vielleicht auch noch einen Stundenlohn von 60 Euro ???


    Na, was wäre eine Alternative deiner Meinung nach? Kostenloser Fahrdienst? Das sähe ich als Ausnutzung der Tatsache, dass mein Dad zuhause ist. Meine Eltern sind auch nicht gerade auf Rosen gebettet, das sind wieder Extrakosten, die nicht eingeplant sind.


    Zeitlich schaffe ich es nicht das selbst zu machen.
    Egal, wie man es dreht, man bleibt auf den Kosten als BET sitzen. Es bockt keinen wie man das schafft. Fertig.

  • Guten Tag,


    davon ausgehend, dass wir hier von Deutschland sprechen und dem zugrundeliegenden Rechtsrahmen - dann muss begleiteter Umgang ja durch ein Gericht angeordnet und beschlossen worden sein und in diesem Kontext wird ja gewöhnlich auch geklärt inwiefern das für alle Beteiligten - auch finanziell - umsetzbar ist bzw. wer welchen Aufwand dabei zu tragen haben wird.


    Was genau hat denn das zuständige Gericht dazu beschlossen?

  • Für begleiteten Umgang liegen hoffentlich auch immer wirklich trifftige Gründe vor. Wer hat den begleiteten Umgang beantragt/gewollt/für notwendig erachtet?
    Ich denke, derjenige ist auch in der Finanzierungspflicht. Wer denn sonst?


    NACH dem begleiteten Umgang findet ja wieder normaler Umgang statt, der dann vom UET finanziert werden muss.


    Vielleicht ist das ein Lichtlick.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo zusammen,


    erstmal danke für eure Antworten.


    Bei uns ist es so, daß bisher KEIN GERICHT eingeschaltet wurde. Das Jugendamt hat das (so halb hinter meinem Rücken) bei einer Stelle die die Kosten übernimmt (Name vergessen) beantragt und mir freudig strahlend hingelegt.


    Darin stehen sowohl Umfang als auch Dauer. Als ich "wöchentlich" abgelehnt habe, gab es schon hochgezogene Augenbrauen, ebenso bei der Frage nach der Fahrtkostenübernahme. Habe bis jetzt auch noch keine Antwort erhalten, obwohl ich nochmals nachgefragt habe. Die Kosten sind nicht immens hoch, aber meine finanzielle Lage dafür immens niedrig. Die Fahrtkosten entsprechen dem, was ich an einem Tag für Essen zur Verfügung habe. Bisher hab ich das stillschweigend irgendwie zusammengekratzt. Aber ich kann und will das nicht mehr. Bin so extrem im Minus, warte jede Sekunde auf ne Kontosperrung...


    @ Emiha
    Der Umgang wird nicht von mir begleitet sondern von einem professionellen Umgangsbegleiter


    @tanimami
    ob unbegleiteter Umgang hier möglich ist bzw. einen Lichtblick darstellt weiß ich nicht


    Ach Leut, ich fühl mich so allein gelassen mit dem ganzen Scheixx. KV macht "piep" und alle springen, aber wenn ich was sag dann werden die Augenbrauen hochgezogen...


    Lg Frucade


  • Es kann einfach nicht vorausgesetzt werden das der UET einen PKW hat und das leisten kann - natürlich kann die Kostenübernahme auch um den Weg/Abholung erweitert werden.

  • Hallo Lena,


    der Bescheid über die Kostenübernahme liegt bereits vor. Fahrtkosten sind da natürlich nicht drin.
    Was mach ich denn nun ganz konkret? Hab das JA ja bereits nochmal angeschrieben. Erster Umgangstermin steht, aber ne Antwort hab ich natürlich keine.
    Geh ich dann zu dem Umgangstermin und sag: ja sorry, das war jetzt auch gleich wieder der letzte, bis klar ist wer meine Anfahrt zahlt?
    Oder sag ich von vornherein ab, solange das nicht geklärt ist? Ich ahne schon was dann losbricht...


    Das Problem ist: genau das setzen sie aber voraus, oder es ist ihnen schlicht egal.


    Lg Frucade

  • Kannst du vergessen...mich haben sie damals beim ersten begleiteten Umgangs direkt wieder weggeschickt. Dafür gibt es kein Geld.
    Aber versuche es doch mal über das Jugendamt.


    Bei uns wollte es der KV und das Jugendamt.. da meine Umgangsbegleitung nicht nach ihren Wünschen ging. Man musste ja auf meine Situation Rücksicht nehmen.