Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Bis zur ersten Zahlung werden sicher mehrere Monate vergehen.

    Jahrhunderte.....spätestens am Sonntag, dem 22. Oktober 2017 redet davon kein Mensch mehr.


    Ich wette ein regionales Bierchen (inkl. Porto).

  • Wenn ich bedenke dass ich innerhalb von einem Jahr ALG2 schon fast einen ganzen Ordner füllen kann, während UHV nur wenige Blätter sind...


    Ja, es ist wirklich erschreckend, wieviel Papier die im JC Tag für Tag dreckig machen - und zwar unnötig.


    Beispiel meine Ex... War dort bereits Kundin. Dann 1,5 Jahre im Job und ALG I. Nächsten Monat ist sie wieder in ALG II.


    Die wollen alles noch mal haben, obwohl alles dort noch vorliegt. Z.B die Geburtsurkunden. Sie: Wir alle wurden nur einmal geboren. Nehmen Sie die, die sie haben. JC: Brauchen wir trotzdem noch mal.
    Dann.. JC: Wir brauchen das Scheidungsurteil. EX: Man kann sich pro Eheschliessung nur einmal Scheiden lassen. Haben Sie schon. JC: Uns doch egal. Wir brauchen das nochmal, sonst können wir unsere Arbeit nicht machen.


    Und dann machen die auch wegen meiner Wenigkeit demnächst wieder Papier dreckig. Dann wollen die, dass auch ich deren Bögen ausfülle. Mach ich natürlich nicht. Das was die zu wissen haben, passt auf ne halbe Seite Din-A4. Wenn die sich nur die Arbeit machen würden, die notwendig wäre, um den Job zu erledigen, wäre genug Personal vakant, um ein Vielfaches der zu erwartenden Anträge auf UVG in No Time zu erledigen.


  • Volle Zustimmung!


    Aber ich glaube, dass wir ruhig alle davon ausgehen dürfen, dass die von Schwesig genannten 260000 ein rein theoretisch maximaler Höchstwert sein kann. Es ist ihr Baby und damit natürlich maximal gut. So sind nicht nur Politiker drauf, die dafür aber ganz besonders häufig, wenn nicht gar alle durch die Bank weg.


    Die Städte und Gemeinden gehen sogar von noch mehr Berechtigten aus. Bisher erhalten wohl ca. 450 000 Kinder Unterhaltsvorschuss und die Städte und Gemeinden rechnen mit einer Verdoppelung. Also denke ich die Zahl von Frau Schwesig ist nicht zu hoch gegriffen. Und vom verlängerten Unterhaltsvorschuss profitieren, gerade bei den über 12-jährigen, bestimmt mehr als 13 %.
    Der Hauptgeschäftführer des Städtetages hat mit der Verschiebung des Termins leicht reden. Wenn der auf das Geld angewiesen wäre, würde der auch anders reden.
    Und von wegen zuviel Bürokratie: Was ist mit den Alleinerziehenden, die Wohngeld, Kinderzuschlag und Bildung- und Teilhabe beantragen müssen? Oder Aufstocker die Hartz IV und Bildung- und Teilhabe beantragen. Das ist keine Bürokratie??? Ich glaube die haben keine Ahnung von der Realität. ?-(:kopf

  • Ich glaube die haben keine Ahnung von der Realität.


    Ahnung von der Realität würde ich dem Hauptgeschäftsführer des Städtetages keineswegs absprechen wollen. Nicht mal der Frauenministerin spreche ich diese Ahnung ab. Der Schwesig ist es einfach vollkommen egal. Sie wusste, dass das zum 1.1. nicht klappen kann, wenn frühestens am 16.12. das Gesetz da ist. Versprochen hat sie es dennoch. Zumindest die Hoffnung zugelassen zum Wohle ihrer Profilierung.


  • Ahnung von der Realität würde ich dem Hauptgeschäftsführer des Städtetages keineswegs absprechen wollen. Nicht mal der Frauenministerin spreche ich diese Ahnung ab. Der Schwesig ist es einfach vollkommen egal. Sie wusste, dass das zum 1.1. nicht klappen kann, wenn frühestens am 16.12. das Gesetz da ist. Versprochen hat sie es dennoch. Zumindest die Hoffnung zugelassen zum Wohle ihrer Profilierung.


    Hat sie versprochen, das ab Januar 2017 eine Auszahlung bar Kontokralle erfolgt? Ganz ehrlich, ich weiß es nicht.
    Wo ich mir ziemlich sicher bin, ist das im Koalitionsvertrag nach der letzten BTW irgendwas mit "Verbesserung der finanz. Situation AE" stand (sinngemäß), auf Wunsch der SPD. Mehr als eine Erhöhung des Grundfreibetrags (oder wie auch immer) ist noch nicht rausgesprungen in den letzten Jahren oder ist mir was entgangen?


    Städte und Gemeinden haben (verspätet) wegen KdU gejault, wegen des Ausbaus der Kindertagesstätten, gekommen ist es dann doch :frag. Also, ich mach mir da keinen Kopp. Die knödern schon seit Jahren über dies und das und jenes....

  • Von einem Versprechen bar Kontokralle habe ich nicht gesprochen. Vielmehr vom Versprechen, dass das Gesetz dann da ist mit dem Wissen, dass es locker 6 Monate dauern kann, bis den tatsächlichen was auf dem Konto ankommt. Man sieht es doch an den Reaktionen derer, die sich durch solche Aussagen schnellere Hilfe versprochen haben. Sogar hier im Forum.


    Hey, es gibt mit dem neuen Gesetz sogar Verlierer. Also neben denen, die nichts gewinnen.
    Da wären aktuell die, die heute bereits auf ALG II sind und deren Kinder nunmehr Anspruch bekommen, aber dadurch nicht aus ALG II rausfallen. Die müssen jetzt neue Anträge stellen, obgleich sie wissen, dass sie durch die Anrechnung keinen Cent mehr haben werden. Außer zusätzliche Arbeit und eine Behörde mehr an der Backe.


    Und auch, wenn es unpopulär ist... Der UET, der nicht voll zahlen kann, bekommt auch mehr Arbeit ohne Verbesserung. Wirkt sicherlich eskalierend in eh schnittigen Situationen. Das mag den BET persönlich freuen, aber meistens zahlen die Kinder dann auch noch diese Zeche oben drauf.


    Nicht falsch verstehen... bin Befürworter, dass gerade Kinder ihr Auskommen haben. Aber was hier passiert, sortiere ich bei Verschlimmbessern ein.

  • aber wenn ein BET sich mit mehreren Kindern den lieben langen Tag den Boppes "aufrubbelt" im Job, zuviel für staatliche Zuwendungen hat, es trotzdem aber unterm Strich zu wenig für alles andere außer Miete und Grundbedürfnisse zu wenig ist.


    Ich arbeite mit 3 Kindern 30h/Woche, Kinder sind 17, 7 und 3. Für den Großen bekomme ich Unterhalt nach Absprache (wir haben uns geeinigt), für die beiden Kleinen "nur" UHV.
    Umgang findet aktuell nicht statt, KV ist unzuverlässig, ist immer nur temporär präsent. Ist selbständig und hat aktuell die Arbeit eingestellt weil Unterhalt doof.
    Für die 7-jährige läuft UHV in 2 Jahren aus.


    Mima

  • Das es Gewinner gibt, bestreitet niemand. Und es freut mich persönlich für (fast) jeden.

    Unter der Zielsetzung, AE und deren Kinder besser zu stellen, insbesondere jene, die auf ALG II angewiesen sind, empfinde ich persönlich das (vermutete) Ergebnis als enttäuschend.


    Wäre ich AE... Mein Budget liegt bei 380 KU, den ich einspare, ca 200 pro Monat, die ich als UET für Umgangskosten budgetiere plus dann extra 190 KG ist schon eine Summe, mit der man arbeiten kann. KU von KM käme nicht on Top, weil KM nicht zu KU verpflichtet wäre. Sie ist nicht leistungsfähig und ich verdiene um ein Mehrfaches mehr, als sie. Und dennoch bekäme ich UHV on Top (über 12). Wow! Wäre ich ein "Gewinner" was? Darüber kann ich mich nüchtern betrachtet aber nun wirklich nicht freuen, wenn ich sehe/erahne, wie viele, die es tatsächlich nötig hätten einfach leer ausgehen. Die haben nur eines mit mir gemein. Den Aufwand, den Antrag zubstellen. Denn UHV ist für ALG II Pflicht.


    Wäre dieser Gesetzesentwurf meine Staatsexamen, dürfte ich wohl noch mal antreten. Vermutlich. Noch hat ihn ja niemand zur Hand.

  • Es gibt keine Einkommensgrenze, zumindest bis jetzt noch nicht.....



    Ich bin so wütend das ich weinen könnte. Weil ich mich so veräppelt fühle, so an der Nase rumgeführt...


    Ich habe diese Meldung durch Zufall erfahren, das wurde vom Team Schwesig nicht getwittert und ein XXL Interview zu dem Thema gab es auch nicht von der Familienministerin.


    Ach, was scheren uns die Kinder in diesem Land... lasst uns noch ein paar Autobahnen ausbauen, Berlin braucht sicher noch einen Flughafen... und die Diäten der Menschen, die solch feinen und durchdachten Dinge verabschieden müssen sicher auch noch mal gepimpt werden.
    Wen kümmert da schon die Zukunft des Landes, die heranwächst.

  • Danke!
    Ich habe es zufällig von meiner Mutter erfahren, die das in irgend einem klatschblatt gelesen hat.
    Das JA sagte mir heute, dass ich davon ausgehen könnte, dass das am 16.12. Endgültig so entschieden wird. Deswegen sollte ich dann im Januar melden.

  • ist die Regelung nicht so .... dass UVG nur 6 Jahre gezahlt wird und aktuell war es bis zum 12. Lebensjahr ... korrekt?
    Damit würde ich da rausfallen ... meine Maus ist 9 und seit sie 3 ist bin ich alleinerziehend! haben zwischendurch mal nicht gezahlt, weil meine Ex mist angegeben hatte ... wollte keine Nachzahlung ... einfach das von dem Tag an wieder gezahlt werden sollte ......... ich bin übrigens Arbeiten wo es dann doch Sinn macht ....


    finde das eigentlich sehr gut für Alleinerziehende deren Kinder 12 sind und dann getrennt wird. für Arbeitende ist das ne Mega-Hilfe.

  • Hey, es gibt mit dem neuen Gesetz sogar Verlierer. Also neben denen, die nichts gewinnen.
    Da wären aktuell die, die heute bereits auf ALG II sind und deren Kinder nunmehr Anspruch bekommen, aber dadurch nicht aus ALG II rausfallen. Die müssen jetzt neue Anträge stellen, obgleich sie wissen, dass sie durch die Anrechnung keinen Cent mehr haben werden. Außer zusätzliche Arbeit und eine Behörde mehr an der Backe.


    Und was ist mit den vielen Alleinerziehenden, die dafür wesentlich weniger Bürokratie an der Backe haben. Kein Hartz IV, kein Kinderzuschlag, kein Wohngeld.......


    Außerdem war ich, als die Kinder noch kleiner waren, auch schon in der Situation, dass ich Unterhaltsvorschuss und Hartz IV erhalten habe. Der Antrag für Unterhaltsvorschuss ist ein Kinderspiel gegenüber den anderen Anträgen. Und wie oft war ich trotz Hartz IV froh auch noch Unterhaltsvorschuss zu erhalten, da der pünktlich auf dem Konto war. Anders als ALG II. Das hat mich öfters über den Monat gerettet.


    Ich würde sagen, dass die Vorteile des neuen Gesetzes die Nachteile bei weitem überwiegen.

  • Volleybap


    vielleicht habe ich es ja falsch verstanden,


    aber ich finde die Einstellung, lassen wir mal die 13% AEs "unter den Tisch fallen"weil sich dafür der ganze Aufwand nicht lohnt, schon ziemlich merkwürdig....


    Das muesstest du dem sagen, der das gesagt hat - also dem Vorsitzenden des Staedte- und Gemeindetags. Ich habe ihn nur zitiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und was ist mit den vielen Alleinerziehenden, die dafür wesentlich weniger Bürokratie an der Backe haben. Kein Hartz IV, kein Kinderzuschlag, kein Wohngeld.......


    Für die freut es mich wie gesagt ja auch. Durch ständiges Nachfragen ändert sich meine Meinung im übrigen nicht. Ausser, du legst es drauf an.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Und wie oft war ich trotz Hartz IV froh auch noch Unterhaltsvorschuss zu erhalten, da der pünktlich auf dem Konto war. Anders als ALG II. Das hat mich öfters über den Monat gerettet.


    Der Teil deines Kommentares ist mir erst später wirklich aufgefallen.


    Du hast ein Pro Argument gebracht, welches ich zuvor noch gar nicht auf dem Schirm hatte.
    Finanziell null Gewinn. Mehr Arbeit durch weitere Anträge. Aber dennoch Mehrwerte.


    Die Zahlungsmoral der UVG ist bei weitem besser, als die des SGB II.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Mir hätte der UVG über 6 Jahre hinaus schon mal sehr geholfen und auch momentan fände ich dieses Rettungsnetz psychisch ganz attraktiv. Denn dann würde diese Abhängigkeit vom Exilein und dessen Willen Geld zu verdienen soft abgefedert. Und ich sehe das tatsächlich als Bedrohung... nicht was das Existenzminimum angeht, aber wenn ich an meine Verpflichtungen und die Ansprüche meiner Kinder denke, macht UVG über 6 Jahre hinaus ruhigere Nächte (das sind immerhin fast 400 steuerfreie Euro).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .