Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Achja, ich hätte den finanziell nicht einmal nötig.


    Im Rhein-Pfalz Kreis bekommst du den UHV selbst, wenn du gar keinen Anspruch auf Unterhalt hast. Steht so explizit auf deren Webseite. Deswegen hat die Zahlung ja auch nur entfernt mit Unterhalt, geschweige denn etwas mit Vorschuss zu tun. Um so dreister und verwerflicher sind ja diese Hetzkampagnen gegen ein Geschlecht. Aber so lange die Hetze gegen Väter geht, trifft sie auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz.

  • ... bedeutet das dann auch, dass die Beistandschaft bis zum 18. Lebensjahr bleibt? :brille Es ist mir nämlich viel lieber, wenn Ex vom Jugendamt darüber informiert wird, was er künftig zu zahlen hat... :rotwerd


    Ab dem 12. Lebensjahr wird das nämlich einiges mehr für ihn... :-)

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

    Einmal editiert, zuletzt von Nicole39 ()

  • Deswegen hat die Zahlung ja auch nur entfernt mit Unterhalt, geschweige denn etwas mit Vorschuss zu tun. Um so dreister und verwerflicher sind ja diese Hetzkampagnen gegen ein Geschlecht. Aber so lange die Hetze gegen Väter geht, trifft sie auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz.


    Naja, also einen Zusammenhang mit Unterhalt gibt es da schon noch.
    Der Unterhaltsanspruch besteht z. B. nicht, wenn §1603 BGB greift. Da bekommt das Kind nix vom sonst barunterhaltspflichtigen Elternteil. Im Ergebnis ist dieser Elternteil natürlich trotzdem ein Verweigerer.


    Ansonsten sehe ich da auch keinen Grund zur Euphorie. So lange danach nur 1 Eurocent ALGII Anspruch bleibt, ist doch finanziell für die Einelternfamilie nix gewonnen, es werden nur die kommunalen Etats ein bisschen verschoben und es wird dafür vermutlich noch mehr Papierkram geben als bisher.


    Ich mache jetzt aber keinen Sekt deswegen auf, weil Ex wieder geheiratet hat.

  • Ich zitier mal von der MDR-Seite:


    Zitat

    Mod.-Mitteilung: Zitat entfernt. Bitte hier keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Das Forum kann dafür wegen Verstoß gegen das Urheberecht kostenpflichtig abgemahnt werden, der Poster könnte strafrechtlich verfolgt werden. Und das will ja keiner ... Volleybap.


    Woraus kann, darf, sollte denn das Einkommen des/ der Alleinerziehenden bestehen? Arbeitseinkommen? Mietzinseneinkommen? Pflegegelder ( seitens der Pflegekasse für z.B. Angehörigenpflege) ? Kindergeld? Unterhalt der weiteren Kinder ( falls welcher gezahlt wird ) ? Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlicher Arbeit? Wohngeld? Rente? Sozialhilfe aufgrund Erwerbsunfähigkeit? Ist das egal, wieviele Kinder dann UVG beziehn würden?


    Und was ist, wenn man nur Alg2 bekommt eben aufgrund des fehlenden Unterhalts? Theroretisch müßte man dann sozusagen sein Alg2 abmelden damit man wahrheitsgemäß sagen kann, Kind ist nicht im Alg2-Bezug ? Oder rechnen die das extra alles nach?


    Wieso wird es den Betreuungselternteilen, die für ihr Kind keinen Unterhalt bekommen so schwer gemacht, während Unmengen an Elternteilen die zu Unterhalt verpflichtet sind und auch in der Lage sind, diesen zu zahlen, einfach mit einem " Dududu" davon kommen ( wenn überhaupt) ?


    Manchmal mag ich wirklich mal einen derer, die solche Mogelpackungen an Gesetzen erstellen dazu zwingen, mal nen Monat das Leben zu tauschen, inklusive allen, aber auch wirklich allen Streß, finanziell, Ämterstreß, Streß wegs Behinderung oder gesundheitlicher Belange, Streß mit dem andern Elternteil, usw.


    Gibts schon irgendwo ne Petition, wo es drum geht, dass UVG für jedes minderjährige Kind gezahlt werden soll, das keinen Unterhalt erhält?

  • Der Unterhaltsanspruch besteht z. B. nicht, wenn §1603 BGB greift. Da bekommt das Kind nix vom sonst barunterhaltspflichtigen Elternteil.


    Nicht vom Elternteil, richtig. Von der UVG Stelle jedoch schon. Wie gesagt, UHV gibt es mitunter auch dann, wenn an sich kein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterhalt besteht.

  • Was mir auffällt - jetzt ist es durch und es wird trotzdem gemeckert, es wäre alles nur Profilmache etc. pp. - Warum immer wo den negativen Part suchen und aufn Tisch bringen? Typisch Deutsch? Kann man nicht einfach sagen "Endlich" und sich wirklich freuen? Nein, immer muss es ein "Ja aber......" geben.


    Und was das Freibad (um das Beispiel aufzugreifen) angeht: Unseres wurde VOR dieser Reform geschlossen, weil kein Geld dafür mehr da war - kann man sich drüber ärgern, klar, machen wir auch, aber wir freuen uns einfach ohne Ja aber / wenn / darum / negativ über diesen Gesetzesentscheid.

    Mit meckern hat das bei mir überhaupt nichts zu tun. Nur weil ich nicht gleich einen Altar zu Ehren Frau Schwesigs errichte und skeptisch bezüglich der Finanzierung und den Motiven bin, heißt das ja nicht, dass ich mich nicht für die Betroffenen freue. An sich kann mir das Thema auch egal sein, da ich UET bin und mehr Unterhalt zahle als ich müsste. Meine KM ist also nicht auf UHV angewiesen und es auch nie sein.


    Ich denke weiter und lasse mich von so leicht durchschaubaren Aktionen nicht blenden. Warum hat sie das alles denn erst jetzt, pünktlich zur Wahl angeleiert? War nicht zuerst der 01.01.17 als Datum genannt ??? Und was hat sie die 3 Jahre vorher geleistet? Taten zählen, nicht Worte. Und an Taten kam von ihr nicht wirklich viel. Oder fällt jemandem etwas zählbares ein, was eine wirklich spürbare positive Veränderung für einen Großteil der Familien bewirkt hat? ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich würde mich nicht wundern, wenn es die nächsten 3 Jahre wieder ruhig um sie wird.



    Wenn das Freibad bei dir schon zu ist, wird es mit einer höheren Belastung der Kommune nicht besser.


    Ich freue mich für alle die davon profitieren, aber deswegen feiere ich sie nicht wie eine Heilsbringerin. Ich warte ab, ob sich der Staat das Geld nicht wieder hintenrum woanders wiederholt und das ganze dann ein Nullsummenspiel für viele wird. Und ganz besonders werde ich darauf schauen, was Mutter Theresa .... äh ... ich meine natürlich Frau Schwesig .... nach der Wahl so machen wird. Denn das sind die Zeiten auf die es ankommt. Vor der Wahl Geschenke raushauen kann jeder, aber danach auch Taten folgen lassen die allerwenigsten.


  • Nicht vom Elternteil, richtig. Von der UVG Stelle jedoch schon. Wie gesagt, UHV gibt es mitunter auch dann, wenn an sich kein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterhalt besteht.


    Ich hab in Gedanken schon das Sparbuch von Sohn eingepackt (find die Idee von Dade echt gut). Unter diesen § würden ja auch genau die Unterhaltspflichtigen fallen, die eurogenau am Selbstbehalt rumkrebsen.
    Ähnliches gilt für Ausbildung, denn Sohn wird in eineinhalb Jahren anfangen.
    Ich pack das Sparbuch erst wieder aus, wenn ich den Bescheid von der UVG-Stelle in meinen Händen halte, ich traue dem Ganzen noch nicht.

  • [quote='Summerjam','index.php?page=Thread&postID=2077909#post2077909'] ich traue dem Ganzen noch nicht.


    Aber sie hat es doch gesagt!!!!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber sie hat es doch gesagt!!!!


    Sry, aber mein spontaner Gedanke war jetzt: Bapnase :lach


    Ich hab mir ein gesundes Mißtrauen angewöhnt, was eventuelle "Schenkungen" angeht...


    Edit: Sauber quoten...

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Wieso verlierst du da deinen Anspruch? ist sie da schon 18?


    Nö, aber ich heirate...für Vater Staat heisst da, daß jetzt wer anders die finanzielle Verantwortung übernimmt. Ob ich nun einen ALG 2Empfänger heirate, der damit dann automatisch seine Bezüge verlieren würde und ich dann also auch für diesen finanziell verantwortlich wäre als Arbeitnehmer ist egal. Ich heirate, also gibts keinen Unterhaltvorschuß mehr fürs Kind.


    GsD arbeitet mein Göttergatte im Gegensatz zu KV Nummer 1...und auch so ist der durchaus zu gebrauchen ;)


    Finanziell kann ich es noch nicht ganz sicher abschätzen, aber meine Steuerberaterin meint, es ist egal ob UHV oder Hochzeit, kommt aufs Gleiche raus so lange ich abeite...wenn ich allerdings mal arbeitslos werde oder so müssten wir uns wohl scheiden lassen um die Zeit finanziell abzufedern ;)


    Im Rhein-Pfalz Kreis bekommst du den UHV selbst, wenn du gar keinen Anspruch auf Unterhalt hast


    Das würde mich interessieren, wer hat denn keinen Anspruch auf Unterhalt und bekommt UHV? Wen soll das betreffen?

  • Finanziell kann ich es noch nicht ganz sicher abschätzen, aber meine Steuerberaterin meint, es ist egal ob UHV oder Hochzeit, kommt aufs Gleiche raus so lange ich abeite...wenn ich allerdings mal arbeitslos werde oder so müssten wir uns wohl scheiden lassen um die Zeit finanziell abzufedern ;)


    dazu wandert dein Kind auf die Steuerkarte des GG - wobei das macht ja auch nichts und wenn du dann noch in 5 landest bekommst du für gleiche Arbeit, deutlich weniger Netto, dein GG darf sich damit brüsten auch noch das Findelkind mit durchzuziehen und der KV lächelt, weil die Briefe der UVG-Kasse verebben


    Komische Welt - bekommt man eigentlich nach Scheidung vom Next wieder UVG ?

  • Monsterkrümel


    So einige.


    Ich zum Beispiel bekäme diese Leistung ohne dass je ein Gericht eine Unterhaltspflicht der KM bejahen würde.


    Das Unterhaltsvorschussgesetz sagt im Grunde lediglich, dass jemand Leistungen nach diesem Gesetz gekommt, der/die unregelmässig oder gar nicht in (der ausreichender Höhe) Unterhalt vom getrennt lebenden/geschiedenen ET erhält. (Neu verheiratet, weniger als 1/3 Betreuung- also AE im Sinne des UVG, etc...)


    Das Warum(!) spielt gar keine Rolle.


    So steht es im aktuellen Gesetz. Die Neuauflage habe ich aber zugegebenermassen noch nicht gelesen. Hat das hier überhaupt jemand? Ist das neue Gesetz schon einsehbar für uns?


    Ohne Anspruch auch Vollständigkeit...
    - BET verdient ein Mehrfaches
    - Kind hat keinen Anspruch auf KU, weil nicht Bedürftig ( eigenes Einkommen, Vermögen, Couchpotato)
    - KU ist nach BGB verwirkt
    - BET behauptet, dass Vater eine Urlaubsbekanntschaft war. Also auch, wenn keine Vaterschaft anerkannt ist. Und mutmasslich nie anerkannt sein wird.


    Mit der Ausdehnung auf das 18te Lebensjahr steigen diese Fälle. Stichwort Einkommen/Ausbildung/Verwirkung. Mir wäre zB nicht bekannt, dass ein Gericht jemals einer 11jährigen den Unterhaltsanspruch aberkannt hätte wegen Verwirkung. Ich kenne aber mehr als nur ein Beispiel, in dem eine 16/17 jährige den KU Karren in den Dreck gefahren hat. UVG bekäme sie vermutlich dennoch. Und UET ist automatisch ein unwilliges A****loch - in den Medien.






  • p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }



    Zu 1.: ..."ohne
    Zweifel"...? Zumindest für alle nur halb oder geradeso nur
    nicht im ALG-II-Bezug befindlichen AE mit ihren Kindern sollte er,
    zumindest rein monetär betrachtet, doch wohl ebenso entlastend
    wirken können, - und nicht von ungefähr scheint der
    UVG-Vorstoß (Kopplung an Erwerbsarbeit) ja auch von der SPD zu
    kommen.


    Zu 2.: So wie ich das verstehe, ist die Gesetzesänderung
    eben v.a. für die Unterstützung von Kindern ALLEINERZIEHENDER
    gedacht, welche offenbar einem besonders hohen Armutsrisiko
    unterliegen.


    Zu 3.: Dein "
    :motz:


    alleinerziehender Milliardär..." hat mich echt schmunzeln
    lassen...der ist wohl eher vernachlässigbar - so für die
    Allgemeinheit.







    Aber wollen wir z.B.
    dieser Studie S.9 ff.
    glauben:




    https://www.bertelsmann-stiftu…e_Aktualisierung_2016.pdf




    dann
    sind derzeit insgesamt 37,6% aller Ein-Eltern-Familien im
    ALG-II-Bezug, aus dem erwartungsgemäß ein Teil u.a. über den
    erweiterten UHV herausfinden könnte. Zumal es den AE mit
    zunehmendem Alter ihrer Kinder anscheinend ja besser zu gelingen
    scheint, in irgendeiner Weise unabhängig von der Arge leben zu
    können (so könnte man aus dem Vergleich mit den bisherigen 87%
    UHV-Beziehern im ALG-Bezug zumindest schlussfolgern).




    Zu
    4.:...also auch alle zahlungskräftigen Milliardäre in Steuerklasse 3 bitte! :nawarte: :nixwieweg

  • So steht es im aktuellen Gesetz. Die Neuauflage habe ich aber zugegebenermassen noch nicht gelesen. Hat das hier überhaupt jemand? Ist das neue Gesetz schon einsehbar für uns?


    Da verlangst du jetzt aber (zu)viel :-). Selbst einige offzielle Seiten sind noch nicht aktualisiert oder weisen bestenfalls ergänzend darauf hin, dass ab 01.07. die neue Regelung bzw. die Ausweitung gilt.
    Allerdings habe ich auch gelesen, dass das Einkommen des BET nicht relevant ist.


    Und das in Hessen, welches zu den wirtschaftsstärksten und dichtbevölkersten (örgs, schweres Wort, pschht, nicht Kaj verraten) BL zählt, lediglich roundabout 28.000 Kinder aktuell UVG bekommen.
    Da machen die so einen Wind? Ehrlich, ich verstehe es nicht...

  • Du verstehst es, wenn du es im Kontext von Aktionismus, Wahlkampf, Stimmungsmache ... betrachtest. ;)


    Die Zahlenspiele sind erhellend. Erst waren es (alle) AEs, dann 400.000, dann 260000, aktuell werden wohl Bundesweit 58000 gehandelt. Mein Tipp: Die Verwaltung kostet mehr als ankommt.

  • So einige.


    Ich zum Beispiel bekäme diese Leistung ohne dass je ein Gericht eine Unterhaltspflicht der KM bejahen würde.


    Deswegen ist sie trotzdem prinzipiell unterhaltspflichtig. Die Höhe will ich hier jetzt ja nicht diskutieren.
    Aber daß der UHV bei Mangelfällen einspringt ist ja wohl logisch...das ist ja der Sinn des Ganzen.


    Komische Welt - bekommt man eigentlich nach Scheidung vom Next wieder UVG ?


    Ich gehe davon aus!


    Ohne Anspruch auch Vollständigkeit...
    - BET verdient ein Mehrfaches
    Damit bekommt man auch keinen UHV, das ist ein Ausschlußkriterium für UHV, das wissen nur die Wenigsten
    - Kind hat keinen Anspruch auf KU, weil nicht Bedürftig ( eigenes Einkommen, Vermögen, Couchpotato)siehe oben, auch da gibts nix
    - KU ist nach BGB verwirkt gilt meines Wissens nur für erwachsene Kinder, Minderjährige können keinen Unterhalt verwirken
    - BET behauptet, dass Vater eine Urlaubsbekanntschaft war. Also auch, wenn keine Vaterschaft anerkannt ist. Und mutmasslich nie anerkannt sein wird.Damit ist der VATER immer noch Unterhaltspflichtig, nur ist halt der Vater keine reale Person, es gibt schlicht keinen rechtlichen Vater, WENN es einen geben würde, wäre er sebstverständlich unterhaltspflichtig

  • Hier steht noch etwas - für mich- neues...
    http://www.svz.de/ratgeber/rec…vorschuss-id15924176.html


    Nicht nur die AE muss ein Brutto von min 600 Euro haben, um den UHV für ältere Kinder zu beantragen, sondern auch das Kind darf NICHT auf ALG II angewiesen sein!
    Also AE auf Teilzeit mit min 600 brutto und Kind in Ausbildung ohne eigenen Anspruch auf ALG II?!


    Die Zielgruppe wird immer geringer.

    Hm, naja, wenn ein AE ein Brutto von 600 Euro (da wird sich evtl. auch an der Bemessungsgrenze des Kinderzuschlages orientiert?) erwirtschaftet, plus Kindergeld, plus ggfls. Wohngeld, plus Kinderzuschlag, plus UHV, plus BUT etc. pp., - dann sollte es vielleicht hinkommen, dass die Familie insgesamt nicht auf ALG-II angewiesen ist? - so denke ich mir das.
    Ja, ein Haufen Bürokratie weiterhin, leider, und viele weitere organisatorische Fragen in der Umsetzung insgesamt.
    Z.B. auch wie werden bei ALG-II-Bezug die Kindesinteressen künftig auch von der Arge weiterhin vertreten werden? Über wen werden ggfls. Titulierungen weiterverfolgt etc.?


    Zielgruppe der Gesetzesänderung scheinen jedenfalls v.a. jene Alleinerziehenden, die bereits in Erwerbsarbeit stehen, oder diese anstreben - SPD-Style halt.

  • Zielgruppe der Gesetzesänderung scheinen jedenfalls v.a. jene Alleinerziehenden, die bereits in Erwerbsarbeit stehen, oder diese anstreben - SPD-Style halt.


    Ich denke, da steckt noch der altertümliche Gedanke dahinter, dass Kinder "sozial" schwacher Familien keine (zusätzliche) Einkommensquelle sein sollten, um die nicht auf dumme Gedanken zu bringen.
    Meiner Meinung nach wäre ein realistischer H4-Satz auch wünschenwerter. Das würde den Verwaltungsaufwand für die vermaledeite Verrechnerei vermindern. Ich hab mir diese Grundlagen auf denen diese Zahlen basieren vor Jahren mal angeschaut, 1 Flasche Wasser am Tag, 1/168 Fahrrad im Jahr, 1x Winterschuhe im Jahr - so in etwa. Das ist lächerlich, so bringt man kein Kind hoch. Das wurde damals von Sozialverbänden auch stark kritisiert. Und es ist auch irgendwie "demütigend", wenn man Geld für abgezählte Teebeutel bekommt.
    Ebenso ist das BuT-Paket ein Witz in Tüten, meine Meinung. Nur ein weiteres Mittel, den Finger draufzuhalten und die Eltern zu kontrollieren, ob sie das Geld auch wunschgemäß ausgeben, statt die Sätze anzuheben.
    Schlichtes Mißtrauen. Übrigens würde es die CDU nicht besser machen.

  • Nö, aber ich heirate...für Vater Staat heisst da, daß jetzt wer anders die finanzielle Verantwortung übernimmt. Ob ich nun einen ALG 2Empfänger heirate, der damit dann automatisch seine Bezüge verlieren würde und ich dann also auch für diesen finanziell verantwortlich wäre als Arbeitnehmer ist egal. Ich heirate, also gibts keinen Unterhaltvorschuß mehr fürs Kind.


    aber es steht dir doch frei, NICHT zu heiraten.


    Du kennst die Spielregeln in diesem Fall.


    Wenn du trotzdem heiratest ist das deine ganz persönliche Entscheidung.


    Es gibt ja keine Notwendigkeit zu heiraten.


    Mima