Beiträge von MaMo

    Hallo Claudi123,
    mal positiv betrachtet sagt der KV anscheinend wenigstens, wo seine Grenzen liegen d.h. was er sich NICHT vorstellen kann bzw. umzusetzen zutraut.
    Das ist immerhin schon mal ein Vorteil gegenüber einem, der gaanz viel in Aussicht stellt und das dann doch nur halbherzig durchzieht!


    Als imaginäre/hypothetische Vorteile des WM in Eurem Fall wären sicher zu nennen, dass Eure Tochter sich darüber ein realistischeres Bild zum alltäglichen Zusammenleben mit ihrem Vater machen könnte, und nicht - wie häufig in diesem Alter - zu meinen, bei ihm liefe ggfls. auf Dauer alles besser und konfliktfrei.


    Die u.U. entstehende Enttäuschung darüber, dass ihr Vater aktuell nicht mehr anbieten mag, kannst Du ihr vermutlich nicht nehmen, aber zumindest abmildern, indem Du einerseits nicht allzu sehr einstimmst in eine Art "Klagemodus" (à la: ja sowas aber auch, wie kann er nur!?), auf der anderen Seite aber auch signalisierst, dass Du weiterhin für sie da bist, bereit bist mit ihr - ob der Nähe, auch manchmal konfliktbeladene - Zeiten zu durchstehen, und dafür aber auch ganz viel schöne Momente mit ihr zu erleben wie gestalten zu können.


    Eine andere Frage bliebe (wohl für Euch beide) außerdem, ob ein wöchentlicher Wechsel Euch tatsächlich auch die Entlastung brächte, die Ihr Euch dabei versprecht? Bei einer 12-jährigen steht ja u.a. meist noch eine Menge Schulkram an, wer unterstützt wie bei den Hausaufgaben z.B.? Oder sowas wie, kommen auch regelmäßig alle Schulbücher/hefte wieder zurück, auch Infos über für die Schule mitzugebende Sachen (Gelder/Einverständniserklärungen etc.)?...alles manchmal nicht so einfach.
    Zur Unterhaltsfrage: beide Elternteile würden im Falle des WM barunterhaltspflichtig, d.h. gemessen an Eurem jeweiligen Einkommen. Kurz gefasst würde ich sagen, dass man sich das WM einerseits leisten können muss und es andererseits kein "Unterhaltssparmodell" für den besserverdienenden Elternteil ist.
    Viele Grüße,
    MaMo

    Und ich habe auf meine kürzlich per Mail gestellte Sachstandanfrage relativ zügig eine postalische Antwort erhalten: nein, meine (noch im Juli nachgesandten) Unterlagen (Schulbescheigung und aktuelle Gehaltsnachweise) seien nicht angekommen! Ja nee, ist klar, die Post verschlampt ja auch wirklich ständig irgendwelche Briefe...


    Habe jetzt nochmal alles per Einschreiben verschickt. Fehlt nur noch, dass die jetzt die Kopie der Schulbescheinigung aus Juli nicht mehr akzeptieren und eine neue im Original fordern. Mann, dann flipp ich aber echt aus!

    Hallo Schnute31,


    ich weiß ja nicht in welchem Bezirk ihr wohnt, aber zumindest für "unseren" gibt es inzwischen wenigstens eine Pressemitteilung, siehe hier:


    https://www.berlin.de/ba-stegl…essemitteilung.638012.php


    Unser Antrag liegt der UVG-Stelle auch schon seit Ende Juni vor. Und immerhin hatte die relativ pronto noch eine Schulbescheinigung - für den erst vor einigen Tagen 15 Jahre alt gewordenen Sohn - nachgefordert, die ich einen Tag vor den Sommerferien zum Glück auch noch einholen und nachreichen konnte, aber seit dem ruht der See still....


    Nunja, die Pressemitteilung macht zumindest Hoffnung, dass sich in den nächsten Wochen - vielleicht ja sogar noch VOR Weihnachten :party - was tun wird.


    Euch auch alles Gute!

    Hallo *Finja*,
    also irgendwie fühle ich mich jetzt aufgrund der vielen unterschiedlichen Kommentare hier - im Nachhinein- auch etwas verunsichert. Aber zumindest kann ich Dir sagen, dass bei meinem Sohn (14 Jahre) vor fast 2 Jahren ebenfalls empfohlen wurde, 4 der gesunden bleibenden Zähne ziehen zu lassen, um Platz für die kommenden Eckzähne zu schaffen...mir blutete das Herz, aber ich habe vertraut und die (in unserem Fall echt unkomplizierte und dann offenbar wenig schmerzhafte Prozedur) durch die Zahnärztin vornehmen lassen.
    Heute trägt Sohni seine feste Zahnspange nun seit mittlerweile fast 2 Jahren und sie wird voraussichtlich zum Herbst hin entfernt. Die bleibenden Eckzähne sind inzwischen gut in die Lücken nachgewachsen und auch die übrigen Zähne stehen perfekt in Reih und Glied. Laut Vorabinfo wird er danach noch eine lose Spange für ca. 2 Jahre (glaube nur nachts) tragen müssen, was mit den Weisheitszähnen wird, weiß ich jetzt noch nicht, aber an sich bin ich schon vom Ergebnis überzeugt. Wüßte nicht, wo die Eckzähne hätten hinwachsen sollen, hätten wir die anderen 4 Zähne nicht ziehen lassen... nebenbei hatte er auch noch 1 Jahr Logopädie wg. seiner fehlerhaften Zungenruhelage erhalten, das war funny, 1xwöchentlich ne Stunde Gesellschaftsspiele mit begleitenden Saug- und Pustespielen... jedenfalls ist er selbst jetzt insgesamt sehr überzeugt vom Ergebnis!...berichte gerne mal vom Fortgang der Sache bei Gelegenheit, bis bald und viel Erfolg auch Euch!!! :-)

    Hallo *Finja*,


    ich mutmaße hier mal, dass Du für Deine jüngere Tochter (bis sie 13 Jahre alt wird) vom Jobcenter aus UHV beantragen sollst, weil dieser vorrangig zum ALG-II ist, auch wenn's für Dich finanziell gesehen keinen Unterschied macht; aber wie Dein SB sagt, das Geld käme dann eben aus einem anderen Topf. Deine 16jährige Tochter fällt aber bereits unter den erweiterten UHV, der halt zur Voraussetzung diese 600€-Mindesteinkommensgrenze hat.


    Gruß,
    MaMo

    MaMo
    Dass neben Unterhaltsvorschuss noch Kinderzuschlag gezahlt wird, ist so gut wie ausgeschlossen. Da vom max. Kinderzuschlag nämlich Einkommen des Kindes abgezogen wird und Sowohl Unterhaltsvorschuss als auch Unterhalt oder Waisenrente sind Einkommen vom Kind! Also bleibt nur bei Kindern bis 5 Jahre ein Anspruch auf Kinderzuschlag von 20€. Bei größeren Kindern ist der Unterhaltsvorschuss höher als der Kinderzuschlag.
    Wenn ich es aber richtig gelesen habe, soll die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses mit dem neuen Gesetz aufgehoben werden. Das wäre von Vorteil für all jene, die mit Unterhaltsvorschuss knapp aus dem ALG II Bezug rausfallen. Für die kann es finanziell günstiger sein kein Unterhaltsvorschuss zu beantragen und stattdessen Kinderzuschlag. Denn Kinderzuschlag wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet, Unterhaltsvorschuss aber schon.
    Wir hatten die Situation, dass mein Grosser kein UV mehr bekam, aber der Kleine noch. Somit war unser Einkommen für Wohngeld und Kinderzuschlag zu hoch, obwohl der Bedarf nach SGB II in manchen Monaten noch nicht mal gedeckt war! In den Monaten hätten wir dann dafür ALG II beantragen können. Wäre Unterhaltsvorschuss nicht vorrangig gewesen, hätten wir sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag plus Bildung und Teilhabe erhalten und hätten damit deutlich mehr in der Tasche gehabt!

    @reiselustig, stimmt, der Teufel steckt wie so oft im Detail, wer von all den voll, oder nur halb, oder nur gerade so nicht um SGB-II-Bezug lebenden Eltern-Familien soll da noch durchblicken?! :hae:

    Wollte auch nur gesagt haben, dass dieser Gesetzesänderungs-Vorstoß der SPD halt wieder arg an die "Fordern und Fördern-Agenda 2010"-Programmatik erinnert und anzuknüpfen scheint, welche damals ja ohnehin parteiübergreifend Zustimmung fand...
    Man will eben weiter "Anreize" schaffen für die "sozial schwachen Familien", wie Du sagst, und die werden von der derzeitigen Politik im erster Linie über ihren Zugang zum Arbeitsmarkt definiert.

    Hier steht noch etwas - für mich- neues...
    http://www.svz.de/ratgeber/rec…vorschuss-id15924176.html


    Nicht nur die AE muss ein Brutto von min 600 Euro haben, um den UHV für ältere Kinder zu beantragen, sondern auch das Kind darf NICHT auf ALG II angewiesen sein!
    Also AE auf Teilzeit mit min 600 brutto und Kind in Ausbildung ohne eigenen Anspruch auf ALG II?!


    Die Zielgruppe wird immer geringer.

    Hm, naja, wenn ein AE ein Brutto von 600 Euro (da wird sich evtl. auch an der Bemessungsgrenze des Kinderzuschlages orientiert?) erwirtschaftet, plus Kindergeld, plus ggfls. Wohngeld, plus Kinderzuschlag, plus UHV, plus BUT etc. pp., - dann sollte es vielleicht hinkommen, dass die Familie insgesamt nicht auf ALG-II angewiesen ist? - so denke ich mir das.
    Ja, ein Haufen Bürokratie weiterhin, leider, und viele weitere organisatorische Fragen in der Umsetzung insgesamt.
    Z.B. auch wie werden bei ALG-II-Bezug die Kindesinteressen künftig auch von der Arge weiterhin vertreten werden? Über wen werden ggfls. Titulierungen weiterverfolgt etc.?


    Zielgruppe der Gesetzesänderung scheinen jedenfalls v.a. jene Alleinerziehenden, die bereits in Erwerbsarbeit stehen, oder diese anstreben - SPD-Style halt.






    p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }



    Zu 1.: ..."ohne
    Zweifel"...? Zumindest für alle nur halb oder geradeso nur
    nicht im ALG-II-Bezug befindlichen AE mit ihren Kindern sollte er,
    zumindest rein monetär betrachtet, doch wohl ebenso entlastend
    wirken können, - und nicht von ungefähr scheint der
    UVG-Vorstoß (Kopplung an Erwerbsarbeit) ja auch von der SPD zu
    kommen.


    Zu 2.: So wie ich das verstehe, ist die Gesetzesänderung
    eben v.a. für die Unterstützung von Kindern ALLEINERZIEHENDER
    gedacht, welche offenbar einem besonders hohen Armutsrisiko
    unterliegen.


    Zu 3.: Dein "
    :motz:


    alleinerziehender Milliardär..." hat mich echt schmunzeln
    lassen...der ist wohl eher vernachlässigbar - so für die
    Allgemeinheit.







    Aber wollen wir z.B.
    dieser Studie S.9 ff.
    glauben:




    https://www.bertelsmann-stiftu…e_Aktualisierung_2016.pdf




    dann
    sind derzeit insgesamt 37,6% aller Ein-Eltern-Familien im
    ALG-II-Bezug, aus dem erwartungsgemäß ein Teil u.a. über den
    erweiterten UHV herausfinden könnte. Zumal es den AE mit
    zunehmendem Alter ihrer Kinder anscheinend ja besser zu gelingen
    scheint, in irgendeiner Weise unabhängig von der Arge leben zu
    können (so könnte man aus dem Vergleich mit den bisherigen 87%
    UHV-Beziehern im ALG-Bezug zumindest schlussfolgern).




    Zu
    4.:...also auch alle zahlungskräftigen Milliardäre in Steuerklasse 3 bitte! :nawarte: :nixwieweg

    Zitat
    Da würde ich dir mal empfehlen dich mal schlau zu machen wie es in UK sozial zu geht, da jammern wir hier gerade auf verdammt hohem Niveau.

    Hm, eigentlich hatte ich mich nicht auf allgemeine "soziale" Zustände bezogen, sondern konkret auf ein mögliches Instrument zur Durchsetzung von UH-Ansprüchen. Genauer nachlesen kann man dazu z.B. hier:


    https://www.bertelsmann-stiftu…e_Vergleich-D-UK_2016.pdf


    Jammern ist grundsätzlich auch nicht so mein Ding; eher nach vorne und eben auch in andere Richtungen schauen.

    Ja, schon klar - bisher. Aber eine Frage wäre, ob das auch weiter so laufen wird, oder ob die kommunal finanzierten Beistände nicht etwa künftig stärker entlastet werden könnten, ob bei "einfachen" oder ggfls. auch komplizierten Sachverhalten?


    Bin keine Rechtsexpertin, aber soviel ich verstehe, müsste für den Vorschlag des Städtetages ja zunächst die "Vorrangigkeit" des UHV vor AlG-II sozusagen ausgehebelt werden. Womit dann wohl auch stärker als bisher die Geltendmachung des UH im Interesse der Arge liegen dürfte...
    eine grundsätzliche Frage wäre auch, wieso überhaupt die AE sich um die Geltendmachung von UH- bzw. UHV-Ansprüchen kümmern müssen?
    Wäre nicht denkbar, dass die Initiative grundsätzlich von den barunterhaltspflichtigen ET eingefordert werden könnte, den UH entweder vollständig wie pünktlich zu zahlen, oder eben - bei fehlender Leistungsfähigkeit - UHV zu beantragen für das eigene Kind?
    Nunja, sicher nichts, was jetzt "am runden Tisch" diskutiert würde, aber ein Blick auch in andere Länder (z.B. UK mit seinen "Child Maintenance Services") könnte wohl lohnen!

    http://www.t-online.de/nachric…erhaltsvorschuss-vor.html


    Hier heißt es, dass der Städtetag eine "Zweiteilung" vorschlage; UHV bei AlG-II-Bezug solle durch die Arge ausbezahlt werden,
    allen Anderen weiterhin durch die UHV-Stellen der Kommunen.


    Ich frage mich dabei allerdings u.a., wer parallel dann auch ggfls. die UH-Titulierungen vornehmen wird? Könnten hier nicht mehr freie Rechtsberatungsstellen und Juristen übernehmen, an welche auch von den JC direkt verwiesen wird, so dass die Beistände in den Jugendämtern etwas entlastet würden? Auf Beratungshilfe oder PKH hätten doch sicher die meisten ohnehin Anspruch?