Geld wenn Kind länger krank

  • Ich habe ein großes Problem, weiß einer Rat was ich machen kann.


    Situation ist: Ich habe ein kleines Kind von 21 Monaten der sich vor 4 Wochen an heißen Tee den ganzen Oberkörper verbrannt hat. Es war so schlimm das er eine Hauttransplantation bekommen hat.
    War mit ihm über drei Wochen im Krankenhaus. Habe in der Zeit vom Krankenhaus auch eine Bescheinigung bekommen das ich mit mußte. Habe mich danach für 3 Wochen krank schreiben lassen.
    Habe in der Zeit gemerkt das er zur Zeit viel Betreuung braucht. Er ist viel am schreien.
    Hatte mit meinem Arbeitgeber gesprochen ob es möglich ist, das ich für ein Jahr nur auf 450 Euro arbeiten würde. Der meinte das es leider nicht gehen würde. Ich Arbeite im Altenheim. Die können mir leider nicht die Stelle frei halten.


    Welche Möglichkeiten gibt es für mich das ich zu Hause bleiben kann und trotzdem Geld bekomme ?
    Leider habe ich im Internet nicht passendes für meine Situation gefunden.

  • Nun. Beantrage doch einfach Elternzeit.


    Dann müssen die Dir den Platz frei halten.


    Du musst dann Elterngeld beantragen und ggf. aufstocken.


    Ach ja...Vor allem erstmal gute Besserung dem Zwerg. Da habt ihr ja noch ne ganze Strecke vor Euch.


    Ich würde mir da auch den Rücken frei halten.

  • Mag sein, aber Hartz4 gibts sicherlich auf die ein oder andere Weise, wenn man nicht studiert.
    Und mit unter 3 jährigen kann man Elternzeit beantragen, ohne, daß der Job weg ist. Ein Zeitvertrag würde sich zum Beispiel um die Zeit verlängern, wenn nicht gerade Mutterschutzvertretung der Befristungsgrund ist.

  • Ich bin gerade unterwegs und kann deshalb nicht gesichert nachschauen. Aber: Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit dem Arbeitgeber gegenüber besteht m.W. für die ersten 36 Monate. In der Zeit hast du Anspruch auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz.


    Die Finanzierung in der Zeit ist eine andere Sache. Sie müsste bei dir jetzt anders gelöst werden. Der erste Schritt wäre tatsächlich das Jobcenter.

    Schau doch mal, ob du einen Termin bei der Sozialberatung Diakonie oder Caritas bekommst. Die sind eigentlich fit in solchen Sachen und müssten dich umfassend und ohne eigene "Absichten" gut beraten und auch unterstützen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schau mal hier:


    http://www.domscheit-partner.de/arbeitsrecht/krankheit/


    Unter Erkrankung des Kindes
    Punkt 1., 2. Absatz.


    Man darf ja nicht zitieren, aber für mich würde das unter eine kurzzeitige "Behinderung" fallen.
    Im Moment kann er ja wohl nicht uneingeschränkt am "gesellschaftlichen Leben" (=sprich Kindergarten o.ä.) teilnehmen.
    Vielleicht kann dir eine Sozialstelle wie Diakonie o.ä. helfen, die Krankenkasse würde ich erst anrufen, wenn du ein wenig Hintergrundwissen hast.


    Alles Gute & gute Besserung dem Kleinen.


    Monsterkrümel
    H4 gibt es meines Wissens nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Genau das, geht ja hier nicht.

  • nein, alg2 gibt es in den ersten drei lebensjahren auch dann, wenn man dem arbeitsmarkt wegen der erziehung eines kindes nicht zur verfügung steht (hier könnte nur die argumentation fischig sein, dass das kind ja prinzipiell betreut wird und sie deswegen auch arbeiten sollte). prinzipiell kann man aber nach ende des elterngeldes alg2 beantragen, wenn der grund, dass man kein eigenes einkommen erzielt, die kindererziehung ist.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • H4 gibt es meines Wissens nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Genau das, geht ja hier nicht.


    Dann würde es kaum Alleinerziehende in Elternzeit geben, jedenfalls nicht länger als ein Jahr...denn ohne Einkommen kann man schlecht leben, es sei denn, man hat nen reichen KV, aber die wenigsten von uns haben das Kind in ner Besenkammer gezeugt...


    Ich bin wieder angefangen zu arbeiten, als Zwerg 14 Monate alt war, weil ich dann zwar Hartz4 bekommen hätte, aber das mit den Bafög Schulden und den Berufsbedingten Aufwendungen , die ich leisten musste, nicht gereicht hätte.

  • Hi,


    Versuche dich selber krank schreiben zu lassen, dass so ein Unfall eine außerordentliche Belastung auch für dich darstellt, wird jeder Hausarzt verstehen. Psychische Erschöpfung etc.
    Liebe Grüsse und gute Besserung.
    Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Monsterkrümel
    Das Blöde an Foren ist das man etwas rausliest, das vermutlich so garnicht gemeint ist. Jedenfalls kommt dein Post -wie sooft- dezent altklug daher, höflich ausgedrückt.


    Vor Besenkammer...... kämen noch Sozialleistungen, wie (Kinder-)Krankengeld o.ä.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Mein Arbeitgeber will mir die Stelle frei halten. War schon am überlegen auf 450 Euro Basis dort zu arbeiten leider geht das nicht weil meine Stelle in einem Jahr weg sein kann. Die muss in der Zeit neu besetzt werden.
    Sich selber krank schreiben zu lassen darüber habe ich auch schon nachgedacht. Ich weiß aber nicht ab ein Arzt das so lange machen würde.
    Alg2 will ich nicht wirklich. Es wäre etwas schwer, da ich in einem Haus wohne was mein Vater gehört und ich keine Miete zahle.

  • Elternzeit ginge... sogar bis das Kind 8 Jahre alt ist, wenn du bisher nicht mehr als 2 Jahre genommen hast. Das ist auf jeden Fall die sicherste Option den Job an sich zu behalten. Aber du hättest eine Vorlaufzeit von 7 Wochen, vielleicht wäre dein AG da aber kulant :frag , fragen kostet nix. Die Finanzierung ist ne andere Geschichte. Kinderkrankengeld ist nach 20 Tagen vorbei... sprich es bliebe ausschließlich ALG2, auch wenn das kompliziert werden könnte. Ist denn Absehbar für welchen Zeitraum du dich beurlauben/freistellen lassen würdest.


    Ansonsten weiß ich nicht, wie "pflegebedürftig" dein Kind im Sinne des Gesetztes ist. In die Richtung könnte man auch noch mal recherchieren "Familienpflegezeit" wäre da das Stichwort. Da würde es auf jeden Fall eine Lohnersatzleistung in Darlehensform geben, ob das passt oder hilfreich ist kann ich nicht bewerten.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Pflegefamilenzeit geht nicht, da ich da mindestens 15 Std die Woche arbeiten müsste. So wie ich meine Arbeit kenne werden es mehr Stunden die Woche.
    Ich würde gerne ein Jahr zu Hause bleiben. Die Große (8 Jahre )macht auch leichte Probleme, die braucht zur Zeit auch viel die Mama.
    Da der Kleine die Transplantation hatte müssen wir ca. eine halbe Stunde nach dem eincremen warten damit wir den Kompressionsanzug anziehen können.
    Das wäre morgens Streß pur, da die Kinder um 6:30 Uhr bei der Tagesmutter seien müssen.


    Mein Arbeitgeber hatte mir indirekt schon vorgeschlagen in Elternzeit zu gehen.

  • Versuche dich selber krank schreiben zu lassen,


    Ich würde gerne ein Jahr zu Hause bleiben.


    na, das wird kein Arzt machen- und auch der KK würde das auffallen- das scheidet also aus-


    Der richtige Weg wäre mEn. den Arbeitgeber nachweislich anzuschreiben, dass man ein weiteres Jahr (bis zur Vollendung des 3.Geburtstages) in Elternzeit gehen möchte-
    Zeitgleich würde ich an Deiner Stelle einen Termin bei der Arge machen, und Deine Lage schildern....
    ist ja oben mehrfach geschrieben worden- sollte kein Problem sein

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)