Für mich macht es einen Unterschied, ob man mitteilt "die Km ist verhandlungsunfähig, da erkrankt" oder "die KM ist verhandlungsunfähig, da sie sich in einer psychiatrischen Klink befindet"
In aller Regel reciht es, dass ein Attest über die Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt wird. Da muss keine Diagnose drin stehen, die hat das Gericht erstmal genauso wenig zu interessieren, wie ein Arbeitgeber die Diagnose erfahren darf. Beide dürfen nur erfragen, wann der Betroffene wieder Verhandlungsfähig bzw. arbeitsfähig ist.
Und es ist Aufgabe der RA dies dem Gericht mitzuteilen oder den involvierten Parteien. Es ist nicht deine Aufgabe. Aber das ist die eh egal. Dir geht es nicht darum, dass du eine Info weitergibst, dir geht es gezielt darum, dass du die KM wieder einmal brandmarkst. Schaut doch, die Irre ist wieder in der Klinik (aber natürlich habe ich die Klinik bereits darüber informiert, dass sie mir mögliche Besuchstermine für die Kinder nennen soll)
Aber, da du ja eh unfehlbar bist, wünsche ich euren Kindern nur, dass sie euch beide als Eltern mit möglichst geringem Schaden überstehen, oder das rechtzeitig jemand externe einschreitet, um die Kinder vor der Zerstörung zu beschützen.
Ich denke, dass du bei dir vieles unterbewusst abläuft und du nicht bereit bist auch deine Intensionen mal zu reflektieren und ggf. auch mal zu korrigieren. Denn dazu müsstest du wohl zugeben ,dass dir, in welcher Weise auch immer, noch viel zu viel an der Frau liegt. Ob Hass oder Liebe da eine Rolle spielen ist unerheblich, beides ist ungesund