Unterhaltsüberprüfung, Einkommensverhältnisse des BET

  • Hallo alle miteinander,



    heute erreichte mich ein Brief von unserer Beistandschaft. Die letzte Unterhaltsüberprüfung liege nun 2 Jahre zurück und meine Beistandschaft beabsichtige eine erneute Überprüfung. Sollte ich derzeit keine Überprüfung wünschen, so müsse ich dies "unter Angaben der kindbezogenen Gründe schriftlich mitteilen". So kenne ich das nicht. Bislang reichte das Ignorieren des Briefes aus. ;)


    Sofern ich mich nicht gegen eine Überprüfung ausspreche, soll ich einen Fragebogen ausfüllen, der zum Teil meines Einkommensverhältnisse und die des Kindes offenlegt und sämtliche Einkommensnachweise dem Fragebogen beifügen und an meine Beistandschaft zurückschicken. Was soll denn das? Seit wann ist mein Einkommen relevant? In welchem Zusammenhang steht bspw. die genaue Anschrift meines Arbeitgebers mit der Überprüfung des Kindsunterhaltes?



    Ein Anruf bei meiner Beistandschaft war erfolglos-klar: Faschingdienstag.


    Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?



    Herzliche Grüße

  • Da ist wer sehr genau. ... Es könnte theoretisch sein, dass du ein monatliches Einkommen von 1 Mio Euro hast. Dann wäre es mutmaßlich "unbillig", dass der Ex Unterhalt leisten muss. Weil du ein Mehrfaches verdienst.
    Beim Kind ähnlich - wenn es in dem Bereich verdienen würde ...
    Beistandschaften beginnen mit so Aktion schon mal, wenn das Kind so langsam auf das Erwachsenwerden zugeht ... Ist Kind schon Teenager?


    Die Ablehnung der Unterhaltsüberprüfung ist zur Dokumentation fürs Jugendamt. Wird nämlich der Unterhalt nicht überprüft und Kind könnte eigentlich mehr bekommen, ist ggfls. wer schadenersatzpflichtig. Das schiebt das JA jetzt auf dich ab.


    In der Sache reicht es nach meinem Wissen, wenn du einfach kurz schreibst: " Überprüfen Sie den Unterhalt bitte." Den Rest heftest du ab. Es dürfte derzeit keine Verpflichtung bestehen, die Daten anzugeben. Zumal die Begründung dafür nicht geliefert wurde. Und ohne Grund braucht man eh keine Daten von sich preiszugeben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da ist wer sehr genau. ... Es könnte theoretisch sein, dass du ein monatliches Einkommen von 1 Mio Euro hast. Dann wäre es mutmaßlich "unbillig", dass der Ex Unterhalt leisten muss. Weil du ein Mehrfaches verdienst.
    Beim Kind ähnlich - wenn es in dem Bereich verdienen würde ...
    Beistandschaften beginnen mit so Aktion schon mal, wenn das Kind so langsam auf das Erwachsenwerden zugeht ... Ist Kind schon Teenager?


    Die Ablehnung der Unterhaltsüberprüfung ist zur Dokumentation fürs Jugendamt. Wird nämlich der Unterhalt nicht überprüft und Kind könnte eigentlich mehr bekommen, ist ggfls. wer schadenersatzpflichtig. Das schiebt das JA jetzt auf dich ab.


    In der Sache reicht es nach meinem Wissen, wenn du einfach kurz schreibst: " Überprüfen Sie den Unterhalt bitte." Den Rest heftest du ab. Es dürfte derzeit keine Verpflichtung bestehen, die Daten anzugeben. Zumal die Begründung dafür nicht geliefert wurde. Und ohne Grund braucht man eh keine Daten von sich preiszugeben.


    Danke für Deine Antwort. :thanks:



    Mein Sohn wurde kürzlich 13 Jahre alt.



    Ich dachte schon, die haben den Fragebogen, den eigentlich der Kindsvater hätte erhalten sollen, versehentlich mir zugeschickt. ;-)



    Weißt Du zufällig auch, inwieweit ich die Angaben des Vaters einsehen darf? Bei der letzten Überprüfung wurde ihm nämlich ein Kredit angerechnet und mich würde interessieren, ob der diesen aktuell immer noch abbezahlt und ich in Folge dessen damit rechnen muss, dass sich der Unterhaltsbetrag reduziert. Vor 2 Jahren erklärte mir meine Beistandsschaft-Sachbearbeiterin, ich hätte kein Recht auf Einsicht. Meine Anwältin, die ich im Zuge der gerichtlichen Umgangsvereinbarung aufsuchte, erklärte wiederum, der Vater wäre dem Kind und mir gegenüber auskunftspflichtig.


  • Weißt Du zufällig auch, inwieweit ich die Angaben des Vaters einsehen darf? Bei der letzten Überprüfung wurde ihm nämlich ein Kredit angerechnet und mich würde interessieren, ob der diesen aktuell immer noch abbezahlt und ich in Folge dessen damit rechnen muss, dass sich der Unterhaltsbetrag reduziert. Vor 2 Jahren erklärte mir meine Beistandsschaft-Sachbearbeiterin, ich hätte kein Recht auf Einsicht. Meine Anwältin, die ich im Zuge der gerichtlichen Umgangsvereinbarung aufsuchte, erklärte wiederum, der Vater wäre dem Kind und mir gegenüber auskunftspflichtig.


    Da scheiden sich die Geister. Mit der Beauftragung der Beistandschaft hast du eigentlich das Recht auf Auskunft/Einsicht an die Beistandschaft abgetreten. So verfahren die Beistandschaften durchgängig. Das macht es den Auskunftspflichtigen einfacher ...
    Gerichte sehen das mal so mal so.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    natürlich hast DU ein Recht, die Unterlagen des Vaters zu sehen.
    Grundsätzlich hast DU laut BGB ( 1605 BGB )als Vertreter deines minderjährigen Kindes ein Recht auf Auskunft gegen den Vater.
    Du hast es nur an den Beistand delegiert, damit dieser als Fachkraft den Unterhalt prüfen kann und regeln.
    Dadurch wird dein Recht auf Kenntnis der Unterlagen des Vaters aber nicht aufgehoben oder geschmälert!


    Nach Abschluss der Beistandschaft hast du sowieso ein Recht die Unterlagen zu sehen, aber auch natürlich schon vorher.


    Du kannst auf jeden Fall einen Termin mit dem Beistand ausmachen zur Akteneinsicht , wen er nicht bereit ist, dir die Unterlagen als Kopie zu schicken. Auch die Berechnung muss er sowohl dem Vater als auch dir zukommen lassen. Ihr müsst es ja nachvollziehen können!


    Dass dies in der Praxis von vielen Beiständen leider so nicht ausgeübt wird ist mir leider bewusst. Du kannst aber rechtlich drauf bestehen!


    Die Frage nach deinem Einkommen resultiert daraus, dass immer mehr gegnerischen Anwälte die Rechtsprechung nutzen, in der der Unterhaltsbetrag sich ändern kann, wenn der betreuende Elternteil bis zu zwei bis dreimal mehr verdient als der unterhaltszahlende Elternteil.
    Wenn dann der Beistand sagen kann: nein du als Mutter verdienst ganz sicher nicht zwei bis dreimal mehr als der Vater, dann ist er mit dieser Info, die er vorher von dir hatte, schon gut gewappnet zum kontern!
    Ebenso wenn plötzlich behauptet wird, das Kind wäre im Besitz von "Vermögen ".


    Allerdings denke ich , müsste es doch reichen, wenn der Beistand ein circa netto von dir monatlich weiß.
    Komplette Verdienstunterlagen ihm schicken zu müssen halte ich für über das Ziel hinaus geschossen...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:


  • Danke Dir für Deine Antwort!



    Das Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin ergab, dass ich mein Einkommen offenlegen und nachweisen "muss", um zu bekräftigen, dass weder das Kind noch ich über ein beträchtliches Vermögen verfügen welches u.U. den Selbstbehalt des KV erhöhen könnte. Verkehrte Welt! :hae: Meine Erwiderung, dass es mir widerstrebt, meinen finanziellen Stand derart offenzulegen wurde abgewunken mit dem Hinweis, dass ich in 6 Jahren (also wenn Kind volljährig) ja doch auch barunterhalt-und somit auskunftspflichtig bin. Aha.



    Bezüglich eine Auskunft über die Anrechnung des Kredites erklärte mir die Sachbearbeiterin zunächst, sie könne mir nicht weiterhelfen, denn ich habe mein Auskunftsrecht an sie/die Beistandschaft abgetreten. Daraufhin bediente ich mich den Worten von AlwaysHope und die Sb lenkte ein; sie dürfe mir die Unterlagen zu dieser Sache nicht zuschicken, allerdings könnten wir einen Temin verabreden zur Unterlageneinsicht. Schlussendlich hat sie sich dann den entsprechenden Order geholt und mir telefonisch Auskunft erteilt. Dem Kindsvater wurden vor 2 Jahren 2 Kredite angerechnet: einen, den er aufgrund seines Umzuges aufgenommen hat und einen, den er aufgenommen hat, um sich ein neues Auto zu kaufen. Beide Kredite laufen noch bis einschließlich 07.2016. Mhm. Ich dachte immer der Kindsunterhalt steht über allem.

  • Notier dir die Daten in einer Telefonnotiz ...


    Es ist schon geltendes Recht, dass der Unterhalt vom sog. bereinigten Nettogehalt berechnet wird. Wenn der Mindestunterhalt geleistet wird nach der Bereinigung, dann können bestimmte Beträge zur Altersvorsorge als Abzug anerkannt werden und auch Kredite. Da sind die Voraussetzungen allerdings recht eng gesetzt. Und da der Knabe ja schon gut zwölf Jahre alt ist, werden die Kredite nicht von vor der Geburt stammen. Und der Umzugskredit wird nicht unbedingt trennungsbedingt sein?
    Beim Auto kann es kantig sein. Wenn der Wagen unabdingbar gebraucht wird, um zur Arbeit zu kommen oder die Arbeit ausüben zu können, dann könnte! das ein Anerkennungsgrund sein.


    Auf jeden Fall solltest du darauf dringen, dass bei der Neuberechnung die Kredite rausfallen ...


    Die Gründe für die Forderung nach Offenlegung deines Einkommens - in weiten Teilen Mumpitz. Aber du willst ja andererseits, dass die Kredite rausplumpsen. Da musst du abwägen anhand deines Eindrucks vom Telefongespräch, ob es sich lohnt zu kämpfen oder ob man die Sachbearbeiterin besser in die eine oder andere Stimmung bringt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Beim Auto kann es kantig sein. Wenn der Wagen unabdingbar gebraucht wird, um zur Arbeit zu kommen oder die Arbeit ausüben zu können, dann könnte! das ein Anerkennungsgrund sein.


    Auf jeden Fall solltest du darauf dringen, dass bei der Neuberechnung die Kredite rausfallen ...



    Wenn er bei der Einkommensbereinigung die Wegekosten zur Arbeite ansetzt, sind auch die Anschaffuungskosten für das Auto bereits damit abgegolten. Unbedingt darauf achten, dass der Kredit fürs Auto nicht vom Einkommen abgezogen wird. Eigentlich sollte das JA da aber auc wissen.... :hae:

  • Hallöchen,


    habe den Thread gerade gefunden.


    Also wenn ich euch richtig verstehe, kann UET auf die Zahlung von Unterhalt verzichten wenn BET nur genug verdient???
    Das wäre ja der Freibrief für alle UET´s die nicht arbeiten wollen wenn BET Geld verdient.


    Denn das dreifache von null bleibt null und damit wäre ja das Geld was BET verdienen MUSS um das Kind / die Kinder groß zu bekommen auf jeden Fall mehr als das dreifache ?


    Ich hatte angenommen, dass das Einkommen vom BET egal sei, ob UET zumindest den Mindestunterhalt leisten muss.


    Könnt ihr mich bitte aufklären ?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Umgekehrt wird ein Schuh daraus.


    Wenn der UET zu wenig verdient und es auch keine Möglichkeit für ihn gibt das Einkommen zu steigern, kann in Ausnahmefällen der BET zum KU herangezogen werden. Wenn dieser das 2-3 fache des UET verdient und damit der UET von der Unterhaltspflicht entbunden wird.


    Das gilt aber eben nur dann, wenn der UET nicht "selbstverschuldet" sein Einkommen drückt bzw. der UET nachweisen kann, dass alles erdenliche getan wurde der gest. Erwerbsobliegenheit auch nachzukommen

  • Sorry, da stehe ich leider immer noch auf dem Schlauch.


    Also: Wenn die KM (UET) für den Mindestlohn 8,50 / Std arbeitet ergibt das dann bei einer 40 Std Woche 1462 € brutto/Monat => somit ca. 1090 € netto.


    Wenn dann mein netto bei 2080 oder mehr liegt, braucht UET keinen Unterhalt zu bezahlen , richtig ?
    Das Alter der Kinder 2 und 4 Jahre.
    Was ist dann mit dem Mindestunterhalt ?
    Ist es dann schon von vornherein zum Scheitern verurteilt eine Klage auf Unterhalt anzustreben ?


    Ich meine das kann doch nicht sein ?
    Von 2080 Euro im Monat bekommst du ja gerade die Kinder durch und da bleibt noch nicht viel übrig für Spass im Leben.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Es gibt ein Urteil vom Familiengericht Frankfurt - da geht man vom 3-5 fachen Einkommen aus - da müßtest du dann 3000-5000 netto haben.


    Mit 1100 netto ist die KM am Selbstbehalt - da wird es wahrscheinlich nichts mit Unterhalt - zumindest vorerst.


    Lass die Beistandschaft arbeiten und beziehe in der Zwischenzeit Unterhaltsvorschuss.


  • Schau dir hier im Forum im Leitfaden mal die Basiserklärungen zum Unterhalt an.
    Zum einen gibt es den sog. Mindestunterhalt, der sich am Mindestbedürfnis des Kindes ausrichtet. Wenn der Umgangselternteil also kann, dann hat er diesen Mindestunterhalt zu leisten. Kann er mehr, dann wird das aus der "Düsseldorfer Tabelle" abgelesen und muss geleistet werden.


    Hat der Umgangselternteil aber nicht genug Einkommen, dann ist er nicht leistungsfähig.
    Bei Kids unter zwölf Jahren kann dann Unterhaltsvorschuss (meist beim Jugendamt) beantragt werden.


    Will man überprüfen, ob Ex Unterhalt leisten kann und die Zahlung durchsetzen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt. Die ist im Gegensatz zum Anwalt kostenlos und vom Gesetzgeber als "Königsweg" eingerichtet.


    Zahlt Ex nicht, kann man das steuermindernd selbst geltend machen - sind aber nur ein paar Cent.
    Reicht Geld nicht, muss man überprüfen, ob man nicht selbst oder die Kids Wohngeldberechtigt sind oder aber andere Sozialgelder fließen könnten. Ex ist raus aus dem Ding, wenn Ex nicht genug verdient. Mehr aber, wie gesagt, im Leitfaden und unter den Stichworten in zahlreichen Threads ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.