Alles anzeigenHallo,
natürlich hast DU ein Recht, die Unterlagen des Vaters zu sehen.
Grundsätzlich hast DU laut BGB ( 1605 BGB )als Vertreter deines minderjährigen Kindes ein Recht auf Auskunft gegen den Vater.
Du hast es nur an den Beistand delegiert, damit dieser als Fachkraft den Unterhalt prüfen kann und regeln.
Dadurch wird dein Recht auf Kenntnis der Unterlagen des Vaters aber nicht aufgehoben oder geschmälert!
Nach Abschluss der Beistandschaft hast du sowieso ein Recht die Unterlagen zu sehen, aber auch natürlich schon vorher.
Du kannst auf jeden Fall einen Termin mit dem Beistand ausmachen zur Akteneinsicht , wen er nicht bereit ist, dir die Unterlagen als Kopie zu schicken. Auch die Berechnung muss er sowohl dem Vater als auch dir zukommen lassen. Ihr müsst es ja nachvollziehen können!
Dass dies in der Praxis von vielen Beiständen leider so nicht ausgeübt wird ist mir leider bewusst. Du kannst aber rechtlich drauf bestehen!
Die Frage nach deinem Einkommen resultiert daraus, dass immer mehr gegnerischen Anwälte die Rechtsprechung nutzen, in der der Unterhaltsbetrag sich ändern kann, wenn der betreuende Elternteil bis zu zwei bis dreimal mehr verdient als der unterhaltszahlende Elternteil.
Wenn dann der Beistand sagen kann: nein du als Mutter verdienst ganz sicher nicht zwei bis dreimal mehr als der Vater, dann ist er mit dieser Info, die er vorher von dir hatte, schon gut gewappnet zum kontern!
Ebenso wenn plötzlich behauptet wird, das Kind wäre im Besitz von "Vermögen ".
Allerdings denke ich , müsste es doch reichen, wenn der Beistand ein circa netto von dir monatlich weiß.
Komplette Verdienstunterlagen ihm schicken zu müssen halte ich für über das Ziel hinaus geschossen...
Danke Dir für Deine Antwort!
Das Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin ergab, dass ich mein Einkommen offenlegen und nachweisen "muss", um zu bekräftigen, dass weder das Kind noch ich über ein beträchtliches Vermögen verfügen welches u.U. den Selbstbehalt des KV erhöhen könnte. Verkehrte Welt! :hae: Meine Erwiderung, dass es mir widerstrebt, meinen finanziellen Stand derart offenzulegen wurde abgewunken mit dem Hinweis, dass ich in 6 Jahren (also wenn Kind volljährig) ja doch auch barunterhalt-und somit auskunftspflichtig bin. Aha.
Bezüglich eine Auskunft über die Anrechnung des Kredites erklärte mir die Sachbearbeiterin zunächst, sie könne mir nicht weiterhelfen, denn ich habe mein Auskunftsrecht an sie/die Beistandschaft abgetreten. Daraufhin bediente ich mich den Worten von AlwaysHope und die Sb lenkte ein; sie dürfe mir die Unterlagen zu dieser Sache nicht zuschicken, allerdings könnten wir einen Temin verabreden zur Unterlageneinsicht. Schlussendlich hat sie sich dann den entsprechenden Order geholt und mir telefonisch Auskunft erteilt. Dem Kindsvater wurden vor 2 Jahren 2 Kredite angerechnet: einen, den er aufgrund seines Umzuges aufgenommen hat und einen, den er aufgenommen hat, um sich ein neues Auto zu kaufen. Beide Kredite laufen noch bis einschließlich 07.2016. Mhm. Ich dachte immer der Kindsunterhalt steht über allem.