Vater informieren?

  • Hallo,
    nach den letzten Beleidigungen per Mail seinerseits habe ich entschieden von mir aus nichts mehr zu unternehmen... keine Mail, kein anderer Versuch seine Tochter mit ihm zusammen zu bringen.
    Jetzt gab es aber heute Zeugnisse (Tochter hat ein sehr gutes) und ich weiß nicht, ob ich ihm das nicht doch mitteilen soll (muss?)
    Und wenn ich es schicke, wie mache ich das? per Mail muss es sein... aber shreib ich was oder schicke ich nur kommentarlos Bilder?

  • Im Betreff würde ich schreiben: Zeugnis Marie Sofie


    ob du dann noch einen 3 Zeiler schreibst oder nicht - kommt auf dein Gefühl an.


    Hallo Peter,
    als Anlage das Zeugnis von Marie Sofie.
    Marion


    Alternative
    Ordentliche Kopie machen und dasd Kind schickt mit einem kurzen Brief das ganze per Post an Papa
    - dann bist du da raus und er freut sich über 2 persönliche Zeilen vom Kind

  • Ich kenne eure Situation nicht, aber ich würde kommentarlos ein PDF per Mail schicken.


    Aber ob, du das "musst" weiß ich nicht!?

  • Meine Mutter meint nicht schicken, aber sofort antworten wenn er fragt.
    Ich glaube halt nicht, dass er in nächster Zeit genug Interesse für sein Kind aufbringt nach dem Zeugnis zu fragen.
    Ich würde halt gerne wissen, ob er mir ans Bein pinkeln kann, wenn ich einfach nichts mache.

  • Zeugniszusendung gehört unbestritten zur normalen Informationspflicht, die man dem Umgangselternteil gegenüber hat. Und zwar unaufgefordert.
    Macht man das nicht, steckt man im Falle eines Falles immer in Erklärungsnot.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe mit der Schule abgesprochen, dass der Vater immer eine Kopie von denen bekommt. Machen leider nicht alle Schulen mit.

  • Da ist es mir lieber, wenn ich die Kontrolle darüber habe, welche Information der andere Elternteil erhält. Zwar bekommt meine Tochter noch kein Halbjahreszeugnis dieses Jahr, aber das nächste Zeugnis bekommt die KM dann per Mail zugeschickt.

  • Zeugniszusendung gehört unbestritten zur normalen Informationspflicht, die man dem Umgangselternteil gegenüber hat. Und zwar unaufgefordert.
    Macht man das nicht, steckt man im Falle eines Falles immer in Erklärungsnot.

    Ich frage mich gerade, warum es eine Pflicht sein soll? Kurzes Beispiel: KV hier habe ich in der ersten Zeit über wichtige Vorkommnisse, was die Kinder bewegt, was sie machen, auch Noten etc mitgeteilt. Auch bei kritischen Sachen (Konflikte in der Schule der Kinder, Sohnis Herzuntersuchung etc) haben ihn nicht interessiert und er war trotz Bitten meinerseits nicht gewillt, mitanzupacken. Es kam nie etwas zurück geschweige denn Interesse. Seit dem mache ich gar nichts mehr. Ich schicke weder Noten noch Infos über das Leben der Kinder. Nun wird Sohni im September auf die Weiterführende Schule gehen. Wenn dort gefordert wird (bei meiner Tochter war dies nicht der Fall) das KV auch unterschreibt werde ich ihm dies auch mitteilen. Aber ist das wirklich eine Pflicht??


    fragende Grüße
    Josie

  • Ja. Diese Sachen sind in zahlreichen Gerichtsverfahren durchexerziert worden: Ich habe als Betreuungselternteil die Pflicht, über grundlegende Dinge das Kind betreffend zu informieren. Egal, ob der Umgangselternteil darauf reagiert oder nicht. Das ist einfach teil meiner elterlichen Aufgabe.
    Ich habe als Betreuungselternteil die Pflicht, mich aktiv dafür einzusetzen, dass Umgang stattfindet ... usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zeugniszusendung gehört unbestritten zur normalen Informationspflicht, die man dem Umgangselternteil gegenüber hat. Und zwar unaufgefordert.


    das mag sein. Gleichzeitig müsste man mich auch auffordern, hätte sich der andere Elternteil über lange Zeit /Jahre nicht gekümmert oder nicht gemeldet. Da sehe ich die Informationspflicht schwinden...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich habe zu den Zeiten als es noch Umgang gab, Kind immer eine Kopie mitgegeben. Mittlerweile bekommt er nichts mehr.


    Zum Thema Weiterführende Schule, bei uns gibt es nicht Allzu viel Auswahl und letzten Endes ging Kind auf die Schulform die empfohlen wurde. Das Jugendamt hat mir damals empfohlen, mir vom KV eine Vollmacht zur Schulanmeldung ausstellen zu lassen. Wobei es laut Jugendamt in unserem Fall auch ohne gegangen wäre. Denn es herrscht Schulpflicht und wie gesagt viel Auswahl gibt es nicht. Also hätte unser KV selbst bei gegenteiliger Meinung keine Chance gehabt.

  • Naja, es gibt halt Pflichten, die man erfüllen muss. Das ist als BET die Informationspflicht, ob das Sinn macht oder nicht. Genauso muss ja auch Unterhalt gezahlt werden, egal ob das Kind fast die Hälfte der Zeit beim UET lebt oder er es gar nicht sehen kann...ob das immer gerecht ist oder Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt...aber Pflichten sind Pflichten.

  • Das ist einfach eine Bringschuld. Das kann man, gerade wenn der andere Elternteil ein blöder Hund ist und völlig desinteressiert, anders sehen. Es ändert aber nix daran, dass es grundsätzlich so ist.


    Macht man es nicht, passiert aber auch nix. Selbst bei Gericht macht der Richter dann mal "Du, du" und "mach's nie wieder". Schwierig wird es einzig, wenn um den Aufenthalt des Kindes gestritten werden sollte und es um Bindungstoleranz geht. Dann haben Nichtinformationsaktion ein gewisses Gewicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • An einem Scan/Bild und drei Worten bricht man sich keinen Zacken aus der Krone und läßt dem anderen ET (so übel es sich auch in der Vergangenheit verhalten hat) immer noch ein Türchen offen.


    Vielleicht sieht die andere Seite das Desinteresse gar nicht so - da gibt es oft verschiedene Auffassung. Ich kenne einige abwesende Elternteile die sich wie bolle über ein Lebenszeichen und sei es ein Zeugnis freuen würden - auch wenn sonst gerade kein Kontakt besteht und keiner den ersten Schritt wagt.

  • Zeugniszusendung gehört unbestritten zur normalen Informationspflicht, die man dem Umgangselternteil gegenüber hat. Und zwar unaufgefordert.


    Ja. Diese Sachen sind in zahlreichen Gerichtsverfahren durchexerziert worden: Ich habe als Betreuungselternteil die Pflicht, über grundlegende Dinge das Kind betreffend zu informieren.


    Es ändert aber nix daran, dass es grundsätzlich so ist.


    Ist das wirklich so rigide? Das BGB spricht von einer sofortigen Informationspflicht "wenn Gefahr in Verzug ist".
    Und es gibt sicherlich auch genug Urteile, in denen so eine halbjährlicher Zusendung bereits geregelt wurde (habe ich hier im Forum gelesen).
    Aber was hat das mit Bindungsintoleranz und ABR zu tun, wenn die Mutter hier es einfach Leid ist, dem Vater alle Infos hinterher zu tragen? (so lese ich das)


    Sollte es nicht eher selbstverständlich sein, dass (hier) der Vater einfach mal nachmittags anruft und sich beim Kind selbst erkundigt?


    Mir ist dieses Bringschuld, Pflicht usw. einfach eine Stufe zu scharf im Ausdruck, gerade wenn es um einen Nicht-Kümmerer geht.
    Andersrum wird ein Schuh daraus: Sollte sich der Vater mal um einen Prozess bemühen, kann ER sich rechtfertigen, warum er es nicht schafft, einfach mal beim Kind solch alltägliche Dinge wie Zeugnisse zu erfragen, oder?


    (aber von diesen Gedanken mal abgesehen: Ich würde wohl auch einfach einen Scan machen und schicken, gerade wenn ihr es schon immer so gemacht habt.)

  • Für mich ist das eine ganz einfache Sache...man kann sich erwachsen verhalten oder nicht. Erwachsen sein macht nicht immer Spass und meistens viel Arbeit. Wenn ein Elternteil das nicht kann, ist das seine Sache...aber Ich muss ja nicht in die selbe Kerne schlagen und ebenfalls auf Kindergarten machen. Ich weiss, dass hier vielen Elternteilen Nerven wie Drahtseile abverlangt werden, aber so ist das, Wenn man sich für Kinder entscheidet....Wenn es schief geht mit der Partnerschaft, dann bedeutet das für den Erwachsenen, sich an die Spielregeln zu halten, ob man will oder nicht...und die sind in Deutschland ziemlich eindeutig festgelegt. Und um das zu betonen, auch nicht immer fair. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Und sei es, dass man nachher zurückblicken kann und aufrecht in den Spiegel schauen, weil man sich trotz Gegenwind und Sinnlosigkeiten immer versucht hat, korrekt zu verhalten. Sich drüber aufzuregen, wie blöd sich der andere verhält, ist müßig und raubt Energie. Die nutze Ich dann lieber und bringe ein paar Infos zu Papier, schick die ab und weiss, Ich hab meinen Teil getan. Was der andere damit macht oder nicht macht, entzieht sich meiner Kontrolle.

  • Wenn ich mir das so durchlese, fällt mir auf wie wenig ich über Informationspflicht und deren Inhalte weiß...
    Das JA und mein Anwalt haben ir gesagt, das ich erst wieder an den Vater herantreten muß, wenn die Schule anfängt, wegen Einschulung (also mit Zeugnissen haben wir noch nichts zu tun...)
    Außer gesundheitlich passiert etwas schwer wiegendes und eine OP steht an oder so...


    Wenn ich Urlaub im Ausland mache, schick ich ihm ne mail wo sein Kind gerade dann sein wird und im BCC an das Jugendamt, weil der Mann antwortet nie und Einschreiben per Rückschein ist mir mittlerweile zu blöd, nur um sicher zu gehen ihn hat die Nachricht erreicht und ich steh nachher nicht als Kindesentführerin da...


    Ich würde es am Liebsten manchmal sein lassen aber sehe das als Pflicht ABER wenn sich jemand so gar nicht interessiert....schwer.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Rosarot ()

  • Jugendamt und dein RA haben Recht. Die Info, wo du Urlaub machst, ist absolut überflüssig.


    Genausowenig wie eine Pflicht des Vaters besteht, auf eine Info zu antworten. Er hat nur zu antworten, wenn er mitentscheiden muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, dankeschön.


    Ich glaub ich behalte die Urlaubsmail aber bei, fühl mich damit wohler. Und JA hat geesagt, verkehrt ist es auch nicht ihm mit zuteilen, wenn das Kind im Ausland ist.


    Aber seltsam ist es schon mit jemand die Sorge zu teilen, der nie antwortet, der nie was fragt, der sich nicht mal bei der Kita nach seinem Kind erkundigt, der Unterhalt zahlt seitdem die Beistandschaft ihn gerichtlich hat betiteln lassen....tja der nicht mal zum Geburtstag oder zu Weihnachten einen Gruß seiner Tochter schickt...

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Liebe zum Kind oder Interesse lässt sich leider nicht erzwingen....aber Wenn du einfach weiter informierst, musst du dir in ein paar Jahren von deinem Kind nicht vorwerfen lassen, dass das Desinteresse an dir gelegen hätte. Es ist doof, Ich verstehe das, aber du Kannst dir nachher sagen,dass du immer versucht hast, die Tür offen zu halten.