Einkommenssteuer 2015

  • So, Steuererklärung feddich (muss nur noch einige Unterlagen wie Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor ich's versenden kann).


    Erschreckend war, wie wenig ich insgesamt wiederbekommen werde - allerdings haben die Kinderbetreuungskosten einen ziemlich hohen Anteil daran, sonst wäre es noch weniger! Muss mich noch an die Auswirkungen davon gewöhnen, dass mit steigendem Einkommen (habe in letzter Zeit Job gewechselt und Stunden erhöht) auch der Steuersatz steigt. Hat ja auch alles seine Richtigkeit, ist aber auch iwo ein Trauerspiel:


    deutlich mehr Arbeiten--> etwas mehr Einkommen--> mehr Steuern & deutlich mehr Kitagebühren, weniger Zeit für Kind (und fürs Geldausgeben :D )

  • [quote='Schneckifee1980',index.php?page=Thread&postID=2014180#post2014180]So, Steuererklärung feddich (muss nur noch einige Unterlagen wie Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor ich's versenden kann).


    [quote]


    du kannst die Nebenkostenabrechnung aus letzten Frühjahr 2015 eingeben und die die du jetzt in 2016 bekommst - dann in die Erklärung für 2016

  • Also ich hatte bisher immer die Abrechnung abgewartet, die leider immer erst im September oder Oktober kommt.


    Ich könnte doch aber auch die Beträge der alten Abrechnung reinsetzen, weniger werden die ja nicht. Oder man macht eine Jahr keine rein und setzt immer ein Jahr zeitversetzt ab, geht doch auch oder?

  • Ich könnte doch aber auch die Beträge der alten Abrechnung reinsetzen


    das erkenne die idR. an-
    die Frage ist immer, ob das Gesamtpaket in sich und mit dem Vorjahr stimmig ist ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • So, Wiso CD eingelegt, Update, Datenübernahme
    Lohnsteuerbescheinigung eingegeben - nochmal durchs Interview geclickt,
    bei Kinderbetreuungskosten der akutellen Wert und bei Riester ermittel (nehm ich aus dem Homebanking, Suche letztes Jahr, Stichwort)
    und schon bin ich fertig :Flowers:Flowers:Flowers - 40 Minuten - nun fehlt noch der GötterGatte - ich hoffe der
    hat seine Unterlagen am nächsten Freitag :-)

  • Zu Hilfe.. wir haben auf den letzten Drücker gerade mal 2011 abgegeben und 2012 gleich hinterher geschickt. Nun liegt 2013 und 2014 noch auf dem Tisch. Allerdings nur für meinen Partner, denn da war er ja noch in Lstkl 1. Die Summe, die Elster da ausgespuckt hat, trieb einem fast die Tränen in die Augen vor Traurigkeit :( Lohnend ist das wirklich nicht gewesen.


    Bei uns wird es in 2015 erst interessant. Umzug, Hochzeit, Steuerklassenänderung auf 3/5, also das ganze Jahr rückwirkend auf 3 beim Mann berechnen. Dazu dann die Kinderbetreuungskosten (auch bei Stiefkindern können die meines Wissens nach abgesetzt werden). Gut, sind bei mir nur 55€/Monat, aber wie Luchsie schon sagte: Kleinvieh macht auch Mist.
    Reinhauen werden seine Fahrtkosten, denn Mitte des Jahres waren es wöchentlich 1400km (fast 700km einfacher Weg). Alles bis 4200€ wird ohne Nachweise anerkannt. Ab dann benötigt man Tankbelege. Jetzt sind es nur noch 6km, da brauchen wir gar nichts mehr machen.


    Naja.. hilft ja nichts. Man muss halt einfach mal damit anfangen. Kanne Kaffee, in den Hintern treten und los gehts :ohnmacht:

  • Mal eine Frage:
    gerade habe ich die Aufstellung der gezahlten Kindergartenbeiträge in 2015 bekommen, allerdings die Ausfertigung für den KV. Dort stimmt die Adresse von ihm nicht, die alte Kindergartenleitung steht noch drauf und ausserdem steht dort ja alles drauf und nicht nur sein Anteil....das stimmt doch so nicht oder?? Was passiert denn, wen in beiden Steuererklärungen der selbe Betrag steht? Prüfen die das nach?? Muss es für den KV überhaupt eine solche Bescheinigung geben?? Die Betreuungskosten werden ja über den Mehrbedarf geleistet, kann er das absetzen??


    Und noch eine Frage:
    kann ich irgendwie nachschauen, ob er eine Steuererklärung macht oder muss ich ihm einfach glauben das er keine macht, so wie es seine Anwältin behauptet? Ich bin relativ sicher, dass er eine macht und mir die Erstattung verschweigt, um die Höhe des Unterhalts zu drücken. Mitgeteilt bekommen habe ich lediglich eine Steuererklärung, in der aber für ihn eine Nachzahlung herauskam (die nicht nachvollziehbar ist, weil er in Privatinsolvenz war in dem Jahr noch).


    Und nein, ich will dem KV nicht jeden Cent aus der Tasche ziehen, ich will nur nicht verar****t werden bzw. Nachteile aus einer falsch ausgestellten Bescheinigung haben. Für den Mehrbedarf gibt es einen Titel. Was er bezahlt hat, könnte er bei Bedarf über die Kontoauszüge nachweisen.

  • Alleinerziehendenentlastungsbeitrag ab 2015 erhöht?


    Ich habe gelesen, dass der o.g. Beitrag ab 2015 rückwirkend von 1308€ auf 1908€ erhöht worden sein soll.
    Meine Elster-Steuerberechnung über elsterOnline weist aber nur 1308 € aus.
    Hat jemand eine Ahnung, warum dort nicht der höhere Betrag erscheint?

  • Phine - lass dir eine aktuelle Bescheinigung bei dem Träger ausstellen und dann trägst du deinen Kostenanteil ein
    - ob er auch eine macht, ist seine Sache und sollte dir egal sein, ohne Bescheinigung vom Träger kann er das eigentlich nicht und wenn doch = sein Problem


    @Schneckifee - Update über die Software laufen lassen ?


    Hexenmama - ja, da habe ich ein paar Jahre meine Erklärung machen lassen - wurde Einkommensabhängig berechnet - war nicht besonders schnell - und viel
    Zeit hat es auch nicht gespart - du mußt ja mit deinen Unterlagen zum Interview - aber sicher eine Alternative zum Steuerberater - wenn man es sich nicht selbst zutraut

  • @Lena1977:
    ich mache es nicht über die runtergeladene Software, sondern direkt online. Also aktueller könnte es eigentlich nicht gehen.. wenn es denn hinsichtlich des Alleinerziehendenentlastungsbeitrags (so tolle Worte kann nur die dt. Sprache) auch stimmen würde!

  • Phine - lass dir eine aktuelle Bescheinigung bei dem Träger ausstellen und dann trägst du deinen Kostenanteil ein
    - ob er auch eine macht, ist seine Sache und sollte dir egal sein, ohne Bescheinigung vom Träger kann er das eigentlich nicht und wenn doch = sein Problem



    Na es gibt ja eine Ausfertigung für ihn, aber keine für mich...das wird nun geändert. Allerdings steht da ja wie gesagt der komplette Betrag drin und eigentlich kann er doch die Betreuung nicht angeben oder?? Und kann ich denn irgendwie rausfinden ob er eine Steuererklärung macht? Was passiert denn, wenn wir beide die vollen Betreuungskosten angeben, ist das dann "Steuerhinterziehung"?

  • Meine Elster-Steuerberechnung über elsterOnline weist aber nur 1308 € aus.


    meine Version weist den höheren Betrag aus-
    ich mache es auch online... hmmmm :hae:


    obwohl er mir gar nicht mehr zusteht :ohnmacht:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Na es gibt ja eine Ausfertigung für ihn, aber keine für mich...das wird nun geändert. Allerdings steht da ja wie gesagt der komplette Betrag drin und eigentlich kann er doch die Betreuung nicht angeben oder?? Und kann ich denn irgendwie rausfinden ob er eine Steuererklärung macht? Was passiert denn, wenn wir beide die vollen Betreuungskosten angeben, ist das dann "Steuerhinterziehung"?


    wenn er die Kosten angibt - obwohl er sie nicht direkt an den Träger bezahlt - hintergeht ER Steuerhinterziehung - bei dir ändert das nichts - du machst ja alles richtig

  • Könnt ihr mir eine gute Steuersoftware empfehlen?


    Ich habe neben der normalen Einkommenssteuer auch noch ein Gewerbe (Photovoltaikanlage auf dem Dach).


    Bisher war ich damit beim Steuerberater, aber der wird immer teurer und die geringe Erstattung wird dann von den Steuerberatungskosten gefressen.


    Danke schon mal :)

  • So, ich habe heute von der Arbeit aus das örtliche Finanzamt angerufen.
    Ein offensichtlich kompetenter Mensch konnte mir sagen, dass momentan ein Fehler im ElsterOnline besteht, so dass der Alleinerziehendenentlastungsbeitrag noch falsch berechnet wird. Er sagte, in etwa 3 Wochen soll der Fehler behoben sein, ich soll solange warten und dann die Berechnung überprüfen.


    Also aufgepasst:
    ElsterOnline weist aktuell noch den zu niedrigen Alleinerziehendenentlastungsbeitrag aus!

  • wenn er die Kosten angibt - obwohl er sie nicht direkt an den Träger bezahlt - hintergeht ER Steuerhinterziehung - bei dir ändert das nichts - du machst ja alles richtig



    Aha! Dann gebe ich die Bescheinigung einfach an ihn weiter. Dann kann keiner sagen, dass ich sie zurückgehalten habe und Ärger mit dem Finanzamt bekomme ich auch nicht. Dann hinterzieht er Steuern, sollte er doch eine Steuererklärung machen. Hab grad irgendwie Lust das dem Finanzamt zu stecken damit die gleich aufpassen können, wenn sie seine Erklärung, die er ja gar nicht macht angeblich, bekommen. Oder kann ich bei mir was vermerken??