Einkommenssteuer 2015

  • Fast bin ich ja ein wenig neidisch auf alle, die was wiederkriegen. Aber dass ich nachzahlen werden muss, heißt ja auch, dass mein Gewinn gestiegen ist - das ist auch ein schönes Gefühl..


    du mußt dich mit deinem Finanzbeamten nur auf eine hohe Vorauszahlung einigen - dann klappt es auch mit der Rückzahlung

  • Ich verzweifele zum ersten Mal an meiner Steuererklärung! Dabei war das in den vergangenen Jahren immer ein Klacks. Was diesmal anders ist: Ex ist seit März 2015 nicht mehr bei mir gemeldet (sind schon länger getrennt, er hatte aber aus diversen Gründen seinen Hauptwohnsitz noch bei uns). Mein WISO-Programm ist mit dieser Info anscheinend total überfordert :rolleyes2:


    Wenn ich die zwei Monate erfasse, in denen er noch hier gemeldet war, wird korrekt angegeben dass mir für die übrigen Monate der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht und der ausgerechnete Erstattungsbetrag schnellt in die Höhe :party


    Im Absatz Kinderbetreuungskosten (hier möchte ich die Kosten für die OGS festhalten) wird dann ebenfalls abgefragt, in welchen Monaten ein gemeinsamer Haushalt bestand. Gebe ich hier ebenfalls die beiden Monate ein, in denen dies der Fall war, bekomme ich die Info, dass auch nur für diese beiden Monate Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können und der Erstattungsbetrag fällt wieder rapide in den Keller (hätte dann weniger raus, als in der Nicht-Alleinerziehenden-Zeit). Das kann doch nicht sein?! Ich habe doch alleine sämtliche Betreuungskosten im Jahr 2015 getragen. Warum kann ich die dann nur anteilig für die beiden Monate mit gemeinsamen Haushalt geltend machen? Ist das ein Bug in der WISO-Software oder kann mir jemand diese Logik erklären?

  • Ich verzweifele zum ersten Mal an meiner Steuererklärung! Dabei war das in den vergangenen Jahren immer ein Klacks. Was diesmal anders ist: Ex ist seit März 2015 nicht mehr bei mir gemeldet (sind schon länger getrennt, er hatte aber aus diversen Gründen seinen Hauptwohnsitz noch bei uns). Mein WISO-Programm ist mit dieser Info anscheinend total überfordert :rolleyes2:


    Wenn ich die zwei Monate erfasse, in denen er noch hier gemeldet war, wird korrekt angegeben dass mir für die übrigen Monate der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht und der ausgerechnete Erstattungsbetrag schnellt in die Höhe :party


    Im Absatz Kinderbetreuungskosten (hier möchte ich die Kosten für die OGS festhalten) wird dann ebenfalls abgefragt, in welchen Monaten ein gemeinsamer Haushalt bestand. Gebe ich hier ebenfalls die beiden Monate ein, in denen dies der Fall war, bekomme ich die Info, dass auch nur für diese beiden Monate Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können und der Erstattungsbetrag fällt wieder rapide in den Keller (hätte dann weniger raus, als in der Nicht-Alleinerziehenden-Zeit). Das kann doch nicht sein?! Ich habe doch alleine sämtliche Betreuungskosten im Jahr 2015 getragen. Warum kann ich die dann nur anteilig für die beiden Monate mit gemeinsamen Haushalt geltend machen? Ist das ein Bug in der WISO-Software oder kann mir jemand diese Logik erklären?

    Also ich mache das jedes Jahr mit WISO. Damals im Trennungsjahr konnte ich dies aber auch alles so eintragen. Also sämtliche Betreuungskosten aus allen Monaten.


    Schau nochmal bei dir nach, vielleicht hast du irgendwo versehentlich einen Haken gesetzt der nicht gesetzt werden darf oder so.

  • Pünktlich am 13.06.16 exakt vier Monate nach Einreichung habe ich mal eine Mail an das FA geschrieben, und "freundlichst" nachgefragt, ob vielleicht irgendwelche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen :tuedelue


    Bekam dann auch direkt die Unterlagen zugeschickt, und heute war der Bescheid im Kasten :D


    Interessant finde ich folgende Formulierungen:
    "Die verspätete Bearbeitung ist dadurch begründet, das (man beachte den Rechtschreibfehler ;-) ) zur Zeit noch ein Programmfehler vorliegt, der den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende betrifft. Der Steuerbescheid ergeht daher in diesem Punkt vorläufig. Eine Änderung bezüglich des Entlastungsbetrages ergeht daher von Amtswegen..."


    und lustig finde ich den Teil:
    "...Das am X geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte....für die Monate nicht berücksichtigt werden, in denen es einer schädlichen :lgh Erwerbstätigkeit.... nachging...."


    das Ergebnis liegt 260 Euro unter meinen Berechnungen, und nun muss ich mich dummerweise auf die Suche begeben :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    3 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Luchsie:
    Der Programmfehler, der den Alleinerziehendenentlastungsbetrag betrifft, ist eigentlich schon seit vielen vielen Wochen behoben - zumindest bei Elsteronline, ich habe mein Steuererklärung am 20.04. abgeschickt, da war er schon korrigiert... naja, vermutlich dauert es trotzdem, bis sie evtl. vorläufige Berechnungen überarbeitet haben und hängen hinterher :frag
    Ich warte noch auf meinen Bescheid - der darf sich gern in positiver Form auf meinem Konto zeigen!

  • Steuerrückerstattung 2015 - eine Farce


    Pünktlich nach 3 Wochen war mein Steuerbescheid im Briefkasten mit der fetten Rückzahlungssumme. Prima, so kurz vor dem Urlaub kam das gelegen... Pustekuchen. Ich habe übersehen, dass da so ein kleienr fieser Satz stand: "über die Verwendung werden Sie gesondert informiert..." (oder so ähnlich)


    1 Woche später war es dann so weit. Ich hatte den Bescheid im Briefkasten, dass sich mit dem diesjährigen Rückzahlungsbetrag meine Steuerschuld von 16.000 Euro nun um 3.000 Euro reduziert hat... PRIMA. Nur, welche Steuerschuld? Der Bescheid kam auch noch an einem Freitag, vielen Dnak für das entspannte Wochenende. Am Montag dann die Info, dass ich für die Steuerschuld meines Exmannes herangezogen werde! Dabei habe ich das Urteil auf Getrenntveranlagung (das muss denen doch auch vorliegen?) und seit Jahren nichts mehr davon gehört. Unglaublich. 2 Wochen, aufgeregte Telefonate und ein bitterböses Fax später hatte ich dann kommentarlos mein Geld endlich auf dem Konto. Meine Güte, was für ein Alptraum.


    Aber schön, jetzt isses ja da :love

  • Muss das alles so kompliziert sein :ohnmacht:
    Freut mich sehr, dass du dein Geld endlich hast :knuddel

  • Juhu, Bescheid da!
    Bekomme fast das wieder, was ich berechnet habe.
    Aber das beste ist: Kinderbetreuungskosten können nun doch wie Werbungskosten bei der Berechnung des Kitabeitrages abgezogen werden. D.h. ich bekomme nun wahrscheinlich alles, was ich für 2015 an Elternbeiträgen ans Jugendamt nachzahlen musste, wieder zurück! Ist quasi eine Urlaubsreise bzw. eine fette Anzahlung auf meinen Campingbulli, den ich mir jetzt kaufen möchte (und die Steuerrückerstattung ist dann der Sprit :-) )


    Aber warum musste es erst so ein langes Hickhack geben und überall nur die Informationen, dass man Kinderbetreuungskosten nicht bei der Berechnung des Einkommens abziehen könne? Wieso mach ich mich denn überall schlau, wenns dann doch wieder anders ist? :frag
    Naja, Hauptsache, es bleibt jetzt so :strahlen